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	<title>WK LEGAL Online Blog &#187; Markenrecht</title>
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	<description>Wirtschaft &#38; Recht. Synchron.</description>
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		<title>Ravensburger vs. Apple</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 07:35:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie gestern sueddeutsche.de berichtet hat, scheint Apple nun erneut in eine markenrechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu sein. Die Ravensburger AG ist Inhaberin der Wortmarke „Memory“ und macht markenrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Apple nun gerichtlich geltend, mit welcher sie es Apple verbieten lassen möchten, für das iPhone oder das iPad bei iTunes angebotene Spiele it dem Begriff „Memory“ [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/ravensburger-vs-apple' addthis:title='Ravensburger vs. Apple ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie gestern <a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/abmahnung-gegen-itunes-warum-ravensburger-und-apple-ueber-memory-streiten-1.1190331" target="_blank">sueddeutsche.de</a> berichtet hat, scheint Apple nun erneut in eine markenrechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu sein.</p>
<p>Die Ravensburger AG ist Inhaberin der Wortmarke „Memory“ und macht markenrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Apple nun gerichtlich geltend, mit welcher sie es Apple verbieten lassen möchten, für das iPhone oder das iPad bei iTunes angebotene Spiele it dem Begriff „Memory“ zu bewerben, nachdem Apple auf eine Abmahnung nicht reagiert haben soll.</p>
<p>Apple soll vor Gericht vorgetragen haben, dass sie „vielleicht nicht auf die legitimen Vorwürfe gleich richtig reagieren konnten“. Weil sich iTunes nach dem Start in kürzester Zeit zu einem riesen Erfolg entwickelt habe, sei „nicht alles gut gelaufen“.</p>
<p>Ein solcher Vortrag ist jedoch, betrachtet man die sonstigen Aktivitäten von Apple, wenn es um die Verhinderung der Verletzung eigener Markenrechte in iTunes geht, eher belustigend. Dies wurde dann auch von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin direkt eingeräumt.<br /> Das Gericht setzte eine Urteilsverkündung für den 31. Januar 2012 an, da sich beide Seiten an einer einvernehmlichen Regelung interessiert gezeigt haben sollen.</p>
<p>Nach dem Bericht habe das Gericht jedoch bereits eine interessante Einschätzung des Falles gegeben. Nach der Ansicht des Gerichts soll es sich bei iTunes aufgrund der Zahlungsmodalitäten nicht um eine Verkaufsplattform handeln, sondern um einen Online-Shop. Aufgrund einer solchen Einschätzung wäre Apple dann verpflichtet wie ein Online-Händler bei iTunes zu verfahren und würde daher stärker in der Pflicht stehen, auf Markenrechtsverstöße zu reagieren.</p>
<p>Es bleibt daher abzuwarten, ob die Parteien zu einer einvernehmlichen Einigung gelangen, oder ob das Gericht seine bisherige Einschätzung in den Urteilsgründen ausführen wird.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/ravensburger-vs-apple' addthis:title='Ravensburger vs. Apple ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Mario B., ein Wiederholungstäter</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jul 2011 07:15:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[Mario Barth]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nicht quatschen-machen]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Vergangenheit hatten wir bereits in den Beiträgen „Bei Uschi hört der Spaß auf“, „Frauen muss man nicht verstehen.“ und „Ist bald Schluss mit lustig?“ über die Kreativität bei der Markenanmeldung des allseits bekannten deutschen Komikers Mario B. berichtet. Wie u. a. die Berliner Morgenpost und auch der Markenblog berichten, musste der Komiker Mario [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/mario-b-ein-wiederholungstater' addthis:title='Mario B., ein Wiederholungstäter ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Vergangenheit hatten wir bereits in den Beiträgen <a href="http://www.kwblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bei-%E2%80%9Euschi%E2%80%9C-hort-der-spas-auf%E2%80%A6" target="_blank">„Bei Uschi hört der Spaß auf“</a>, <a href="http://www.kwblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/frauen-muss-man-nicht-verstehen" target="_blank">„Frauen muss man nicht verstehen.“</a> und <a href="http://www.kwblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/ist-bald-schluss-mit-lustig" target="_blank">„Ist bald Schluss mit lustig?“</a> über die Kreativität bei der Markenanmeldung des allseits bekannten deutschen Komikers Mario B. berichtet.</p>
<p>Wie u. a. die <a href="http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1714376/An-Mario-Barth-ist-nicht-alles-schuetzenswert.html" target="_blank">Berliner Morgenpost</a> und auch der <a href="http://www.markenblog.de/2011/07/28/nicht-quatschen-machen-barth-verliert/" target="_blank">Markenblog</a> berichten, musste der Komiker Mario B. eine Niederlage vor dem Landgericht Düsseldorf hinnehmen, nachdem er erneut gegen einen Hersteller von T-Shirts vorgegangen war. Dieser hatte den Aufdruck „Nicht quatschen-machen“ verwendet.</p>
<p>Nach dem Bericht der Berliner Morgenpost wies das Landgericht Düsseldorf die Klage mit der Begründung ab, der Slogan sei eine allgemeine Lebensweisheit, womit es ihr an einer markenrechtlichen Schutzfähigkeit fehle. Darüber hinaus seien die T-Shirts nicht so ähnlich, dass von einer Nachahmung gesprochen werden könne und schlussendlich sei Mario B. auch nicht Schöpfer des Slogans, da dieser zuvor in rheinischer Mundart (Nit quake-make) bereits Motto des Düsseldorfer Karnevals gewesen sei.</p>
<p>Gegen die markenrechtliche Eintragung läuft laut Register des DPMA zudem ein Löschungsverfahren.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen bei der Markenanmeldung, der Durchsetzung und Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen sowie bei der Einführung und Umsetzung von Markenstrategie. Mehr Informationen erhalten Sie unter <a href="http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/markenrecht">http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/markenrecht</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/mario-b-ein-wiederholungstater' addthis:title='Mario B., ein Wiederholungstäter ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung aktuell: Marke &#8220;Pirat&#8221; durch Taylor Wessing</title>
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		<pubDate>Thu, 19 May 2011 08:40:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltssozietät Taylor Wessing soll aktuell im Auftrag von Herrn Ronald Prinzlau vermeintliche Markenrechtsverletzungen an der Marke „Pirat“ bei Kleidungsstücken abmahnen. Risiken sollen  bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene nachteilige Unterlassungserklärung bestehen. Betroffenen wäre dann anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/abmahnung-aktuell-marke-pirat-durch-taylor-wessing' addthis:title='Abmahnung aktuell: Marke &#8220;Pirat&#8221; durch Taylor Wessing ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltssozietät Taylor Wessing soll aktuell im Auftrag von Herrn Ronald Prinzlau vermeintliche Markenrechtsverletzungen an der Marke „Pirat“ bei Kleidungsstücken abmahnen.</p>
<p>Risiken sollen  bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene nachteilige Unterlassungserklärung bestehen. Betroffenen wäre dann anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.</p>
<p>Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Markenrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/abmahnung-aktuell-marke-pirat-durch-taylor-wessing' addthis:title='Abmahnung aktuell: Marke &#8220;Pirat&#8221; durch Taylor Wessing ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Ist bald Schluss mit lustig?</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Apr 2011 07:15:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DPMA]]></category>
		<category><![CDATA[Löschungsantrag]]></category>
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		<category><![CDATA[Wortmarke]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 3. Februar 2011 haben wir darüber berichtet, dass sich der allseits bekannte Comedian Mario Barth den Slogan „Nichts reimt sich auf Uschi“ hat markenrechtlich schützen lassen und seinerzeit gegen einen T-Shirt Hersteller anwaltlich vorgegangen war, der T-Shirts mit diesem Aufdruck hatte herstellen lassen. Der Markenblog berichtet nunmehr, dass der Löschungsantrag aufgrund von „Nichtigkeit wegen [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/ist-bald-schluss-mit-lustig' addthis:title='Ist bald Schluss mit lustig? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am <a href="http://www.kwblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bei-%E2%80%9Euschi%E2%80%9C-hort-der-spas-auf%E2%80%A6" target="_blank">3. Februar 2011</a> haben wir darüber berichtet, dass sich der allseits bekannte Comedian Mario Barth den Slogan „Nichts reimt sich auf Uschi“ hat markenrechtlich schützen lassen und seinerzeit gegen einen T-Shirt Hersteller anwaltlich vorgegangen war, der T-Shirts mit diesem Aufdruck hatte herstellen lassen.</p>
<p>Der <a href="http://www.markenblog.de/2011/04/27/nichts-reimt-sich-auf-uschi-loschung-beantragt/" target="_blank">Markenblog berichtet </a>nunmehr, dass der Löschungsantrag aufgrund von „Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse“ gemäß § 50 MarkenG gegen die oben genannte Wortmarke inzwischen durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) veröffentlicht wurde.</p>
<p>Die Widerspruchsverfahren vor dem DPMA dauern erfahrungsgemäß sehr lange, so dass eine Entscheidung über den Löschungsantrag wohl erst in einigen Monaten wenn nicht sogar Jahren zu erwarten sein dürfte.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen bei der Markenanmeldung, der Durchsetzung und Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen sowie bei der Einführung und Umsetzung von Markenstrategie. Mehr Informationen erhalten Sie unter <a href="http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/markenrecht">http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/markenrecht</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/ist-bald-schluss-mit-lustig' addthis:title='Ist bald Schluss mit lustig? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Wissen, was Recht ist: Social Media Marketing &amp; Recht – Teil 3 –</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Mar 2011 08:15:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Social Media Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werbeslogan]]></category>

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		<description><![CDATA[Der heutige Teil unserer Serie befasst sich mit den rechtlichen Aspekten des Urheberrechts sowie des Marken- und Kennzeichnungsrechts im Bereich des Social Media Marketings. Rechtliche Grundlage bilden hierbei das Urhebergesetz (UrhG) sowie das Markengesetz. Das Urheberrecht Das Urheberrecht schützt persönlich-geistige Schöpfungen wie z.B. Sprachwerke, Computerprogramme, Musikwerke, Fotografie und Filmwerke, Datenbankwerke usw.. Der urheberrechtliche Schutz entsteht [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/wissen-was-recht-ist-social-media-marketing-recht-%e2%80%93-teil-3-%e2%80%93' addthis:title='Wissen, was Recht ist: Social Media Marketing &#38; Recht – Teil 3 – ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Teil unserer Serie befasst sich mit den rechtlichen Aspekten des Urheberrechts sowie des Marken- und Kennzeichnungsrechts im Bereich des Social Media Marketings. Rechtliche Grundlage bilden hierbei das Urhebergesetz (UrhG) sowie das Markengesetz.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Das Urheberrecht</span></strong></p>
<p>Das Urheberrecht schützt persönlich-geistige Schöpfungen wie z.B. Sprachwerke, Computerprogramme, Musikwerke, Fotografie und Filmwerke, Datenbankwerke usw.. Der urheberrechtliche Schutz entsteht hierbei bereits mit der Werkschaffung, ohne dass es einer vorherigen Anmeldung bedarf oder die Möglichkeit einer Eintragung in ein Register besteht. Rechteinhaber ist in Deutschland ausschließlich der Schöpfer eines Werkes, folglich grundsätzlich eine natürliche Person (Mensch) und keine juristische Person (Unternehmen). Das Urheberrecht räumt dem Schöpfer zu seinen Lebzeiten und weitere 70 Jahre nach dessen Tod seinen Erben eine Vielzahl von ausschließlichen Rechten an seinem Werk ein, die, abgesehen von einzelnen Ausnahmen, unübertragbar sind. Dem Urheber obliegt daher die alleinige Entscheidung, ob und wenn ja in welcher Form er sein Werk nutzen und verwerten möchte. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn ein Werk von Beginn an im Auftrag eines Bestellers erstellt wurde.</p>
<p>Das Urheberrecht wirkt sich im Bereich Social Media Marketing an diversen Stellen aus. Regelmäßig erstellen Mitarbeiter von Agenturen oder in der Marketingabteilung des werbenden Unternehmens Kampagnen, die in der Regel urheberrechtlichen Schutz genießen. Rechteinhaber sind damit die jeweiligen Mitarbeiter und nicht etwa die Agentur oder das Unternehmen. Daher ist es dringen erforderlich, dass es vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter sowie zwischen Agentur und werbendem Unternehmen gibt, wonach eine umfassende Übertragung von Nutzungsrechten geregelt wird. Das Fehlen solcher vertraglichen Vereinbarungen kann z. B. dazu führen, dass Mitarbeiter ihrem ehemaligen Arbeitgeber im Falle einer Kündigung die weitere Nutzung der von ihnen geschaffenen Werke untersagen. Besondere Folgen kann dies für eine Agentur haben, wenn sie daraufhin einem Kunden mitteilen muss, dass er die für ihn entwickelte Kampagne ebenfalls nicht mehr nutzen darf.</p>
<p>Agenturen und Unternehmen müssen darüber hinaus besonders darauf achten, dass es im Zusammenhang mit Social Media Marketing Kampagnen nicht zu Verletzungen fremder Urheberrechte kommt. Hierzu reicht bereits die Verwendung einer Fotografie oder eines Musikwerkes, ohne zuvor die Nutzungsrechte eingeräumt bekommen zu haben.</p>
<p>Geschulte Mitarbeiter und individuelle Nutzungs- oder Lizenzverträge sind in Bezug auf die urheberrechtlichen Risiken daher unerlässlich.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Das Marken- und Kennzeichenrecht</span></strong></p>
<p>Eine Marke ist ein Kennzeichnungsmittel einer Dienstleistung oder eines Produkts mit dem unterschiedliche Ziele verfolgt werden. In der subjektiven Wahrnehmung von Kunden trägt eine Marke dazu bei, das Angebot eines Unternehmens vom Angebot von Wettbewerbern zu unterscheiden. Durch den Markenschutz soll darüber hinaus ein gewisser Qualitätsstandard verkörpert werden, der ausschließlich mit dem jeweiligen Produkt oder der jeweiligen Dienstleistung als Eigenschaft dieser in Verbindung gebracht werden wird.</p>
<p>Im Gegensatz zum Urheberrecht, entsteht ein umfassender Schutz grundsätzlich erst mit der Eintragung der Marke in das Markenregister. Es ist daher bereits im Vorfeld einer Marketingkampagne durch eine Markenrecherche möglich, zu prüfen, ob die Gefahr eines Markenrechtsverstoßes begründet ist.</p>
<p>Die gängigsten Formen sind die Wortmarke, die Bildmarke und die Wort-/Bildmarke als Kombination. Als Wortmarke können u. a. auch Werbeslogans und Werbeschlagwörter geschützt werden. So sind z. B. die Werbeslogan „Zeig der Welt Dein schönstes Lächeln“ oder „Mittendrin statt nur dabei“ markenrechtlich geschützt. Die Verwendung eines solchen geschützten Werbeslogans kann wiederum zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.</p>
<p>Unternehmen, die ihr Social Media Marketing nicht durch eine professionelle Agentur umsetzen, sollten an dieser Stelle besondere Vorsicht walten lassen. Der Schaden für das Unternehmen kann schnell mehrere Tausend Euro betragen, wenn unerfahrene Mitarbeiter sich bekannter und eingängiger Werbeslogans bedienen.</p>
<p>Schulungen können dazu dienen, die Gefahr von Rechtsverletzungen zu minimieren. Hierbei gilt es, Mitarbeiter zu sensibilisieren und ihnen frühzeitig bewusst zu machen, dass, wenn sie im Internet im Namen ihres Arbeitgebers auftreten oder Werbung für diesen und/oder dessen Waren oder Dienstleistungen machen, ein Foreneintrag, ein Tweet, ein Kommentar in einem Sozialen Netzwerk oder ein Blogbeitrag, der gegen Urheber- oder Markenrechte verstößt, unmittelbar zu erheblichen Folgen für das Unternehmen führen kann.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Marketingkampagnen, in dem wir alle relevanten rechtlichen Risiken beurteilen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen im Rahmen der Durchsetzung oder Abwehr von wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen sowie den damit einhergehenden Ansprüchen, wie z. B. Auskunft, Schadensersatz, usw. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail unter <a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a> zur Verfügung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/social-media-recht/wissen-was-recht-ist-social-media-marketing-recht-%e2%80%93-teil-3-%e2%80%93' addthis:title='Wissen, was Recht ist: Social Media Marketing &amp; Recht – Teil 3 – ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Frauen muss man nicht verstehen</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Feb 2011 10:37:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
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		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Frauen muss man nicht verstehen]]></category>
		<category><![CDATA[Janz wichtig: Fresse halten angesagt]]></category>
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		<category><![CDATA[Nichts reimt sich auf Uschi]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese durchaus chauvinistisch aber dennoch harmlos klingende Äußerung birgt größere Risiken, als es den meisten Verwendern bewusst ist. Warum, wird sich nun der ein oder andere Leser zu Recht fragen. Die Antwort lautet: Weil sie unter der Registernummer: 302010070818 beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) als Marke eingetragen wurde. Markeninhaber ist, wer hätte es gedacht, [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/frauen-muss-man-nicht-verstehen' addthis:title='Frauen muss man nicht verstehen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese durchaus chauvinistisch aber dennoch harmlos klingende Äußerung birgt größere Risiken, als es den meisten Verwendern bewusst ist. Warum, wird sich nun der ein oder andere Leser zu Recht fragen.</p>
<p>Die Antwort lautet: Weil sie unter der <a href="http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100708182/DE" target="_blank">Registernummer: 302010070818</a> beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) als Marke eingetragen wurde. Markeninhaber ist, wer hätte es gedacht, der Comedian Mario Barth.</p>
<p>Bereits am <a href="http://www.kwblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bei-%E2%80%9Euschi%E2%80%9C-hort-der-spas-auf%E2%80%A6" target="_blank">3. Februar 2011</a> hatten wir darüber berichtet, dass sich der allseits bekannte und beliebte Comedian den Slogan <a href="http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100708204/DE" target="_blank">„Nichts reimt sich auf Uschi“</a> hat markenrechtlich schützen lassen. Wie der <a href="http://www.markenblog.de/2011/02/23/barth-marken/" target="_blank">Markenblog</a> am heutigen Tage berichtet, ist Mario Barth ausweislich des Markenregisters des DPMA Inhaber weiterer Marken, wie zum Beispiel: <a href="http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100708174/DE" target="_blank">„Janz wichtig: Fresse halten angesagt!“</a>, <a href="http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100708190/DE" target="_blank">„Nicht quatschen, machen“</a> oder auch <a href="http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100708212/DE" target="_blank">„Frauen muss man nicht verstehen, man muss sie einfach nur lieben“</a>. (Quelle: DPMA)</p>
<p>Bei den meisten dieser Marken muss man ohne Zweifel die markenmäßige Nutzung im Sinne des § 3 MarkenG in Frage stellen. Hiernach dient eine Marke grds. dazu, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Da die vorgenannten Äußerungen vornehmlich aus Begriffen bestehen, die dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen wurden, könnte man annehmen, dass die Eintragung bereits aufgrund des absoluten Schutzhindernisses im Sinne des § 8 MarkenG hätte scheitern müssen. Dies auch deswegen, weil die nationale Eintragungsquote des DPMA seit 2003 um 13 % auf 70% zurück gegangen ist, während die Veröffentlichungsquote bei Gemeinschaftsmarken (HABM) bei 92% liegt.</p>
<p>Angesichts der oben genannten Marken stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, wenn die markenrechtliche Eintragungspraxis des DPMA noch restriktiver gehandhabt werden würde. Nach Ansicht des Autors sollte die Eintragung einer Marke nicht lediglich „vertretbar“ sein, da hierdurch die Gefahr droht, dass die Kraft von Marken langfristig schwinden wird. Darüber hinaus gewährt das Markenrecht dem Inhaber nicht nur ein positives Benutzungsrecht, sondern auch ein negatives Verbietungsrecht, indem er ihm gestattet, gegen eine zeitlich spätere Eintragung kollidierender Marken und markenverletzenden Benutzungshandlungen vorzugehen und Dritte auf Unterlassung- und Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn es sich um eine identische oder verwechslungsfähige ähnlichen Marke handelt.</p>
<p>Das Markenrecht ist ein durchaus wichtiges und ernst zu nehmendes Schutzinstrument und es ist das gute Recht eines jeden Markeninhabers gegen rechtswidrige und unerlaubte Verwendungen seiner Marke rechtlich vorzugehen, denn Marken kennzeichnen eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens, verhindern dadurch die Verwechslungsgefahr mit Produkten anderer Unternehmen und stellen für Unternehmen einen nicht unerheblichen Wert dar. Der Markenschutz stellt jedoch zugleich ein Ausschließlichkeitsrecht dar und gewährt dem Markeninhaber ein Monopol auf die Marke.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen bei der Markenanmeldung, der Durchsetzung und Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen sowie bei der Einführung und Umsetzung von Markenstrategie. Mehr Informationen erhalten Sie unter <a href="http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/markenrecht">http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/markenrecht</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/frauen-muss-man-nicht-verstehen' addthis:title='Frauen muss man nicht verstehen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Bei „Uschi“ hört der Spaß auf…</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Feb 2011 08:16:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Mario Barth]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nichts reimt sich auf Uschi]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie Spiegel Online in seinem Artikel vom 1. Februar 2011 berichtet, hat sich der allseits bekannte und beliebte Comedian Mario Barth den Slogan „Nichts reimt sich auf Uschi“ markenrechtlich schützen lassen (Registernummer: 302010070820) und einen T-Shirt-Hersteller abmahnen lassen, der T-Shirts mit diesem Aufdruck herstellte. Aufgrund der markenrechtlichen Eintragung sei es ausschließlich das Recht von Mario [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bei-%e2%80%9euschi%e2%80%9c-hort-der-spas-auf%e2%80%a6' addthis:title='Bei „Uschi“ hört der Spaß auf… ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie <a href="http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,742947,00.html" target="_blank">Spiegel Online in seinem Artikel vom 1. Februar 2011</a> berichtet, hat sich der allseits bekannte und beliebte Comedian Mario Barth den Slogan „Nichts reimt sich auf Uschi“ markenrechtlich schützen lassen (Registernummer: 302010070820) und einen T-Shirt-Hersteller abmahnen lassen, der T-Shirts mit diesem Aufdruck herstellte. Aufgrund der markenrechtlichen Eintragung sei es ausschließlich das Recht von Mario Barth, den Slogan auf T-Shirts drucken zu lassen und diese zu vertreiben, so die Begründung der Rechtsanwälte von Herrn Barth. Die durch den Abgemahnten zu erstattenden Kosten belaufen sich nach Spiegel Online auf insgesamt 1.780,20 EUR, was genau den Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR entspricht.</p>
<p>Wenngleich das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) durch die Eintragung des Slogans „Nichts reimt sich auf Uschi“ bereits zum Ausdruck gebracht hat, dass dieser Slogan grds. als Marke zulässig sei, dürfte sich hierüber wohl vortrefflich streiten lassen. Nach der Einschätzung des DPMA sei die Eintragung „vertretbar“.</p>
<p>Dieser Ansicht kann sich der Autor hingegen nur schwerlich anschließen. Überzeugender sind da schon die Ausführungen des Kollegen Schmitz in seinem <a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr-blog/2011/02/abmahnung-von-mario-barth-nichts-reimt-sich-auf-uschi/" target="_blank">Blogbeitrag vom 2. Februar 2011</a>, der zu Recht die markenmäßige Nutzung im Sinne des § 3 MarkenG in Frage stellt.</p>
<p>Hinzu kommt, dass der Slogan ganz und gar nicht neu ist und überdies auch nicht von Mario Barth kreiert wurde. So wurde dieser vor gut 20 Jahren bereits von Radio FFN im Rahmen des sog. „Frühstyxradios“ als T-Shirt Aufdruck verwendet und in den Neunzigern gingen die Comedians Oliver Kalkofe und Dietmar Wischmeyer unter diesem Motto auf Tournee.</p>
<p>Das Markenrecht ist ein durchaus wichtiges und ernst zu nehmendes Schutzinstrument und es ist das gute Recht eines jeden Markeninhabers gegen rechtswidrige und unerlaubte Verwendungen seiner Marke rechtlich vorzugehen, denn Marken kennzeichnen eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens, verhindern dadurch die Verwechslungsgefahr mit Produkten anderer Unternehmen und stellen für Unternehmen einen nicht unerheblichen Wert dar. Der Markenschutz stellt jedoch zugleich ein Ausschließlichkeitsrecht dar und gewährt dem Markeninhaber ein Monopol auf die Marke.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen bei der Markenanmeldung, der Durchsetzung und Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen sowie bei der Einführung und Umsetzung von Markenstrategie. Mehr Informationen erhalten Sie unter <a href="http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/markenrecht">http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/markenrecht</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bei-%e2%80%9euschi%e2%80%9c-hort-der-spas-auf%e2%80%a6' addthis:title='Bei „Uschi“ hört der Spaß auf… ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EuGH zur Zulässigkeit von Google AdWord Werbung</title>
		<link>http://www.wkblog.de/allgemeines/eugh-zu-google-adword-werbung</link>
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		<pubDate>Tue, 23 Mar 2010 17:26:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AdWord]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag dar&#252;ber entschieden, ob es erlaubt sein darf, bei Google die Marken Dritter als Keywords, beziehungsweise als Ausl&#246;ser f&#252;r Werbeeinblendungen zu buchen. Nachdem diese die Gerichte weltweit seit Jahren besch&#228;ftigt hat und man in den USA inzwischen von einer weitgehend eindeutigen und gefestigten Rechtsprechung ausgehen kann, wonach diese Nutzung [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/eugh-zu-google-adword-werbung' addthis:title='EuGH zur Zulässigkeit von Google AdWord Werbung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1347.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p style="text-align: justify;">Der Europ&auml;ische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag dar&uuml;ber entschieden, ob es erlaubt sein darf, bei Google die Marken Dritter als Keywords, beziehungsweise als Ausl&ouml;ser f&uuml;r Werbeeinblendungen zu buchen.</p>
<p><span id="more-1347"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem diese die Gerichte weltweit seit Jahren besch&auml;ftigt hat und man in den USA inzwischen von einer weitgehend eindeutigen und gefestigten Rechtsprechung ausgehen kann, wonach diese Nutzung erlaubt sei, wurde die Entscheidung des EuGH zwar nicht mit Spannung aber dennoch herbei gesehnt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Generalanwalt Maduro hatte in seiner Stellungnahme vom 22. September 2009 bereits deutlich gemacht, dass er von keiner Verletzung des Markenrechts ausgehe. Dieser Ansicht haben sich die Richter nunmehr in ihrer Entscheidung vom heutigen Tage angeschlossen und wie folgt ausgef&uuml;hrt:</p>
<p style="text-align: justify;">&bdquo;Google hat dadurch, dass es Werbenden die M&ouml;glichkeit bietet, Schl&uuml;sselw&ouml;rter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt. Die Werbenden ihrerseits d&uuml;rfen anhand solcher Schl&uuml;sselw&ouml;rter von Google nicht Anzeigen einblenden lassen, aus denen die Internetnutzer nicht leicht erkennen k&ouml;nnen, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.&ldquo;</p>
<p style="text-align: justify;">Im Ergebnis hat der EuGH entschieden, dass Google mit seinem Referenzierungsdienst die Marken nicht selbst nutzt, sondern lediglich die Nutzung der Marken durch den Werbetreibenden zul&auml;sst und sich der Markeninhaber demnach an das werbetreibende Unternehmen selbst wenden muss.</p>
<p style="text-align: justify;">Der EuGH wurde dar&uuml;ber hinaus nach der Verantwortung von Google f&uuml;r die auf den Servern gespeicherte Daten seiner Kunden befragt. Konkret ging es um die Frage, ob ein Internetreferenzierungsdienst wie &bdquo;AdWords&ldquo; einen Dienst der Informationsgesellschaft darstellt, der in der Speicherung von durch den Werbenden eingegebenen Informationen besteht, und der Anbieter des Referenzierungsdienstes folglich eine Beschr&auml;nkung der Verantwortlichkeit, wie sie das Unionsrecht zugunsten der Vermittler von Dienstens der Informationsgesellschaft vorsieht, in Anspruch nehmen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Diesbez&uuml;glich weist der Gerichtshof darauf hin, dass es Sache der nationalen Gerichte sei, zu pr&uuml;fen, ob die Rolle dieses Anbieters insofern neutral ist, als sein Verhalten rein technischer, automatischer und passiver Art ist und er weder Kenntnis noch Kontrolle &uuml;ber die weitergeleitete oder gespeicherte Information besitzt. Hat dieser Anbieter keine aktive Rolle gespielt, kann er f&uuml;r die Daten, die er auf Anfrage eines Werbenden gespeichert hat, nicht zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn, er hat die Informationen nicht unverz&uuml;glich entfernt oder den Zugang zu ihnen gesperrt, nachdem er von der Rechtswidrigkeit dieser Informationen oder T&auml;tigkeiten des Werbenden Kenntnis erlangt hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Es bleibt abzuwarten wie die Entscheidungen der nationalen Gerichte zu dieser Frage ausfallen werden; eines d&uuml;rfte jedenfalls klar sein, Rechtssicherheit wurde in der Frage der markenrechtlichen Zul&auml;ssigkeit von AdWord Werbung durch den EuGH keineswegs geschaffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: Pressemitteilung Nr. 32/10; Gerichtshof der Europ&auml;ischen Union<br />
&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/eugh-zu-google-adword-werbung' addthis:title='EuGH zur Zulässigkeit von Google AdWord Werbung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EuGH: Der Schokoriegel &quot;Bounty&quot; hat keine schützenswerte Form.</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/eugh-der-schokoriegel-bounty-hat-keine-schutzenswerte-form</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Jul 2009 12:31:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schokoriegel Bounty]]></category>
		<category><![CDATA[Unterscheidungskraft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=103</guid>
		<description><![CDATA[Die &#34;Bounty&#34;-Hersteller vertreten die Auffassung, dass die Form ihres Schokoriegels besonders au&#223;ergew&#246;hnlich und damit sch&#252;tzenswert sei. Aus diesem Grund will die Firma Mars den Riegel markenrechtlich sch&#252;tzen lassen. Der Europ&#228;ische Gerichtshof entschied dagegen. Die Form eines Schokoriegels kann in der Europ&#228;ischen Union kein Markenzeichen sein, weil sie &#34;nicht erheblich von den Normen oder Gepflogenheiten der [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/eugh-der-schokoriegel-bounty-hat-keine-schutzenswerte-form' addthis:title='EuGH: Der Schokoriegel &#34;Bounty&#34; hat keine schützenswerte Form. ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/103.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Die &quot;Bounty&quot;-Hersteller vertreten die Auffassung, dass die Form ihres Schokoriegels besonders au&szlig;ergew&ouml;hnlich und damit sch&uuml;tzenswert sei. Aus diesem Grund will die Firma Mars den Riegel markenrechtlich sch&uuml;tzen lassen. Der Europ&auml;ische Gerichtshof entschied dagegen.</p>
<p><span id="more-103"></span></p>
<p>Die Form eines Schokoriegels kann in der Europ&auml;ischen Union kein Markenzeichen sein, weil sie &quot;nicht erheblich von den Normen oder Gepflogenheiten der fraglichen Branche abweicht&quot;. Dies hat das Gericht erster Instanz des Europ&auml;ischen Gerichtshofs am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Es wies damit eine Klage des Mars-Konzerns ab, der die Form des &quot;Bounty&quot;-Riegels als Marke gesch&uuml;tzt wissen wollte.</p>
<p>In dem Rechtsstreit ging es nicht um den Namen des Produkts, sondern um die Frage, ob bereits die Form des Schokoriegels eine Marke sei. Dies kann nach EU-Recht der Fall sein, wenn die Form deutlich von &uuml;blichen Formen abweicht, also &quot;Unterscheidungskraft&quot; besitzt. Die EU-Richter verneinten das jedoch. Die &quot;unterscheidungskr&auml;ftigen Merkmale&quot; des Riegels &#8211; abgerundete Enden bei Bounty sowie drei Winkel auf der Oberseite &#8211; unterschieden sich &quot;nicht hinreichend von anderen Formen, die allgemein f&uuml;r Schokoladenriegel verwendet werden&quot;.</p>
<p>(Quelle: dpa, 08.07.2009)</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/eugh-der-schokoriegel-bounty-hat-keine-schutzenswerte-form' addthis:title='EuGH: Der Schokoriegel &quot;Bounty&quot; hat keine schützenswerte Form. ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: Farbkombinationen bei Marken</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bgh-farbkombinationen-bei-marken</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bgh-farbkombinationen-bei-marken#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Jun 2009 09:08:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[farbkombination]]></category>
		<category><![CDATA[graphisch darstellbar]]></category>
		<category><![CDATA[leistungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[marke]]></category>
		<category><![CDATA[MarkenG]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[uhu]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsgeltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Farbkombination kann als Marke kraft Verkehrsgeltung gesch&#252;tzt sein, wenn die Anordnung und das fl&#228;chenm&#228;&#223;ige Verh&#228;ltnis eindeutig bestimmt sind &#8211; UHU In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine Farbkombination markenrechtlichen Schutz als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchen kann. Leits&#228;tze des BGH: a) Hat der Kl&#228;ger sein Klagebegehren auf [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bgh-farbkombinationen-bei-marken' addthis:title='BGH: Farbkombinationen bei Marken ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/57.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Eine Farbkombination kann als Marke kraft Verkehrsgeltung gesch&uuml;tzt sein, wenn die Anordnung und das fl&auml;chenm&auml;&szlig;ige Verh&auml;ltnis eindeutig bestimmt sind &#8211; UHU</p>
<p>In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine Farbkombination markenrechtlichen Schutz als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchen kann.</p>
<p><span id="more-57"></span></p>
<p>
Leits&auml;tze des BGH:</p>
<p>a) Hat der Kl&auml;ger sein Klagebegehren auf Anspr&uuml;che aus einem Markenrecht und aus erg&auml;nzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gest&uuml;tzt, kann das Berufungsgericht die Revision beschr&auml;nkt auf die markenrechtlichen oder die wettbewerbsrechtlichen Anspr&uuml;che zulassen.</p>
<p>b) Eine Marke kraft Verkehrsgeltung nach &sect; 4 Nr. 2 MarkenG braucht nicht graphisch darstellbar i.S. von &sect; 8 Abs. 1 MarkenG zu sein.</p>
<p>c) F&uuml;r die Marke kraft Verkehrsgeltung gilt das Gebot der Bestimmtheit. Bei einer als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchten Farbkombination m&uuml;ssen die systematische Anordnung und das fl&auml;chenm&auml;&szlig;ige Verh&auml;ltnis der Farben klar und eindeutig bestimmt sein.</p>
<p>BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 &#8211; I ZR 195/06</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bgh-farbkombinationen-bei-marken' addthis:title='BGH: Farbkombinationen bei Marken ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Bun­des­tag ver­bes­sert den in­ter­na­tio­na­len De­sign­schutz</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bun%c2%addes%c2%adtag-ver%c2%adbes%c2%adsert-den-in%c2%adter%c2%adna%c2%adtio%c2%adna%c2%adlen-de%c2%adsign%c2%adschutz</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bun%c2%addes%c2%adtag-ver%c2%adbes%c2%adsert-den-in%c2%adter%c2%adna%c2%adtio%c2%adna%c2%adlen-de%c2%adsign%c2%adschutz#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 24 Jun 2009 07:29:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Deut&#173;sche Bun&#173;des&#173;tag hat am 18. Juni 2009&#160; zwei Ge&#173;set&#173;ze zum in&#173;ter&#173;na&#173;tio&#173;na&#173;len De&#173;sign&#173;schutz ver&#173;ab&#173;schie&#173;det. Mit den Ge&#173;set&#173;zen wer&#173;den das De&#173;si&#173;gn&#173;recht (das so&#173;ge&#173;nann&#173;te Ge&#173;schmacks&#173;mus&#173;ter&#173;recht) in&#173;ter&#173;na&#173;tio&#173;nal auf den neus&#173;ten Stand ge&#173;bracht und die Vor&#173;aus&#173;set&#173;zun&#173;gen f&#252;r die Ra&#173;ti&#173;fi&#173;ka&#173;ti&#173;on der Gen&#173;fer Akte ge&#173;schaf&#173;fen. Die Gen&#173;fer Akte mo&#173;der&#173;ni&#173;siert das Haa&#173;ger Ab&#173;kom&#173;men &#252;ber die in&#173;ter&#173;na&#173;tio&#173;na&#173;le Ein&#173;tra&#173;gung ge&#173;werb&#173;li&#173;cher Mus&#173;ter und Mo&#173;del&#173;le. &#34;F&#252;r [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bun%c2%addes%c2%adtag-ver%c2%adbes%c2%adsert-den-in%c2%adter%c2%adna%c2%adtio%c2%adna%c2%adlen-de%c2%adsign%c2%adschutz' addthis:title='Bun­des­tag ver­bes­sert den in­ter­na­tio­na­len De­sign­schutz ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/40.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Der Deut&shy;sche Bun&shy;des&shy;tag hat am 18. Juni 2009&nbsp; zwei Ge&shy;set&shy;ze zum in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;na&shy;len De&shy;sign&shy;schutz ver&shy;ab&shy;schie&shy;det. Mit den Ge&shy;set&shy;zen wer&shy;den das De&shy;si&shy;gn&shy;recht (das so&shy;ge&shy;nann&shy;te Ge&shy;schmacks&shy;mus&shy;ter&shy;recht) in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;nal auf den neus&shy;ten Stand ge&shy;bracht und die Vor&shy;aus&shy;set&shy;zun&shy;gen f&uuml;r die Ra&shy;ti&shy;fi&shy;ka&shy;ti&shy;on der Gen&shy;fer Akte ge&shy;schaf&shy;fen. Die Gen&shy;fer Akte mo&shy;der&shy;ni&shy;siert das Haa&shy;ger Ab&shy;kom&shy;men &uuml;ber die in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;na&shy;le Ein&shy;tra&shy;gung ge&shy;werb&shy;li&shy;cher Mus&shy;ter und Mo&shy;del&shy;le.</p>
<p><span id="more-40"></span></p>
<p>&quot;F&uuml;r die Un&shy;ter&shy;neh&shy;men in Deutsch&shy;land ist es wich&shy;tig, dass wir den in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;na&shy;len Schutz von De&shy;si&shy;gn&shy;rech&shy;ten ver&shy;bes&shy;sern. Ge&shy;ra&shy;de f&uuml;r klei&shy;ne und mitt&shy;le&shy;re Un&shy;ter&shy;neh&shy;men spie&shy;len Ge&shy;schmacks&shy;mus&shy;ter&shy;rech&shy;te eine gro&szlig;e Rolle. Die Un&shy;ter&shy;neh&shy;men in Deutsch&shy;land haben die M&ouml;g&shy;lich&shy;keit, durch eine ein&shy;zi&shy;ge An&shy;mel&shy;dung bei der Welt&shy;or&shy;ga&shy;ni&shy;sa&shy;ti&shy;on f&uuml;r geis&shy;ti&shy;ges Ei&shy;gen&shy;tum, der WIPO, Schutz f&uuml;r Ge&shy;schmacks&shy;mus&shy;ter in meh&shy;re&shy;ren Staa&shy;ten gleich&shy;zei&shy;tig zu er&shy;lan&shy;gen. Das ist er&shy;heb&shy;lich ein&shy;fa&shy;cher und kos&shy;ten&shy;g&uuml;ns&shy;ti&shy;ger als eine Re&shy;gis&shy;trie&shy;rung in jedem die&shy;ser Staa&shy;ten&quot;, er&shy;kl&auml;r&shy;te Bundesjustizminsterin Zy&shy;pries in Ber&shy;lin. &quot;Mit den neuen Ge&shy;set&shy;zen schaf&shy;fen wir die Vor&shy;aus&shy;set&shy;zun&shy;gen, um den ter&shy;ri&shy;to&shy;ria&shy;len Schutz&shy;um&shy;fang in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;na&shy;ler Re&shy;gis&shy;trie&shy;run&shy;gen von Ge&shy;schmacks&shy;mus&shy;tern bei der WIPO er&shy;heb&shy;lich zu er&shy;wei&shy;tern. Gleich&shy;zei&shy;tig mo&shy;der&shy;ni&shy;sie&shy;ren wir das Ver&shy;fah&shy;ren f&uuml;r in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;na&shy;le Re&shy;gis&shy;trie&shy;run&shy;gen beim Deut&shy;schen Pa&shy;tent-​ und Mar&shy;ken&shy;amt. So kommt ein An&shy;mel&shy;der schnel&shy;ler und ein&shy;fa&shy;cher zu einem in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;nal ge&shy;sch&uuml;tz&shy;ten Ge&shy;schmacks&shy;mus&shy;ter. Diese No&shy;vel&shy;lie&shy;rung kommt ins&shy;be&shy;son&shy;de&shy;re der De&shy;si&shy;gn&shy;wirt&shy;schaft zu Gute. Die in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;na&shy;le Re&shy;gis&shy;trie&shy;rung wird we&shy;sent&shy;lich at&shy;trak&shy;ti&shy;ver.&quot;</p>
<p>Das Haa&shy;ger Ab&shy;kom&shy;men schafft die M&ouml;g&shy;lich&shy;keit, &uuml;ber eine ein&shy;zi&shy;ge An&shy;mel&shy;dung bei der WIPO Schutz f&uuml;r Ge&shy;schmacks&shy;mus&shy;ter in einem oder meh&shy;re&shy;ren Mit&shy;glied&shy;staa&shy;ten zu er&shy;lan&shy;gen. Deutsch&shy;land hat das be&shy;reits das Haa&shy;ger Ab&shy;kom&shy;men von 1925 und die &#8211; das Haa&shy;ger Ab&shy;kom&shy;men re&shy;vi&shy;die&shy;ren&shy;den und neben die&shy;sem gel&shy;ten&shy;den &#8211; Lon&shy;do&shy;ner und Haa&shy;ger Fas&shy;sun&shy;gen von 1934 und 1960 (Lon&shy;do&shy;ner und Haa&shy;ger Akte) &#8211; ra&shy;ti&shy;fi&shy;ziert. Die Gen&shy;fer Akte ent&shy;h&auml;lt eine wei&shy;te&shy;re Re&shy;vi&shy;si&shy;on. Mit der An&shy;mel&shy;dung k&ouml;n&shy;nen neben ein&shy;zel&shy;nen L&auml;n&shy;dern nun auch be&shy;stimm&shy;te in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;na&shy;le Or&shy;ga&shy;ni&shy;sa&shy;tio&shy;nen be&shy;nannt wer&shy;den, auf die sich der Schutz er&shy;stre&shy;cken soll. So kann k&uuml;nf&shy;tig durch eine Be&shy;nen&shy;nung der Eu&shy;ro&shy;p&auml;i&shy;schen Ge&shy;mein&shy;schaft, die der Gen&shy;fer Akte be&shy;reits bei&shy;ge&shy;tre&shy;ten ist, ein Schutz in allen Mit&shy;glied&shy;staa&shy;ten er&shy;reicht wer&shy;den.</p>
<p>Das Ge&shy;schmacks&shy;mus&shy;ter&shy;ge&shy;setz wird um einen Ab&shy;schnitt er&shy;g&auml;nzt, der den Schutz ge&shy;werb&shy;li&shy;cher Mus&shy;ter und Mo&shy;del&shy;le nach dem Haa&shy;ger Ab&shy;kom&shy;men in allen drei Fas&shy;sun&shy;gen re&shy;gelt. Bis&shy;her ent&shy;hiel&shy;ten weder das Ge&shy;schmacks&shy;mus&shy;ter&shy;ge&shy;setz noch an&shy;de&shy;re Ge&shy;set&shy;ze hier&shy;zu Vor&shy;schrif&shy;ten. Es fin&shy;den sich vor&shy;ran&shy;gig Be&shy;stim&shy;mun&shy;gen dar&shy;&uuml;ber, wie in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;na&shy;le Ein&shy;tra&shy;gun&shy;gen ein&shy;ge&shy;reicht wer&shy;den k&ouml;n&shy;nen und wel&shy;che Wir&shy;kun&shy;gen die Ein&shy;tra&shy;gung hat. Auch die Er&shy;kl&auml;&shy;rung der Schutz&shy;ver&shy;wei&shy;ge&shy;rung sowie die M&ouml;g&shy;lich&shy;keit der Schutz&shy;ent&shy;zie&shy;hung wer&shy;den in dem neuen Ab&shy;schnitt ge&shy;re&shy;gelt. Ins&shy;be&shy;son&shy;de&shy;re er&shy;hal&shy;ten An&shy;mel&shy;der jetzt erst&shy;mals die M&ouml;g&shy;lich&shy;keit, eine An&shy;mel&shy;dung nach dem Haa&shy;ger Ab&shy;kom&shy;men auch &uuml;ber das Deut&shy;sche Pa&shy;tent-​ und Mar&shy;ken&shy;amt ein&shy;zu&shy;rei&shy;chen. Dies stellt f&uuml;r den An&shy;mel&shy;der eine Ver&shy;ein&shy;fa&shy;chung dar. Bis&shy;her war nur eine di&shy;rek&shy;te An&shy;mel&shy;dung bei der WIPO in Genf m&ouml;g&shy;lich. Durch die Neu&shy;re&shy;ge&shy;lun&shy;gen wer&shy;den zudem die Be&shy;stim&shy;mun&shy;gen &uuml;ber die Rechts&shy;ver&shy;ord&shy;nungs&shy;er&shy;m&auml;ch&shy;ti&shy;gung des Bun&shy;des&shy;mi&shy;nis&shy;te&shy;ri&shy;ums der Jus&shy;tiz an&shy;ge&shy;passt und das Pa&shy;tent&shy;kos&shy;ten&shy;ge&shy;setz f&uuml;r den Fall der Wei&shy;ter&shy;lei&shy;tung einer in&shy;ter&shy;na&shy;tio&shy;na&shy;len An&shy;mel&shy;dung durch das Deut&shy;sche Pa&shy;tent-​ und Mar&shy;ken&shy;amt ent&shy;spre&shy;chend er&shy;g&auml;nzt.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/marken-geschmacksmusterrecht/bun%c2%addes%c2%adtag-ver%c2%adbes%c2%adsert-den-in%c2%adter%c2%adna%c2%adtio%c2%adna%c2%adlen-de%c2%adsign%c2%adschutz' addthis:title='Bun­des­tag ver­bes­sert den in­ter­na­tio­na­len De­sign­schutz ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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