<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>WK LEGAL Online Blog &#187; EuGH</title>
	<atom:link href="http://www.wkblog.de/tag/eugh/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.wkblog.de</link>
	<description>Wirtschaft &#38; Recht. Synchron.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 10:19:16 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Keine Hinsendekosten für Verbraucher beim Widerruf</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/keine-hinsendekosten-beim-widerruf</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/keine-hinsendekosten-beim-widerruf#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 06:37:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Hinsendekosten]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten der Zusendung]]></category>
		<category><![CDATA[online shop]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie 97/7/EG]]></category>
		<category><![CDATA[Rs. C-511/08]]></category>
		<category><![CDATA[Rückgaberecht]]></category>
		<category><![CDATA[VIII ZR 268/07]]></category>
		<category><![CDATA[Ware]]></category>
		<category><![CDATA[widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrugsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zusendung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wkblog.de/?p=1764</guid>
		<description><![CDATA[In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 07.07.2010 Az. VIII ZR 268/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verkäufer von Waren bei Fernabsatzgeschäften und einem wirksam erklärten Widerruf des Verbrauchers die Kosten der Hinsendung der Ware zu tragen hat. Die Auferlegung dieser Kosten auf den Verbraucher ist im Fall der wirksamen Ausübung des Widerrufs- oder [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/keine-hinsendekosten-beim-widerruf' addthis:title='Keine Hinsendekosten für Verbraucher beim Widerruf ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 07.07.2010 Az. VIII ZR 268/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verkäufer von Waren bei Fernabsatzgeschäften und einem wirksam erklärten Widerruf des Verbrauchers die Kosten der Hinsendung der Ware zu tragen hat. Die Auferlegung dieser Kosten auf den Verbraucher ist im Fall der wirksamen Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts unwirksam.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hatte das Revisionsverfahren (AZ: VIII ZR 268/07) mit Datum 1. Oktober 2008 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Vorlage des BGH war mit der Frage verbunden, ob die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen sei, dass die Kosten der Zusendung von Waren dem Verbraucher auch dann auferlegt werden könnten, wenn dieser den Vertrag widerrufen habe oder ob eine derartige Auslegung einer nationalen Regelung entgegenstehen würde.</p>
<p>Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Artikel 6 der Fernabsatz-Richtlinie eindeutig das Ziel verfolge, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Deshalb liefe eine Auslegung, die dem Verbraucher im Fall eines Widerrufs die Kosten der Zusendung auferlege, diesem Ziel zuwider (EuGH, Urteil vom 15. April 2010 &#8211; Rs. C-511/08).</p>
<p>Aus diesem Grunde sei §346 Abs.1 BGB i.V.m. §§ 312d, 357 BGB richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass dem Verbraucher nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zustehe. Verkäufern von Waren im Fernabsatzgeschäft ist es daher verwehrt, Verbrauchern die Kosten der Zusendung von Waren aufzuerlegen, wenn der Verbraucher ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht ausgeübt hätte.</p>
<p>Weder die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes noch des Bundesgerichtshofes in dieser Sache waren tatsächlich überraschend. Vielmehr wird die bereits bekannte verbraucherfreundliche Auslegung der Richtlinien beibehalten, um Verbrauchern die Möglichkeit zu eröffnen ohne Hinderungsgrund das Widerrufsrecht ausüben zu können.</p>
<p>Händlern ist spätestens nach dieser Entscheidung zu raten, dass die Kosten der Zusendung von Waren bei erfolgtem Widerruf erstattet werden. Neben möglichem Ärger mit den eigenen Kunden, deren Anspruch man im Streitfall aufgrund dieser Entscheidung entsprechen müsste, würden entgegenstehende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen abmahnfähig sein, wodurch Shop-Betreibern erhebliche Kosten aufgrund der Abmahnung entstehen könnten.</p>
<p>Zu beachten ist, dass hinsichtlich der Kosten der Rücksendung etwas anderes gelten kann. Im Falle einer entsprechenden Belehrung nach §357 Abs.2 S.3 BGB können dem Käufer die Kosten der Rücksendung der Ware auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher Gegenleistungen oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.</p>
<p><strong>Die relevanten Gesetzesnormen dieser Entscheidung im Überblick:</strong></p>
<blockquote><p>Art. 6 Fernabsatzrichtlinie</p>
<p>Widerrufsrecht</p>
<p>(1) Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschluß im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.</p>
<p>(2) Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie möglich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.</p>
<p>§ 312d BGB: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen</p>
<p>Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.</p>
<p>§ 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe</p>
<p>(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung.</p>
<p>§ 346 BGB: Wirkungen des Rücktritts</p>
<p>Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.</p></blockquote>
<p>WK LEGAL berät verschiedene Online Shops in täglichen Fragen zum Fernabsatzrecht und zum abmahnsicheren Betrieb des Online Shops. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre Fragen rund um Ihren Online Shop zur Verfügung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/keine-hinsendekosten-beim-widerruf' addthis:title='Keine Hinsendekosten für Verbraucher beim Widerruf ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/keine-hinsendekosten-beim-widerruf/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Online-Händler tragen immer die Hinsendekosten</title>
		<link>http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/online-handler-tragen-immer-die-hinsendekosten</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/online-handler-tragen-immer-die-hinsendekosten#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Apr 2010 09:07:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[C‑511/08]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Fernabsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten der Hinsendung]]></category>
		<category><![CDATA[online handel]]></category>
		<category><![CDATA[online-händler]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie 97/7/EG]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Versandkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag im Fernabsatz]]></category>
		<category><![CDATA[VIII ZR 268/07]]></category>
		<category><![CDATA[widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wkblog.de/?p=1497</guid>
		<description><![CDATA[Nach einer Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofes vom 15. April 2010 (AZ: C‑511/08) stehen nationale Regelungen, die dem Verbraucher im Falle des Widerrufs die Kosten des Versandes auferlegen, im Widerspruch zu der Richtlinie 97/7/EG des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997. Der EuGH verneinte die Frage, die ihm im Jahr 208 der Bundesgerichtshof [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/online-handler-tragen-immer-die-hinsendekosten' addthis:title='Online-Händler tragen immer die Hinsendekosten ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1497.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Nach einer Entscheidung des Europ&auml;ischen Gerichtshofes vom 15. April 2010 (AZ: C‑511/08) stehen nationale Regelungen, die dem Verbraucher im Falle des Widerrufs die Kosten des Versandes auferlegen, im Widerspruch zu der Richtlinie 97/7/EG des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997.</p>
<p>Der EuGH verneinte die Frage, die ihm im Jahr 208 der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 1. Oktober 2008 &ndash; VIII ZR 268/07 &ndash; vorgelegt hatte. Der BGH beabsichtigte entgegen dem EuGH Verbraucher mit den Hinsendekosten zu belasten, weil die Kosten der R&uuml;cksendung nicht zu den &quot;infolge des Widerrufsrechtes&quot; unmittelbar entstanden Kosten geh&ouml;re, der Unternehmer einen Anspruch auf Wertersatz in H&ouml;he der Hinsendekosten habe und bei einem herk&ouml;mmlichen Kauf im realem Leben der Verbraucher auch die Kosten trage, die entstehen, wenn er in ein Gesch&auml;ft f&auml;hrt.</p>
<p>Das Urteil erging im Wege eines durch den BGH initiierten Vorabentscheidungsverfahrens.</p>
<p>Nach der nun ergangenen Entscheidung sind derartige Klauseln nicht mit der Euop&auml;ischen Richtlinie in Einklang zu bringen. Denn nach Ansicht des EuGH h&auml;tten die Bestimmungen der Richtlinie eindeutig zum Ziel, den Verbraucher nicht von der Aus&uuml;bung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Eine Auslegung, nach der es den Mitgliedsstaaten erlaubt w&auml;re, zuzulassen, dass im Widerrufsfall die Kosten der Zusendung zu Lasten des Verbrauchers gingen, liefe diesem Ziel zuwider.</p>
<p>In der betroffenen Richtlinie hei&szlig;t es:</p>
<p><em>&quot;Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 &uuml;ber den Verbraucherschutz bei Vertragsabschl&uuml;ssen im Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der bei einem Fernabsatzvertrag der Verbraucher die Kosten f&uuml;r die Zusendung der Ware zu tragen hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.&quot;</em></p>
<p>Nach Ansicht des EuGH st&uuml;nden vielmehr die dem Verbraucher entstehenden Kosten der unmittelbaren R&uuml;cksendung der Ware in einer ausgewogenen Risikoverteilung zu dem von dem Unternehmer oder Online-H&auml;ndler zu tragenden Versandkosten f&uuml;r den Versandweg zu Kunden.</p>
<p>Online-H&auml;ndler tragen also regelm&auml;&szlig;ig die Kosten des Versandes zum Kunden und diese sind auch im Falle des Widerrufs nicht von dem an den Kunden zur&uuml;ckzuerstattenden bezahlten Betrag abzuziehen. Dies wurde bereits in dem aktuellen Muster der Widerrufsbelehrung ber&uuml;cksichtigt, in welchem dem Kunden lediglich die Kosten der R&uuml;cksendung auferlegt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Online-H&auml;ndlern, die dem Kunden im Falle des Widerrufs auch die Kosten des Hinversandes &uuml;bertragen wollen, sollten ihre Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen aus diesem Grunde dringend ab&auml;ndern. Denn auch in diesem Falle sind Online-H&auml;ndler darauf hinzuweisen, dass ein diesbez&uuml;glicher Versto&szlig; einen Wettbewerbsversto&szlig; bedeuten w&uuml;rde, der durch einen Mitbewerber abgemahnt werden k&ouml;nnte.</p>
<p>Sie haben weitere Fragen? WK LEGAL ber&auml;t Sie gerne bei Fragen zum Thema &quot;Rechtssicherer Online Shop&quot; oder Gestaltung von &quot;Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen&quot;. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Website unter <a target="_blank" href="http://www.wklegal.de/">www.wklegal.de</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/online-handler-tragen-immer-die-hinsendekosten' addthis:title='Online-Händler tragen immer die Hinsendekosten ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/online-handler-tragen-immer-die-hinsendekosten/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>EuGH zur Zulässigkeit von Google AdWord Werbung</title>
		<link>http://www.wkblog.de/allgemeines/eugh-zu-google-adword-werbung</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/allgemeines/eugh-zu-google-adword-werbung#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Mar 2010 17:26:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AdWord]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.wkblog.de/?p=1347</guid>
		<description><![CDATA[Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag dar&#252;ber entschieden, ob es erlaubt sein darf, bei Google die Marken Dritter als Keywords, beziehungsweise als Ausl&#246;ser f&#252;r Werbeeinblendungen zu buchen. Nachdem diese die Gerichte weltweit seit Jahren besch&#228;ftigt hat und man in den USA inzwischen von einer weitgehend eindeutigen und gefestigten Rechtsprechung ausgehen kann, wonach diese Nutzung [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/eugh-zu-google-adword-werbung' addthis:title='EuGH zur Zulässigkeit von Google AdWord Werbung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1347.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p style="text-align: justify;">Der Europ&auml;ische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag dar&uuml;ber entschieden, ob es erlaubt sein darf, bei Google die Marken Dritter als Keywords, beziehungsweise als Ausl&ouml;ser f&uuml;r Werbeeinblendungen zu buchen.</p>
<p><span id="more-1347"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem diese die Gerichte weltweit seit Jahren besch&auml;ftigt hat und man in den USA inzwischen von einer weitgehend eindeutigen und gefestigten Rechtsprechung ausgehen kann, wonach diese Nutzung erlaubt sei, wurde die Entscheidung des EuGH zwar nicht mit Spannung aber dennoch herbei gesehnt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Generalanwalt Maduro hatte in seiner Stellungnahme vom 22. September 2009 bereits deutlich gemacht, dass er von keiner Verletzung des Markenrechts ausgehe. Dieser Ansicht haben sich die Richter nunmehr in ihrer Entscheidung vom heutigen Tage angeschlossen und wie folgt ausgef&uuml;hrt:</p>
<p style="text-align: justify;">&bdquo;Google hat dadurch, dass es Werbenden die M&ouml;glichkeit bietet, Schl&uuml;sselw&ouml;rter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt. Die Werbenden ihrerseits d&uuml;rfen anhand solcher Schl&uuml;sselw&ouml;rter von Google nicht Anzeigen einblenden lassen, aus denen die Internetnutzer nicht leicht erkennen k&ouml;nnen, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.&ldquo;</p>
<p style="text-align: justify;">Im Ergebnis hat der EuGH entschieden, dass Google mit seinem Referenzierungsdienst die Marken nicht selbst nutzt, sondern lediglich die Nutzung der Marken durch den Werbetreibenden zul&auml;sst und sich der Markeninhaber demnach an das werbetreibende Unternehmen selbst wenden muss.</p>
<p style="text-align: justify;">Der EuGH wurde dar&uuml;ber hinaus nach der Verantwortung von Google f&uuml;r die auf den Servern gespeicherte Daten seiner Kunden befragt. Konkret ging es um die Frage, ob ein Internetreferenzierungsdienst wie &bdquo;AdWords&ldquo; einen Dienst der Informationsgesellschaft darstellt, der in der Speicherung von durch den Werbenden eingegebenen Informationen besteht, und der Anbieter des Referenzierungsdienstes folglich eine Beschr&auml;nkung der Verantwortlichkeit, wie sie das Unionsrecht zugunsten der Vermittler von Dienstens der Informationsgesellschaft vorsieht, in Anspruch nehmen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Diesbez&uuml;glich weist der Gerichtshof darauf hin, dass es Sache der nationalen Gerichte sei, zu pr&uuml;fen, ob die Rolle dieses Anbieters insofern neutral ist, als sein Verhalten rein technischer, automatischer und passiver Art ist und er weder Kenntnis noch Kontrolle &uuml;ber die weitergeleitete oder gespeicherte Information besitzt. Hat dieser Anbieter keine aktive Rolle gespielt, kann er f&uuml;r die Daten, die er auf Anfrage eines Werbenden gespeichert hat, nicht zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn, er hat die Informationen nicht unverz&uuml;glich entfernt oder den Zugang zu ihnen gesperrt, nachdem er von der Rechtswidrigkeit dieser Informationen oder T&auml;tigkeiten des Werbenden Kenntnis erlangt hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Es bleibt abzuwarten wie die Entscheidungen der nationalen Gerichte zu dieser Frage ausfallen werden; eines d&uuml;rfte jedenfalls klar sein, Rechtssicherheit wurde in der Frage der markenrechtlichen Zul&auml;ssigkeit von AdWord Werbung durch den EuGH keineswegs geschaffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: Pressemitteilung Nr. 32/10; Gerichtshof der Europ&auml;ischen Union<br />
&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/eugh-zu-google-adword-werbung' addthis:title='EuGH zur Zulässigkeit von Google AdWord Werbung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/allgemeines/eugh-zu-google-adword-werbung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Werden Werke zukünftig schneller durch das Urheberrecht geschützt?</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/werden-werke-zukunftig-schneller-durch-das-urheberrecht-geschutzt</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/werden-werke-zukunftig-schneller-durch-das-urheberrecht-geschutzt#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 15:15:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Schöpfungshöhe]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtlicher Schutz]]></category>
		<category><![CDATA[urheberrechtliches Werk]]></category>
		<category><![CDATA[werk]]></category>
		<category><![CDATA[Werkschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false"></guid>
		<description><![CDATA[Damit ein Werk urheberrechtlichen Schutz genie&#223;en kann muss es sich um ein gesch&#252;tztes Werk im Sinne von &#167;2 UrhG handeln. Dabei werden vom deutschen Urhebergesetz verschiedene Anforderungen gestellt damit einem Werk auch die notwendige Werksqualit&#228;t zugesprochen wird. Zu diesen Voraussetzungen geh&#246;ren im Sinne des &#167; 2 Abs.2 UrhG Ergebnis eines Schaffensprozesses Wahrnehmbare Form Individualit&#228;t des [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/werden-werke-zukunftig-schneller-durch-das-urheberrecht-geschutzt' addthis:title='Werden Werke zukünftig schneller durch das Urheberrecht geschützt? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/369.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Damit ein Werk urheberrechtlichen Schutz genie&szlig;en kann muss es sich um ein gesch&uuml;tztes Werk im Sinne von &sect;2 UrhG handeln. Dabei werden vom deutschen Urhebergesetz verschiedene Anforderungen gestellt damit einem Werk auch die notwendige Werksqualit&auml;t zugesprochen wird.</p>
<p>Zu diesen Voraussetzungen geh&ouml;ren im Sinne des &sect; 2 Abs.2 UrhG</p>
<ol>
<li>Ergebnis eines Schaffensprozesses</li>
<li>Wahrnehmbare Form</li>
<li>Individualit&auml;t des Werkes</li>
<li>Gestaltungsh&ouml;he</li>
</ol>
<p><span id="more-369"></span></p>
<p>Nach deutschem Recht muss ein urheberrechtlich gesch&uuml;tztes Werk eine gewisse Gestaltungsh&ouml;he besitzen. Das Merkmal der Gestaltungsh&ouml;he bezieht sich auf den Grad der Individualit&auml;t, den ein geistiges Erzeugnis besitzen muss, um eine pers&ouml;nliche geistige Sch&ouml;pfung nach &sect; 2 Abs.2 UrhG zu sein. Hierbei handelt es sich um den quantitativen Gesichtspunkt der Individualit&auml;t des Werkes.</p>
<p>Da das Merkmal der Individualit&auml;t allerdings im ersten Schritt nicht mehr besagt, als das ein Produkt &uuml;berhaupt Individalit&auml;t aufweist bedarf es des weiteren Kriteriums der Gestaltungsh&ouml;he, um einen bestimmten Mindestgrad an Individualit&auml;t als Voraussetzung f&uuml;r den Urheberrechtsschutz festzulegen. Sie sind f&uuml;r den Urheberrechtsschutz bestimmend, da es um die Feststellung geht, welche sch&ouml;pferische Leistung in den Urheberrechtsschutz mit einbezogen werden und welche nicht.</p>
<p>Dabei sind im deutschen Recht die Anforderungen an das Ma&szlig; der Gestaltungsh&ouml;he umstritten. W&uuml;rde man die Schutzh&ouml;he sehr niedrig ansetzen bedeutete dies eine Ausuferung der Anzahl der urheberrechtlich gesch&uuml;tzten Werke. Hierdurch wird eine Schw&auml;chung des Urheberrechtsschutzes bef&uuml;rchtet. Die Rechtsprechung argumentiert dahingehend, dass aufgrund der langen Schutzdauer im deutschen Urheberrecht ein nicht zu geringer Grad von der Gestaltungsh&ouml;he zu verlangen ist. Das urheberrechtlich gesch&uuml;tzte Werk muss daher eine erheblich individuelle Pr&auml;gung besitzen ohne dass hiervon nur herausragende Werke durch das Urheberrecht gesch&uuml;tzt werden.</p>
<p>Dieser relativ hohe deutsche Standard k&ouml;nnte nun durch den EuGH aufgeweicht worden sein. Denn der Europ&auml;ische Gerichtshof hat in seiner Infopaq-Entscheidung (<a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=en&amp;num=79909283C19080005&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET&amp;where=()">Az.: C-5/08 &#8211; Infopaq</a>) einen einheitlichen (niedrigeren) Schutzstandard postuliert. Gegenstand dieser Entscheidung war die Datenerfassung durch das Einscannen von Zeitungsartikeln, welche anschlie&szlig;end automatisiert nach bestimmten W&ouml;rtern durchsucht werden. Wird ein solcher definierter Begriff gefunden werden die f&uuml;nf W&ouml;rter vor und die f&uuml;nf W&ouml;rter nach diesem Begriff im Kontext herausgefiltert und ausgedruckt.</p>
<p>Der EuGH hat hierzu nun entschieden, dass eine Handlung, die im Laufe eines Datenerfassungsverfahrens vorgenommen wird, und die darin besteht, einen aus elf W&ouml;rtern bestehenden Auszug eines gesch&uuml;tzten Werkes zu speichern und auszudrucken, unter den Begriff der teilweisen Vervielf&auml;ltigung im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2001/29/EG des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft fallen kann, wenn die so wiedergegebenen Bestandteile &ndash; was vom vorlegenden Gericht zu pr&uuml;fen ist &ndash; die eigene geistige Sch&ouml;pfung durch den Urheber zum Ausdruck bringen. Denn nach Ansicht des EuGH muss der Schutz im Sinne des Art. 2 der Richtlinie 2001/29 weitreichend sein.</p>
<p>Der EuGH hat dar&uuml;ber hinaus angenommen, dass Infopaq mit der letzten Vervielf&auml;ltigungshandlung in Form des Ausdruckens des Datenerfassungsverfahrens eine Vervielf&auml;ltigung au&szlig;erhalb des Informatikbereichs vorgenommen hat. Das Ausdrucken eines aus elf W&ouml;rtern bestehenden Auszugs, der im Laufe eines Datenerfassungsverfahrens wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen erfolgt, erf&uuml;llt nach Ansicht des EuGH jedoch nicht die Voraussetzung der Fl&uuml;chtigkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29, und daher darf dieses Verfahren nicht ohne die Zustimmung der Inhaber der betreffenden Urheberrechte durchgef&uuml;hrt werden.</p>
<p>Der Europ&auml;ische Gerichtshof legt somit, anders als die deutsche Rechtsprechung, wesentlich weniger Anforderungen an die Gestaltungsh&ouml;he. Das Gericht folgert diese Entscheidung aus Art. 2 Buchstabe a) der Richtlinie 2001/29. Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29 bestimmt unter Buchstabe a), dass die Mitgliedstaaten f&uuml;r Urheber in Bezug auf ihre Werke das ausschlie&szlig;liche Recht haben, die unmittelbare oder mittelbare, vor&uuml;bergehende oder dauerhafte Vervielf&auml;ltigung auf jede Art und Weise und in jeder Form ganz oder teilweise zu erlauben oder zu verbieten.</p>
<p>Unter diesen Umst&auml;nden kann das Urheberrecht im Sinne des Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29 nur in Bezug auf ein Schutzobjekt angewandt werden, bei dem es sich um ein Original in dem Sinne handelt, dass es eine eigene geistige Sch&ouml;pfung seines Urhebers darstellt.</p>
<p>Nichts in der Richtlinie 2001/29, so die Ansicht des EuGH, oder in einer anderen ma&szlig;geblichen Richtlinie deutet darauf hin, dass die Teile eines Werkes einer anderen Regelung unterliegen als das Gesamtwerk. Folglich sind sie urheberrechtlich gesch&uuml;tzt, da sie als solche an der Originalit&auml;t des Gesamtwerks teilhaben. Daher&nbsp; sind die verschiedenen Teile eines Werkes unter der Voraussetzung, dass sie bestimmte Elemente enthalten, die die eigene geistige Sch&ouml;pfung ihres Urhebers zum Ausdruck bringen, nach Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29 gesch&uuml;tzt.</p>
<p>In Bezug auf den Umfang eines solchen Schutzes des Werkes geht aus den Erw&auml;gungsgr&uuml;nden 9 bis 11 der Richtlinie 2001/29 hervor, dass das Hauptziel der Richtlinie darin besteht, ein hohes Schutzniveau u. a. zugunsten der Urheber sicherzustellen und diesen eine angemessene Verg&uuml;tung f&uuml;r die Nutzung einschlie&szlig;lich der Vervielf&auml;ltigung ihrer Werke zu erm&ouml;glichen, damit sie weiterhin sch&ouml;pferisch und kreativ t&auml;tig sein k&ouml;nnen.</p>
<p>F&uuml;r den Urheberrechtsschutz nach deutschem Recht k&ouml;nnte sich hieraus nun ergeben, dass auch in Deutschland ein Urheberrechtsschutz schon dann besteht, wenn f&uuml;r den Teil eines Werkes nach bisheriger Ansicht die Sch&ouml;pfungsh&ouml;he noch nicht &uuml;berschritten ist. Der Grund liegt darin, dass auch Deutschland die Artikel 1 bis 21 der Berner &Uuml;bereinkunft (1971) und den Anhang dazu genehmigt hat.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/werden-werke-zukunftig-schneller-durch-das-urheberrecht-geschutzt' addthis:title='Werden Werke zukünftig schneller durch das Urheberrecht geschützt? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/werden-werke-zukunftig-schneller-durch-das-urheberrecht-geschutzt/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>EuGH: Der Schokoriegel &quot;Bounty&quot; hat keine schützenswerte Form.</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/eugh-der-schokoriegel-bounty-hat-keine-schutzenswerte-form</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/eugh-der-schokoriegel-bounty-hat-keine-schutzenswerte-form#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 09 Jul 2009 12:31:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Marken- & Geschmacksmusterrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schokoriegel Bounty]]></category>
		<category><![CDATA[Unterscheidungskraft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=103</guid>
		<description><![CDATA[Die &#34;Bounty&#34;-Hersteller vertreten die Auffassung, dass die Form ihres Schokoriegels besonders au&#223;ergew&#246;hnlich und damit sch&#252;tzenswert sei. Aus diesem Grund will die Firma Mars den Riegel markenrechtlich sch&#252;tzen lassen. Der Europ&#228;ische Gerichtshof entschied dagegen. Die Form eines Schokoriegels kann in der Europ&#228;ischen Union kein Markenzeichen sein, weil sie &#34;nicht erheblich von den Normen oder Gepflogenheiten der [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/eugh-der-schokoriegel-bounty-hat-keine-schutzenswerte-form' addthis:title='EuGH: Der Schokoriegel &#34;Bounty&#34; hat keine schützenswerte Form. ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/103.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Die &quot;Bounty&quot;-Hersteller vertreten die Auffassung, dass die Form ihres Schokoriegels besonders au&szlig;ergew&ouml;hnlich und damit sch&uuml;tzenswert sei. Aus diesem Grund will die Firma Mars den Riegel markenrechtlich sch&uuml;tzen lassen. Der Europ&auml;ische Gerichtshof entschied dagegen.</p>
<p><span id="more-103"></span></p>
<p>Die Form eines Schokoriegels kann in der Europ&auml;ischen Union kein Markenzeichen sein, weil sie &quot;nicht erheblich von den Normen oder Gepflogenheiten der fraglichen Branche abweicht&quot;. Dies hat das Gericht erster Instanz des Europ&auml;ischen Gerichtshofs am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Es wies damit eine Klage des Mars-Konzerns ab, der die Form des &quot;Bounty&quot;-Riegels als Marke gesch&uuml;tzt wissen wollte.</p>
<p>In dem Rechtsstreit ging es nicht um den Namen des Produkts, sondern um die Frage, ob bereits die Form des Schokoriegels eine Marke sei. Dies kann nach EU-Recht der Fall sein, wenn die Form deutlich von &uuml;blichen Formen abweicht, also &quot;Unterscheidungskraft&quot; besitzt. Die EU-Richter verneinten das jedoch. Die &quot;unterscheidungskr&auml;ftigen Merkmale&quot; des Riegels &#8211; abgerundete Enden bei Bounty sowie drei Winkel auf der Oberseite &#8211; unterschieden sich &quot;nicht hinreichend von anderen Formen, die allgemein f&uuml;r Schokoladenriegel verwendet werden&quot;.</p>
<p>(Quelle: dpa, 08.07.2009)</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/eugh-der-schokoriegel-bounty-hat-keine-schutzenswerte-form' addthis:title='EuGH: Der Schokoriegel &quot;Bounty&quot; hat keine schützenswerte Form. ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/eugh-der-schokoriegel-bounty-hat-keine-schutzenswerte-form/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

