29 07 2010
Das Handyverbot am Arbeitsplatz
Nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 6 TaBV 33/09) gehört es zu den selbstverständlichen Pflichten von Arbeitnehmern, ihr Handy während der Arbeitszeit weder aktiv noch passiv...
Nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 6 TaBV 33/09) gehört es zu den selbstverständlichen Pflichten von Arbeitnehmern, ihr Handy während der Arbeitszeit weder aktiv noch passiv...