<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>WK LEGAL Online Blog &#187; Wettbewerbsrecht</title>
	<atom:link href="http://www.wkblog.de/tag/wettbewerbsrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.wkblog.de</link>
	<description>Wirtschaft &#38; Recht. Synchron.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 10:19:16 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Der google &#8220;Like-Button&#8221; heißt +1</title>
		<link>http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/der-google-like-button-heist-1</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/der-google-like-button-heist-1#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 06 Jun 2011 09:59:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Social Media Recht]]></category>
		<category><![CDATA[+1]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Like-Button]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wkblog.de/?p=2368</guid>
		<description><![CDATA[Ende März 2011 stellte Google sein Pendant zum Facebook Like-Button vor. Der Name des Google &#8220;Like-Buttons&#8221; lautet &#8220;+1&#8243; und kann seit Kurzem nicht nur im Rahmen der englisch sprachigen Suchmaschinenergebnisse verwendet werden, sondern auch auf jeder Internetseite integriert werden. Die Betätigung dieses Buttons wirkt sich dann auch auf die Listung in der jeweiligen Internetseite im [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/der-google-like-button-heist-1' addthis:title='Der google &#8220;Like-Button&#8221; heißt +1 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ende März 2011 stellte Google sein Pendant zum Facebook Like-Button vor. Der Name des Google &#8220;Like-Buttons&#8221; lautet &#8220;+1&#8243; und kann seit Kurzem nicht nur im Rahmen der englisch sprachigen Suchmaschinenergebnisse verwendet werden, sondern auch auf jeder Internetseite integriert werden.</p>
<p>Die Betätigung dieses Buttons wirkt sich dann auch auf die Listung in der jeweiligen Internetseite im Google Suchergebnis aus. Daher dürfte zu erwarten sein, dass viele Internetseitenbetreiber ein großes Interesse an der Verwendung dieses Buttons haben werden, so dass dieser bald schon auf einer Vielzahl von Internetseiten zu finden sein dürfte.</p>
<p>Ebenso wie bei Facebook wird dieser Button nicht nur durch google kontrolliert und gesteuert, sondern es werden auch Daten für google erhoben. Klickt ein Nutzer auf den +1 Button, um seine Unterstützung zu einer Internetseite zu zeigen, werden diese Informationen durch google ausgewertet und an Dritte weitergegeben, so dass Dritte hierdurch erfahren könnten, welcher Benutzer welche Seiten unterstützt. Aber google scheint noch einen Schritt über die &#8211; bereits als bedenklich bekannte &#8211; Nutzung dieser Daten von Facebook hinaus zu gehen. Google beabsichtigt die hieraus gewonnenen Daten mit den Suchergebnissen zu verknüpfen, wodurch nicht nur datenschutzrechtliche Bedenken entstehen könnten, sondern &#8211; wie dies auch bei <a href="http://www.telemedicus.info/article/2019-Wochenrueckblick-Kachelmann,-Lernspiele,-Like-Button.html" target="_blank">Telemedicus</a> genannt wird &#8211; auch kartell- und wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen.</p>
<p>Internetseitenbetreibern ist zu raten, mit dem +1 Button entsprechend dem Facebook Like-Button zu verfahren. In jedem Fall ist der Besucher der Internetseite über die Verwendung des Buttons zu informieren, um die Privatsphäre des Benutzers zu schützen. Hierbei sollte / könnte genau wie mit dem Like-Button ein entsprechender Text in der Datenschutzerklärung vorgehalten werden, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zumindest auf diese Weise Genüge zu tun.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen bei der Verwendung von Social Media Networks. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail unter <a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a> zur Verfügung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/der-google-like-button-heist-1' addthis:title='Der google &#8220;Like-Button&#8221; heißt +1 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/der-google-like-button-heist-1/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wissen, was Recht ist: Social Media Marketing &amp; Recht &#8211; Teil 1</title>
		<link>http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/wissen-was-recht-ist-social-media-marketing-recht-teil-1</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/wissen-was-recht-ist-social-media-marketing-recht-teil-1#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Mar 2011 08:15:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Social Media Recht]]></category>
		<category><![CDATA[anwendbares Recht]]></category>
		<category><![CDATA[EU Recht]]></category>
		<category><![CDATA[marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Marktortprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Risiken]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzlandprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[zuständige Gerichte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wkblog.de/?p=2123</guid>
		<description><![CDATA[Der Beitrag Social Media Marketing – Chancen und Risiken des Web 2.0 vom 2. Februar 2011 hat zunächst einen ersten, allgemeinen Überblick über das Thema Social Media Marketing &#38; Recht geboten. In diesem, sowie weiteren Folgebeiträgen sollen nunmehr einzelne rechtliche Aspekte inhaltlich näher erörtert werden, deren Berücksichtigung zur Vermeidung von Nachteilen für Unternehmen unerlässlich sind. [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/wissen-was-recht-ist-social-media-marketing-recht-teil-1' addthis:title='Wissen, was Recht ist: Social Media Marketing &#38; Recht &#8211; Teil 1 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beitrag Social Media Marketing – Chancen und Risiken des Web 2.0 vom 2. Februar 2011 hat zunächst einen ersten, allgemeinen Überblick über das Thema Social Media Marketing &amp; Recht geboten. In diesem, sowie weiteren Folgebeiträgen sollen nunmehr einzelne rechtliche Aspekte inhaltlich näher erörtert werden, deren Berücksichtigung zur Vermeidung von Nachteilen für Unternehmen unerlässlich sind.</p>
<p>Mehr als 15 Millionen Facebook Nutzer allein in Deutschland sowie monatlich um die 50 Millionen einzeln zuzuordnende Nutzer („unique visitors“) der gängigsten sozialen Netzwerke in Deutschland zeigen deutlich, wie wichtig die Präsenz von Unternehmen auf diesen Plattformen und damit unmittelbar bei den Zielgruppen ist. Die zunehmende Erweiterung von Diensten und Angeboten, eine transparentere Berücksichtigung des Datenschutzes sowie die anhaltende Begeisterung werbetreibender Unternehmen für Social Media Marketing Kampagnen lassen ein weiteres Wachstum sozialer Netzwerke erwarten. Doch mit den stetig steigenden Zahlen von Social Media Marketing Kampagnen rücken diese auch zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit und werden gleichermaßen von Verbraucherschützern und Konkurrenten sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft.</p>
<p>Vielen Unternehmen sind die rechtlichen Risiken, welche im Zusammenhang mit Social Media Marketing stehen, oftmals zu abstrakt oder werden von ihnen nicht ernst genug genommen. Nicht selten erlebt man es, dass Unternehmen in Eigenregie und ohne konkrete Marketingstrategie im Internet und in sozialen Netzwerken präsent sind und hierbei oftmals verkennen, welche verheerenden Auswirkungen unüberlegte Maßnahmen haben können. Diese reichen von kostenpflichtigen Abmahnungen über Imageverlust bis hin zu existenzbedrohendem Abfluss von Know how.</p>
<p>Aber auch Agenturen vertreten mitunter die Auffassung, dass sich Kreativität nicht in einen vermeintlich starren, rechtlichen Rahmen pressen lassen und verleiten ihre Auftraggeber zu so manch unüberlegter Kampagne. Mitunter kann dies auch die Strategie einer Kampagne sein; die rechtlichen Risiken sollten dann allerdings im Vorfeld kalkuliert worden sein. Dabei ist es insbesondere für Kreativagenturen von Bedeutung, dass diese die rechtlichen Voraussetzungen kennen, denn sie haften für die Rechtmäßigkeit ihrer für den Kunden konzipierten Kampagne. Eine umfassende rechtliche Prüfung, ob eine Werbekampagne mit geltendem Recht vereinbar ist, gehört nach der herrschenden Meinung zu den wesentlichen vertraglichen Pflichten. Das OLG Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang bereits 2003 entschieden, dass eine Werbeagentur hierzu verpflichtet sei und dass der Hinweis der fehlenden rechtlichen Prüfung nicht ausreichend sei, um die Agentur von der Haftung freizustellen.</p>
<p><strong>Rechtlichen Rahmenbedingungen</strong></p>
<p>Social Media Marketing Kampagnen haben sich zunächst einmal an den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu orientieren. Hierzu gehören insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrecht, das Markenrecht, das Persönlichkeitsrecht und andere mehr. Darüber hinaus sind regelmäßig die Rahmenbedingungen für Marketingmaßnahmen zu beachten, welche die jeweiligen Betreiber der sozialen Netzwerke in ihren Nutzungsbedingungen vorgeben.</p>
<p><strong>Zuständige Gerichte und Anwendbares Recht</strong></p>
<p>Eine wesentliche Frage im Rahmen von Aktivitäten im Internet ist grundsätzlich, welches konkrete Gericht im Falle von Rechtsstreitigkeiten zuständig ist und welche nationale Rechtsordnung zur Anwendung kommt. Die Beantwortung dieser Frage ist überaus komplex und hängt von einer Vielzahl verschiedenen Faktoren des Einzelfalles ab. Sie sollte jedoch im Vorfeld von grenzüberschreitenden Marketingkampagnen berücksichtigt und geklärt werden, um das potentielle Kostenrisiko im Falle von rechtlichen Streitigkeiten realistisch einschätzen zu können.</p>
<p>In den Nutzungsbedingungen finden sich regelmäßig Vereinbarungen über das zwischen dem Betreiber und Nutzer anzuwendende Recht. Diese entfalten zunächst Bindungswirkung, es sei denn, einer solchen Regelung stehen zwingende nationale Regelungen, wie z.B. Verbraucherschutzrechte entgegen. Die Nutzungsbedingungen von Facebook enthalten z. B. den Hinweis, dass das Verhältnis zwischen Facebook und dem jeweiligen Nutzer den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien unterliegt. Für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland wird diese Vereinbarung aber explizit durch die Anwendung deutschen Rechts ersetzt. Sollte es zwischen dem werbenden Unternehmen und Facebook zu Streitigkeiten kommen, lässt sich die Frage nach dem anzuwendenden nationalen Recht folglich recht leicht beantworten.</p>
<p>Weitaus häufiger kommt es jedoch zwischen werbenden Unternehmen und Dritten, bspw. Konkurrenten, zu Streitigkeiten. In diesen Fällen bestimmt sich das zuständige Gericht und die anzuwendende nationale Rechtsordnung im Wesentlichen nach EU Recht in Verbindung mit den jeweiligen nationalen Vorschriften.</p>
<p>Die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts bestimmt sich nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Verbindung mit entsprechenden nationalen Regelungen wie der der Zivilprozessordnung.</p>
<p>Ist die Frage des zuständigen Gerichts geklärt, stellt sich im zweiten Schritt die Frage nach dem anzuwendenden nationalen Recht. 2009 traten die sog. Rom I und Rom II EU-Verordnungen in Kraft, durch die das internationale Privatrecht, welches die Anwendung des jeweiligen nationalen Rechts auf grenzüberschreitende Privatrechtsverhältnisse regelt, auf EU Ebene vereinheitlicht wurde. Während die Rom I Verordnung das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht regelt, enthält die Rom II Verordnung Regelungen bezüglich des auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Hierzu gehören u. a. die ungerechtfertigte Bereicherung, die Produkthaftung, der unlautere Wettbewerb und die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums; folglich einige der wesentlichsten Anspruchsgrundlagen im Rahmen von unzulässigen Werbe- und Marketingmaßnahmen.</p>
<p>Die Rom II Verordnung gestattet es den Parteien, eine einvernehmliche Wahl des auf ihr Schuldverhältnis anzuwendenden Rechts zu treffen. Dies sowohl vor als auch nach dem Eintritt eines schadensverursachenden Ereignisses. Die Verordnung sieht jedoch für bestimmte Bereiche wie etwa die Produkthaftung oder den Schutz geistigen Eigentums Sonderregelungen vor. So gilt für das Wettbewerbsrecht i. d. R. das sog. Marktortprinzip, wonach das Recht des EU-Mitgliedstaates gilt, auf dessen Markt das Unternehmen werblich aktiv ist, während in Fällen der Verletzung geistigen Eigentums regelmäßig das sog. Schutzlandprinzip zur Anwendung kommt, wonach das Recht des EU-Mitgliedstaates gilt, für den der Schutz beansprucht wurde. Wie üblich, gibt es jedoch nahezu von jeder Regel auch eine Ausnahme, so dass in bestimmten Konstellationen ein Wahlrecht des Verletzten in Bezug auf das anzuwendende Recht besteht.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Marketingkampagnen, in dem wir alle relevanten rechtlichen Risiken beurteilen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen im Rahmen der Durchsetzung oder Abwehr von wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen sowie den damit einhergehenden Ansprüchen, wie z. B. Auskunft, Schadensersatz, usw. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail unter <a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a> zur Verfügung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/wissen-was-recht-ist-social-media-marketing-recht-teil-1' addthis:title='Wissen, was Recht ist: Social Media Marketing &amp; Recht &#8211; Teil 1 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/wissen-was-recht-ist-social-media-marketing-recht-teil-1/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung aktuell: Alte oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei ebay</title>
		<link>http://www.wkblog.de/medienrecht/ebay-medienrecht/abmahnung-aktuell-alte-oder-fehlerhafte-widerrufsbelehrung-bei-ebay</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/medienrecht/ebay-medienrecht/abmahnung-aktuell-alte-oder-fehlerhafte-widerrufsbelehrung-bei-ebay#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 05 Mar 2011 08:58:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[B2C Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Michaela Hübner]]></category>
		<category><![CDATA[online handel]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wkblog.de/?p=2133</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell werden angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen der Verwendung von veralteten oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auf der Internetplattform ebay im Bereich B2C im Auftrag von Frau Michaela Hübner auf Unterlassung in Anspruch genommen. Dabei wird ein Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000,00 der Abmahnung zu Grunde gelegt. Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/ebay-medienrecht/abmahnung-aktuell-alte-oder-fehlerhafte-widerrufsbelehrung-bei-ebay' addthis:title='Abmahnung aktuell: Alte oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei ebay ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell werden angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen der Verwendung von veralteten oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auf der Internetplattform ebay im Bereich B2C im Auftrag von Frau Michaela Hübner auf Unterlassung in Anspruch genommen. Dabei wird ein Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000,00 der Abmahnung zu Grunde gelegt.</p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandt und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des e-Commerce und das Wettbewerbsrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betreibern von Online-Shops und ebay-Verkäufern in Fällen von Abmahnungen, aber auch im Rahmen der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wklegal.de/kontakt" target="_blank">Sprechen Sie uns einfach an!</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/ebay-medienrecht/abmahnung-aktuell-alte-oder-fehlerhafte-widerrufsbelehrung-bei-ebay' addthis:title='Abmahnung aktuell: Alte oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei ebay ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/medienrecht/ebay-medienrecht/abmahnung-aktuell-alte-oder-fehlerhafte-widerrufsbelehrung-bei-ebay/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Wertersatz</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bundesregierung-beschliest-gesetzentwurf-zum-wertersatz</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bundesregierung-beschliest-gesetzentwurf-zum-wertersatz#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 16:52:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf zum Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen]]></category>
		<category><![CDATA[Musterwiderrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[neue Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wkblog.de/?p=1956</guid>
		<description><![CDATA[Laut Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, nach welchem Verbraucher zukünftig im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts nur noch dann Wertersatz für gezogene Nutzungen oder die Verschlechterung der Ware leisten müssen, wenn sie die Ware innerhalb der Widerrufsfrist in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bundesregierung-beschliest-gesetzentwurf-zum-wertersatz' addthis:title='Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Wertersatz ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/13ae430a59ff0f1b9691112d4f8e9ea7,420308636f6e5f6964092d0937343137093a095f7472636964092d0937343136/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank">Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz</a> (BMJ) hat das Bundeskabinett heute einen <a href="http://www.bmj.bund.de/files/13ae430a59ff0f1b9691112d4f8e9ea7/4752/RegE_Wertersatz_bei_Fernabsatzvertr%C3%A4gen.pdf" target="_blank">Gesetzentwurf</a> beschlossen, nach welchem Verbraucher zukünftig im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts nur noch dann Wertersatz für gezogene Nutzungen oder die Verschlechterung der Ware leisten müssen, wenn sie die Ware innerhalb der Widerrufsfrist in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht.</p>
<p>Erforderlich war diese Verschärfung des Widerrufsrechts, nachdem der Europäische Gerichtshof am 3. September 2009 entschieden hatte, dass die nationale Regelung nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Fernabsatzrichtlinie stehe, da der bisherige Wertersatzanspruch des Händlers zu generell sei. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof besteht ein Anspruch auf Wertersatz nur in den Fällen, in denen Verbraucher die Ware auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts – wie denen von Treu und Glauben und der ungerechtfertigten Bereicherung – unvereinbare Weise benutzt haben.</p>
<p>Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht in der Neuregelung eine Verbesserung des Verbraucherschutzes. Im Ladengeschäft sei es einem Kunden möglich, sich die Ware in Ruhe anzusehen, bevor er sich zu einem endgültigen Kauf entscheide. Bei einem fernabsatzrechtlichen Kauf dürfe daher nichts anderes gelten.</p>
<p>Nach dem <a href="http://www.bmj.bund.de/files/13ae430a59ff0f1b9691112d4f8e9ea7/4752/RegE_Wertersatz_bei_Fernabsatzvertr%C3%A4gen.pdf" target="_blank">Gesetzentwurf</a> ist in Bezug auf den Wertersatz folgende Formulierung für die Musterwiderrufsbelehrung angedacht:</p>
<p><em>„Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. <strong>8</strong> [Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. <strong>9</strong> Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. <strong>10</strong></em></p>
<p><em>Gestaltungshinweise:</em></p>
<p><strong><em>8</em></strong><em> Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:</em></p>
<p><em>„Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.“</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><strong><em>9</em></strong><em> Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren ist anstelle des vorgehenden Satzes folgender Satz einzufügen: „Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.“</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><strong><em>10</em></strong><em> Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle der beiden vorhergehenden Sätze einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><em>Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren, ist anzufügen:</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><em>„Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“ (Quelle: <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/13ae430a59ff0f1b9691112d4f8e9ea7,420308636f6e5f6964092d0937343137093a095f7472636964092d0937343136/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank">Bundesministerium der Justiz</a>)<br />
</em></p>
<p>Bei den vorgenannten Formulierungen handelt es sich ausdrücklich um die des <a href="http://www.bmj.bund.de/files/13ae430a59ff0f1b9691112d4f8e9ea7/4752/RegE_Wertersatz_bei_Fernabsatzvertr%C3%A4gen.pdf" target="_blank">Gesetzesentwurfs</a> und nicht bereits um gültiges Recht. Rein vorsorglich raten wir Onlinehändler davon ab, bereits jetzt ihre Widerrufsbelehrungen abzuändern.</p>
<p>Onlinehändler sollten zukünftig unbedingt wachsam sein, um rechtzeitig nach Inkrafttreten der Neuregelung ihre Internetauftritte den dann geltenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Es ist mit sehr großer Sicherheit davon auszugehen, dass die einschlägigen Abmahnanwälte bereits an den entsprechenden Textbausteinen für ihre Massenabmahnungen arbeiten.</p>
<p>WK LEGAL berät Online-Händler und stellt diesen Vertragstexte in einer der aktuellen Gesetzeslage entsprechenden Form zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir Ihnen für Ihre weiteren Fragen für Ihren rechtssicheren Online-Shop zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bundesregierung-beschliest-gesetzentwurf-zum-wertersatz' addthis:title='Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Wertersatz ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bundesregierung-beschliest-gesetzentwurf-zum-wertersatz/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung aktuell: Mario Eylers wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:10:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[Eylers]]></category>
		<category><![CDATA[Garantiewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Internethandelsplattform]]></category>
		<category><![CDATA[Mario Eylers]]></category>
		<category><![CDATA[online shop]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung mit Garantien]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wkblog.de/?p=1824</guid>
		<description><![CDATA[Angebliche auf § 4 Nr. 11 UWG basierende Wettbewerbsverstöße wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Werbung mit Garantien über die Internethandelsplattform ebay werden aktuell durch Herrn Mario Eylers abgemahnt. Von Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der zu Grunde gelegte Streitwert beläuft sich auf EUR 10.000,00 wodurch sich angeblich zu erstattende [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos' addthis:title='Abmahnung aktuell: Mario Eylers wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Angebliche auf § 4 Nr. 11 UWG basierende Wettbewerbsverstöße wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Werbung mit Garantien über die Internethandelsplattform ebay werden aktuell durch Herrn Mario Eylers abgemahnt.</p>
<p>Von Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der zu Grunde gelegte Streitwert beläuft sich auf EUR 10.000,00 wodurch sich angeblich zu erstattende Kosten der Abmahnung in Höhe von brutto EUR 775,64 ergeben.</p>
<p>Einerseits ist Betroffenen zu raten, die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung genau zu prüfen, um etwaige Vertragsstrafen soweit möglich zu vermeiden. Andererseits stellt sich die Frage, ob die in Ansatz gebrachte Gebühr für einen derartigen Verstoß durch ein Gericht bestätigt werden würde.</p>
<p>Auch dürfen wir darauf hinweisen, dass die vorgegebenen Fristen unbedingt eingehalten werden sollten, da man nur bei Einhaltung der vorgegebenen Fristen die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung beseitigt, die erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursachen würde.</p>
<p> </p>
<p>WK LEGAL steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos' addthis:title='Abmahnung aktuell: Mario Eylers wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 12:50:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[online shop]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wkblog.de/?p=1740</guid>
		<description><![CDATA[Durch das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ sollen die Rechte der Online-Händler gestärkt werden. Die Konsequenz dieses Gesetzes ist die morgen, am 11. Juni 2010, in Kraft tretende neue Muster-Widerrufsbelehrung. Bereits am 24. April 2010 hatten wir über die verschiedenen [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung' addthis:title='Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ sollen die Rechte der Online-Händler gestärkt werden. Die Konsequenz dieses Gesetzes ist die morgen, am 11. Juni 2010, in Kraft tretende neue Muster-Widerrufsbelehrung.</p>
<p>Bereits am 24. April 2010 hatten wir über die verschiedenen Neuerungen und die Anforderungen, die durch dieses Gesetz eintreten, berichtet</p>
<p>Online Shop Betreibern und eBay Händlern ist dringend anzuraten die aktuell vorgehaltene Widerrufsbelehrung auf Abmahnsicherheit zu kontrollieren.</p>
<p>Besonders die Veränderung hinsichtlich der Widerrufsfrist wird wieder die Möglichkeit für eine Vielzahl an Abmahnungen ermöglichen. Die Widerrufsfrist beträgt zukünftig nicht mehr zwei Wochen, sondern 14 Tage.</p>
<p>Werden Verträge, wie bei ebay und manchen wenigen Online Shops, über den Bildschirm und ohne Einsatz einer E-Mail Korrespondenz geschlossen, gilt zukünftig auch die 14tägige Widerrufsfrist, sofern die Widerrufsbelehrung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nachgereicht wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn mit der ersten E-Mail nach Vertragsabschluss die Widerrufsbelehrung übermittelt wird.</p>
<p>Besonders eBay Händlern ist aktuell zu raten nicht ungeprüft die Muster-Widerrufsbelehrung zu verwenden. Der Grund liegt hierfür in der noch fehlenden technischen Umsetzung durch ebay, welche die im Verkaufsformular im Feld „Rücknahmebedingungen“ angegebene Widerrufs- oder Rückgabebelehrung des Verkäufers voraussichtlich erst im Juli 2010 in die am Angebotsende versendete E-Mail einpflegen wird.</p>
<p>Nachfolgend erhalten Sie die Musterwiderrufsbelehrung. Soweit Sie eine Rückgabebelehrung vorhalten, dürfen wir darauf aufmerksam machen, dass auch hierfür ein neues Muster ab morgen in Kraft tritt.</p>
<p><strong>Wir weisen vor der Verwendung des nachfolgenden Musters ausdrücklich darauf hin, dass dieses einer Anpassung an die sonstigen vorgehaltenen Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf, um „abmahnsicher“ und rechtswirksam zu sein.</strong></p>
<p> </p>
<blockquote><p><strong>Widerrufsbelehrung</strong></p>
<p><strong>Widerrufsrecht</strong></p>
<p>Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.</p>
<p>Der Widerruf ist zu richten an:</p>
<p>[Name/Firma] <br /> [Angaben zum gesetzlichen Vertreter] <br /> [ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)] <br /> [E-Mail-Adresse] <br /> [ggf. Faxnummer] <br /> [keine Telefonnummer]</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Widerrufsfolgen</strong></p>
<p>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.</p>
<p>Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Ende der Widerrufsbelehrung</strong></p>
</blockquote>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung' addthis:title='Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Zwei Wochen Trauer genügen!</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bgh-zwei-wochen-trauer-genugen</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bgh-zwei-wochen-trauer-genugen#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 10:10:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Az. I ZR 29/09]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Grabstein]]></category>
		<category><![CDATA[LG Gießen Az. 8 O 3/08]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Frankfurt am Main Az. 6 U 90/08]]></category>
		<category><![CDATA[unzumutbare Belästigung]]></category>
		<category><![CDATA[Wartefrist nach Todesfall]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wkblog.de/?p=1568</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. April 2010 (Az. I ZR 29/09) entscheiden, dass eine auf dem Postweg erfolgte Werbung f&#252;r Grabmale zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Bel&#228;stigung der Hinterbliebenen verboten werden kann. Im vorliegenden Fall hatte der beklagte Grabsteinh&#228;ndler postalisch ein Werbeschreiben an eine Hinterbliebene gesendet, die am [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bgh-zwei-wochen-trauer-genugen' addthis:title='BGH: Zwei Wochen Trauer genügen! ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1568.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. April 2010 (Az. I ZR 29/09) entscheiden, dass eine auf dem Postweg erfolgte Werbung f&uuml;r Grabmale zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Bel&auml;stigung der Hinterbliebenen verboten werden kann.</p>
<p><span id="more-1568"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Im vorliegenden Fall hatte der beklagte Grabsteinh&auml;ndler postalisch ein Werbeschreiben an eine Hinterbliebene gesendet, die am gleichen Tag in der regionalen Tageszeitung den Tod eines Angeh&ouml;rigen angezeigt hatte. Hiergegen klagte die Zentrale zur Bek&auml;mpfung unlauteren Wettbewerbs, die ein solches Werbeschreiben innerhalb den ersten vier Wochen nach dem Todesfall f&uuml;r eine unzumutbare Bel&auml;stigung nach &sect; 7 UWG h&auml;lt. Die Kl&auml;gerin verlangte von dem Beklagten die Unterlassung der Werbung sowie die Erstattung der Abmahnkosten.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Gie&szlig;en gab der Klage mit Urteil vom 3. April 2008 (Az. 8 O 3/08) mit der Ma&szlig;gabe statt, dass ein solches Werbeschreiben fr&uuml;hestens drei Wochen&nbsp; nach dem Todesfall erfolgen d&uuml;rfe. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main reduzierte die &bdquo;Trauerzeit&ldquo; mit Urteil vom 21. Januar 2009 (Az. 6 U 90/08) auf zwei Wochen. Fr&uuml;hzeitiger erfolgte Werbema&szlig;nahmen w&uuml;rden eine unzumutbare Bel&auml;stigung nach &sect; 7 UWG darstellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Beklagte akzeptierte das Berufungsurteil, die Kl&auml;gerin verfolgte mit dem Revisionsantrag die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Rechtsmittel der Kl&auml;gerin blieb erfolglos. Der Bundesgerichtshof teilt zwar die Ansicht der Vorinstanzen, wonach der Unternehmer eine gewisse Wartefrist ab dem Todesfall einhalten m&uuml;sse, er hat nimmt aber an, dass eine Frist von zwei Wochen, wie sie das Berufungsgericht f&uuml;r angemessen erachtet hat, aus Rechtsgr&uuml;nden nicht zu beanstanden sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Ansicht des Autors stellt bereits das durchforsten von Todes- und Traueranzeigen, die anschlie&szlig;ende Adressrecherche der Hinterbliebenen sowie die &bdquo;Bel&auml;stigung&ldquo; mit todesfallbezogenen Werbeschreiben ein derart piet&auml;tloses Vorgehen dar, dass der BGH gut beraten gewesen w&auml;re, zumindest die vierw&ouml;chige Wartefrist des Landgerichts wieder herzustellen.</p>
<p style="text-align: justify;">WK LEGAL ber&auml;t Unternehmen in s&auml;mtlichen Fragen des Wettbewerbs- und Werberechts. Mehr erfahren Sie unter www.wklegal.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht oder Schrieben Sie uns eine E-Mail an</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bgh-zwei-wochen-trauer-genugen' addthis:title='BGH: Zwei Wochen Trauer genügen! ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bgh-zwei-wochen-trauer-genugen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Neue Maßstäbe durch die UWG Reform 2009</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/neue-masstabe-durch-die-uwg-reform-2009</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/neue-masstabe-durch-die-uwg-reform-2009#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2009 08:23:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[EU Richtlinie 2005/29/EG]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtssicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[reform]]></category>
		<category><![CDATA[uwg]]></category>
		<category><![CDATA[uwg reform 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=419</guid>
		<description><![CDATA[Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erf&#228;hrt eine Neufassung durch die UWG Reform 2009. In dieser setzt der Gesetzgeber die EU Richtlinie 2005/29/EG um und erh&#246;ht das Niveau des Verbraucherschutzes im Wettbewerbsrecht. Durch diese Umsetzung wird h&#246;here Rechtssicherheit auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene f&#252;r Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen. Durch die &#252;berarbeiteten und verbesserten [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/neue-masstabe-durch-die-uwg-reform-2009' addthis:title='Neue Maßstäbe durch die UWG Reform 2009 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/419.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erf&auml;hrt eine Neufassung durch die UWG Reform 2009. In dieser setzt der Gesetzgeber die EU Richtlinie 2005/29/EG um und erh&ouml;ht das Niveau des Verbraucherschutzes im Wettbewerbsrecht. Durch diese Umsetzung wird h&ouml;here Rechtssicherheit auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene f&uuml;r Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen.</p>
<p><span id="more-419"></span></p>
<p>Durch die &uuml;berarbeiteten und verbesserten Richtlinien des Gesetzes kommen neue Anforderungen auf Unternehmen zu. Die Gesetzes&auml;nderung forciert gegen&uuml;ber den fr&uuml;heren Richtlinien die Ber&uuml;cksichtigung der Verbraucherrechte im B2C Bereich. Weiterhin wird in der Novellierung des Gesetzes weitestgehend auf die Unterscheidung der Verh&auml;ltnisse zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und zwischen Unternehmern (B2B) verzichtet. Hieraus ergibt sich, dass das Wettbewerbsrecht sowohl f&uuml;r Kunden- als auch f&uuml;r Gesch&auml;ftsbeziehungen einheitliche Geltung erlangt und in gleichem Ma&szlig;e Verbraucher und Marktteilnehmer betrifft. Es ist anzuraten die Novellierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zu beachten, denn es drohen bei gesetzeswidrigen Handlungen Bu&szlig;gelder in H&ouml;he von bis zu EUR 50.000,00.</p>
<p>F&uuml;r Unternehmen d&uuml;rften die folgenden neuen Regelungen von besonderem Interesse sein:</p>
<ul>
<li>Das Gesetz erfasst durch den neuen Begriff der &bdquo;gesch&auml;ftlichen Handlung&ldquo; k&uuml;nftig nicht mehr allein die vorvertragliche Werbung. Betroffen sind alle Handlungen, Unterlassungen, Verhaltensweisen, die unmittelbar mit der Absatzf&ouml;rderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts oder einer Dienstleistung zusammenh&auml;ngen. Hierzu geh&ouml;ren insbesondere auch Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen, die sich auch noch nach Vertragsschluss auswirken und die es besonders zu beachten gilt, um Mitbewerbern die M&ouml;glichkeit einer Abmahnung zu geben.</li>
<li>Den Informationspflichten kommen im neuen UWG eine besondere Bedeutung zu. Durch den neuen &sect; 5a UWG (Irref&uuml;hrung durch Unterlassen) werden alle Informationen als wesentlich eingestuft, &bdquo;die auf Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftlicher Richtlinien oder auf gemeinschaftsrechtlichen Verordnungen beruhen&ldquo;. Mangels Bagatellgrenze f&uuml;hrt daher die fehlende Angabe solcher Informationen im Verh&auml;ltnis zum Verbraucher zur Unzul&auml;ssigkeit der Handlung.</li>
<li>Sofern Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis angeboten werden, ist in der Werbung k&uuml;nftig stets die Identit&auml;t und Anschrift des Unternehmers zu nennen. Dieser neuen Pflicht wird im Alltag eine sehr gro&szlig;e Bedeutung zukommen. Ob zur Identit&auml;t des Unternehmens auch Handelsregisterdetails anzugeben sind ist bisher noch nicht gekl&auml;rt.</li>
<li>Eine unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst eine beworbene Ware zu erwerben bzw. eine beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern dazu zu veranlassen, ist k&uuml;nftig verboten.</li>
<li>Besteht bei einer Ware die Notwendigkeit nach einem Ersatzteil, eines Austauschs oder einer Reparatur, d&uuml;rfen hierzu keine unwahren Angaben gemacht werden.</li>
<li>Die Herausstellung, dass ein gesetzliches Recht eine Besonderheit des Angebots darstelle, gilt k&uuml;nftig ausdr&uuml;cklich als unlauter. Dies bedeutet beispielsweise, dass der H&auml;ndler zwar noch auf die gesetzliche Gew&auml;hrleistung hinweisen, jedoch nicht mit ihr besonders werben darf. Insoweit normiert die schwarze Liste nochmals eine Handlung, welche bereits in der Vergangenheit unter dem Stichwort &bdquo;Werbung mit Selbstverst&auml;ndlichkeiten&ldquo; unzul&auml;ssig war.</li>
<li>F&uuml;r eine Werbung mittels Telefax, Email oder automatischer Anrufmaschine ist k&uuml;nftig regelm&auml;&szlig;ig eine ausdr&uuml;ckliche Einwilligung des Adressaten erforderlich, w&auml;hrend bislang auch eine konkludente Einwilligung ausreichend war. Urspr&uuml;nglich sollten im Rahmen der vorliegenden Novelle auch die Anforderungen an Telefonwerbung drastisch versch&auml;rft werden. Dies bleibt nun jedoch einem eigenen Gesetz vorbehalten, das noch im Laufe des Jahres in Kraft treten soll.</li>
</ul>
<p>Transparenz soll dar&uuml;ber hinaus die sog. &bdquo;Schwarze Liste&ldquo; des UWG bringen. In dieser sind 30 gesetzeswidrige gesch&auml;ftliche Handlungen aufgelistet. Ein Versto&szlig; gegen einen der dort aufgelisteten Punkte bedeutet immer die Unzul&auml;ssigkeit der Handlung. Diese schwarze Liste des UWG wird zuk&uuml;nftig in Abschnitte unterteilt, so dass hierdurch eine noch h&ouml;here Transparenz erzielt werden soll. Die Abschnitte werden beispielsweise wie &bdquo;Versprechen, die man nicht halten kann oder will&ldquo;, &bdquo;Verbraucher t&auml;uschen&ldquo; oder &bdquo;Getarnte Werbung&ldquo; bezeichnet sein.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/neue-masstabe-durch-die-uwg-reform-2009' addthis:title='Neue Maßstäbe durch die UWG Reform 2009 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/neue-masstabe-durch-die-uwg-reform-2009/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

