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	<title>WK LEGAL Online Blog &#187; Unterlassungserklärung</title>
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	<description>Wirtschaft &#38; Recht. Synchron.</description>
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		<title>Abmahnung aktuell: Miss Sunshine von R.I.O</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Dec 2011 09:39:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät We Save Your Copyrights mbH mahnt aktuell im Auftrag der Zooland Music GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „Miss Sunshine“ von R.I.O ab. Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-miss-sunshine-von-r-i-o' addthis:title='Abmahnung aktuell: Miss Sunshine von R.I.O ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät We Save Your Copyrights mbH mahnt aktuell im Auftrag der Zooland Music GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „Miss Sunshine“ von R.I.O ab.</p>
<p>Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist darüber hinaus darauf hin, dass dem Anspruchsinhaber erhebliche Schadensersatzansprüche zustünden, welche aufgrund der Regelung § 97a Abs.1 UrhG nicht zu beanstanden seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo liegen die Risiken?</strong></p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise in der Abmahnung, dass eine Abänderung oder Einschränkung der Unterlassungserklärung die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung zur Folge habe unbeachtlich. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.05.2011, AZ: 6 W 30/11) entschieden, dass in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads (Filesharing, Internettauschbörse) keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können.</p>
<p>Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von <strong>EUR 450,00</strong> angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll man sich verhalten?</strong></p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>In <strong>keinem Fall</strong> sollten Betroffene dem Rat in einigen Internetforen folgen und die Abmahnung ignorieren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen, weil die erhaltene Abmahnung als Betrug oder Abzocke verstanden wird. </p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>In jedem Fall ist Betroffenen zu raten, keinen Aktionismus an den Tag zu legen. Betroffene sollten am besten wie folgt vorgehen:</p>
<ol start="1">
<li>Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist</li>
<li>Werden Sie aktiv und lassen Sie die Abmahnung und insbesondere die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
<p>Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.</p>
<form action="/tag/unterlassungserklarung/feed" class="iwacontact" method="post"><ol class="iwacontactform"><input type="hidden" name="artikel" id="artikel" value="Diese Frage wurde zu dem Artikel Abmahnung aktuell: Miss Sunshine von R.I.O unter der ID 2806 gestellt" /><li><label for="ihr_name">Ihr Name</label><input type="text" name="ihr_name" id="ihr_name" value="" class="input required-field" /></li><li><label for="e-mail_adresse">E-Mail Adresse</label><input type="text" name="e-mail_adresse" id="e-mail_adresse" value="" class="input required-field validate-email" /></li><li><label for="telefon">Telefon</label><input type="text" name="telefon" id="telefon" value="" class="input" /></li><li><label for="ihre_frage">Ihre Frage</label><textarea name="ihre_frage" id="ihre_frage" rows="10" cols="50" class="required-field validate-none"></textarea></li><li class="inline"><input type="checkbox" name="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" id="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" value="true" class=""  /><label for="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" class="checkbox">&nbsp;Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf</label></li><li class="buttons"><input type="hidden" name="iwac_submitted" value="true" /><button class="ajax-submit" type="submit" name="iwac_submit" ><span>Frage senden</span></button><span class='ajax-result' ></span><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval" /><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval_two" /><input type="hidden" name="iwac_adminajax" value="http://www.wkblog.de/wp-admin/admin-ajax.php"><input type='hidden' name='iwac_form_id' value='2443' /><input type='hidden' name='iwac_no_js' value='1' /><input type='hidden' name='action' value='iwajax_submit' /><img class="ajax-loading" src="http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/ajax-contact/images/ajax-loading.gif" alt="Loading ..." height="20" width="20" /></li></ol><!-- .form --></form><!-- #contactform -->
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Abmahnung aktuell: 4 (Deluxe Edition) von Beyoncé</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Dec 2011 09:36:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „4“ der Künstlerin Beyoncé ab. Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-4-deluxe-edition-von-beyonce' addthis:title='Abmahnung aktuell: 4 (Deluxe Edition) von Beyoncé ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „4“ der Künstlerin Beyoncé ab.</p>
<p>Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist darüber hinaus darauf hin, dass dem Anspruchsinhaber erhebliche Schadensersatzansprüche zustünden, welche aufgrund der Regelung § 97a Abs.1 UrhG nicht zu beanstanden seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo liegen die Risiken?</strong></p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise in der Abmahnung, dass eine Abänderung oder Einschränkung der Unterlassungserklärung die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung zur Folge habe unbeachtlich. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.05.2011, AZ: 6 W 30/11) entschieden, dass in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads (Filesharing, Internettauschbörse) keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können.</p>
<p>Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
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<p><strong>Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von <strong>EUR 956,00</strong> angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll man sich verhalten?</strong></p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>In <strong>keinem Fall</strong> sollten Betroffene dem Rat in einigen Internetforen folgen und die Abmahnung ignorieren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen, weil die erhaltene Abmahnung als Betrug oder Abzocke verstanden wird.</p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>In jedem Fall ist Betroffenen zu raten, keinen Aktionismus an den Tag zu legen. Betroffene sollten am besten wie folgt vorgehen:</p>
<ol start="1">
<li>Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist</li>
<li>Werden Sie aktiv und lassen Sie die Abmahnung und insbesondere die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.</li>
</ol>
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<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
<p>Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.</p>
<form action="/tag/unterlassungserklarung/feed" class="iwacontact" method="post"><ol class="iwacontactform"><input type="hidden" name="artikel" id="artikel" value="Diese Frage wurde zu dem Artikel Abmahnung aktuell: 4 (Deluxe Edition) von Beyoncé unter der ID 2803 gestellt" /><li><label for="ihr_name">Ihr Name</label><input type="text" name="ihr_name" id="ihr_name" value="" class="input required-field" /></li><li><label for="e-mail_adresse">E-Mail Adresse</label><input type="text" name="e-mail_adresse" id="e-mail_adresse" value="" class="input required-field validate-email" /></li><li><label for="telefon">Telefon</label><input type="text" name="telefon" id="telefon" value="" class="input" /></li><li><label for="ihre_frage">Ihre Frage</label><textarea name="ihre_frage" id="ihre_frage" rows="10" cols="50" class="required-field validate-none"></textarea></li><li class="inline"><input type="checkbox" name="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" id="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" value="true" class=""  /><label for="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" class="checkbox">&nbsp;Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf</label></li><li class="buttons"><input type="hidden" name="iwac_submitted" value="true" /><button class="ajax-submit" type="submit" name="iwac_submit" ><span>Frage senden</span></button><span class='ajax-result' ></span><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval" /><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval_two" /><input type="hidden" name="iwac_adminajax" value="http://www.wkblog.de/wp-admin/admin-ajax.php"><input type='hidden' name='iwac_form_id' value='2443' /><input type='hidden' name='iwac_no_js' value='1' /><input type='hidden' name='action' value='iwajax_submit' /><img class="ajax-loading" src="http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/ajax-contact/images/ajax-loading.gif" alt="Loading ..." height="20" width="20" /></li></ol><!-- .form --></form><!-- #contactform -->
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		<title>Abmahnung aktuell: Almanya – Willkommen in Deutschland</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 07:34:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Tele München GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „Almanya – Willkommen in Deutschland“ ab.</p>
<p>Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist darüber hinaus darauf hin, dass dem Anspruchsinhaber erhebliche Schadensersatzansprüche zustünden, welche aufgrund der Regelung § 97a Abs.1 UrhG nicht zu beanstanden seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo liegen die Risiken?</strong></p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise in der Abmahnung, dass eine Abänderung oder Einschränkung der Unterlassungserklärung die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung zur Folge habe unbeachtlich. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.05.2011, AZ: 6 W 30/11) entschieden, dass in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads (Filesharing, Internettauschbörse) keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können.</p>
<p>Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von <strong>EUR 906,00</strong> angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll man sich verhalten?</strong></p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>In <strong>keinem Fall</strong> sollten Betroffene dem Rat in einigen Internetforen folgen und die Abmahnung ignorieren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen, weil die erhaltene Abmahnung als Betrug oder Abzocke verstanden wird. </p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>In jedem Fall ist Betroffenen zu raten, keinen Aktionismus an den Tag zu legen. Betroffene sollten am besten wie folgt vorgehen:</p>
<ol start="1">
<li>Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist</li>
<li>Werden Sie aktiv und lassen Sie die Abmahnung und insbesondere die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
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<form action="/tag/unterlassungserklarung/feed" class="iwacontact" method="post"><ol class="iwacontactform"><input type="hidden" name="artikel" id="artikel" value="Diese Frage wurde zu dem Artikel Abmahnung aktuell: Almanya – Willkommen in Deutschland unter der ID 2800 gestellt" /><li><label for="ihr_name">Ihr Name</label><input type="text" name="ihr_name" id="ihr_name" value="" class="input required-field" /></li><li><label for="e-mail_adresse">E-Mail Adresse</label><input type="text" name="e-mail_adresse" id="e-mail_adresse" value="" class="input required-field validate-email" /></li><li><label for="telefon">Telefon</label><input type="text" name="telefon" id="telefon" value="" class="input" /></li><li><label for="ihre_frage">Ihre Frage</label><textarea name="ihre_frage" id="ihre_frage" rows="10" cols="50" class="required-field validate-none"></textarea></li><li class="inline"><input type="checkbox" name="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" id="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" value="true" class=""  /><label for="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" class="checkbox">&nbsp;Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf</label></li><li class="buttons"><input type="hidden" name="iwac_submitted" value="true" /><button class="ajax-submit" type="submit" name="iwac_submit" ><span>Frage senden</span></button><span class='ajax-result' ></span><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval" /><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval_two" /><input type="hidden" name="iwac_adminajax" value="http://www.wkblog.de/wp-admin/admin-ajax.php"><input type='hidden' name='iwac_form_id' value='2443' /><input type='hidden' name='iwac_no_js' value='1' /><input type='hidden' name='action' value='iwajax_submit' /><img class="ajax-loading" src="http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/ajax-contact/images/ajax-loading.gif" alt="Loading ..." height="20" width="20" /></li></ol><!-- .form --></form><!-- #contactform -->
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Filesharing-Forderungen von U+C im Wert von 90 Millionen Euro unter´m Hammer</title>
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		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/filesharing-forderungen-von-uc-im-wert-von-90-millionen-euro-unter%c2%b4m-hammer#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 08:41:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie gestern die Online-Plattform heise online berichtete, versteigert die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) aktuell offene Forderungen aus von ihnen ausgesprochenen Filesharingabmahnungen auf einer eigenen Auktionsplattform. Es soll sich hierbei um ca. 70.000 offene Forderungen im Wert von über EUR 90 Millionen handeln. Die offene Forderung dürfte sich dabei aus dem Vorgehen von U+C [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/filesharing-forderungen-von-uc-im-wert-von-90-millionen-euro-unter%c2%b4m-hammer' addthis:title='Filesharing-Forderungen von U+C im Wert von 90 Millionen Euro unter´m Hammer ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie gestern die Online-Plattform <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnkanzlei-versteigert-90-Millionen-Euro-offene-Forderungen-aus-Filesharing-Abmahnungen-1391076.html" target="_blank">heise online</a> berichtete, versteigert die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) aktuell offene Forderungen aus von ihnen ausgesprochenen Filesharingabmahnungen auf einer <a href="http://62.128.3.167/" target="_blank">eigenen Auktionsplattform</a>. Es soll sich hierbei um ca. 70.000 offene Forderungen im Wert von über EUR 90 Millionen handeln.</p>
<p>Die offene Forderung dürfte sich dabei aus dem Vorgehen von U+C ergeben. MIt der Abmahnung durch U+C wird dem Abgemahnten ein pauschaliertes Schadensersatzangebot in Höhe von EUR 650,00 zur Abgeltung der angeblich offen stehenden Forderung aufgrund der Abmahnung angeboten. Wird dieser Betrag oder die Abmahnung zurückgewiesen, auf das Schreiben nicht reagiert oder aber der Betroffene erhält das Schreiben nicht (<a href="http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/neues-vorgehen-der-uc-rechtsanwalte" target="_blank">wir hatten hierzu berichtet</a>), stellt die Rechtsanwaltskanzlei U+C in einem zweiten Schreiben einen Betrag in Höhe von EUR 1.286,80 in Rechnung. Wie die Kanzlei auf ihrer Auktionsseite auch angibt, handelt es sich bei den offenen Forderungen um &#8220;Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen im Internet&#8221; aus dem Bereich &#8220;adult entertainment&#8221;.</p>
<p>Aus den <a href="http://62.128.3.167/UserFiles/File/Online-Auktion-Versteigerungsbedingungen.pdf" target="_blank">Versteigerungsbedingungen</a> der Kanzlei wird deutlich, dass die Kanzlei nur als &#8220;Vermittler und für Rechnung ihrer Auftraggeber&#8221; auftritt, was insoweit interessant sein dürfte, dass in diesem Fall tatsächlich eine Kostennote an die jeweilige Mandantschaft geschrieben worden sein sollte und die Kanzlei bereits die offenen Forderungen aus den Anwaltsgebühren &#8211; auch hierbei dürfte es sich um mehrere Millionen Euro handeln &#8211; erhalten haben müsste. In diesem Fall wäre das Thema Filesharing dann für die Rechteinhaber tatsächlich sehr teuer geworden.</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, wie die Versteigerung der Forderungen ablaufen wird und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Zielgruppe dieser Auktion sollen Inkassounternehmen sein, welche die Forderungen aufkaufen sollen, um dann selbst die angeblich offen stehenden Forderungen eintreiben zu können. Inwieweit ein solches Vorgehen der Inkassounternehmen erfolgreich sein dürfte, bleibt ebenfalls abzuwarten, da es sich in diesen Fällen nicht um einen vollstreckbaren Titel handelt.</p>
<p>Die Inkassounternehmen müssten sich nach dem Erwerb der Forderung und deren Geltendmachung denselben Argumenten gegenübersehen, wie die jeweiligen Abmahnkanzleien. In diesem Fall müssten dann die Inkassounternehmen die gerichtlich notwendigen Beweise führen, um den Anspruch überhaupt gerichtlich durchsetzen zu können, so dass die regelmäßigen Probleme, wie falsche IP-Adresse, Hashwert, Berechtigung der Höhe der geltend gemachten Forderung auf die Inkassounternehmen zukommen. Und das alles unter Ausschluss der Gewährleistung. Denn wie sich aus Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen ergibt, werden die Forderungen &#8220;in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen (Ist-Zustand) unter Ausschluss jeder Gewährleistung&#8221;.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
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<form action="/tag/unterlassungserklarung/feed" class="iwacontact" method="post"><ol class="iwacontactform"><input type="hidden" name="artikel" id="artikel" value="Diese Frage wurde zu dem Artikel Filesharing-Forderungen von U+C im Wert von 90 Millionen Euro unter´m Hammer unter der ID 2844 gestellt" /><li><label for="ihr_name">Ihr Name</label><input type="text" name="ihr_name" id="ihr_name" value="" class="input required-field" /></li><li><label for="e-mail_adresse">E-Mail Adresse</label><input type="text" name="e-mail_adresse" id="e-mail_adresse" value="" class="input required-field validate-email" /></li><li><label for="telefon">Telefon</label><input type="text" name="telefon" id="telefon" value="" class="input" /></li><li><label for="ihre_frage">Ihre Frage</label><textarea name="ihre_frage" id="ihre_frage" rows="10" cols="50" class="required-field validate-none"></textarea></li><li class="inline"><input type="checkbox" name="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" id="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" value="true" class=""  /><label for="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" class="checkbox">&nbsp;Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf</label></li><li class="buttons"><input type="hidden" name="iwac_submitted" value="true" /><button class="ajax-submit" type="submit" name="iwac_submit" ><span>Frage senden</span></button><span class='ajax-result' ></span><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval" /><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval_two" /><input type="hidden" name="iwac_adminajax" value="http://www.wkblog.de/wp-admin/admin-ajax.php"><input type='hidden' name='iwac_form_id' value='2443' /><input type='hidden' name='iwac_no_js' value='1' /><input type='hidden' name='action' value='iwajax_submit' /><img class="ajax-loading" src="http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/ajax-contact/images/ajax-loading.gif" alt="Loading ..." height="20" width="20" /></li></ol><!-- .form --></form><!-- #contactform -->
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		<title>Abmahnung aktuell: AURA der Künstler Kool Savas</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 08:32:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Schalast &#38; Partner Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der DigiProtect GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „AURA“ der Künstler Kool Savas ab. Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-aura-der-kunstler-kool-savas' addthis:title='Abmahnung aktuell: AURA der Künstler Kool Savas ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Schalast &amp; Partner Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der DigiProtect GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „AURA“ der Künstler Kool Savas ab.</p>
<p>Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist darüber hinaus darauf hin, dass dem Anspruchsinhaber erhebliche Schadensersatzansprüche zustünden, welche aufgrund der Regelung § 97a Abs.1 UrhG nicht zu beanstanden seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo liegen die Risiken?</strong></p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise in der Abmahnung, dass eine Abänderung oder Einschränkung der Unterlassungserklärung die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung zur Folge habe unbeachtlich. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.05.2011, AZ: 6 W 30/11) entschieden, dass in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads (Filesharing, Internettauschbörse) keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können.</p>
<p>Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von <strong>EUR 480,00</strong> angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll man sich verhalten?</strong></p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>In <strong>keinem Fall</strong> sollten Betroffene dem Rat in einigen Internetforen folgen und die Abmahnung ignorieren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen, weil die erhaltene Abmahnung als Betrug oder Abzocke verstanden wird. </p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>In jedem Fall ist Betroffenen zu raten, keinen Aktionismus an den Tag zu legen. Betroffene sollten am besten wie folgt vorgehen:</p>
<ol start="1">
<li>Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist</li>
<li>Werden Sie aktiv und lassen Sie die Abmahnung und insbesondere die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
<p>Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.</p>
<form action="/tag/unterlassungserklarung/feed" class="iwacontact" method="post"><ol class="iwacontactform"><input type="hidden" name="artikel" id="artikel" value="Diese Frage wurde zu dem Artikel Abmahnung aktuell: AURA der Künstler Kool Savas unter der ID 2797 gestellt" /><li><label for="ihr_name">Ihr Name</label><input type="text" name="ihr_name" id="ihr_name" value="" class="input required-field" /></li><li><label for="e-mail_adresse">E-Mail Adresse</label><input type="text" name="e-mail_adresse" id="e-mail_adresse" value="" class="input required-field validate-email" /></li><li><label for="telefon">Telefon</label><input type="text" name="telefon" id="telefon" value="" class="input" /></li><li><label for="ihre_frage">Ihre Frage</label><textarea name="ihre_frage" id="ihre_frage" rows="10" cols="50" class="required-field validate-none"></textarea></li><li class="inline"><input type="checkbox" name="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" id="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" value="true" class=""  /><label for="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" class="checkbox">&nbsp;Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf</label></li><li class="buttons"><input type="hidden" name="iwac_submitted" value="true" /><button class="ajax-submit" type="submit" name="iwac_submit" ><span>Frage senden</span></button><span class='ajax-result' ></span><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval" /><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval_two" /><input type="hidden" name="iwac_adminajax" value="http://www.wkblog.de/wp-admin/admin-ajax.php"><input type='hidden' name='iwac_form_id' value='2443' /><input type='hidden' name='iwac_no_js' value='1' /><input type='hidden' name='action' value='iwajax_submit' /><img class="ajax-loading" src="http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/ajax-contact/images/ajax-loading.gif" alt="Loading ..." height="20" width="20" /></li></ol><!-- .form --></form><!-- #contactform -->
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Abmahnung aktuell: Welcome to St. Tropez</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Dec 2011 10:29:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Denecke, von Haxthausen &#38; Partner mahnt aktuell im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „Welcome to St. Tropez“ der Künstler DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna ab. Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-welcome-to-st-tropez' addthis:title='Abmahnung aktuell: Welcome to St. Tropez ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Denecke, von Haxthausen &amp; Partner mahnt aktuell im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „Welcome to St. Tropez“ der Künstler DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna ab.</p>
<p>Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist darüber hinaus darauf hin, dass dem Anspruchsinhaber erhebliche Schadensersatzansprüche zustünden, welche aufgrund der Regelung § 97a Abs.1 UrhG nicht zu beanstanden seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo liegen die Risiken?</strong></p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise in der Abmahnung, dass eine Abänderung oder Einschränkung der Unterlassungserklärung die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung zur Folge habe unbeachtlich. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.05.2011, AZ: 6 W 30/11) entschieden, dass in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads (Filesharing, Internettauschbörse) keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können.</p>
<p>Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von <strong>EUR 390,00</strong> angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll man sich verhalten?</strong></p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>In <strong>keinem Fall</strong> sollten Betroffene dem Rat in einigen Internetforen folgen und die Abmahnung ignorieren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen, weil die erhaltene Abmahnung als Betrug oder Abzocke verstanden wird. </p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>In jedem Fall ist Betroffenen zu raten, keinen Aktionismus an den Tag zu legen. Betroffene sollten am besten wie folgt vorgehen:</p>
<ol start="1">
<li>Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist</li>
<li>Werden Sie aktiv und lassen Sie die Abmahnung und insbesondere die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
<p>Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.</p>
<form action="/tag/unterlassungserklarung/feed" class="iwacontact" method="post"><ol class="iwacontactform"><input type="hidden" name="artikel" id="artikel" value="Diese Frage wurde zu dem Artikel Abmahnung aktuell: Welcome to St. Tropez unter der ID 2794 gestellt" /><li><label for="ihr_name">Ihr Name</label><input type="text" name="ihr_name" id="ihr_name" value="" class="input required-field" /></li><li><label for="e-mail_adresse">E-Mail Adresse</label><input type="text" name="e-mail_adresse" id="e-mail_adresse" value="" class="input required-field validate-email" /></li><li><label for="telefon">Telefon</label><input type="text" name="telefon" id="telefon" value="" class="input" /></li><li><label for="ihre_frage">Ihre Frage</label><textarea name="ihre_frage" id="ihre_frage" rows="10" cols="50" class="required-field validate-none"></textarea></li><li class="inline"><input type="checkbox" name="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" id="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" value="true" class=""  /><label for="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" class="checkbox">&nbsp;Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf</label></li><li class="buttons"><input type="hidden" name="iwac_submitted" value="true" /><button class="ajax-submit" type="submit" name="iwac_submit" ><span>Frage senden</span></button><span class='ajax-result' ></span><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval" /><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval_two" /><input type="hidden" name="iwac_adminajax" value="http://www.wkblog.de/wp-admin/admin-ajax.php"><input type='hidden' name='iwac_form_id' value='2443' /><input type='hidden' name='iwac_no_js' value='1' /><input type='hidden' name='action' value='iwajax_submit' /><img class="ajax-loading" src="http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/ajax-contact/images/ajax-loading.gif" alt="Loading ..." height="20" width="20" /></li></ol><!-- .form --></form><!-- #contactform -->
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Abmahnung aktuell: Beastly durch Waldorf Frommer abgemahnt</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Dec 2011 07:55:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Tele München GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „Beastly“ ab. Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-beastly-durch-waldorf-frommer-abgemahnt' addthis:title='Abmahnung aktuell: Beastly durch Waldorf Frommer abgemahnt ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Tele München GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „Beastly“ ab.</p>
<p>Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist darüber hinaus darauf hin, dass dem Anspruchsinhaber erhebliche Schadensersatzansprüche zustünden, welche aufgrund der Regelung § 97a Abs.1 UrhG nicht zu beanstanden seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo liegen die Risiken?</strong></p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise in der Abmahnung, dass eine Abänderung oder Einschränkung der Unterlassungserklärung die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung zur Folge habe unbeachtlich. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.05.2011, AZ: 6 W 30/11) entschieden, dass in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads (Filesharing, Internettauschbörse) keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können.</p>
<p>Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von <strong>EUR 906,00</strong> angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll man sich verhalten?</strong></p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>In <strong>keinem Fall</strong> sollten Betroffene dem Rat in einigen Internetforen folgen und die Abmahnung ignorieren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen, weil die erhaltene Abmahnung als Betrug oder Abzocke verstanden wird. </p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>In jedem Fall ist Betroffenen zu raten, keinen Aktionismus an den Tag zu legen. Betroffene sollten am besten wie folgt vorgehen:</p>
<ol start="1">
<li>Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist</li>
<li>Werden Sie aktiv und lassen Sie die Abmahnung und insbesondere die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
<p>Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.</p>
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<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Update: Neues Vorgehen der U+C Rechtsanwälte?</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 11:00:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie mir nun von einem Kollegen unter Bezugnahme auf unseren heutigen Artikel telefonisch berichtet wurde, scheint die Kanzlei Urmann + Collegen evtl. sogar noch einen Schritt weiter zu gehen. In dem durch den Kollegen geschilderten Fall hatte die Kanzlei U+C das in Rede stehende Schreiben an seine Mandantin versandt und verlangen nunmehr auch von ihr [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/update-neues-vorgehen-der-uc-rechtsanwalte' addthis:title='Update: Neues Vorgehen der U+C Rechtsanwälte? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie mir nun von einem Kollegen unter Bezugnahme auf <a href="http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/neues-vorgehen-der-uc-rechtsanwalte">unseren heutigen Artikel</a> telefonisch berichtet wurde, scheint die Kanzlei Urmann + Collegen evtl. sogar noch einen Schritt weiter zu gehen. In dem durch den Kollegen geschilderten Fall hatte die Kanzlei U+C das in Rede stehende Schreiben an seine Mandantin versandt und verlangen nunmehr auch von ihr einen Betrag in Höhe von EUR 1.286,80 wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht in sog. Filesharing-Tauschbörsen.</p>
<p><strong>Das Problem: Seine Mandantin soll keinen Internetanschluss haben!!</strong></p>
<p>In diesem Fall dürfte es sogar der Kanzlei U+C schwer fallen, einen solchen Urheberrechtsverstoß auf der Grundlage der Störerhaftung anzubringen und die Zahlung der Gebühr weiter zu verlangen.</p>
<p>Der Fall zeigt sehr deutlich, dass anscheinend doch nicht immer alles richtig zu laufen scheint bei der Ermittlung bzw. der Zuordnung der IP-Adressen und den dazugehörigen Anschlussinhabern. Anderenfalls dürfte es schwerlich zu erklären sein, wie ein Anschlussinhaber über eine IP-Adresse ermittelt werden kann, der über überhaupt keinen Zugang zum Internet verfügt.</p>
<p>Ich darf mich für den Hinweis des Kollegen an dieser Stelle nochmals bedanken und freue mich auf weitere Hinweise aus dem Bereich der Filesharing-Abmahnungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
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		<title>Erste Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 10:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vor wenigen Wochen ist die Übergangsfrist für die Einbindung der neuen Musterwiderrufsbelehrung abgelaufen. Wir hatten bereits über das Inkrafttreten der neuen Musterwiderrufsbelehrung, als auch über den Ablauf der 3monatigen Übergangsfrist berichtet. Online-Händler, die bisher die neue Musterwiderrufsbelehrung noch nicht in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit in ihren Online-Shop eingebunden haben, laufen aktuell Gefahr das Opfer [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/erste-abmahnungen-wegen-der-verwendung-der-alten-musterwiderrufsbelehrung' addthis:title='Erste Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor wenigen Wochen ist die Übergangsfrist für die Einbindung der neuen Musterwiderrufsbelehrung abgelaufen. Wir hatten bereits über das <a href="http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab">Inkrafttreten der neuen Musterwiderrufsbelehrung</a>, als auch über den <a href="http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab">Ablauf der 3monatigen Übergangsfrist</a> berichtet.</p>
<p>Online-Händler, die bisher die neue Musterwiderrufsbelehrung noch nicht in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit in ihren Online-Shop eingebunden haben, laufen aktuell Gefahr das Opfer einer Abmahnung zu werden.</p>
<p>Bereits wenige Tage nach dem Ablauf der Übergangsfrist wurden die ersten Abmahnungen ausgesprochen. Dabei wurde durch die beauftragten Anwälte gerügt, dass nicht das aktuelle Muster der Widerrufsbelehrung verwendet worden sei. Die Verwendung des alten Musters stellt dabei einen Verstoß gegen eine gesetzliche Pflicht der Online-Händler dar. Aufgrund der Regelung in § 4 Nr. 11 UWG stellt jeder Verstoß gegen eine gesetzliche Pflicht gleichzeitig auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und ist somit für Wettbewerber abmahnfähig.</p>
<p>Diesen Umstand haben sich bereits ein Online-Händler und ein Händler auf der Internetplattform ebay, welcher sein Profil erst am 7. November 2011 und damit 3 Tage nach Ablauf der Frist, angelegt haben soll, zu Nutze gemacht, um die Abmahnungen über ihre Anwälte gegen ihre Mitbewerber aussprechen zu können.</p>
<p>Online-Händler sollten aus diesem Grunde unbedingt die von ihnen vorgehaltene Fassung ihrer Widerrufsbelehrung auf Aktualität und Übereinklang mit den gesetzlichen Vorschriften überprüfen, um die Gefahr einer Abmahnung zu beseitigen.</p>
<p>Soweit Online-Händler bereits eine Abmahnung erhalten haben, ist ihnen zu raten, dass die geforderte und regelmäßig beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unbedingt fachmännisch überprüft werden sollte. Vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in Wettbewerbssachen greifen oftmals zu weit in die Rechte der jeweiligen Händler ein und beschränken diese in ihrem alltäglichen Business. Die anwaltliche Überprüfung durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann daher helfen, dass die Rechte der Betroffenen nicht über Gebühr beschränkt werden.</p>
<p>Darüber hinaus sind die in Ansatz gebrachten Kosten der Rechtsverfolgung durch die abmahnenden Anwälte oftmals überhöht und können durch eine anwaltliche Vertretung erheblich begrenzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und berät Online-Händler bei der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Beratungspakete</a> an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.</p>
<p>&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
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		<title>Neues Vorgehen der U+C Rechtsanwälte?</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 08:32:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie der Kollege Phillipp Achilles berichtet, scheint es ein neues Vorgehen in Filesharing-Abmahnungen der Kollegen U+C Rechtsanwälte zu geben. Danach sollen Betroffene ein Schreiben der Kanzlei erhalten, in welchem auf eine angebliche Abmahnung Bezug genommen wird, auf die der Adressat nicht reagiert haben soll. Insbesondere sei auch der mit der Abmahnung unterbreitete Vergleichsvorschlag über einen [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/neues-vorgehen-der-uc-rechtsanwalte' addthis:title='Neues Vorgehen der U+C Rechtsanwälte? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie der Kollege Phillipp Achilles berichtet, scheint es ein neues Vorgehen in Filesharing-Abmahnungen der Kollegen U+C Rechtsanwälte zu geben.</p>
<p>Danach sollen Betroffene ein Schreiben der Kanzlei erhalten, in welchem auf eine angebliche Abmahnung Bezug genommen wird, auf die der Adressat nicht reagiert haben soll. Insbesondere sei auch der mit der Abmahnung unterbreitete Vergleichsvorschlag über einen Betrag von ursprünglich EUR 650,00 durch den Adressaten nicht angenommen worden. Interessant ist, dass diese Abmahnungen bei den Betroffenen nicht eingegangen worden sein sollen.</p>
<p>In ihrem angeblich zweiten Schreiben fordern die Rechtsanwälte U+C nunmehr unter Setzung einer besonders kurzen Frist die Zahlung eines deutlich höheren Betrages, nämlich EUR 1.286,80, da auf die Abmahnung nicht reagiert worden sein soll.</p>
<p>Innerhalb der in diesem zweiten Schreiben vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>In <strong>keinem Fall</strong> sollten Betroffene dem Rat in einigen Internetforen folgen und die Abmahnung ignorieren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen, weil die erhaltene Abmahnung als Betrug oder Abzocke verstanden wird. </p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>In jedem Fall ist Betroffenen zu raten, keinen Aktionismus an den Tag zu legen. Betroffene sollten am besten wie folgt vorgehen:</p>
<ol start="1">
<li>Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist</li>
<li>Werden Sie aktiv und lassen Sie die Abmahnung und insbesondere die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
<p>Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.</p>
<form action="/tag/unterlassungserklarung/feed" class="iwacontact" method="post"><ol class="iwacontactform"><input type="hidden" name="artikel" id="artikel" value="Diese Frage wurde zu dem Artikel Neues Vorgehen der U+C Rechtsanwälte? unter der ID 2809 gestellt" /><li><label for="ihr_name">Ihr Name</label><input type="text" name="ihr_name" id="ihr_name" value="" class="input required-field" /></li><li><label for="e-mail_adresse">E-Mail Adresse</label><input type="text" name="e-mail_adresse" id="e-mail_adresse" value="" class="input required-field validate-email" /></li><li><label for="telefon">Telefon</label><input type="text" name="telefon" id="telefon" value="" class="input" /></li><li><label for="ihre_frage">Ihre Frage</label><textarea name="ihre_frage" id="ihre_frage" rows="10" cols="50" class="required-field validate-none"></textarea></li><li class="inline"><input type="checkbox" name="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" id="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" value="true" class=""  /><label for="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" class="checkbox">&nbsp;Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf</label></li><li class="buttons"><input type="hidden" name="iwac_submitted" value="true" /><button class="ajax-submit" type="submit" name="iwac_submit" ><span>Frage senden</span></button><span class='ajax-result' ></span><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval" /><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval_two" /><input type="hidden" name="iwac_adminajax" value="http://www.wkblog.de/wp-admin/admin-ajax.php"><input type='hidden' name='iwac_form_id' value='2443' /><input type='hidden' name='iwac_no_js' value='1' /><input type='hidden' name='action' value='iwajax_submit' /><img class="ajax-loading" src="http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/ajax-contact/images/ajax-loading.gif" alt="Loading ..." height="20" width="20" /></li></ol><!-- .form --></form><!-- #contactform -->
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		<title>Aufregung für Filesharing-Abgemahnte wegen der Pressemitteilung des AG München</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 07:43:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In den letzten Tagen sorgt eine Pressemitteilung des Amtsgerichts München bei Abgemahnten in sog. Filesharing- Fällen für einigen Wirbel. Nach dieser  aktuellen Pressemitteilung des Amtsgericht München (Pressemitteilung 54/11) sollen derzeit von großen Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, insgesamt ca. 1.400 Klagen anhängig sein. Weitere Klagen würden erwartet werden heißt es in der Pressemitteilung [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/aufregung-fur-filesharing-abgemahnte-wegen-der-pressemitteilung-des-ag-munchen' addthis:title='Aufregung für Filesharing-Abgemahnte wegen der Pressemitteilung des AG München ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Tagen sorgt eine Pressemitteilung des Amtsgerichts München bei Abgemahnten in sog. Filesharing- Fällen für einigen Wirbel. Nach dieser  aktuellen Pressemitteilung des Amtsgericht München (Pressemitteilung 54/11) sollen derzeit von großen Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, insgesamt ca. 1.400 Klagen anhängig sein. Weitere Klagen würden erwartet werden heißt es in der Pressemitteilung weiter.</p>
<p>Das klingt zunächst einmal nach sehr viel. Berücksichtigt man jedoch die Tatsache, dass allein durch die TOP 3 der Abmahnkanzleien mehrere Tausend Abmahnungen pro Monat versendet werden, relativiert sich die Zahl von 1.400 aktuell anhängigen Klagen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass natürlich für Abgemahnte, die bisher keine Zahlung geleistet haben ein entsprechendes Risiko einer Zahlungsklage besteht.</p>
<p>Es ist zu vermuten, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Verfahren der Kanzlei Waldorf Frommer handeln dürfte, da das Amtsgericht München bekanntermaßen gerne zu Gunsten der Rechteinhaber entscheidet und Waldorf Frommer auch in München ansässig ist. Ob es sich hierbei um ältere Verfahren handelt oder ob der im Internet kursierenden Vermutung nunmehr Rechnung getragen wird, dass die Münchener Kanzlei eine „Klageabteilung“ aufgebaut habe, kann lediglich nur vermutet werden.</p>
<p>Abgemahnten, die nunmehr eine Klage erhalten ist in jedem Fall zu raten, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Vertretung vor Gericht zu beauftragen, da es sich bei diesen Fällen um eine Spezialmaterie mit ständig neuen gerichtlichen Entscheidungen handelt, die es in einem solchen Verfahren abzuwägen und zu berücksichtigen gilt.</p>
<p>Im Ergebnis sollten die Beklagten auf jeden Fall Ruhe bewahren. Oftmals werden solche Verfahren durch einen Vergleich beendet und die geltend gemachten Anwaltsgebühren können auf diesem Wege deutlich reduziert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
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		<title>Abmahnung aktuell: 23 von Bushido &amp; Sido</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 07:22:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Binhard Fiedler Zerber Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (alias Bushido) vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „23“ der Künstler Bushido &#38; Sido ab. Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-23-von-bushido-sido' addthis:title='Abmahnung aktuell: 23 von Bushido &#38; Sido ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Binhard Fiedler Zerber Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (alias Bushido) vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „23“ der Künstler Bushido &amp; Sido ab.</p>
<p>Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist darüber hinaus darauf hin, dass dem Anspruchsinhaber erhebliche Schadensersatzansprüche zustünden, welche aufgrund der Regelung § 97a Abs.1 UrhG nicht zu beanstanden seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo liegen die Risiken?</strong></p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise in der Abmahnung, dass eine Abänderung oder Einschränkung der Unterlassungserklärung die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung zur Folge habe unbeachtlich. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.05.2011, AZ: 6 W 30/11) entschieden, dass in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads (Filesharing, Internettauschbörse) keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können.</p>
<p>Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von <strong>EUR 700,00</strong> angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll man sich verhalten?</strong></p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>In <strong>keinem Fall</strong> sollten Betroffene dem Rat in einigen Internetforen folgen und die Abmahnung ignorieren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen, weil die erhaltene Abmahnung als Betrug oder Abzocke verstanden wird. </p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>In jedem Fall ist Betroffenen zu raten, keinen Aktionismus an den Tag zu legen. Betroffene sollten am besten wie folgt vorgehen:</p>
<ol start="1">
<li>Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist</li>
<li>Werden Sie aktiv und lassen Sie die Abmahnung und insbesondere die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
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		<title>Abmahnung aktuell: Resident Evil – Afterlife 3D (Film)</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 08:58:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „Resident Evil – Afterlife 3D (Film)“ ab. Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-resident-evil-%e2%80%93-afterlife-3d-film' addthis:title='Abmahnung aktuell: Resident Evil – Afterlife 3D (Film) ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk „Resident Evil – Afterlife 3D (Film)“ ab.</p>
<p>Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist darüber hinaus darauf hin, dass dem Anspruchsinhaber erhebliche Schadensersatzansprüche zustünden, welche aufgrund der Regelung § 97a Abs.1 UrhG nicht zu beanstanden seien.</p>
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<p><strong>Wo liegen die Risiken?</strong></p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise in der Abmahnung, dass eine Abänderung oder Einschränkung der Unterlassungserklärung die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung zur Folge habe unbeachtlich. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.05.2011, AZ: 6 W 30/11) entschieden, dass in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads (Filesharing, Internettauschbörse) keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können.</p>
<p>Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
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<p><strong>Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von <strong>EUR 956,00</strong> angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll man sich verhalten?</strong></p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>In <strong>keinem Fall</strong> sollten Betroffene dem Rat in einigen Internetforen folgen und die Abmahnung ignorieren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen, weil die erhaltene Abmahnung als Betrug oder Abzocke verstanden wird. </p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>In jedem Fall ist Betroffenen zu raten, keinen Aktionismus an den Tag zu legen. Betroffene sollten am besten wie folgt vorgehen:</p>
<ol>
<li>Notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist</li>
<li>Werden Sie aktiv und lassen Sie die Abmahnung und insbesondere die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.</li>
</ol>
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<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem <a href="http://www.wklegal.de/ratgeber-filesharing/" target="_blank">Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch in Filesharing-Abmahnungen unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
<p>Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Achtung Online-Händler: Frist für die neue Widerrufsbelehrung läuft heute ab</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 11:52:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Bereits mit Artikel vom 4. August 2011 hatten wir über das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge berichtet. Durch diese Gesetzesänderung wurde ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung in Kraft gesetzt, welches durch Online-Händler zu verwenden ist, um weiterhin vollständig, richtig und abmahnsicher über das bestehende [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab' addthis:title='Achtung Online-Händler: Frist für die neue Widerrufsbelehrung läuft heute ab ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits mit Artikel vom 4. August 2011 hatten wir über das <a href="http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/die-neue-musterwiderrufsbelehrung-gultig-ab-04-08-2011">Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge</a> berichtet. Durch diese Gesetzesänderung wurde ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung in Kraft gesetzt, welches durch Online-Händler zu verwenden ist, um weiterhin vollständig, richtig und abmahnsicher über das bestehende Widerrufsrecht gegenüber Endverbrauchern zu belehren.</p>
<p>Das Gesetz sieht eine dreimonatige Übergangsfrist für die Anpassung der Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop vor, die heute abläuft. Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen nachfolgend nochmals das neue Muster der Widerrufsbelehrung näher bringen.</p>
<p><strong>Muster für die Widerrufsbelehrung </strong></p>
<blockquote><p><strong>Widerrufsbelehrung</strong></p>
<p><strong>Widerrufsrecht</strong></p>
<p>Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] 1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] 2 widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform 3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] 2. Der Widerruf ist zu richten an: 4</p>
<p>Widerrufsfolgen 5</p>
<p>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. 6 Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. 7 [Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. 8 Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. 9 Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] 10 Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] 2 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache]2, für uns mit deren Empfang.</p>
<p>Besondere Hinweise</p>
<p>11</p>
<p>12</p>
<p>13</p>
<p>(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) 14</p>
<p><strong>Gestaltungshinweise:</strong></p>
<p>(1) Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 9 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 10 EGBGB unterrichtet hat.</p>
<p>(2) Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.</p>
<p>(3) Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:</p>
<p>a)bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „ , jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist“;</p>
<p>b) bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Absatz 1 Satz 1 BGB) über die</p>
<p>aa) Lieferung von Waren: „ , jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB“;</p>
<p>bb) Erbringung von Dienstleistungen außer Zahlungsdiensten: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB“;</p>
<p>cc) Erbringung von Zahlungsdiensten:</p>
<p>aaa) bei Zahlungsdiensterahmenverträgen: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB“;</p>
<p>bbb) bei Kleinbetragsinstrumenten im Sinne des § 675i Absatz 1 BGB: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 11 Abs. 1 EGBGB“;</p>
<p>ccc) bei Einzelzahlungsverträgen: „ , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 13 Absatz 1 EGBGB“;</p>
<p>c) bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312g Absatz 1 Satz 1 BGB): „ , jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“;</p>
<p>d) bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „ ; jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist“;</p>
<p>Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z.B. ein Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: „ ; jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger [bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“). Soweit zu kombinierende Ergänzungen sprachlich identisch sind, sind Wiederholungen des Wortlautes nicht erforderlich.</p>
<p>(4) Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internetadresse.</p>
<p>5) Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wurden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z.B. Hereinnahme einer Bürgschaft).</p>
<p>(6) Bei der Vereinbarung eines Entgelts für die Duldung einer Überziehung im Sinne des § 505 BGB ist hier Folgendes einzufügen:</p>
<p>„Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z.B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.“</p>
<p>(7) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:</p>
<p>„Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.&#8221;</p>
<p>(8) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren ist anstelle des vorhergehenden Satzes folgender Satz einzufügen: „Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.“</p>
<p>(9) Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle der beiden vorhergehenden Sätze einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat.</p>
<p>Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren, ist anzufügen:</p>
<p>„Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“</p>
<p>(10) Ist entsprechend § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist hinter &#8220;zurückzusenden.“ Folgendes einzufügen:</p>
<p>„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“</p>
<p>(11) Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Absatz 1 BGB, das für einen Fernabsatzvertrag zur Erbringung einer Dienstleistung gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:</p>
<p>„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.&#8221;</p>
<p>(12) Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt:</p>
<p>„Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.&#8221;</p>
<p>Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu ändern:</p>
<p>„Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt.&#8221;</p>
<p>(13) Der nachfolgende Hinweis für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kann entfallen, wenn kein hinzugefügter Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung vorliegt:</p>
<p>„Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.&#8221;</p>
<p>(14) Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung&#8221; oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)&#8221; zu ersetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
</blockquote>
<p>Wir empfehlen aus diesem Grunde jedem Online-Händler, seine vorgehaltene Widerrufsbelehrung nochmals zu überprüfen, um eventuell drohende Abmahnungen zu vermeiden.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und berät Online-Händler bei der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Beratungspakete</a> an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.</p>
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		<title>Abmahnung aktuell: &#8220;Schiffsverkehr&#8221; von Herbert Grönemeyer</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 07:00:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Rasch Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der EMI Music Germany GmbH &#38; Co. KG  vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk ”Schiffsverkehr” des Künstlers Herbert Grönemeyer ab. Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-schiffsverkehr-von-herbert-gronemeyer' addthis:title='Abmahnung aktuell: &#8220;Schiffsverkehr&#8221; von Herbert Grönemeyer ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Rasch Rechtsanwälte<em> </em>mahnt aktuell im Auftrag der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG  vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk ”Schiffsverkehr” des Künstlers Herbert Grönemeyer ab.</p>
<p>Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist darüber hinaus darauf hin, dass dem Anspruchsinhaber erhebliche Schadensersatzansprüche zustünden, welche aufgrund der Regelung § 97a Abs.1 UrhG nicht zu beanstanden seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo liegen die Risiken?</strong></p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise in der Abmahnung, dass eine Abänderung oder Einschränkung der Unterlassungserklärung die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung zur Folge habe unbeachtlich. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.05.2011, AZ: 6 W 30/11) entschieden, dass in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads (Filesharing, Internettauschbörse) keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können.</p>
<p>Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von <strong>EUR 1.200,00</strong> angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll man sich verhalten?</strong></p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wklegal.de/kontakt" target="_blank">Sprechen Sie uns einfach an!</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-schiffsverkehr-von-herbert-gronemeyer' addthis:title='Abmahnung aktuell: &#8220;Schiffsverkehr&#8221; von Herbert Grönemeyer ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung aktuell: &#8220;North and South&#8221; von Milow</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 10:26:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Rasch Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Universal Music GmbH  vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk ”North and South” des Künstlers Milow ab. Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-north-and-south-von-milow' addthis:title='Abmahnung aktuell: &#8220;North and South&#8221; von Milow ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Rasch Rechtsanwälte<em> </em>mahnt aktuell im Auftrag der Universal Music GmbH  vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk ”North and South” des Künstlers Milow ab.</p>
<p>Dabei wird behauptet, dass das in Rede stehende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels sog. Internettauschbörsen (Filesharing / P2P) zum Download angeboten wurde. Die abmahnende Kanzlei weist darüber hinaus darauf hin, dass dem Anspruchsinhaber erhebliche Schadensersatzansprüche zustünden, welche aufgrund der Regelung § 97a Abs.1 UrhG nicht zu beanstanden seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo liegen die Risiken?</strong></p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Auch sind etwaige Hinweise in der Abmahnung, dass eine Abänderung oder Einschränkung der Unterlassungserklärung die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung zur Folge habe unbeachtlich. Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.05.2011, AZ: 6 W 30/11) entschieden, dass in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads (Filesharing, Internettauschbörse) keine Hinweise enthalten sein dürfen, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können.</p>
<p>Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was wird verlangt?</strong></p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von <strong>EUR 1.200,00</strong> angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll man sich verhalten?</strong></p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>Hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob diese bestimmt genug ist und den Betroffenen nicht zu stark in seinen Rechten einschränkt. In den meisten Fällen ist darüber hinaus zu empfehlen, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und anschließend ggf. noch die Kostenfrage zu erörtern ist. Selbst wenn der Abmahnende den geltend gemachten Schadensersatzanspruch dann gerichtlich geltend machen würde, würden durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gerichts- und Anwaltskosten erheblich sinken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wklegal.de/kontakt" target="_blank">Sprechen Sie uns einfach an!</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-north-and-south-von-milow' addthis:title='Abmahnung aktuell: &#8220;North and South&#8221; von Milow ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung aktuell: Marke &#8220;Pirat&#8221; durch Taylor Wessing</title>
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		<pubDate>Thu, 19 May 2011 08:40:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Einstweilige Verfügung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Taylor Wessing soll aktuell im Auftrag von Herrn Ronald Prinzlau vermeintliche Markenrechtsverletzungen an der Marke „Pirat“ bei Kleidungsstücken abmahnen. Risiken sollen  bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene nachteilige Unterlassungserklärung bestehen. Betroffenen wäre dann anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/abmahnung-aktuell-marke-pirat-durch-taylor-wessing' addthis:title='Abmahnung aktuell: Marke &#8220;Pirat&#8221; durch Taylor Wessing ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Taylor Wessing soll aktuell im Auftrag von Herrn Ronald Prinzlau vermeintliche Markenrechtsverletzungen an der Marke „Pirat“ bei Kleidungsstücken abmahnen.</p>
<p>Risiken sollen  bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene nachteilige Unterlassungserklärung bestehen. Betroffenen wäre dann anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Markenrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/abmahnung-aktuell-marke-pirat-durch-taylor-wessing' addthis:title='Abmahnung aktuell: Marke &#8220;Pirat&#8221; durch Taylor Wessing ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung aktuell: You and Me von Milow</title>
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		<pubDate>Tue, 03 May 2011 07:48:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Rasch Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Universal Music GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk &#8221;You and me&#8221; des Künstlers Milow ab. Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandt und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-you-and-me-von-milow' addthis:title='Abmahnung aktuell: You and Me von Milow ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Rasch Rechtsanwälte<em> </em>mahnt aktuell im Auftrag der Universal Music GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk &#8221;You and me&#8221; des Künstlers Milow ab.</p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandt und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag in Höhe von EUR 1.200,00 angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wklegal.de/kontakt" target="_blank">Sprechen Sie uns einfach an!</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-you-and-me-von-milow' addthis:title='Abmahnung aktuell: You and Me von Milow ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Der abmahnerfahrene Fragesteller</title>
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		<comments>http://www.wkblog.de/allgemeines/der-abmahnerfahrene-fragensteller#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 May 2011 10:00:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[100 EUR]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 97 a Abs. 2 UrhG]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor einigen Tagen erhielten wir eine E-Mail von einem Besucher unserer Internetseite, der uns frohe Ostern wünschte und eine Frage „zu dem Abmahnwahn Urheberrecht“ hatte. Er wollte wissen, ob es sich im Falle einer Abmahnung überhaupt lohnen würde einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn man eine Unterlassungserklärung unterschrieben und ca. 800,00 EUR zahlen solle. Es folgten [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/der-abmahnerfahrene-fragensteller' addthis:title='Der abmahnerfahrene Fragesteller ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor einigen Tagen erhielten wir eine E-Mail von einem Besucher unserer Internetseite, der uns frohe Ostern wünschte und eine Frage „zu dem Abmahnwahn Urheberrecht“ hatte.</p>
<p>Er wollte wissen, ob es sich im Falle einer Abmahnung überhaupt lohnen würde einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn man eine Unterlassungserklärung unterschrieben und ca. 800,00 EUR zahlen solle. Es folgten einige Rechenbeispiele bezüglich der möglicherweise entstehenden Rechtsanwaltskosten sowie weitere Feststellungen und Fragen zur Beweisproblematik in Filesharing-Abmahnungen. Der Fragesteller hatte sich offensichtlich bereits im Internet schlau gemacht und wollte seine Thesen nunmehr durch einen Rechtsanwalt bestätigt bekommen.</p>
<p>Am Ende der E-Mail teilte er mit, dass sie in der Familie eine Abmahnung wegen eines Films erhalten hätten und nun 820,00 EUR zahlen sollen. Wenn die Abmahnkosten sich auf 100,00 EUR reduzieren lassen, würden sie sich eventuell einen Anwalt nehmen, der das durchsetzt.</p>
<p>Der Fragesteller erhielt daraufhin eine ausführliche Antwort, insbesondere zu den Risiken der Unterlassungserklärung, der Beweisproblematik in diesen Fällen und den regelmäßig entstehenden Rechtsanwaltsgebühren.</p>
<p>Die Antwort des Fragestellers ließ nicht lange auf sich warten und beinhaltete neben gefährlichem Halbwissen zu § 97 a Abs. 2 UrhG unter anderem folgenden Satz:</p>
<p><em>„</em><em>Das mit der Unterlassungserklärung bekommen wir hin, da wir so einen Fall im Bekanntenkreis schon mal hatten.“</em></p>
<p>Auf die zweite Antwort, in der wir nochmals auf die Gefahren der Unterlassungserklärung und die Besonderheit des § 184 StGB (abgemahnt wurde das öffentlich Zugänglichmachen eines Pornofilms) hingewiesen haben, erhielten wir keine Antwort mehr. Vermutlich, weil wir nicht auf die diversen Zahlenspiele des Fragestellers eingegangen und ihm zugesichert haben, dass wir die Abmahnkosten auch wirklich auf 100,00 EUR senken werden.</p>
<p>Der wesentliche Grund, warum man sich als Abgemahnter anwaltlich beraten lassen sollte, ist, dass man das Risiko hoher Folgekosten minimeren kann, indem der eigene Rechtsanwalt prüft, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und wenn ja, wie diese entsprechend umformuliert werden kann. Regelmäßig lassen sich auch die von den Abmahnanwälten geforderten Kosten reduzieren. Versprechen kann dies ein seriöser Anwalt jedoch nicht.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wklegal.de/kontakt" target="_blank">Sprechen Sie uns einfach an!</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/der-abmahnerfahrene-fragensteller' addthis:title='Der abmahnerfahrene Fragesteller ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung aktuell: Die Superbullen</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 06:47:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Constantin Film Verleih GmbH]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk Die Superbullen ab. Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandt und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-die-superbullen' addthis:title='Abmahnung aktuell: Die Superbullen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Waldorf Frommer Rechtsanwälte<em> </em>mahnt aktuell im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an dem Werk Die Superbullen ab.</p>
<p>Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandt und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz, wird ein einmaliger Betrag angeboten, um diese Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Diesseits wird die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.</p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wklegal.de/kontakt" target="_blank">Sprechen Sie uns einfach an!</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/abmahnungen-aktuell/abmahnung-aktuell-die-superbullen' addthis:title='Abmahnung aktuell: Die Superbullen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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