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	<title>WK LEGAL Online Blog &#187; Widerrufsbelehrung</title>
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	<description>Wirtschaft &#38; Recht. Synchron.</description>
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		<title>Unwirksame Klausel zur Aufrechnung in vielen AGB</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 08:33:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[307 BGB]]></category>
		<category><![CDATA[AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell werden aufgrund der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung Abmahnungen ausgesprochen. Dabei ist die Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung oftmals nicht die einzige unwirksame Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine nach wie vor regelmäßig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu findende Klausel lautet: „Eine Aufrechnung … ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.“ Bisher oftmals unbeachtet blieb [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/wirtschaftsrecht/unwirksame-klausel-zur-aufrechnung-in-vielen-agb' addthis:title='Unwirksame Klausel zur Aufrechnung in vielen AGB ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell werden aufgrund der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung Abmahnungen ausgesprochen. Dabei ist die Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung oftmals nicht die einzige unwirksame Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.</p>
<p>Eine nach wie vor regelmäßig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu findende Klausel lautet:</p>
<blockquote><p>„Eine Aufrechnung … ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.“</p></blockquote>
<p>Bisher oftmals unbeachtet blieb zu dieser Klausel eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus April dieses Jahres.</p>
<p>Bereits mit Urteil vom 7. April 2011 (AZ: VII ZR 209/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die häufig verwendete vorstehende Klausel im Falle eines Werkvertrages gegen § 9 Abs.1 AGBG (heute § 307 Abs.1 BGB) verstößt und damit unwirksam ist. Das Urteil können Sie <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=56000&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">hier im Volltext</a> einsehen.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof führt in seiner Entscheidung aus, dass der Auftraggeber in dem vorgelegten Fall unangemessen und entgegen den Geboten von Treu und Glauben durch diese Klausel benachteiligt würde, weil der Besteller aufgrund dieser Klausel gezwungen wäre, eine mangelhafte oder unfertige Leistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustünden. Hierdurch würde in das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung für den Besteller in unzumutbarer Weise eingegriffen werden.</p>
<p>Wörtlich führt das Gericht weiter aus:</p>
<blockquote><p>Die synallagmatische Verknüpfung der Werklohnforderung mit der Forderung auf mangelfreie Erfüllung des Vertrages findet zunächst ihren Ausdruck in einem Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers im Falle einer mangelhaften oder nicht fertig gestellten Leistung, <a title="§ 320 BGB: Einrede des nicht erfüllten Vertrags" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/320.html" target="_blank">§ 320 Abs. 1 BGB</a> . Der Besteller kann sich im Prozess mit dem Leistungsverweigerungsrecht verteidigen mit der Folge, dass die Werklohnforderung ganz oder teilweise nicht durchsetzbar ist. Dies kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden (<a title="§ 11 AGBG: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit" href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/11.html" target="_blank">§ 11 Nr. 2a AGBG</a> , <a title="§ 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html" target="_blank">§ 309 Nr. 2a BGB</a> ). Es wäre ein nicht hinnehmbares Ergebnis, wenn eine aus dem Leistungsverweigerungsrecht erwachsene auf Zahlung gerichtete Gegenforderung dazu führen würde, dass der Werklohn nunmehr durchsetzbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. <a title="BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04: Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Baup..." href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII%20ZR%20304/04" target="_blank">VII ZR 304/04</a> , <a title="BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04: Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Baup..." href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ%20165,%20134" target="_blank">BGHZ 165, 134</a> , 137).</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes ist anzumerken, dass sich die Ausführungen auf synallagmatische (wechselseitige) Verträge beziehen. Die Feststellungen dürften aus diesem Grunde auch für einen Kaufvertrag Anwendung finden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei und berät Unternehmen in sämtlichen wirtschaftsrechtlichen Fragen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
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<form action="/tag/widerrufsbelehrung/feed" class="iwacontact" method="post"><ol class="iwacontactform"><input type="hidden" name="artikel" id="artikel" value="Diese Frage wurde zu dem Artikel Unwirksame Klausel zur Aufrechnung in vielen AGB unter der ID 2837 gestellt" /><li><label for="ihr_name">Ihr Name</label><input type="text" name="ihr_name" id="ihr_name" value="" class="input required-field" /></li><li><label for="e-mail_adresse">E-Mail Adresse</label><input type="text" name="e-mail_adresse" id="e-mail_adresse" value="" class="input required-field validate-email" /></li><li><label for="telefon">Telefon</label><input type="text" name="telefon" id="telefon" value="" class="input" /></li><li><label for="ihre_frage">Ihre Frage</label><textarea name="ihre_frage" id="ihre_frage" rows="10" cols="50" class="required-field validate-none"></textarea></li><li class="inline"><input type="checkbox" name="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" id="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" value="true" class=""  /><label for="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" class="checkbox">&nbsp;Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf</label></li><li class="buttons"><input type="hidden" name="iwac_submitted" value="true" /><button class="ajax-submit" type="submit" name="iwac_submit" ><span>Frage senden</span></button><span class='ajax-result' ></span><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval" /><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval_two" /><input type="hidden" name="iwac_adminajax" value="http://www.wkblog.de/wp-admin/admin-ajax.php"><input type='hidden' name='iwac_form_id' value='2443' /><input type='hidden' name='iwac_no_js' value='1' /><input type='hidden' name='action' value='iwajax_submit' /><img class="ajax-loading" src="http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/ajax-contact/images/ajax-loading.gif" alt="Loading ..." height="20" width="20" /></li></ol><!-- .form --></form><!-- #contactform -->
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		<title>Erste Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 10:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vor wenigen Wochen ist die Übergangsfrist für die Einbindung der neuen Musterwiderrufsbelehrung abgelaufen. Wir hatten bereits über das Inkrafttreten der neuen Musterwiderrufsbelehrung, als auch über den Ablauf der 3monatigen Übergangsfrist berichtet. Online-Händler, die bisher die neue Musterwiderrufsbelehrung noch nicht in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit in ihren Online-Shop eingebunden haben, laufen aktuell Gefahr das Opfer [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/erste-abmahnungen-wegen-der-verwendung-der-alten-musterwiderrufsbelehrung' addthis:title='Erste Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor wenigen Wochen ist die Übergangsfrist für die Einbindung der neuen Musterwiderrufsbelehrung abgelaufen. Wir hatten bereits über das <a href="http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab">Inkrafttreten der neuen Musterwiderrufsbelehrung</a>, als auch über den <a href="http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab">Ablauf der 3monatigen Übergangsfrist</a> berichtet.</p>
<p>Online-Händler, die bisher die neue Musterwiderrufsbelehrung noch nicht in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit in ihren Online-Shop eingebunden haben, laufen aktuell Gefahr das Opfer einer Abmahnung zu werden.</p>
<p>Bereits wenige Tage nach dem Ablauf der Übergangsfrist wurden die ersten Abmahnungen ausgesprochen. Dabei wurde durch die beauftragten Anwälte gerügt, dass nicht das aktuelle Muster der Widerrufsbelehrung verwendet worden sei. Die Verwendung des alten Musters stellt dabei einen Verstoß gegen eine gesetzliche Pflicht der Online-Händler dar. Aufgrund der Regelung in § 4 Nr. 11 UWG stellt jeder Verstoß gegen eine gesetzliche Pflicht gleichzeitig auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und ist somit für Wettbewerber abmahnfähig.</p>
<p>Diesen Umstand haben sich bereits ein Online-Händler und ein Händler auf der Internetplattform ebay, welcher sein Profil erst am 7. November 2011 und damit 3 Tage nach Ablauf der Frist, angelegt haben soll, zu Nutze gemacht, um die Abmahnungen über ihre Anwälte gegen ihre Mitbewerber aussprechen zu können.</p>
<p>Online-Händler sollten aus diesem Grunde unbedingt die von ihnen vorgehaltene Fassung ihrer Widerrufsbelehrung auf Aktualität und Übereinklang mit den gesetzlichen Vorschriften überprüfen, um die Gefahr einer Abmahnung zu beseitigen.</p>
<p>Soweit Online-Händler bereits eine Abmahnung erhalten haben, ist ihnen zu raten, dass die geforderte und regelmäßig beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unbedingt fachmännisch überprüft werden sollte. Vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in Wettbewerbssachen greifen oftmals zu weit in die Rechte der jeweiligen Händler ein und beschränken diese in ihrem alltäglichen Business. Die anwaltliche Überprüfung durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann daher helfen, dass die Rechte der Betroffenen nicht über Gebühr beschränkt werden.</p>
<p>Darüber hinaus sind die in Ansatz gebrachten Kosten der Rechtsverfolgung durch die abmahnenden Anwälte oftmals überhöht und können durch eine anwaltliche Vertretung erheblich begrenzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und berät Online-Händler bei der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Beratungspakete</a> an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.</p>
<p>&nbsp;</p>
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<form action="/tag/widerrufsbelehrung/feed" class="iwacontact" method="post"><ol class="iwacontactform"><input type="hidden" name="artikel" id="artikel" value="Diese Frage wurde zu dem Artikel Erste Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung unter der ID 2816 gestellt" /><li><label for="ihr_name">Ihr Name</label><input type="text" name="ihr_name" id="ihr_name" value="" class="input required-field" /></li><li><label for="e-mail_adresse">E-Mail Adresse</label><input type="text" name="e-mail_adresse" id="e-mail_adresse" value="" class="input required-field validate-email" /></li><li><label for="telefon">Telefon</label><input type="text" name="telefon" id="telefon" value="" class="input" /></li><li><label for="ihre_frage">Ihre Frage</label><textarea name="ihre_frage" id="ihre_frage" rows="10" cols="50" class="required-field validate-none"></textarea></li><li class="inline"><input type="checkbox" name="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" id="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" value="true" class=""  /><label for="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" class="checkbox">&nbsp;Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf</label></li><li class="buttons"><input type="hidden" name="iwac_submitted" value="true" /><button class="ajax-submit" type="submit" name="iwac_submit" ><span>Frage senden</span></button><span class='ajax-result' ></span><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval" /><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval_two" /><input type="hidden" name="iwac_adminajax" value="http://www.wkblog.de/wp-admin/admin-ajax.php"><input type='hidden' name='iwac_form_id' value='2443' /><input type='hidden' name='iwac_no_js' value='1' /><input type='hidden' name='action' value='iwajax_submit' /><img class="ajax-loading" src="http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/ajax-contact/images/ajax-loading.gif" alt="Loading ..." height="20" width="20" /></li></ol><!-- .form --></form><!-- #contactform -->
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Achtung Online-Händler: Frist für die neue Widerrufsbelehrung läuft heute ab</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 11:52:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bereits mit Artikel vom 4. August 2011 hatten wir über das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge berichtet. Durch diese Gesetzesänderung wurde ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung in Kraft gesetzt, welches durch Online-Händler zu verwenden ist, um weiterhin vollständig, richtig und abmahnsicher über das bestehende [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab' addthis:title='Achtung Online-Händler: Frist für die neue Widerrufsbelehrung läuft heute ab ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits mit Artikel vom 4. August 2011 hatten wir über das <a href="http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/die-neue-musterwiderrufsbelehrung-gultig-ab-04-08-2011">Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge</a> berichtet. Durch diese Gesetzesänderung wurde ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung in Kraft gesetzt, welches durch Online-Händler zu verwenden ist, um weiterhin vollständig, richtig und abmahnsicher über das bestehende Widerrufsrecht gegenüber Endverbrauchern zu belehren.</p>
<p>Das Gesetz sieht eine dreimonatige Übergangsfrist für die Anpassung der Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop vor, die heute abläuft. Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen nachfolgend nochmals das neue Muster der Widerrufsbelehrung näher bringen.</p>
<p><strong>Muster für die Widerrufsbelehrung </strong></p>
<blockquote><p><strong>Widerrufsbelehrung</strong></p>
<p><strong>Widerrufsrecht</strong></p>
<p>Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] 1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] 2 widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform 3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] 2. Der Widerruf ist zu richten an: 4</p>
<p>Widerrufsfolgen 5</p>
<p>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. 6 Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. 7 [Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. 8 Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. 9 Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] 10 Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] 2 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache]2, für uns mit deren Empfang.</p>
<p>Besondere Hinweise</p>
<p>11</p>
<p>12</p>
<p>13</p>
<p>(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) 14</p>
<p><strong>Gestaltungshinweise:</strong></p>
<p>(1) Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 9 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 10 EGBGB unterrichtet hat.</p>
<p>(2) Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.</p>
<p>(3) Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:</p>
<p>a)bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „ , jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist“;</p>
<p>b) bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Absatz 1 Satz 1 BGB) über die</p>
<p>aa) Lieferung von Waren: „ , jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB“;</p>
<p>bb) Erbringung von Dienstleistungen außer Zahlungsdiensten: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB“;</p>
<p>cc) Erbringung von Zahlungsdiensten:</p>
<p>aaa) bei Zahlungsdiensterahmenverträgen: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB“;</p>
<p>bbb) bei Kleinbetragsinstrumenten im Sinne des § 675i Absatz 1 BGB: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 11 Abs. 1 EGBGB“;</p>
<p>ccc) bei Einzelzahlungsverträgen: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 13 Absatz 1 EGBGB“;</p>
<p>c) bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312g Absatz 1 Satz 1 BGB): „ , jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“;</p>
<p>d) bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „ ; jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist“;</p>
<p>Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z.B. ein Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: „ ; jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger [bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“). Soweit zu kombinierende Ergänzungen sprachlich identisch sind, sind Wiederholungen des Wortlautes nicht erforderlich.</p>
<p>(4) Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internetadresse.</p>
<p>5) Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wurden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z.B. Hereinnahme einer Bürgschaft).</p>
<p>(6) Bei der Vereinbarung eines Entgelts für die Duldung einer Überziehung im Sinne des § 505 BGB ist hier Folgendes einzufügen:</p>
<p>„Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z.B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.“</p>
<p>(7) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:</p>
<p>„Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.&#8221;</p>
<p>(8) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren ist anstelle des vorhergehenden Satzes folgender Satz einzufügen: „Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.“</p>
<p>(9) Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle der beiden vorhergehenden Sätze einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat.</p>
<p>Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren, ist anzufügen:</p>
<p>„Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“</p>
<p>(10) Ist entsprechend § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist hinter &#8220;zurückzusenden.“ Folgendes einzufügen:</p>
<p>„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“</p>
<p>(11) Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Absatz 1 BGB, das für einen Fernabsatzvertrag zur Erbringung einer Dienstleistung gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:</p>
<p>„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.&#8221;</p>
<p>(12) Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt:</p>
<p>„Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.&#8221;</p>
<p>Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu ändern:</p>
<p>„Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt.&#8221;</p>
<p>(13) Der nachfolgende Hinweis für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kann entfallen, wenn kein hinzugefügter Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung vorliegt:</p>
<p>„Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.&#8221;</p>
<p>(14) Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung&#8221; oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)&#8221; zu ersetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
</blockquote>
<p>Wir empfehlen aus diesem Grunde jedem Online-Händler, seine vorgehaltene Widerrufsbelehrung nochmals zu überprüfen, um eventuell drohende Abmahnungen zu vermeiden.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und berät Online-Händler bei der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Beratungspakete</a> an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.</p>
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		<title>Rechtssichere AGB schaffen Kundenvertrauen</title>
		<link>http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/rechtssichere-agb-schaffen-kundenvertrauen</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 14:42:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
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		<description><![CDATA[Nach einem aktuellen Bericht der Süddeutschen über eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Ears and Eyes achten 59 Prozent der 1180 volljährigen Befragten beim Besuch eines Online-Shops auf die Angabe der Kontaktdaten des Händlers und auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie auf die Regelungen zu Rückgabe und Widerruf. 64 Prozent der Befragten halten einen Online-Shop für seriös, wenn [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/rechtssichere-agb-schaffen-kundenvertrauen' addthis:title='Rechtssichere AGB schaffen Kundenvertrauen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem aktuellen Bericht der <a href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1190202" target="_blank">Süddeutschen</a> über eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Ears and Eyes achten 59 Prozent der 1180 volljährigen Befragten beim Besuch eines Online-Shops auf die Angabe der Kontaktdaten des Händlers und auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie auf die Regelungen zu Rückgabe und Widerruf. 64 Prozent der Befragten halten einen Online-Shop für seriös, wenn dieser neben Vorkasse weitere Zahlungsmöglichkeiten anbietet.</p>
<p>Eine untergeordnete Rolle spielen ausweislich dieser Befragung eine seriöse Gestaltung und Gütesiegel. Selbst die bekanntesten Zeichen &#8220;Trusted Shops&#8221; und &#8220;TÜV Süd Safer Shopping&#8221; wurden nur von 65% der Befragten überhaupt erkannt.</p>
<p>Aus dieser Umfrage geht sehr schön hervor, dass Kunden im Online-Handel insbesondere die Rechtssicherheit und eindeutige Regelungen besonders wichtig sind.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen bei der Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stellt insbesondere Online-Händlern besondere Schutzpakete zur Verfügung, die bereits die Erstellung von AGB beinhalten. <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Hierzu erfahren Sie hier mehr</a>. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail unter <a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a>zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Die neue Musterwiderrufsbelehrung &#8211; gültig ab 04.08.2011</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/die-neue-musterwiderrufsbelehrung-gultig-ab-04-08-2011</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 06:29:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel 246 § 2 Abs.3 S. 1 EGBGB]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgesetzblatt]]></category>
		<category><![CDATA[Fernabsatzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge]]></category>
		<category><![CDATA[Musterwiderrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[online handel]]></category>
		<category><![CDATA[online shop]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge veröffentlicht. Das Gesetz ist heute in Kraft getreten und setzt eine neue Musterwiderrufsbelehrung durch Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Abs.3 S. 1 EGBGB in Kraft, welche mit einer Übergangsfrist von 3 Monaten [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/die-neue-musterwiderrufsbelehrung-gultig-ab-04-08-2011' addthis:title='Die neue Musterwiderrufsbelehrung &#8211; gültig ab 04.08.2011 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge veröffentlicht. Das Gesetz ist heute in Kraft getreten und setzt eine neue Musterwiderrufsbelehrung durch Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Abs.3 S. 1 EGBGB in Kraft, welche mit einer Übergangsfrist von 3 Monaten genutzt werden muss, auch wenn dieses neue Muster aufgrund der bereits ergangenen EU-Verbraucherrichtlinie noch keine abschließende Rechtssicherheit für Online-Shop Betreiber bringt. Die EU-Verbraucherrichtlinie, welche weitere Änderungen in der Widerrufsbelehrung enthält, muss innerhalb von 2 Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Muster für die Widerrufsbelehrung </strong></p>
<blockquote><p><strong>Widerrufsbelehrung</strong></p>
<p><strong>Widerrufsrecht</strong></p>
<p>Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] 1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] 2 widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform 3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] 2. Der Widerruf ist zu richten an: 4</p>
<p>Widerrufsfolgen 5</p>
<p>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. 6 Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. 7 [Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. 8 Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. 9 Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] 10 Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] 2 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache]2, für uns mit deren Empfang.</p>
<p>Besondere Hinweise</p>
<p>11</p>
<p>12</p>
<p>13</p>
<p>(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) 14</p>
<p><strong>Gestaltungshinweise:</strong></p>
<p>(1) Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 9 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 10 EGBGB unterrichtet hat.</p>
<p>(2) Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.</p>
<p>(3) Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">a)bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „ , jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist“;</p>
<p style="padding-left: 30px;">b) bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Absatz 1 Satz 1 BGB) über die</p>
<p style="padding-left: 60px;">aa) Lieferung von Waren: „ , jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB“;</p>
<p style="padding-left: 60px;">bb) Erbringung von Dienstleistungen außer Zahlungsdiensten: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB“;</p>
<p style="padding-left: 60px;">cc) Erbringung von Zahlungsdiensten:</p>
<p style="padding-left: 90px;">aaa) bei Zahlungsdiensterahmenverträgen: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB“;</p>
<p style="padding-left: 90px;">bbb) bei Kleinbetragsinstrumenten im Sinne des § 675i Absatz 1 BGB: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 11 Abs. 1 EGBGB“;</p>
<p style="padding-left: 90px;">ccc) bei Einzelzahlungsverträgen: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 13 Absatz 1 EGBGB“;</p>
<p style="padding-left: 30px;">c) bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312g Absatz 1 Satz 1 BGB): „ , jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“;</p>
<p style="padding-left: 30px;">d) bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „ ; jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist“;</p>
<p>Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z.B. ein Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: „ ; jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger [bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“). Soweit zu kombinierende Ergänzungen sprachlich identisch sind, sind Wiederholungen des Wortlautes nicht erforderlich.</p>
<p>(4) Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internetadresse.</p>
<p>5) Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wurden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z.B. Hereinnahme einer Bürgschaft).</p>
<p>(6) Bei der Vereinbarung eines Entgelts für die Duldung einer Überziehung im Sinne des § 505 BGB ist hier Folgendes einzufügen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z.B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.“</p>
<p>(7) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.&#8221;</p>
<p>(8) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren ist anstelle des vorhergehenden Satzes folgender Satz einzufügen: „Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.“</p>
<p>(9) Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle der beiden vorhergehenden Sätze einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat.</p>
<p>Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren, ist anzufügen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“</p>
<p>(10) Ist entsprechend § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist hinter &#8220;zurückzusenden.“ Folgendes einzufügen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“</p>
<p>(11) Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Absatz 1 BGB, das für einen Fernabsatzvertrag zur Erbringung einer Dienstleistung gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.&#8221;</p>
<p>(12) Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.&#8221;</p>
<p>Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu ändern:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt.&#8221;</p>
<p>(13) Der nachfolgende Hinweis für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kann entfallen, wenn kein hinzugefügter Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung vorliegt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.&#8221;</p>
<p>(14) Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung&#8221; oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)&#8221; zu ersetzen.</p>
<p>&nbsp;</p></blockquote>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und berät Online-Händler bei der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Beratungspakete</a> an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.</p>
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		<title>Online-Händler sollen zukünftig immer die Rücksendekosten tragen</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 14:46:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[40 Euro Klausel]]></category>
		<category><![CDATA[Button-Lösung]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Europäisches Parlament]]></category>
		<category><![CDATA[Muster]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie die Plattform &#8220;Internet World Business&#8221; berichtet, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass die beabsichtigte neue Verbraucherrichtlinie am 23. Juni 2011 durch das Europäische Parlament verabschiedet werden soll. Der nun vorliegende Vorschlag war am 7. Juni 2011 fertiggestellt worden und soll nun das Parlament passieren. Die politischen Fraktionen sollen bereits ihr Einverständnis zu dem vorliegenden Vorschlag [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/internetrecht/online-handler-sollen-zukunftig-immer-die-rucksendekosten-tragen' addthis:title='Online-Händler sollen zukünftig immer die Rücksendekosten tragen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die Plattform &#8220;Internet World Business&#8221; berichtet, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass die beabsichtigte neue Verbraucherrichtlinie am 23. Juni 2011 durch das Europäische Parlament verabschiedet werden soll. Der nun vorliegende Vorschlag war am 7. Juni 2011 fertiggestellt worden und soll nun das Parlament passieren. Die politischen Fraktionen sollen bereits ihr Einverständnis zu dem vorliegenden Vorschlag erklärt haben, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Richtlinienvorschlag in der Sitzung am 23. Juni 2011 auch verabschiedet wird.</p>
<p>Gegenstand der Richtlinie sind im Wesentlichen zwei Änderungen.</p>
<p>Einerseits soll die bisherige sog. 40-Euro-Klausel ersatzlos gestrichen werden. Nach dieser Regel können Online-Händler bisher die Kosten der Rücksendung auf den Verbraucher abwälzen, wenn die bestellte Ware einen Wert von unter EUR 40,00 hat. Nach der neuen Regelung sollen die Kosten der Rücksendung grundsätzlich von dem Händler getragen werden.</p>
<p>Darüber hinaus soll die bisher sehr umstrittene sog. &#8220;Button-Lösung&#8221; mit dieser Richtlinie verabschiedet werden. Nach der sog. &#8220;Button-Lösung&#8221; sollen Verbraucher nur dann noch an ihre Erklärung gebunden sein, wenn diese eindeutig bestätigt haben, dass ihnen der Erwerb einer kostenpflichtigen Leistung bewusst ist. Im Umkehrschluss wird das bedeuten, dass bei Missachtung der Button-Lösung ein Online-Händler keinen wirksamen Vertragsschluss nachweisen könnte und ein Vertrag mit dem Verbraucher damit nicht zustande gekommen wäre.</p>
<p>Für deutsche Online-Händler von weniger großem Interesse dürfte die europäische Vereinheitlichung der Widerrufsfrist sein, die nun auf 14 Kalendertage vereinheitlicht werden soll. Von größerem Interesse dürfte dagegen das angekündigte europäische Muster für die Widerrufsbelehrung sein, welche Teil der Richtlinie werden soll. Dieses wäre dann auch für deutsche Online-Händler verbindlich, so dass sich ggf. dann erneut die Pflicht ergibt, das gerade durch die Bundesregierung geänderte Muster, erneut abzuändern, um wirksam über das Widerrufsrecht zu belehren.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und berät Online-Händler bei der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Beratungspakete</a> an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/internetrecht/online-handler-sollen-zukunftig-immer-die-rucksendekosten-tragen' addthis:title='Online-Händler sollen zukünftig immer die Rücksendekosten tragen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Online-Händler aufpassen: Neue Widerrufsbelehrung 2011</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/online-handler-aufpassen-neue-widerrufsbelehrung-2011</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 06:45:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen]]></category>
		<category><![CDATA[Musterwiderrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[online shop]]></category>
		<category><![CDATA[online-händler]]></category>
		<category><![CDATA[rechtssicherer Online-Shop]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[§312e]]></category>
		<category><![CDATA[§357]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Datum 26. Mai 2011 hat der deutsche Bundestag erneut die Regelung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften durch das &#8220;Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen&#8221; geregelt. Die gesetzlichen Regelungen in § 312e BGB und § 257 Abs.3 BGB werden hierdurch neu gefasst. Auch das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung wird durch [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/online-handler-aufpassen-neue-widerrufsbelehrung-2011' addthis:title='Online-Händler aufpassen: Neue Widerrufsbelehrung 2011 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Datum 26. Mai 2011 hat der deutsche Bundestag erneut die Regelung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften durch das &#8220;Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen&#8221; geregelt. Die gesetzlichen Regelungen in § 312e BGB und § 257 Abs.3 BGB werden hierdurch neu gefasst. Auch das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung wird durch diese neue Regelung ersetzt.</p>
<p>Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verstößt die aktuelle deutsche Regelung bei einem Widerruf gegen das EU-Recht. Zukünftig tritt die Pflicht zum Wertersatz für den Verbraucher nur dann ein, wenn die Verschlechterung aufgrund der Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgehenden Verwendung entsteht.</p>
<p>Auch wird eine Beweislastregelung zum Nachteil des Unternehmers getroffen. Nach der neuen Regelung hat der Unternehmer im Streitfall zu beweisen, dass der Käufer die Ware nicht nur geprüft hat, sondern darüber hinaus genutzt hat und die Verschlechterung durch diese Art der Nutzung entstanden ist. Gelingt dem Unternehmer dieser Beweis im Streitfall nicht, würde ein Anspruch auf Wertersatz gegenüber dem Verbraucher nicht durchsetzbar sein.</p>
<p>Die neuen Regelungen lauten zukünftig wie folgt:</p>
<blockquote><p>§ 312e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen</p>
<p>(1) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für Nutzungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt zu leisten,</p>
<p>1. soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und</p>
<p>2. wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und entsprechend § 360 Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat.</p>
<p>3. § 347 Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden.</p>
<p>(2) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten,</p>
<p>1. wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und</p>
<p>2. wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende de Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.</p>
<p>&nbsp;</p>
</blockquote>
<p>Die Neureglung des § 357 Abs.3 BGB lautet wie folgt:</p>
<blockquote><p>(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten</p>
<p>1. soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und</p>
<p>2. wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.</p>
<p>Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach dem Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat. § 346 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 ist nicht anzuwenden, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.</p>
</blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Online-Händler sollten beachten, dass durch die neue Regelung auch die bislang verwendete Musterwiderrufsbelehrung nicht mehr verwendet werden darf. Zukünftig ist nur noch das an die neue Regelung angepasste gesetzliche Muster durch Online-Händler verwendbar.</p>
<p>Beruhigend ist für Online-Händler jedoch, dass der Gesetzgeber bei diesem Gesetz eine Übergangsfrist von drei Monaten vorgesehen hat, so dass eine Umstellung innerhalb dieser Frist erfolgen muss, um Abmahnungen zu vermeiden.</p>
<p>WK LEGAL bietet bereits im Vorfeld die Anpassung der Widerrufsbelehrung auf die neuen gesetzlichen Regelung an, so dass diese mit Inkrafttreten eingesetzt werden können, ohne dass Online-Händler eine Abmahnung befürchten müssten. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Beratungspakete</a> an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.</p>
<p>Fragen Sie uns unverbindlich nach einem Angebot für Ihren rechtssicheren Online-Shop.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/online-handler-aufpassen-neue-widerrufsbelehrung-2011' addthis:title='Online-Händler aufpassen: Neue Widerrufsbelehrung 2011 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung aktuell: Alte oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei ebay</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Mar 2011 08:58:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen aktuell]]></category>
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		<description><![CDATA[Aktuell werden angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen der Verwendung von veralteten oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auf der Internetplattform ebay im Bereich B2C im Auftrag von Frau Michaela Hübner auf Unterlassung in Anspruch genommen. Dabei wird ein Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000,00 der Abmahnung zu Grunde gelegt. Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/ebay-medienrecht/abmahnung-aktuell-alte-oder-fehlerhafte-widerrufsbelehrung-bei-ebay' addthis:title='Abmahnung aktuell: Alte oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei ebay ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell werden angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen der Verwendung von veralteten oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auf der Internetplattform ebay im Bereich B2C im Auftrag von Frau Michaela Hübner auf Unterlassung in Anspruch genommen. Dabei wird ein Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000,00 der Abmahnung zu Grunde gelegt.</p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandt und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des e-Commerce und das Wettbewerbsrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betreibern von Online-Shops und ebay-Verkäufern in Fällen von Abmahnungen, aber auch im Rahmen der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wklegal.de/kontakt" target="_blank">Sprechen Sie uns einfach an!</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/ebay-medienrecht/abmahnung-aktuell-alte-oder-fehlerhafte-widerrufsbelehrung-bei-ebay' addthis:title='Abmahnung aktuell: Alte oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei ebay ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Kleinlichkeit oder echter Verbraucherschutz?</title>
		<link>http://www.wkblog.de/allgemeines/kleinlichkeit-oder-echter-verbraucherschutz</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 08:30:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
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		<category><![CDATA[Az. VIII ZR 82/20]]></category>
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		<description><![CDATA[Wir hatten mit Beitrag vom 26.11.2010 und Folgebeitrag vom 30.12.2010 darüber berichtet, dass sich neben dem Landgericht Hamburg und Hanseatischen Oberlandesgerichts zuletzt auch das Landgericht Kiel mit der Frage beschäftigt hatte, ob die einleitende Überschrift einer Widerrufsbelehrung „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Während sich die Hamburger Gericht eindeutig gegen eine [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/kleinlichkeit-oder-echter-verbraucherschutz' addthis:title='Kleinlichkeit oder echter Verbraucherschutz? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir hatten mit Beitrag vom <a href="http://www.kwblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/die-pure-verzweiflung-des-abmahnanwalts%E2%80%A6" target="_blank">26.11.2010</a> und Folgebeitrag vom <a href="http://www.kwblog.de/allgemeines/onlinehandler-in-der-zwickmuhle-zwischen-verbrauchern-und-unternehmern" target="_blank">30.12.2010</a> darüber berichtet, dass sich neben dem Landgericht Hamburg und Hanseatischen Oberlandesgerichts zuletzt auch das Landgericht Kiel mit der Frage beschäftigt hatte, ob die einleitende Überschrift einer Widerrufsbelehrung „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Während sich die Hamburger Gericht eindeutig gegen eine Irreführung ausgesprochen haben, hat das Landgericht Kiel diese angenommen.</p>
<p>Wie dem Onlineblog <a href="http://www.paloubis.com/2011/02/bgh-widerrufsbelehrung-ohne-ueberschriften-unwirksam/" target="_blank">Internetrecht München</a> nunmehr zu entnehmen ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mit Urteil vom 1. Dezember 2010 (Az. VIII ZR 82/10) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung auch dann unwirksam sei, wenn sie inhaltlich im wesentlichen dem gesetzlichen Muster entspricht, ihr jedoch die im Muster vorgesehenen (Zwischen-) Überschriften fehlen.</p>
<p>In dem durch den BGH zu entscheidenden Fall, hatte der beklagte Händler statt der in dem Muster vorgesehenen Überschriften „ Widerrufsbelehrung“, „Widerrufsrecht“, „Widerrufsfolgen“ und „finanzierte Geschäfte“ lediglich eine einzige Überschrift „Widerrufsrecht“ verwendet.</p>
<p>Nach Ansicht des BGH ist dies jedoch irreführend, da dem Verbraucher verschleiert werde, dass ihm nicht nur ein Recht gewährt werde, sondern darüber hinaus im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts auch wesentliche Pflichten bestünden. Zudem wurde durch den BGH bemängelt, dass der Händler die persönliche Anrede „Sie“ durch den abstrakten Begriff „Verbraucher“ ersetzt, ohne diesen näher zu erläutern. Schlussendlich bestätigte der BGH in diesem Urteil auch nochmals seine Rechtsprechung, nach der die Formulierung „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ nicht richtig über den Fristbegin belehre. Aufgrund der undeutlichen und damit unwirksamen Widerrufsbelehrung sei die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden.</p>
<p>Erneut zeigt sich, dass im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen bereits kleinste, für den juristischen Laien unbedeutend erscheinende Änderungen gravierende Folgen haben können. Die Kosten für dieses Verfahren durch sämtliche zivilrechtlichen Instanzen dürften für den Beklagten eine kostspielige Angelegenheit geworden sein. Darüber hinaus werden sich sog „Abmahnanwälte“ ans Werk machen und Widerrufsbelehrungen kostenpflichtig abmahnen, die nicht dem exakten Wortlaut des Musters entsprechen.</p>
<p>WK LEGAL berät Online-Händler und stellt diesen Vertragstexte in einer der aktuellen Gesetzeslage entsprechenden Form zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops</a>.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/kleinlichkeit-oder-echter-verbraucherschutz' addthis:title='Kleinlichkeit oder echter Verbraucherschutz? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Onlinehändler in der Zwickmühle zwischen Verbrauchern und Unternehmern</title>
		<link>http://www.wkblog.de/allgemeines/onlinehandler-in-der-zwickmuhle-zwischen-verbrauchern-und-unternehmern</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/allgemeines/onlinehandler-in-der-zwickmuhle-zwischen-verbrauchern-und-unternehmern#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 30 Dec 2010 10:21:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Az. 14 O 22/19]]></category>
		<category><![CDATA[Einleitungssatz]]></category>
		<category><![CDATA[Hanseatisches Oberlandesgericht Az. 3 U 125/09]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Kiel]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherbegriff § 13 BGB]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 26. November 2010 hatten wir unter der Überschrift „Die pure Verzweiflung des Abmahnanwalts…“ darüber berichtet, dass sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Hanseatische Oberlandesgericht einem Abgemahnten Onlineshopbetreiber darin Recht gegeben hatten, dass die Einleitung der Widerrufsbelehrung „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ nicht irreführend und damit auch nicht wettbewerbswidrig sei.   Das Hanseatische Oberlandesgericht [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/onlinehandler-in-der-zwickmuhle-zwischen-verbrauchern-und-unternehmern' addthis:title='Onlinehändler in der Zwickmühle zwischen Verbrauchern und Unternehmern ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 26. November 2010 hatten wir unter der Überschrift <a href="http://www.kwblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/die-pure-verzweiflung-des-abmahnanwalts%E2%80%A6" target="_blank">„Die pure Verzweiflung des Abmahnanwalts…“</a> darüber berichtet, dass sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Hanseatische Oberlandesgericht einem Abgemahnten Onlineshopbetreiber darin Recht gegeben hatten, dass die Einleitung der Widerrufsbelehrung „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ nicht irreführend und damit auch nicht wettbewerbswidrig sei.</p>
<p> </p>
<p>Das <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20100190.htm" target="_blank">Hanseatische Oberlandesgericht</a> hatte hierzu überzeugend ausgeführt, dass die Widerrufsbelehrung durch den Einleitungssatz weder unklar noch intransparent werde, da dieser vielmehr unmissverständlich sei und nicht dazu führe, dass ein durchschnittlicher Verbraucher den Verbraucherbegriff falsch verstehe und deswegen davon ausgehe, ihm stehe kein Widerrufsrecht zu.</p>
<p> </p>
<p>Das Landgericht Kiel hatte im Juli dieses Jahres in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls über den Einleitungssatz einer Widerrufsbelehrung zu entscheiden. Nach dem Urteil des Landgericht Kiel vom 9. Juli 2010 (Az. 14 O 22/10) ist die einleitende Formulierung „Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind“ rechts- und damit wettbewerbswidrig. Eine solche Einleitung verlange von dem Verbraucher, dass dieser zunächst selbst überprüfen müsse, ob er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sei und ihm daher das Widerrufsrecht zustehe. Nach Ansicht des Landgericht Kiel obliege diese Prüfungspflicht jedoch dem Unternehmer, der das Risiko einer rechtlichen Fehleinschätzung nicht auf den Verbraucher verlagern dürfe.</p>
<p> </p>
<p>Aufgrund des in der Regel anwendbaren sogenannten „fliegenden Gerichtsstandes“ besteht für alle Betreiber von Onlineshops die Gefahr von Abmahnungen, sofern sie in ihren Belehrungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen solchen Einleitungssatz verwenden, da die jeweiligen Abmahner ihre Ansprüche vor dem Landgericht Kiel geltend machen werden.</p>
<p> </p>
<p>Sofern Onlinehändler diesen Einleitungssatz nunmehr ersatzlos streichen, droht schon die nächste Gefahr!</p>
<p> </p>
<p>Zwar steht das Widerrufs- und Rückgaberecht dem Gesetz nach nur Verbrauchern zu. Gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer, könnte dies im Ergebnis ein vertraglich eingeräumtes Widerrufs- oder Rückgaberecht darstellen.</p>
<p> </p>
<p>WK LEGAL berät Online-Händler und stellt diesen Vertragstexte in einer der aktuellen Gesetzeslage entsprechenden Form zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops</a>.</p>
<p> </p>
<p>Auch wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben sollten können Sie sich an uns wenden und erhalten umgehend Beratung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/onlinehandler-in-der-zwickmuhle-zwischen-verbrauchern-und-unternehmern' addthis:title='Onlinehändler in der Zwickmühle zwischen Verbrauchern und Unternehmern ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Mehrsprachige Online-Shops und die rechtlichen Pflichten</title>
		<link>http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/mehrsprachige-online-shops-und-deren-rechtlichen-pflichten</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/mehrsprachige-online-shops-und-deren-rechtlichen-pflichten#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 14 Sep 2010 10:06:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[deutsch]]></category>
		<category><![CDATA[englisch]]></category>
		<category><![CDATA[italienisch]]></category>
		<category><![CDATA[mehrsprachig]]></category>
		<category><![CDATA[mehrsprachige Online-Shops]]></category>
		<category><![CDATA[online shop]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtangaben]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[türkisch]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[zweisprachig]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer mehr Online-Shops bieten den Versand auch in das europäische Ausland oder das internationale Ausland an, um auf diese Weise neue Märkte für ihre Produkte zu erschließen. Um den Absatz in diesen Märkten tatsächlich beleben zu können, werden die technischen Möglichkeiten vieler Online-Shops ausgeweitet und die Shops werden mehrsprachig betrieben. Fraglich ist allerdings, wie in [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/mehrsprachige-online-shops-und-deren-rechtlichen-pflichten' addthis:title='Mehrsprachige Online-Shops und die rechtlichen Pflichten ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer mehr Online-Shops bieten den Versand auch in das europäische Ausland oder das internationale Ausland an, um auf diese Weise neue Märkte für ihre Produkte zu erschließen. Um den Absatz in diesen Märkten tatsächlich beleben zu können, werden die technischen Möglichkeiten vieler Online-Shops ausgeweitet und die Shops werden mehrsprachig betrieben.</p>
<p>Fraglich ist allerdings, wie in solchen Fällen die rechtlichen Anforderungen an Online-Shop-Betreiber sind, die es zu beachten gilt.</p>
<p>Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Online-Shop-Betreiber den Käufer gemäß §312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB  „in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich&#8221; über die erforderlichen Angaben informieren muss.</p>
<p>Wird der Online-Shop also in deutscher Sprache betrieben, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in deutscher Sprache vorzuhalten. Unbeachtlich ist, wenn trotzdem ein ausländischer Käufer dann in diesem Online-Shop einkauft. Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Käufer in diesem Fall nicht verständlich, so trifft dieses Risiko nicht den Online-Händler, sondern geht zu Lasten des Käufers.</p>
<p>Kann eine Bestellung auch in einer anderen Sprache abgegeben werden, so trifft den Online-Händler darüber hinaus die Pflicht, die notwendigen Pflichtinformationen auch in der jeweiligen Landessprache vorzuhalten. Nur in diesem Fall erfüllt der Online-Händler seine Pflicht, den Käufer &#8220;klar und verständlich&#8221; zu belehren.</p>
<p>Online-Shop-Betreibern sind darüber hinaus darauf aufmerksam zu machen, dass im Falle des Verkaufs an Endverbraucher mit der reinen Übersetzung der deutschen AGB ihre Pflichten noch nicht erfüllt sind. Die deutschen Regelungen, beispielsweise  der Widerrufsbelehrung, sind nicht in allen EU-Ländern identisch und damit nicht übertragbar durch eine einfache Übersetzung des Vertragstextes.</p>
<p>Anders verhält es sich beim Handel im B2B Bereich. Online-Shop-Betreiber sind im B2B-Handel weniger Pflichtangaben unterworfen und können in diesem Fall ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch in anderen europäischen Ländern, günstiger gestalten.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschafs- und Onlinerecht spezialisierte Kanzlei und berät regelmäßig Online-Shop-Betreiber in sämtlichen Fragen zum Online-Handel und bietet für Online-Shop-Betreiber <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">besondere Schutzpakete </a>an.</p>
<p>Haben auch Sie Fragen rund um Ihren Online-Shop? Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/mehrsprachige-online-shops-und-deren-rechtlichen-pflichten' addthis:title='Mehrsprachige Online-Shops und die rechtlichen Pflichten ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Abmahnung aktuell: Mario Eylers wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:10:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[Eylers]]></category>
		<category><![CDATA[Garantiewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Internethandelsplattform]]></category>
		<category><![CDATA[Mario Eylers]]></category>
		<category><![CDATA[online shop]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassung]]></category>
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		<category><![CDATA[Werbung mit Garantien]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Angebliche auf § 4 Nr. 11 UWG basierende Wettbewerbsverstöße wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Werbung mit Garantien über die Internethandelsplattform ebay werden aktuell durch Herrn Mario Eylers abgemahnt. Von Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der zu Grunde gelegte Streitwert beläuft sich auf EUR 10.000,00 wodurch sich angeblich zu erstattende [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos' addthis:title='Abmahnung aktuell: Mario Eylers wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Angebliche auf § 4 Nr. 11 UWG basierende Wettbewerbsverstöße wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Werbung mit Garantien über die Internethandelsplattform ebay werden aktuell durch Herrn Mario Eylers abgemahnt.</p>
<p>Von Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der zu Grunde gelegte Streitwert beläuft sich auf EUR 10.000,00 wodurch sich angeblich zu erstattende Kosten der Abmahnung in Höhe von brutto EUR 775,64 ergeben.</p>
<p>Einerseits ist Betroffenen zu raten, die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung genau zu prüfen, um etwaige Vertragsstrafen soweit möglich zu vermeiden. Andererseits stellt sich die Frage, ob die in Ansatz gebrachte Gebühr für einen derartigen Verstoß durch ein Gericht bestätigt werden würde.</p>
<p>Auch dürfen wir darauf hinweisen, dass die vorgegebenen Fristen unbedingt eingehalten werden sollten, da man nur bei Einhaltung der vorgegebenen Fristen die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung beseitigt, die erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursachen würde.</p>
<p> </p>
<p>WK LEGAL steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos' addthis:title='Abmahnung aktuell: Mario Eylers wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der &#8220;alten&#8221; Widerrufsbelehrung</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/wettbewerbsverstos-bei-verwendung-der-alten-widerrufsbelehrung</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 06:26:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Art 246 EGBG]]></category>
		<category><![CDATA[I-14 O 121/10]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Bochum]]></category>
		<category><![CDATA[Musterwiderrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bereits in der Vergangenheit hatten wir im Rahmen dieses Blogs und unseres Newsletters mit den Artikeln Ab 11. Juni 2010 gibt es eine neueWiderrufsbelehrung Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen Änderung der sog. Musterwiderrufsbelehrung eine Anpassung der eigenen Vertragstexte für Online-Händler zwingend nötig ist. Gleichwohl nutzen weiterhin eine Vielzahl an [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/wettbewerbsverstos-bei-verwendung-der-alten-widerrufsbelehrung' addthis:title='Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der &#8220;alten&#8221; Widerrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits in der Vergangenheit hatten wir im Rahmen dieses Blogs und unseres Newsletters mit den Artikeln</p>
<p><a href="http://www.kwblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-juni-2010-gibt-es-eine-neue-widerrufsbelehrung">Ab 11. Juni 2010 gibt es eine neueWiderrufsbelehrung</a></p>
<p><a href="http://www.kwblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung">Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung</a></p>
<p>darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen Änderung der sog. Musterwiderrufsbelehrung eine Anpassung der eigenen Vertragstexte für Online-Händler zwingend nötig ist. Gleichwohl nutzen weiterhin eine Vielzahl an Online-Shops die &#8220;alte&#8221; Musterwiderrufsbelehrung und verweisen in dieser weiterhin auf Normen der BGB-InfoV, die durch die Gesetzesänderung verdrängt wurden. Diese Normen der BGB-InfoV wurden durch die Gesetzesänderung durch die Regelung des Art. 246 EGBGB ersetzt.</p>
<p>Indem Händler weiterhin die &#8220;alte&#8221; Musterwiderrufsbelehrung verwenden, verstoßen Sie damit gegen das in § 312c BGB normierte Gebot &#8220;klar und verständlich&#8221; auf die Einzelheiten des Widerrufsrechts hinzuweisen. Darüber hinaus liegt ein gemäß § 4 Nr. 11 UWG relevanter Verstoß gegen eine gesetzliche Norm vor, der Mitbewerber zu einer Abmahnung berechtigt.</p>
<p>Dem schloss sich nun auch das Landgericht Bochum mit seiner Entscheidung vom 8. Juli 2010 (AZ: I-14 O 121/10) an. Nach der Ansicht des Gerichts liegt nach der Änderung der Gesetzeslage in der Verwendung der &#8220;alten&#8221; Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoß begründet. Hieran ändere sich auch dann nichts, wenn der Anspruch auf Unterlassung (Abmahnung) bereits 5 Tage nach in Kraft treten der neuen Gesetzeslage ausgesprochen worden sei. Denn auch innerhalb dieser kurzen Zeit sei es Online-Händlern zumutbar, die vorgehaltenen Vertragstexte an die neue Gesetzeslage anzupassen.</p>
<p>Das Gericht bestätigte damit, dass es die Pflicht der Online-Händler ist, aktuelle und dem Gesetz entsprechende Vertragstexte für den Onlinehandel vorzuhalten. Online-Händlern ist damit dringend zu empfehlen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist, die vorgehaltene Widerrufsbelehrung an die neue Gesetzeslage anzupassen, um kostenintensiven Abmahnungen zu entgehen.</p>
<p>WK LEGAL berät Online-Händler und stellt diesen Vertragstexte in einer der aktuellen Gesetzeslage entsprechenden Form zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir Ihnen für Ihre weiteren Fragen für Ihren rechtssicheren Online-Shop zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/wettbewerbsverstos-bei-verwendung-der-alten-widerrufsbelehrung' addthis:title='Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der &#8220;alten&#8221; Widerrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 12:50:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[online shop]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ sollen die Rechte der Online-Händler gestärkt werden. Die Konsequenz dieses Gesetzes ist die morgen, am 11. Juni 2010, in Kraft tretende neue Muster-Widerrufsbelehrung. Bereits am 24. April 2010 hatten wir über die verschiedenen [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung' addthis:title='Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ sollen die Rechte der Online-Händler gestärkt werden. Die Konsequenz dieses Gesetzes ist die morgen, am 11. Juni 2010, in Kraft tretende neue Muster-Widerrufsbelehrung.</p>
<p>Bereits am 24. April 2010 hatten wir über die verschiedenen Neuerungen und die Anforderungen, die durch dieses Gesetz eintreten, berichtet</p>
<p>Online Shop Betreibern und eBay Händlern ist dringend anzuraten die aktuell vorgehaltene Widerrufsbelehrung auf Abmahnsicherheit zu kontrollieren.</p>
<p>Besonders die Veränderung hinsichtlich der Widerrufsfrist wird wieder die Möglichkeit für eine Vielzahl an Abmahnungen ermöglichen. Die Widerrufsfrist beträgt zukünftig nicht mehr zwei Wochen, sondern 14 Tage.</p>
<p>Werden Verträge, wie bei ebay und manchen wenigen Online Shops, über den Bildschirm und ohne Einsatz einer E-Mail Korrespondenz geschlossen, gilt zukünftig auch die 14tägige Widerrufsfrist, sofern die Widerrufsbelehrung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nachgereicht wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn mit der ersten E-Mail nach Vertragsabschluss die Widerrufsbelehrung übermittelt wird.</p>
<p>Besonders eBay Händlern ist aktuell zu raten nicht ungeprüft die Muster-Widerrufsbelehrung zu verwenden. Der Grund liegt hierfür in der noch fehlenden technischen Umsetzung durch ebay, welche die im Verkaufsformular im Feld „Rücknahmebedingungen“ angegebene Widerrufs- oder Rückgabebelehrung des Verkäufers voraussichtlich erst im Juli 2010 in die am Angebotsende versendete E-Mail einpflegen wird.</p>
<p>Nachfolgend erhalten Sie die Musterwiderrufsbelehrung. Soweit Sie eine Rückgabebelehrung vorhalten, dürfen wir darauf aufmerksam machen, dass auch hierfür ein neues Muster ab morgen in Kraft tritt.</p>
<p><strong>Wir weisen vor der Verwendung des nachfolgenden Musters ausdrücklich darauf hin, dass dieses einer Anpassung an die sonstigen vorgehaltenen Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf, um „abmahnsicher“ und rechtswirksam zu sein.</strong></p>
<p> </p>
<blockquote><p><strong>Widerrufsbelehrung</strong></p>
<p><strong>Widerrufsrecht</strong></p>
<p>Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.</p>
<p>Der Widerruf ist zu richten an:</p>
<p>[Name/Firma] <br /> [Angaben zum gesetzlichen Vertreter] <br /> [ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)] <br /> [E-Mail-Adresse] <br /> [ggf. Faxnummer] <br /> [keine Telefonnummer]</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Widerrufsfolgen</strong></p>
<p>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.</p>
<p>Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Ende der Widerrufsbelehrung</strong></p>
</blockquote>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung' addthis:title='Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Ab 11. Juni 2010 gibt es eine neue Widerrufsbelehrung</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Apr 2010 06:38:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[21.06.2010]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Muster]]></category>
		<category><![CDATA[Muster-Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Musterwiderruf]]></category>
		<category><![CDATA[online shop]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Für viele Online-Händler ist die Widerrufsbelehrung seit Jahren eine Belastung, die bei fehlerhafter Umsetzung Gegenstand einer Abmahnung werden kann. Selbst amtliche Mustervorlagen konnten letztlich keine Rechtssicherheit für den Verwender herstellen. Das vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Muster hat jedoch aktuell noch keinen Gesetzesrang, so dass sich aufgrund dieser Einordnung in die BGBInfoV durch den Gesetzgeber [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-juni-2010-gibt-es-eine-neue-widerrufsbelehrung' addthis:title='Ab 11. Juni 2010 gibt es eine neue Widerrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1571.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Für viele Online-Händler ist die Widerrufsbelehrung seit Jahren eine Belastung, die bei fehlerhafter Umsetzung Gegenstand einer Abmahnung werden kann. Selbst amtliche Mustervorlagen konnten letztlich keine Rechtssicherheit für den Verwender herstellen.</p>
<p>Das vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Muster hat jedoch aktuell noch keinen Gesetzesrang, so dass sich aufgrund dieser Einordnung in die BGBInfoV durch den Gesetzgeber Widersprüche zu aktuellen Gesetzen ergeben konnten. Dies führte zu dem Ergebnis, dass trotz Verwendung des Musters des Gesetzgebers ein Verstoß gegen ein Gesetz möglich war, der grundsätzlich gemäß §4 Nr.11 UWG wettbewerbswidrig wäre.</p>
<p>Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber mit dem Trick beholfen, in der sog. BGB-Informationsverordnung (BGB-InfoV) zu bestimmen, dass nicht wettbewerbswidrig handelt, und daher nicht abgemahnt werden kann, wer das unveränderte Musterexemplar verwendet.</p>
<p>Dieses Tricks bedarf es ab dem 11. Juni 2010 nun nicht mehr. Denn nun wird die Muster-Widerrufsbelehrung in das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) aufgenommen und erhält somit Gesetzesrang. In das BGB wird darüber hinaus der §360 eingefügt, in welchem die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nochmals klar gestellt werden, so dass hierdurch Rechtssicherheit erzielt werden wird.</p>
<blockquote><p style="margin-left: 40px;"><strong>§ 360 Widerrufs- und Rückgabebelehrung</strong></p>
<p style="margin-left: 40px;">(1) Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen. Sie muss Folgendes enthalten:<br /> 1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,<br /> 2. einen Hinweis darauf, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann,<br /> 3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und<br /> 4. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt.</p>
<p style="margin-left: 40px;">(2) Auf die Rückgabebelehrung ist Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Sie muss Folgendes enthalten:<br /> 1. einen Hinweis auf das Recht zur Rückgabe,<br /> 2. einen Hinweis darauf, dass die Ausübung des Rückgaberechts keiner Begründung bedarf,<br /> 3. einen Hinweis darauf, dass das Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform innerhalb der Rückgabefrist ausgeübt werden kann,<br /> 4. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, an den die Rückgabe zu erfolgen hat oder gegenüber dem das Rücknahmeverlangen zu erklären ist, und<br /> 5. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Rückgabefrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Sache oder des Rücknahmeverlangens genügt.</p>
<p style="margin-left: 40px;">(3) Die dem Verbraucher gemäß § 355 Abs. 3 Satz 1 mitzuteilende Widerrufsbelehrung genügt den Anforderungen des Absatzes 1 und den diesen ergänzenden Vorschriften dieses Gesetzes, wenn das Muster der Anlage 1 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform verwendet wird. Die dem Verbraucher gemäß § 356 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 355 Abs. 3 Satz 1 mitzuteilende Rückgabebelehrung genügt den Anforderungen des Absatzes 2 und den diesen ergänzenden Vorschriften dieses Gesetzes, wenn das Muster der Anlage 2 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform verwendet wird. Der Unternehmer darf unter Beachtung von Absatz 1 Satz 1 in Format und Schriftgröße von den Mustern abweichen und Zusätze wie die Firma oder ein Kennzeichen des Unternehmers anbringen.</p>
</blockquote>
<p>Mit der Umsetzung dieses Vorhabens sollte nunmehr das seit langer Zeit geforderte Maß an Rechtssicherheit für den Online-Handel gewährleistet sein. Insbesondere heißt es dazu in § 360 Abs. 3 BGB ausdrücklich, dass den gesetzlichen Anforderungen durch Verwendung der Mustervorlagen des EGBGB genüge getan wird.</p>
<p>Aber der Gesetzgeber hat weitere Änderungen vorgesehen. Denn mit der neuen Widerrufsbelehrung werden die Widerrufsfristen sowohl bei Online-Shops als auch bei ebay angeglichen. Nach der neuen Widerrufsbelehrung soll es ausreichend sein, wenn der Kunde &#8220;unverzüglich nach Vertragsschluss&#8221; über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Ebay-Händler können somit durch eine Belehrung in der ersten Mail nach Auktionsende in den Genuss der Zwei-Wochen-Widerrufsfrist kommen.</p>
<p>Durch die kommenden gesetzlichen Änderungen wird es ab Juni zwingend notwendig sein, bisher verwandte Widerrufsbelehrungen neu zu fassen. Zum einen wird in vielen Fällen nunmehr auf eine nur noch 14-tägige Widerrufsfrist hinzuweisen sein. In jedem Fall aber ändern sich die Gesetzesstellen und rechtlichen Grundlagen, auf die in der alten wie neuen Belehrung Bezug genommen wird. Um einer gerade in der Übergangszeit zu befürchtenden neuerlichen Abmahnwelle aus dem Weg zu gehen, sollten die aktuell verwendeten Widerrufsbelehrung rechtzeitig angepasst werden.</p>
<p>WK LEGAL bietet bereits im Vorfeld die Anpassung der Widerrufsbelehrung auf die neuen gesetzlichen Regelung an, so dass diese mit Inkrafttreten eingesetzt werden können, ohne dass Online-Händler eine Abmahnung befürchten müssten. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere Beratungspakete an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.</p>
<p>Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne unser Angebot. Fragen Sie uns unverbindlich nach einem Angebot für Ihren rechtssicheren Online-Shop.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-juni-2010-gibt-es-eine-neue-widerrufsbelehrung' addthis:title='Ab 11. Juni 2010 gibt es eine neue Widerrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Abzocke von Lotto und Gewinnspielfirmen</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 08:19:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abbuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Abzocke]]></category>
		<category><![CDATA[Anrufung]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Lotto Pool GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnspiel]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnspielclub DSC-24 (Berlin)]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnspielgemeinschaften]]></category>
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		<category><![CDATA[Konto]]></category>
		<category><![CDATA[Kontoabbuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Lotto]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
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		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[WinChance24]]></category>

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		<description><![CDATA[Einer Flut unerlaubter Telefonwerbung, untergeschobener Verträge und unerlaubter Kontoabbuchungen sehen sich immer wieder eine Vielzahl von Verbrauchern gegenüber. Die Gewinnspielfirmen und Lottospielgemeinschaften stellen einen telefonischen Kontakt zu Verbrauchern her. Im Rahmen dieses Telefonates konfrontieren sie den Verbraucher mit angeblichen Vertragsabschlüssen sowie gespeicherten Kunden- und Kontodaten. Teilweise erfolgen sogar Abbuchungen von Konten der Verbraucher. Nach vorliegenden [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/abzocke-von-lotto-und-gewinnspielfirmen' addthis:title='Abzocke von Lotto und Gewinnspielfirmen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/897.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Einer Flut unerlaubter Telefonwerbung, untergeschobener Verträge und unerlaubter Kontoabbuchungen sehen sich immer wieder eine Vielzahl von Verbrauchern gegenüber. Die Gewinnspielfirmen und Lottospielgemeinschaften stellen einen telefonischen Kontakt zu Verbrauchern her. Im Rahmen dieses Telefonates konfrontieren sie den Verbraucher mit angeblichen Vertragsabschlüssen sowie gespeicherten Kunden- und Kontodaten. Teilweise erfolgen sogar Abbuchungen von Konten der Verbraucher.</p>
<p><span id="more-897"></span></p>
<p>Nach vorliegenden Informationen sowie entsprechenden Mitteilungen von Verbraucherzentralen gehören hierzu u. a. die Firmen Gewinnspielclub DSC-24 (Berlin), Deutsche Lotto Pool GmbH und WinChance24.</p>
<p>Trotz des Verbots der unerlaubten Telefonwerbung wird mittels telefonischer Kontaktaufnahme versucht, Verträge an den Verbraucher zu bringen. Unberücksichtigt bleibt bei den jeweiligen Firmen die tatsächliche Reaktion des Verbrauchers. Selbst in dem Fall, dass ein Gespräch durch den Verbraucher beendet und ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass man an Lotterien oder Gewinnspielen kein Interesse habe, erhält man kurze Zeit später eine als solche deklarierte Auftragsbestätigung. In diesem Schreiben wird darüber hinaus behauptet, dass man bereits über alle Einzelheiten informiert worden sei und diesbezüglich zukünftig monatlich einen Betrag in Höhe von beispielsweise EUR 48,50 vom Konto des Verbrauchers abbuchen werde.</p>
<p>Aus diesem Grunde ist allen Verbrauchern anzuraten, die mit derartigen Anrufen bereits Kontakt hatten, zukünftig besonders auf etwaige Abbuchungen zu achten. Regelmäßig können im Falle der bereits erfolgten Abbuchung diese innerhalb von einigen Wochen zurückgebucht werden. Hat man diese Frist versäumt, ist das Geld jedoch trotzdem noch nicht verloren, denn sofern keine Einwilligung zur Einziehung vom Konto erteilt wurde, handelte es sich um eine unberechtigte Abbuchung und somit eine Täuschung. Die Frist läge in diesem Fall bei drei Jahren.</p>
<p>Anschließend sieht man sich jedoch erheblichen Aufforderungsschreiben der jeweiligen Unternehmen sowie von Inkassounternehmen etc. gegenüber. Ob darüber hinaus weitere Abbuchungsversuche erfolgen, ist bisher nicht bekannt.</p>
<p>Aus diesem Grunde sollte man versuchen, den geschlossenen Vertrag mangels erfolgter Belehrung über den Widerruf zu widerrufen. Erfahrungsgemäß wird von verschiedenen Unternehmen hierauf jedoch nicht reagiert, so dass weitere Erklärungen nach der Behauptung der jeweiligen Unternehmen nicht mehr innerhalb der Widerrufsfrist liegen. Dies ist jedoch unzutreffend, da mangels erfolgter Belehrung überhaupt keine Frist in Gang gesetzt wurde.</p>
<p>Bei anwaltlicher Vertretung ist die Erfolgschance in derartigen Fällen hoch, dass man mit nur geringem Kosteneinsatz endgültige Rechtssicherheit schafft und nicht Gefahr läuft, eine zu Unrecht erfolgte Abbuchung zu übersehen.</p>
<p>Darüber hinaus kann unter Berufung auf die jeweils einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auch Auskunft, Sperrung und/oder Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden, so dass durch diese Kombination abschließend Rechtssicherheit für Betroffene erzielt werden kann und diese nicht Gefahr laufen, dass die personenbezogenen Daten entsprechend den verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch zu Werbe-, Beratungs- oder Marktforschungszwecke an weitere Firmen herausgegeben werden. Denn mit diesen Daten könnten diese Unternehmen dann weitere Geshäftsmodelle gleicher Art aufbauen und der Verbraucher stünde wieder vor demselben Problem.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/abzocke-von-lotto-und-gewinnspielfirmen' addthis:title='Abzocke von Lotto und Gewinnspielfirmen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abgemahnt wird &#8230;</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abgemahnt-wird</link>
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		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 15:44:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[impressum. widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[preisangabenverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[textilkennzeichnungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[uwg]]></category>
		<category><![CDATA[verpackungsverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Thema Abmahnung ist nach wie vor besonders bei kleinen und mittelst&#228;ndischen Unternehmen tagesaktuell. So zeigen aktuelle Statistiken, dass nahezu jeder zweite Onlineh&#228;ndler in Deutschland innerhalb der letzten zw&#246;lf Monate abgemahnt worden ist. Teilweise erhielten Online-Shop-Betreiber sogar mehrere Abmahnungen innerhalb der letzten Monate. Grund und Ursache ist die Vielzahl an potentiellen Fehlerquellen in allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen, [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abgemahnt-wird' addthis:title='Abgemahnt wird &#8230; ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/274.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Das Thema Abmahnung ist nach wie vor besonders bei kleinen und mittelst&auml;ndischen Unternehmen tagesaktuell. So zeigen aktuelle Statistiken, dass nahezu jeder zweite Onlineh&auml;ndler in Deutschland innerhalb der letzten zw&ouml;lf Monate abgemahnt worden ist. Teilweise erhielten Online-Shop-Betreiber sogar mehrere Abmahnungen innerhalb der letzten Monate.</p>
<p>Grund und Ursache ist die Vielzahl an potentiellen Fehlerquellen in allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Impressum. Mangels Bagatellschwelle f&uuml;hrt nahezu jeder Versto&szlig; zu einer Abmahnung, weil jeder Versto&szlig; gegen eine gesetzliche Norm verst&ouml;&szlig;t und damit zumindest &uuml;ber &sect; 4 Nr. 11 UWG oder &ndash; als neuestem Trend &#8211; &sect; 5a UWG abmahnbar ist.</p>
<p>Aus diesem Grunde stellen wir Ihnen nachfolgende die h&auml;ufigsten Gr&uuml;nde f&uuml;r eine Abmahnung vor.</p>
<p><span id="more-274"></span></p>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 1375px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>AGB werden lediglich in      einem zu kleinen Scrollkasten zur Verf&uuml;gung gestellt</li>
<li>Es wird der falsche      Erf&uuml;llungsort angegeben</li>
<li>Es wird der falsche      Gerichtsstand angegeben</li>
<li>Es gibt keine Regelung zum      Vertragsschluss</li>
<li>Verwendung der Klausel,      dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen</li>
<li>&quot;Alle Angebote sind &#8211;      auch bzgl. der Preisangaben &#8211; freibleibend und unverbindlich&quot;</li>
<li>Fehlen einer      Widerrufsbelehrung</li>
<li>Gleichzeitige Widerrufs-      und R&uuml;ckgabebelehrung</li>
<li>Verwendung der nicht mehr      g&uuml;ltigen Musterwiderrufsbelehrung</li>
<li>Bezugnahme auf eine      Verbrauchergemeinschaft</li>
<li>Keine Angabe &uuml;ber den      Widerrufsfristbeginn</li>
<li>Angabe eines falschen      Widerrufsfristbeginns</li>
<li>Widerrufsfrist von 4 Wochen      anstatt 1 Monat</li>
<li>Die Information, die Voraussetzung f&uuml;r den Fristbeginn sei die Erf&uuml;llung der Anforderungen des &sect; 312c Abs. 2 BGB i.V.m. &sect; 3 BGB-Info.</li>
<li>Keine Angabe des      Widerrufsadressaten</li>
<li>Verweis auf das Impressum      bzgl. des Widerrufsadressaten</li>
<li>Angabe der Telefonnummer in      der Widerrufsbelehrung</li>
<li>Irref&uuml;hrende Angaben zur      Faxnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung</li>
<li>Abh&auml;ngigkeit des Widerrufs      von Frankierung</li>
<li>Unfreie Warenr&uuml;cksendung      wird nicht angenommen</li>
<li>R&uuml;cksendekosten werden      pauschal dem K&auml;ufer auferlegt</li>
<li>Falscher Warenwert bei      R&uuml;cksendekostentragung angegeben (50 Euro statt 40, &hellip;)</li>
<li>Hinweis, dass auch bei einem h&ouml;heren Warenwert als 40 Euro die R&uuml;cksendekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet worden sei</li>
<li>Dem Kunden werden im Falle      des Widerrufs nicht die verauslagten Versandkosten erstattet</li>
<li>Nur in den AGB, nicht aber in der Widerrufsbelehrung wird geregelt, dass der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der R&uuml;cksendung der Widerrufsware zu tragen habe.</li>
<li>Widerrufsbelehrung befindet      sich in zu kleinem Scrollkasten</li>
<li>Widerrufsbelehrung enth&auml;lt      keine oder fehlerhafte Angaben zu Rechtsfolgen</li>
<li>Fehlender Hinweis, dass      auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen und gezogene Nutzungen      herauszugeben hat</li>
<li>Fehlender Hinweis auf die      Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Verschlechterung der Sache</li>
<li>Fehlender Hinweis, dass der Verbraucher im Falle der R&uuml;ckabwicklung des Kaufvertrages ein Recht auf Erstattung aller von ihm erbrachten Zahlungen einschlie&szlig;lich etwaiger Zinsen hat</li>
<li>Hinweis, dass Widerruf auch      durch R&uuml;cksendung der Ware erfolgen kann, fehlt</li>
<li>Hinweis, dass Widerruf nur      durch R&uuml;cksendung der Ware erfolgen kann</li>
<li>Hinweis, dass      Kontaktaufnahme zur Geltendmachung des Widerrufsrechts notwendig sei</li>
<li>Hinweis, dass Ware mit      entfernten oder ge&ouml;ffneten Garantiesiegeln vom Umtausch ausgeschlossen sei</li>
<li>Hinweis, dass Ware mit      Gebrauchsspuren vom Umtausch ausgeschlossen sei</li>
<li>Hinweis, dass eingeschwei&szlig;te Ware durch &Ouml;ffnen der Verpackung entsiegelt und damit vom Umtausch ausgeschlossen sei Aus&uuml;bung des Widerrufsrechts wird auf R&uuml;ckgabe in Originalverpackung beschr&auml;nkt</li>
<li>Aus&uuml;bung des      Widerrufsrechts nur bei Artikel in unbenutztem Zustand m&ouml;glich</li>
<li>Der Hinweis in einer Widerrufsbelehrung auf das Erl&ouml;schen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen gem. &sect; 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB, wenn der H&auml;ndler keine Dienstleistungen anbietet.</li>
<li>Der Verbraucher tr&auml;gt die      Gefahr des zuf&auml;lligen Untergangs nach &Uuml;bergabe an die Transportperson</li>
<li>Pflicht zur unverz&uuml;glichen      Anzeige bei Transportsch&auml;den</li>
<li>Angaben hinsichtlich nicht      hinreichend bestimmter Lieferfristen</li>
<li>Hinweis, dass der      Verbraucher die Ware versichern soll</li>
<li>Vorbehalt der      Selbstbelieferung</li>
<li>Versandkosten m&uuml;ssen      erfragt werden</li>
<li>Keine Angabe von      Versandkosten bei Auslandsversand</li>
<li>K&auml;ufer muss Kosten der      R&uuml;cksendung aus dem Ausland bei mangelhafter Sache tragen</li>
<li>Ausschluss des      Widerrufsrechts des Verbrauchers bei Selbstabholung</li>
<li>R&uuml;cktritt des Verk&auml;ufers      f&uuml;r den Fall, dass die Zustellung der Ware trotz einmaligem      Auslieferungsversuch scheitert.</li>
<li>Bei Nichtantritt der Reise wird dem Kunden pauschal der vollst&auml;ndige Reisepreis auferlegt ohne den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass er die M&ouml;glichkeit der Darlegung eines geringeren Schadens hat</li>
<li>Ausschluss der      Gew&auml;hrleistung</li>
<li>Gew&auml;hrleistung wird in      Abh&auml;ngigkeit zur Rechnung oder Kaufbeleg gestellt</li>
<li>Vorbehalt der Art der      Gew&auml;hrleistung</li>
<li>Begrenzung der      Gew&auml;hrleistung auf ein Jahr</li>
<li>Ausschluss des      Schadensersatzes</li>
<li>Haftungsausschluss bei      subjektiver Unm&ouml;glichkeit</li>
<li>Haftungsbeschr&auml;nkungen in      unzul&auml;ssiger Form</li>
<li>Haftungsbeschr&auml;nkung bis      zur H&ouml;he des Kaufpreises</li>
<li>Pflicht zur R&uuml;ge des      Verbraucher gegen&uuml;ber dem Hersteller</li>
<li>Erweiterung des      Eigentumsvorbehaltes</li>
<li>&shy;Verwendung der      Salvatorischen Klausel</li>
<li>Zulassung der Aufrechnung      nur mit anerkannten oder rechtskr&auml;ftig festgestellten Gegenforderungen</li>
<li>&shy; Klausel &bdquo;Wenn Kunde nicht      zahlt, verf&uuml;gt H&auml;ndler bzgl. Ware anderweitig&ldquo;</li>
<li>Festsetzung eines pauschalen Wertersatzes      in H&ouml;he von 100% im Falle des Widerrufs</li>
<li>Vorbehalt bei &Auml;nderungen</li>
<li>Vorbehalt zu      Teillieferungen</li>
<li>&Auml;nderungen in Form, Farbe,      Gewicht und technischen Details bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.</li>
<li>Zusicherung einer      lebenslangen Garantie</li>
<li>Werbung von Herstellern f&uuml;r      40-j&auml;hrige Haltbarkeitsgarantie</li>
<li>Werbung mit Garantie ohne      Hinweis auf daneben bestehendes Gew&auml;hrleistungsrecht</li>
<li>Verwendung ungenauer      Angaben bzgl. der Lieferzeit wie &bdquo;in der Regel&ldquo; oder &bdquo;ca.&ldquo;</li>
<li>Verwendung nicht      identischer Produktbilder ohne entsprechenden Hinweis</li>
</ol>
</td>
</tr>
<tr>
<td>&nbsp;</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Impressum</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 181px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr valign="top">
<td>
<ol>
<li>Kein      Vorhalt eines Impressums</li>
<li>Keine      Angabe der E-Mail Adresse</li>
<li>Statt      einer E-Mail Adresse wird auf ein Kontaktformular verwiesen</li>
<li>Telefonnummer      wird nicht angegeben</li>
<li>Postanschrift      wird falsch angegeben</li>
<li>Hinweis      auf die Rechtsform fehlt</li>
<li>Vertretungsberechtigte      Person wird nicht angegeben</li>
<li>Vertretungsberechtigte      Gesellschafter werden nicht vollst&auml;ndig aufgef&uuml;hrt</li>
<li>Bei      einer GmbH wird der Name des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers nicht angegeben</li>
<li>Vorname      wird abgek&uuml;rzt</li>
<li>Registernummern      werden nicht angegeben</li>
<li>Widerspr&uuml;chliche      Angaben innerhalb der Impressumsangaben</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Besonders wichtige Regelungen, die regelm&auml;&szlig;ig Gegenstand von Abmahnungen sind.</p>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Preisangabenverordnung</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 97px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>Die      Angabe zur Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer wird unterlassen</li>
<li>F&uuml;r      einen Tag g&uuml;ltige Werbung mit &bdquo;ohne 19% Mehrwertsteuer&ldquo;</li>
<li>Angaben      von Kleinunternehmern zur Umsatzsteuer, obwohl diese nicht erhoben wird</li>
<li>Angaben      zur Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer an falscher Stelle</li>
<li>Artikelbeschreibung      enth&auml;lt unterschiedliche Angaben zur Mehrwertsteuer</li>
<li>Grundpreisangaben      sind nicht genannt</li>
<li>Grundpreisangaben      werden an falscher Stelle genannt</li>
<li>Keine      Angabe der f&uuml;r das Ausland bestimmten Versandkosten</li>
<li>Keine      Auflistung der Versandkosten in die EU, wenn ein Versand in die EU grunds&auml;tzlich      angeboten wird</li>
<li>Versandkosten      werden nur in den AGB oder im Warenkorb angezeigt</li>
<li>Nicht      ver&ouml;ffentlichte gewichtsabh&auml;ngige Versandkosten</li>
<li>Preisangaben      in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zus&auml;tzlich anfallende Versandkosten</li>
<li>Angabe      einer Preisspanne bei Hotels</li>
<li>Kein      Hinweis vor Bestellprozess auf einen Paypalzuschlag</li>
<li>Nicht      klar erkennbare Ausweisung der Rahmenbedingungen bzw. wesentlichen      Umst&auml;nde (insbesondere Dauer oder zeitliche Befristung) einer Preissenkung      oder Rabattaktion</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Textilkennzeichnungsgesetz</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 83px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>&shy;Nichtkennzeichnung von      kennzeichnungspflichtigen Textilien nach dem TextKennzG</li>
<li>Keine Angaben zum      Rohstoffgehalt&nbsp; (z.B. 100 % Baumwolle)</li>
<li>Bambus wird als textiler      Rohstoff angegeben</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong><span style="font-size: medium;">Urheberrecht</span></strong></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 90px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>Unberechtigte Verwendung      von Stadtplanausschnitten von Karthographieverlage</li>
<li>Unberechtigte Verwendung fremder      Produktbilder oder Artikelbeschreibungen</li>
<li>Unberechtigte Verwendung fremder      Werbeslogans</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Verpackungsverodnung</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 113px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>&shy;Abw&auml;lzung der      Verpackungsentsorgungskosten auf den K&auml;ufer</li>
<li>&shy;Fehlender Hinweis auf      M&ouml;glichkeit der kostenlosen R&uuml;ckgabe von Verpackungs- und Versandmaterial</li>
<li>Es wird nicht &uuml;ber Regeln      der Verpackungsverordnung belehrt</li>
<li>Online-H&auml;ndler hat sich      keinem Entsorgungsdienstleister f&uuml;r Verpackungen angeschlossen</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong><span style="font-size: medium;">Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)</span></strong></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 77px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>Irref&uuml;hrende      Qualit&auml;tsber&uuml;hmung in Werbung &shy;</li>
<li>Irref&uuml;hrung &uuml;ber die stoffliche      Zusammensetzung von Waren in Werbung</li>
<li>&shy;Werbung mit irref&uuml;hrenden      Wirkungsaussagen (z.B. bei Antikalkger&auml;ten)</li>
<li>&shy;Irref&uuml;hrende Werbung bei      Multikernprozessoren (etwa 4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz)</li>
<li>&shy;Irref&uuml;hrende Werbung f&uuml;r      g&uuml;nstige &bdquo;No-Name-Produkte&ldquo;, wenn es sich nicht um Originalware handelt</li>
<li>&shy;Verwendung des Begriffs &bdquo;Werbeware&ldquo;      in Werbeanzeigen</li>
<li>&shy;Bei      Medikamenten/Kosmetika: Werbung mit unterschiedlichsten Heilwirkungen,      obwohl diese tats&auml;chlich nicht bestehen oder wissenschaftlich nicht      hinreichend gesichert sind</li>
<li>Werbung mit Begriff      &quot;Blitzversand&quot; (obwohl kein besonders schneller Versand erfolgt)</li>
<li>Werbung mit nicht      transparente Versandrabatten bei Mehrfachbestellungen</li>
<li>Werbung enth&auml;lt      intransparente (irref&uuml;hrende) Preisgegen&uuml;berstellungen</li>
<li>Werbung mit Garantien</li>
<li>Werbung mit Preiswerbungsschlagw&ouml;rtern</li>
<li>Unlautere Werbung mit      Begriff &quot;Made in Germany&quot;</li>
<li>Werbeslogan &quot;20% auf      Alles &ndash; au&szlig;er Tiernahrung&quot;</li>
<li>Anwalt wirbt auf Briefkopf,      dass eine Auftretungsberechtigung an allen Amts-, Land- und      Oberlandesgerichten gegeben sei.</li>
<li>Verschwiegen wird, dass es      sich bei Ware um Auslaufmodell handelt</li>
<li>Unzul&auml;ssige Werbung mit      Preisvorteilen</li>
<li>Begriff &quot;Ladenpreis&quot;</li>
<li>Falsches Gr&uuml;ndungsjahr      eines Unternehmens angegeben</li>
<li>Werbung mit der Aussage &bdquo;Solange      der Vorrat reicht&ldquo;</li>
<li>Der Hinweis      &quot;CE-gepr&uuml;ft&quot;</li>
<li>Werbung mit sog.      Heilsteinen</li>
<li>Werbung mit Massagebrillen      mit Wirkungsaussagen wie &quot;verbesserte Sehkraft&quot;</li>
<li>Werbung mit: Verbraucher      erh&auml;lt Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer</li>
<li>Werbung mit: Verbraucher      wird ein Widerrufs- oder R&uuml;ckgaberecht einger&auml;umt</li>
<li>Werbung mit: 24 Monate      Gew&auml;hrleistung bei Neuware</li>
<li>Werbung mit: &bdquo;Absolute      Neuware in Originalverpackung&ldquo;</li>
<li>Werbung mit      Konkurrenzpreisen</li>
<li>Werbung mit nicht      durchgef&uuml;hrten Tests</li>
<li>Werbung mit Testergebnissen      ohne Angabe der Fundstelle</li>
<li>Verunglimpfung des      Mitbewerbers</li>
<li>Werbung mit falschen      Herkunftsangaben</li>
<li>Unverlangt zugesandte      E-Mail Newsletter</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Abmahnf&auml;hige Verst&ouml;&szlig;e bei ebay</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 536px; height: 295px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>Eigene AGB regeln, dass der      Vertrag erst mit Annahme durch den Versteigernden zustande kommt</li>
<li>&quot;Alle Angebote      freibleibend&quot;</li>
<li>Vorbehalt von      Preis&auml;nderungen</li>
<li>Pauschalierter      Schadensersatz in verdeckter Form</li>
<li>&bdquo;&Auml;nderungen der      Abbildungen, Beschreibungen etc. sind unverbindlich&ldquo;</li>
<li>Keine Angabe der      Versandkosten in unmittelbarer N&auml;he des &bdquo;Sofort Kaufen&ldquo; Buttons</li>
<li>Weiterreichung von      Paypal-Geb&uuml;hren ohne entsprechenden Hinweis</li>
<li>Angebot einer Ware, die      nicht geliefert werden kann</li>
<li>Vertragsschluss erfolgt      nicht mit Zugangsbest&auml;tigung, sondern erst mit Auftragsbest&auml;tigung</li>
<li>Artikelbeschreibung      verweist auf den Online-Shop</li>
<li>Banner: &bdquo;Verk&auml;ufer tr&auml;gt      ebay-Geb&uuml;hren&ldquo;</li>
<li>Verwendung von R&uuml;ckgabe-      statt Widerrufsbelehrung</li>
<li>Ausschluss des      Widerrufsrechts</li>
<li>Zweiw&ouml;chige Widerrufsfrist</li>
<li>Widerrufsbelehrung wird nur      in Form einer Grafikdatei vorgehalten, indem sie von einem externen Server      in das Angebot geladen wird</li>
<li>Widerrufsbelehrung befindet      sich auf der &bdquo;mich-Seite&ldquo;</li>
<li>Die Formulierung: &quot;Im      &Uuml;brigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die      Sache nicht wie ein Eigent&uuml;mer in Gebrauch nimmt und alles unterl&auml;sst, was      deren Wert beeintr&auml;chtigt.&quot;</li>
<li>Ausweisung als      Verbraucher/Privater, obwohl Unternehmereigenschaft vorliegt</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Wir m&ouml;chten darauf hinweisen, dass diese Liste nicht abschlie&szlig;end ist, sondern lediglich die regelm&auml;&szlig;igen Steitgegenst&auml;nde von Abmahnungen darstellen soll.</p>
<p>Sollten Sie festgestellt haben, dass Ihre Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen, Werbung oder Ihr Impressum Inhalte aufweist, welche mit den hier aufgef&uuml;hrten Tatbest&auml;nden &uuml;bereinstimmt, besteht dringender Beratungsbedarf. Denn in diesem Fall liegt mindestens ein Abmahngrund vor.</p>
<p>Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verf&uuml;gung.</p>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
    </tbody>
</table>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abgemahnt-wird' addthis:title='Abgemahnt wird &#8230; ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Droht eine neue Abmahnwelle wegen nicht aktueller Widerrufsbelehrungen?</title>
		<link>http://www.wkblog.de/wirtschaftsrecht/telekommunikationsrecht/droht-eine-neue-abmahnwelle-wegen-nicht-aktueller-widerrufsbelehrungen</link>
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 08:10:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telekommunikationsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen]]></category>
		<category><![CDATA[Musterwiderrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Rufnummer unterdrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonanbieter]]></category>
		<category><![CDATA[TKG]]></category>
		<category><![CDATA[unlautere Telefonwerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Vertriebsformen]]></category>
		<category><![CDATA[Wechsel Telefonanbieter]]></category>
		<category><![CDATA[Werbeanrufe]]></category>
		<category><![CDATA[widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/216.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Es ist der 4. August 2009. Das <a target="_blank" href="http://www.bmj.bund.de/files/-/3824/gesetz_verbot_telefonwerbung_bundesgesetzblatt.pdf">Gesetz zur Bek&auml;mpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen</a> ist heute in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz gehen einige &Auml;nderungen einher, die sich auch auf die vorgehaltenen Widerrufsbelehrungen auswirken.</p>
<p>Hiervon betroffen sind Unternehmen, die Dienstleistungen jeglicher Art anbieten. Etwa so auch bei Installationsservices oder Domainregistrierungen.</p>
<p>Das Gesetz sieht insbesondere folgende &Auml;nderungen vor:</p>
<p><span id="more-216"></span></p>
<ul>
<li>Verst&ouml;&szlig;e      gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegen&uuml;ber      Verbrauchern k&ouml;nnen k&uuml;nftig mit einer Geldbu&szlig;e bis zu 50.000 Euro geahndet      werden. Au&szlig;erdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur      zul&auml;ssig ist, wenn der Angerufene vorher ausdr&uuml;cklich erkl&auml;rt hat,      Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf      Zustimmungserkl&auml;rungen berufen, die der Verbraucher in einem v&ouml;llig      anderen Zusammenhang oder nachtr&auml;glich erteilt hat.</li>
<li>Bei      Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdr&uuml;cken, um      seine Identit&auml;t zu verschleiern. Dies wird nun durch das      Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verst&ouml;&szlig;en gegen das Verbot      der Rufnummernunterdr&uuml;ckung droht eine Geldbu&szlig;e bis zu 10.000 Euro.</li>
<li>Die K&uuml;ndigung eines Dauerschuldverh&auml;ltnisses oder die Vollmacht dazu bedarf im Fall des Anbieterwechsels zuk&uuml;nftig der Textform, wenn der neue Anbieter gegen&uuml;ber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers auftritt. Hierdurch wird verhindert, dass ein neuer Anbieter den Vertrag des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter ohne entsprechenden Auftrag des Verbrauchers k&uuml;ndigt.</li>
<li>Das      Gesetz r&auml;umt mehr M&ouml;glichkeiten ein, Vertr&auml;ge zu widerrufen, die am      Telefon abgeschlossen wurden. Vertr&auml;ge &uuml;ber die Lieferung von Zeitungen,      Zeitschriften und Illustrierten sowie &uuml;ber Wett- und      Lotterie-Dienstleistungen k&ouml;nnen k&uuml;nftig widerrufen werden so wie es heute      schon bei allen anderen Vertr&auml;gen m&ouml;glich ist, die Verbraucher am Telefon      abgeschlossen haben. In diesen Bereichen kommt es besonders zu unerlaubter      Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen.      Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (&sect; 312d Absatz 4 Nummer 3 und 4      BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt. Es kommt f&uuml;r das Widerrufsrecht      nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war.</li>
<li>Wenn      der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn      nicht zu erf&uuml;llen. Die Widerrufsfrist betr&auml;gt abh&auml;ngig von den Umst&auml;nden      des Einzelfalles &#8211; zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor      der Verbraucher eine Belehrung &uuml;ber sein Widerrufsrecht in Textform (etwa      als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen      betr&auml;gt die Frist regelm&auml;&szlig;ig einen Monat.</li>
<li>Wird      der Verbraucher &uuml;ber sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt, kann      er Vertr&auml;ge &uuml;ber Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet      abgeschlossen hat, k&uuml;nftig widerrufen. Bislang gibt es in solchen F&auml;llen      kein Widerrufsrecht mehr, wenn der Unternehmer mit der Ausf&uuml;hrung der      Dienstleistung mit ausdr&uuml;cklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen      oder der Verbraucher die Ausf&uuml;hrung selbst veranlasst hat. Widerruft der      Verbraucher einen solchen Vertrag, muss er die bis dahin vom Unternehmer      erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss auf      diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass      die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird. Das Unterschieben      von Vertr&auml;gen wird damit wirtschaftlich uninteressant, weil Unternehmen      auf eigenes Risiko leisten.<br />
    <span style="font-size: xx-small;">(Quelle: Bundesministerium der Justiz)</span></li>
</ul>
<p>Ab sofort kann das Widerrufsrecht also bei Dienstleistungen nicht mehr durch Zustimmung des Kunden vorzeitig zum Erl&ouml;schen gebracht werden, sondern erlischt nur noch, wenn der Vertrag auf ausdr&uuml;cklichen Wunsch des Kunden beiderseitig vollst&auml;ndig erf&uuml;llt ist, der Kunde also komplett gezahlt hat und die Leistung komplett erbracht wurde. Ansonsten kann der Kunde auch nach Inanspruchnahme von Diensten noch widerrufen und muss dann Wertersatz f&uuml;r die erhaltenen Leistungen erbringen.</p>
<p>Besonders durch den letzten Punkt werden Unternehmen verpflichtet ihre Widerrufsbelehrung zu aktualisieren, um so der Gefahr neuer Abmahnungen durch Mitbewerber aus dem Weg zu gehen. Eigene und auch die Musterwiderrufsbelehrung bedarf nun einer &Uuml;berarbeitung u.a. in den Punkten der Widerrufsfolge und dem Erl&ouml;schen des Widerrufsrechts:</p>
<blockquote>
<p>K&ouml;nnen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zur&uuml;ckgew&auml;hren, m&uuml;ssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.</p>
</blockquote>
<p>Diese bisher zul&auml;ssige Klausel k&ouml;nnte nun einen Wettbewerbsversto&szlig; darstellen, weil der Verbraucher nicht dar&uuml;ber informiert wird, dass er die bis dahin vom Unternehmer erbrachte Leistung nur dann bezahlen muss, wenn er vor Vertragsschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird. Aus diesem Grunde k&ouml;nnte man den vorgenannten Punkt wie folgt erg&auml;nzen:</p>
<blockquote>
<p>K&ouml;nnen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zur&uuml;ckgew&auml;hren, m&uuml;ssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann auch die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen f&uuml;r den Zeitraum bis zur Widerrufserkl&auml;rung betreffen.</p>
</blockquote>
<p>Ebenso bedarf es einer Erg&auml;nzung des Textes f&uuml;r das Erl&ouml;schen des Widerrufsrechts. So hie&szlig; es bisher:</p>
<blockquote>
<p>Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausf&uuml;hrung der Dienstleistung mit Ihrer ausdr&uuml;cklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.</p>
</blockquote>
<p>Dieser Satz sollte wie folgt erg&auml;nzt werden:</p>
<blockquote>
<p>Ihr Widerrufsrecht erlischt dann vorzeitig, wenn der Vertrag auf Ihren ausdr&uuml;cklichen Wunsch vollst&auml;ndig von beiden Seiten erf&uuml;llt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausge&uuml;bt haben.</p>
</blockquote>
<p>Es ist absehbar, dass Unternehmen diese &Auml;nderungen der Widerrufsbelehrung ausnutzen werden, um Wettbewerber kostenpflichtig abzumahnen. &Auml;nderungen der Widerrufsbelehrung f&uuml;hren in den letzten Jahren regelm&auml;&szlig;ig zu Unsicherheiten, besonders bei kleinen und mittelst&auml;ndischen Unternehmen. Aus diesem Grunde besteht Beratungsbedarf bei der &Uuml;berarbeitung der eigenen Widerrufsbelehrung, um der Gefahr einer Abmahnung durch einen Wettbewerber aus dem Weg zu gehen.</p>
<p><strong>Besonderer Hinweis:</strong></p>
<p>Wir weisen abschlie&szlig;end darauf hin, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt, sondern nur die &Auml;nderungen durch das Gesetz zur Bek&auml;mpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen n&auml;her erl&auml;utern soll. Eine Rechtsberatung kann nur im Einzelfall erfolgen und unter Ber&uuml;cksichtigung der tats&auml;chlich verwendeten Widerrufsbelehrung. Bei Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verf&uuml;gung.</p>
<p><span style="font-size: 85%;"><br />
</span></p>
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