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	<title>WK LEGAL Online Blog &#187; Preissuchmaschine</title>
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	<description>Wirtschaft &#38; Recht. Synchron.</description>
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		<title>Onlinehändler verantwortlich für verspätete Preisaktualisierungen in Preissuchmaschinen</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Mar 2010 12:14:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der unter anderem f&#252;r das Wettbewerbsrecht zust&#228;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 11. M&#228;rz 2010 (AZ: I ZR 123/08) entschieden, dass ein H&#228;ndler, der f&#252;r sein Angebot &#252;ber eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irref&#252;hrung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserh&#246;hung versp&#228;tet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Die Parteien [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/onlinehandler-verantwortlich-fur-verspatete-preisaktualisierungen-in-preissuchmaschinen' addthis:title='Onlinehändler verantwortlich für verspätete Preisaktualisierungen in Preissuchmaschinen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1318.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Der unter anderem f&uuml;r das Wettbewerbsrecht zust&auml;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 11. M&auml;rz 2010 (AZ: I ZR 123/08) entschieden, dass ein H&auml;ndler, der f&uuml;r sein Angebot &uuml;ber eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irref&uuml;hrung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserh&ouml;hung versp&auml;tet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.</p>
<p>
Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet des Handels mit Haushaltselektronik. Der Beklagte bot am 10. August 2006 eine Espressomaschine der Marke Saeco &uuml;ber die Preissuchmaschine idealo.de an. Versandh&auml;ndler &uuml;bermitteln dem Betreiber dieser Suchmaschine die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschlie&szlig;lich der Preise. Die Suchmaschine ordnet diese Angaben in Preisranglisten ein. Die Preisg&uuml;nstigkeit der Angebote bestimmt die Reihenfolge, in der die Anbieter in den Ranglisten genannt werden. Der Beklagte stand mit dem von ihm geforderten Preis von 550 &euro; unter 45 Angeboten an erster Stelle, und zwar auch noch um 20 Uhr, obwohl er den Preis f&uuml;r die Espressomaschine drei Stunden zuvor auf 587 &euro; heraufgesetzt hatte. Der Beklagte hatte idealo.de die Preis&auml;nderung zwar in dem Moment mitgeteilt, in dem er selbst den Preis auf seiner Internetseite heraufgesetzt hat. Derartige &Auml;nderungen werden dort aber nicht sofort, sondern erst zeitlich verz&ouml;gert angezeigt.</p>
<p>
Die Kl&auml;gerin sieht in der unrichtigen Preisangabe eine irref&uuml;hrende Werbung des Beklagten. Sie hat ihn deshalb auf Unterlassung, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Kl&auml;gerin hat das Kammergericht den Beklagten antragsgem&auml;&szlig; verurteilt.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten zur&uuml;ckgewiesen. Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort pr&auml;sentierten Informationsangeboten regelm&auml;&szlig;ig die Erwartung einer h&ouml;chstm&ouml;glichen Aktualit&auml;t. Zwar sind Verbraucher heute mit den Besonderheiten des Internets und damit auch mit dessen technischen Grenzen weitgehend vertraut. Sie gehen aber davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden k&ouml;nnen, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserh&ouml;hungen, die in der Suchmaschine noch nicht ber&uuml;cksichtigt sind, bereits &uuml;berholt sind. Die Irref&uuml;hrung der Verbraucher wird auch durch den Hinweis &quot;Alle Angaben ohne Gew&auml;hr!&quot; in der Fu&szlig;zeile der Preisvergleichsliste nicht verhindert. Durch einen Klick auf diesen Hinweis &ouml;ffnet sich ein Fenster mit einem weiteren Text, aus dem sich ergibt, dass &quot;eine Aktualisierung in Echtzeit &hellip; aus technischen Gr&uuml;nden nicht m&ouml;glich [ist], so dass es im Einzelfall insbesondere hinsichtlich der Verf&uuml;gbarkeit bzw. der Lieferzeit von Produkten zu Abweichungen kommen kann&quot;.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat auch die Relevanz der Irref&uuml;hrung bejaht. Es stellt einen besonderen Vorteil im Wettbewerb dar, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine an erster Stelle steht. Den H&auml;ndlern ist es &ndash; so der BGH &ndash; zuzumuten, die Preise f&uuml;r Produkte, f&uuml;r die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die &Auml;nderung in der Suchmaschine angezeigt wird.</p>
<p>
Urteile der Vorinstanzen:<br />
Landgericht Berlin &#8211; Urteil vom16. Februar 2007 &#8211; 96 O 145/06<br />
Kammergericht -Urteil vom 24. Juni 2008 &#8211; 5 U 50/07</p>
<p>Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofes</p>
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		<title>BGH: Versandkostenhinweis in unmittelbarer Nähe der Werbung</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 11:42:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der BGH hat die Anforderungen an die Hinweise auf entstehende Versandkosten konkretisiert und ausgef&#252;hrt, dass ein verlinkter Hinweis &#34;zzgl Versandkosten&#34; neben der Werbung ausreichend ist. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes reicht es danach im Onlinehandel aus, wenn in unmittelbarer N&#228;he der Werbung f&#252;r das einzelne Produkt ein Hinweis &#8222;zzgl. Versandkosten&#8220; platziert wird und der Besucher der [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bgh-versandkostenhinweis-in-unmittelbarer-nahe-der-werbung' addthis:title='BGH: Versandkostenhinweis in unmittelbarer Nähe der Werbung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1310.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Der BGH hat die Anforderungen an die Hinweise auf entstehende Versandkosten konkretisiert und ausgef&uuml;hrt, dass ein verlinkter Hinweis &quot;zzgl Versandkosten&quot; neben der Werbung ausreichend ist.</p>
<p>Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes reicht es danach im Onlinehandel aus, wenn in unmittelbarer N&auml;he der Werbung f&uuml;r das einzelne Produkt ein Hinweis &bdquo;zzgl. Versandkosten&ldquo; platziert wird und der Besucher der Internetseite durch das Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises zu einer &uuml;bersichtlichen und verst&auml;ndlichen Erl&auml;uterung der allgemeinen Berechnungsmodalit&auml;ten f&uuml;r die Versandkosten gelangt. Zus&auml;tzlich m&uuml;ssten die Onlineh&auml;ndler bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs die Versandkosten in der Preisaufstellung gesondert ausweisen und in den Endpreis mit einberechnen, so dass der Kunde den tats&auml;chlichen Gesamtpreis f&uuml;r den Einkauf inklusive Versandkosten aus dieser &Uuml;bersicht ersehen kann.</p>
<p>Konform hierzu f&uuml;hrte der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung zu Preissuchmaschinen im Internet dann aus, dass auch in den Preisvergleichslisten der Preissuchmaschinen die dem Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten angegeben werden m&uuml;ssten. Ein erstmaliger Hinweis auf die Versandkosten auf der jeweiligen Seite der Onlineh&auml;ndler w&uuml;rde nicht ausreichen.</p>
<p>
Urteile:<br />
BGH, Urteil vom 16. 7. 2009 &#8211; I ZR 50/07 (OLG Hamburg) (Kamerakauf im Internet) <br />
BGH, Urteil vom 16. 7. 2009 &#8211; I ZR 140/07 (OLG Hamburg) (Versandkosten bei Froogle)</p>
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		<title>Versandkosten in Preisvergleichslisten</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Jul 2009 10:20:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/148.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Der unter anderem f&uuml;r das Wettbewerbsrecht zust&auml;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer gestern verk&uuml;ndeten Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, ob ein Versandh&auml;ndler, der Waren &uuml;ber eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen muss.</p>
<p><span id="more-148"></span></p>
<p>Nach der Preisangabenverordnung ist ein H&auml;ndler verpflichtet anzugeben, ob neben dem Endpreis der Ware zus&auml;tzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Gegebenenfalls hat er deren H&ouml;he bzw. Berechnungsgrundlage anzugeben. Diese Angaben m&uuml;ssen der Werbung eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar gemacht werden.</p>
<p>In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Unternehmen, das Elektronikprodukte &uuml;ber das Internet vertreibt, seine Waren in die Preissuchmaschine &quot;froogle.de&quot; eingestellt. Der dort f&uuml;r jedes Produkt angegebene Preis schloss die Versandkosten nicht ein. Erst wenn die Warenabbildung oder der als elektronischer Verweis gekennzeichnete Produktname angeklickt wurde, wurde man auf eine eigene Seite des Anbieters gef&uuml;hrt, auf der neben dem Preis des Produkts die Versandkosten angegeben waren.</p>
<p>Ein Mitbewerber hat den Versandh&auml;ndler deswegen auf Unterlassung in Anspruch genommen. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg haben der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung damit begr&uuml;ndet, dass das bei der beanstandeten Werbung m&ouml;gliche Anklicken der Warenabbildung und des Produktnamens keinen &quot;sprechenden Link&quot; darstelle, der dem Verbraucher eindeutig vermittle, dass er &uuml;ber ihn weitere Informationen zu den Versandkosten abrufen k&ouml;nne.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Versandh&auml;ndlers zur&uuml;ckgewiesen. Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten m&uuml;sse der Verbraucher auf einen Blick erkennen k&ouml;nnen, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der &uuml;blicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, h&auml;nge von dieser wesentlichen Information ab. Unter diesen Umst&auml;nden sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot n&auml;her befasse, auf die zus&auml;tzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde.</p>
<p>Urteil vom 16. Juli 2009 &ndash; I ZR 140/07 &ndash;</p>
<p>Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/versandkosten-in-preisvergleichslisten' addthis:title='Versandkosten in Preisvergleichslisten ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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