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	<title>WK LEGAL Online Blog &#187; AGB</title>
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	<description>Wirtschaft &#38; Recht. Synchron.</description>
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		<title>Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 11:25:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[GWE]]></category>
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		<category><![CDATA[Sebastian Cyperski]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter dem Stichwort „Internetabzocke“ oder „Abzocke im Internet“ tauchte in diesem Jahr besonders gerne auch der Name „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ auf. Auch wir hatten bereits über dieses Geschäftsmodell und unsere Einschätzung zu derartigen Verträgen hier berichtet. Dieser Einschätzung steht die gerne von der Gewerbeauskunfts-Zentrale geäußerte Meinung, dass die Verträge wirksam seien und dies auch bereits durch eine [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/wirtschaftsrecht/die-rechtslage-zum-thema-gewerbeauskunft-zentrale' addthis:title='Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter dem Stichwort „Internetabzocke“ oder „Abzocke im Internet“ tauchte in diesem Jahr besonders gerne auch der Name „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ auf. Auch wir hatten bereits über dieses Geschäftsmodell und unsere Einschätzung zu derartigen Verträgen hier berichtet.</p>
<p>Dieser Einschätzung steht die gerne von der Gewerbeauskunfts-Zentrale geäußerte Meinung, dass die Verträge wirksam seien und dies auch bereits durch eine Vielzahl an Urteilen verschiedener Gerichte in Düsseldorf, Köln und Bergisch Gladbach bestätigt worden sei. Aus diesem Grunde sei die geltend gemachte Forderung berechtigt und der Betroffene solle zur Vermeidung weiterer Kosten die in Ansatz gebrachte Forderung lieber ausgleichen. So oder so ähnlich wird die Meinung von der Gewerbeauskunfts-Zentrale in ihren Schreiben (oder auch gerne einmal durch den Geschäftsführer persönlich am Telefon) geäußert.</p>
<p>Aus diesem Grunde soll die Rechtslage rund um das Thema &#8220;Gewerbeauskunfts-Zentrale&#8221; nach diesseitiger Ansicht nochmals beleuchtet werden.</p>
<p>Zunächst soll jedoch die Ausgangslage des im Internet oftmals geäußerten Unmuts Betroffener kurz dargestellt werden.</p>
<p>Gewerbetreibende erhalten ein Eintragsformular per Post, welches die unternehmensbezogenen Daten des Unternehmens bzw. Gewerbetreibenden bereits ausgefüllt ausweist. Der Gewerbetreibende wird dann aufgefordert, die bisherigen Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren und das Formular unterzeichnet per Telefax an die Firma GWE Wirtschaftsinformations-GmbH zurückzusenden. Der Wortlaut über den bereits ausgefüllten Formularfeldern lautet:</p>
<blockquote><p>„Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten“</p></blockquote>
<p>Im „Kleingedruckten“ rechts neben dem deutlich sichtbaren Formular findet man dann den folgenden Kostenhinweis:</p>
<blockquote><p>Basiseintrag:<br />
Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-mail,<br />
Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage<br />
und einem integriertem automatischem Routenplaner.<br />
Marketingbeitrag mtl. Zzgl.Ust:Eur 39,85. Die Aktuali-<br />
sierung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.</p></blockquote>
<p>In dem weiteren Text des „Kleingedruckten“ findet man darüber hinaus den folgenden Hinweis:</p>
<p>Ihre Eintragung erfolgt unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de innerhalb weniger Arbeitstage nach Rücksendung dieses behörden- und kammerunabhängigen Angebotes. Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird der Basiseintrag für zwei Jahre verbindlich bestellt.</p>
<p>Unterhalb des Formulars findet man dann noch den in größerer und fett gedruckter Schrift den Hinweis:</p>
<blockquote><p>Rückantwort gebührenfrei per Fax bis zum (ein kurzfristiges Datum ist eingefügt) an 0800 355 2222</p></blockquote>
<p>Nach Zusendung des Formulars erhält der Gewerbetreibende dann eine Rechnung über einen Betrag in Höhe von EUR 569,06 brutto.</p>
<p>In den uns vorliegenden Fällen wird den Gewerbetreibenden erst zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass Ihnen eine Forderung gegenübersteht und sie angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben sollen und nicht lediglich ergänzende Angaben gegenüber einer behördlichen Stelle gemacht haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="font-size: medium;">Doch wie ist die Rechtslage?</span></h2>
<p>Die GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH bezieht sich in Ihren Schreiben (und auch telefonisch) auf ausschließlich drei Urteile aus Düsseldorf (AZ: 40 C 8543/11), Köln (AZ: <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2011/114_C_128_11urteil20110606.html" target="_blank">114 C 128/11</a>) und Bergisch-Gladbach(AZ: <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/ag_bergischgladbach/j2011/60_C_182_11urteil20110728.html" target="_blank">60 C 182/11</a>).</p>
<p>In dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf soll bestätigt worden sein, dass ein Anspruch der GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH gegen den Kunden bestehen soll. Hierzu sei angemerkt, dass das Urteil diesseits nicht vorliegt und auch trotz telefonischer Aufforderung nicht übersandt wurde. Es soll sich bei dieser gerichtlichen Entscheidung um ein Verfahren gemäß § 495a ZPO gehandelt haben. Bei einem Verfahren gemäß § 495a ZPO entscheidet das Gericht „nach billigem Ermessen“ und eventuell auch ohne mündliche Verhandlung. Das Gericht soll in seinem Urteil geprüft haben. Ob eine Anfechtung, ein Widerruf oder sonstige Gründe gegen den Vertrag sprechen sollten und dies mit relativ kurzen Worten verneint haben. Das Gericht soll seine Entscheidung damit begründet haben, dass Gewerbetreibende sich von dem Inhalt des Schreibens ein Bild machen müssten bevor sie es unterschreiben und aufmerksamen Lesern die Kostenpflichtigkeit des Angebotes hätte auffallen müssen.</p>
<p>In dem von der GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH gern zitierten Urteil des Amtsgerichts Köln urteilte das Gericht zu Gunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale. In seiner Begründung soll das Gericht ausgeführt haben, dass der zustande gekommene Dienstvertrag wirksam zustande gekommen sei. Auch eine Anfechtungsmöglichkeit soll das Gericht abgelehnt haben, da das Schreiben nämlich nicht den Eindruck erwecken wollte, ein behördliches Schreiben oder eine Rechnung zu sein.</p>
<p>Auch das Amtsgericht Bergisch Gladbach bestätigt einen Zahlungsanspruch der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft GmbH. In seiner Begründung lehnt das Gericht eine Anfechtungsmöglichkeit des Vertrages ab und führt aus, dass keine Täuschungsabsicht vorgelegen habe.</p>
<p>Es stellt sich daher die Frage, wie diese Urteile zu bewerten sind und ob der geltend gemachte Anspruch besteht?</p>
<p>Nach diesseitiger Ansicht bestehen gegen alle drei benannten Urteile erhebliche Bedenken.</p>
<p>Das Amtsgericht Düsseldorf geht davon aus, dass es sich um ein Formular auf Abschluss eines Vertrages gehandelt habe, welches als solches auch erkannt worden sei. Richtig ist, dass die Aufmachung und die Verwendung von Umweltschutzpapier, welches regelmäßig nicht von Firmen eingesetzt wird, die Online-Produkte vertreiben, eher der Eindruck eines behördlichen Schreibens vermittelt werden soll.</p>
<p>Die Verwendung der Überschrift „Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge“ vermittelt schnell den Eindruck, dass es sich um eine Registerstelle handelt, gegenüber der ein Auskunft zu erteilen ist. Auch ist das gewählte Verfahren nach § 495a ZPO in einem solchen Fall eher unüblich, so dass diesseits zumindest die Frage erlaubt sei, wie es zu der Durchführung eines solchen Verfahrens kam.</p>
<p>In dem Urteil des Amtsgerichts Köln ging das Gericht von dem Abschluss eines Dienstvertrages aus. Nach diesseitiger Ansicht (so auch der <a href="http://klawtext.blogspot.com/2011/06/branchenbuchanbieter-jubiliert-urteil.html" target="_blank">Kollege Dosch</a>) handelt es sich jedoch gerade nicht um einen Dienstvertrag. Vertraglich geschuldet wäre die Eintragung in einem online-Branchenverzeichnis, mithin ein Erfolg, was gerade nicht das Wesen eines Dienstvertrages, sondern eines Werkvertrages ist.</p>
<p>Sehr schön ist die Ausführung des Amtsgerichts Bergisch Gladbach, welches deutlich macht, dass die Entscheidung ausschließlich auf der eigenen tatrichterlichen Würdigung gestützt sei, so dass das Gericht hierdurch bereits signalisiert, dass die getroffene Entscheidung vor einem anderen Gericht auch anders hätte ausfallen können.</p>
<p>Darüber hinaus kann diesseits nicht nachempfunden werden, aus welchem Grunde das Gericht anders lautende landgerichtliche Entscheidungen unberücksichtigt lassen konnte, so dass auch aus diesem Grunde ein Bestand dieser Entscheidung in einer höheren Instanz diesseits als fraglich eingestuft wird.</p>
<p>Insgesamt liegt damit eine Situation vor, dass sich unser Anrufer auf Urteile stützt, welche diesseits Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überprüfung begründen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="font-size: medium;">Gibt es anders lautende Urteile?</span></h2>
<p>Hinzu kommt, dass den drei gerne zitierten Urteilen eine Vielzahl unterschiedlicher Urteile anderer Amts- und Landgerichte entgegenstehen, welche sich mit den Verträgen der GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH und auch anderen Geschäftsmodellen zu Online-Branchenverzeichnissen beschäftigen.</p>
<p>Zunächst möchte ich an dieser Stelle nochmals auf das gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ergangene Urteil des Landgerichts Düsseldorf eingehen.</p>
<p>In dieser Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf die Verwendung des bisher verwendeten Formulars untersagt und in der Werbung mit einem Monatspreis eine Irreführung gemäß § 5 Abs.1 Nr. 1 UWG gesehen, wenn die Mindestvertragslaufzeit bei mehr als einem Monat liegt. Darüber hinaus stellte das Landgericht Düsseldorf erstmalig einen Verstoß gegen die DL-InfoV fest, weil es sich bei der Verordnung um eine Marktverhaltensreglung gemäß § 4 Nr. 11 UWG handele. Im Weiteren führte das Landgericht Düsseldorf aus, dass bereits der verwendete Titel des Formulars (Gewerbeauskunft-Zentrale – Erfassung gewerblicher Einträge) eine Irreführung darstelle. Dieser Eindruck würde darüber hinaus durch die formularmäßige Gestaltung des Angebotes verstärkt. Die auf der Rückseite abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden dem nicht entgegenstehen, da bei einer derartigen Aufmachung des Formulars nicht mit einem Angebot auf Abschluss eines Vertrages gerechnet werde. Auch sei diese Einschätzung auf Unternehmer anwendbar, weil diese regelmäßig mit einem Blick im Alltag unter Zeitdruck Geschäftspost und Reklame sichten würden und der amtliche Charakter des Angebotes hier zu einer Irreführung auch des Unternehmers führe.</p>
<p>Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig und es soll hiergegen Berufung eingelegt worden sein.</p>
<p>Zwar handelte es sich bei dieser Entscheidung um ein Urteil in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Gleichwohl hat sich das Landgericht Düsseldorf sowohl mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH, als auch mit dem Charakter und der Aufmachung des verwendeten Formulars beschäftigt.</p>
<p>Dabei hat das Gericht sowohl die Unwirksamkeit der verwendeten Klauseln als irreführend, als auch einen Verstoß gegen das Transparenzgebot festgestellt.</p>
<p>Diese Ausführungen des Gerichts beziehen sich auf das verwendete Formular, die nicht nur zwischen Wettbewerbern Anwendung finden, sondern allgemeine Feststellungen des erkennenden Gerichts darstellen, die sich auf das verwendete Formular beziehen. Damit müssten diese Feststellungen auch für die angeblichen Schuldner des Zahlungsanspruchs anwendbar sein, da sich die Irreführung auf sie ausgewirkt hat.</p>
<p>Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich <a href="http://www.kanzlei-thomas-meier.de/gewerbeauskunft-zentrale-gibt-vor-gericht-auf" target="_blank">durch den Kollegen Thomas Meier berichtet</a>, dass entgegenstehende Urteile durch die GWE dadurch verhindert würden, dass auf die geltend gemachte Forderung verzichtet und die außergerichtlich entstandenen Anwaltsgebühren ausgeglichen würden.</p>
<p>Als Beweggrund für ein solches Vorgehen scheint die Verhinderung eines negativen Urteils wahrscheinlich zu sein. Hierdurch kann dann weiter telefonisch und schriftlich behauptet werden, dass es ausschließlich positive Urteile für die GWE hinsichtlich der geltend gemachten Forderung geben würde.</p>
<p>Darüber hinaus gibt es Urteile, welche zwar nicht gegen die GWE ergangen sind, jedoch auf dieses Geschäftsmodell, nach diesseitiger Ansicht, anwendbar sein müssten.</p>
<p>Beispielhaft sei hierfür ein Urteil des Amtsgerichts Bonn erwähnt. Nach der Rechtsprechung des Amtsgericht Bonn (Urteil vom 29.12.2010 – AZ: 116 C 84/09) ist ein Vertrag über die Eintragung in einem Verzeichnis nebst Recherchemöglichkeit wirtschaftlich wertlos, wenn die vertraglich vereinbarte Gebühr in einem eklatanten Missverhältnis zu dem wirtschaftlichen Gegenwert, der Eintragung in dem Verzeichnis, steht.</p>
<p>Dies ist nach diesseitiger Ansicht auch bei der GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH der Fall. Insgesamt wird von den Gewerbetreibenden ein Betrag in Höhe von EUR 1.138,12 für zwei Jahre für einen Eintrag auf einer Seite verlangt, welche lediglich Informationen über ein Unternehmen vorhält, welche auf einer Vielzahl anderer Internetseiten kostenlos vorgehalten werden.</p>
<p>Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass nach diesseitiger Ansicht erhebliche Bedenken gegen die geltend gemachte Forderung bestehen, auch wenn es drei Urteile gibt, welche die geltend gemachte Forderung bestätigt haben.</p>
<p>Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Urteile, welche Ansprüche aufgrund eines angeblichen Vertrages zur Eintragung in einem Branchenverzeichnis ablehnen. <a href="http://www.kanzlei-thomas-meier.de/urteile-gegen-gewerbeabzocke" target="_blank">Der Kollege Thomas Meier führt auf seiner Internetseite alleine insgesamt 53 solcher Urteile auf.</a></p>
<h2></h2>
<h2><span style="font-size: medium;">Die neue Entscheidung des AG Düsseldorf vom 18.11.2011</span></h2>
<p>Mit Beschluss vom 18. November 2011 hat das Amtsgericht Düsseldorf der GWE nun die Kosten in einem Verfahren auferlegt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Vorausgegangen war, dass die Gewerbeauskunfts-Zentrale auf ihre Forderung aus dem angeblichen Vertrag verzichtet haben soll, die Daten des Klägers gelöscht und die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren erstattet haben soll, <a href="http://www.kanzlei-thomas-meier.de/gewerbeauskunft-zentrale-verliert-in-duesseldorf" target="_blank">wie der Kollege Meier berichtet</a>. In dem ergangenen Beschluss, in welchem durch das Gericht nur noch über die Kosten zu entscheiden war, führt das Gericht aus:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Beklagte hat ein zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignetes Formular verwandt. Der damit provozierte Vertragsschluss ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig, § 138 BGB. Im Übrigen würde auch eine Arglistanfechtung der Bestellung durchgreifen&#8221;</p></blockquote>
<p>Hierdurch stellt das Amtsgericht Düsseldorf nunmehr sehr deutlich klar, dass die diesseits bereits geschilderte Einschätzung der Rechtslage auch durch das Gericht bestätigt wird. Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis bestehen zu Gunsten der GWE nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="font-size: medium;">Fazit</span></h2>
<p>Betroffenen ist daher weiterhin zu raten, die geltend gemachte Forderung zurückzuweisen, wenn ein Vertragsabschluss nicht wissentlich beabsichtigt war. Darüber hinaus sollten Betroffene in Erwägung ziehen, die ggf. angefallenen Kosten eines Rechtsanwalts gerichtlich gegenüber der Gewerbeauskunfts-Zentrale geltend zu machen, da die GWE ausweislich des zuletzt ergangenen Beschlusses für diese Kosten schadensersatzpflichtig ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie auch unter <a title="WK LEGAL" href="http://www.wklegal.de" target="_blank">www.wklegal.de</a>. Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail oder telefonisch unter 030-692051750 zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Erste Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 10:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vor wenigen Wochen ist die Übergangsfrist für die Einbindung der neuen Musterwiderrufsbelehrung abgelaufen. Wir hatten bereits über das Inkrafttreten der neuen Musterwiderrufsbelehrung, als auch über den Ablauf der 3monatigen Übergangsfrist berichtet. Online-Händler, die bisher die neue Musterwiderrufsbelehrung noch nicht in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit in ihren Online-Shop eingebunden haben, laufen aktuell Gefahr das Opfer [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/erste-abmahnungen-wegen-der-verwendung-der-alten-musterwiderrufsbelehrung' addthis:title='Erste Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor wenigen Wochen ist die Übergangsfrist für die Einbindung der neuen Musterwiderrufsbelehrung abgelaufen. Wir hatten bereits über das <a href="http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab">Inkrafttreten der neuen Musterwiderrufsbelehrung</a>, als auch über den <a href="http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/achtung-online-handler-frist-fur-die-neue-widerrufsbelehrung-lauft-heute-ab">Ablauf der 3monatigen Übergangsfrist</a> berichtet.</p>
<p>Online-Händler, die bisher die neue Musterwiderrufsbelehrung noch nicht in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit in ihren Online-Shop eingebunden haben, laufen aktuell Gefahr das Opfer einer Abmahnung zu werden.</p>
<p>Bereits wenige Tage nach dem Ablauf der Übergangsfrist wurden die ersten Abmahnungen ausgesprochen. Dabei wurde durch die beauftragten Anwälte gerügt, dass nicht das aktuelle Muster der Widerrufsbelehrung verwendet worden sei. Die Verwendung des alten Musters stellt dabei einen Verstoß gegen eine gesetzliche Pflicht der Online-Händler dar. Aufgrund der Regelung in § 4 Nr. 11 UWG stellt jeder Verstoß gegen eine gesetzliche Pflicht gleichzeitig auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und ist somit für Wettbewerber abmahnfähig.</p>
<p>Diesen Umstand haben sich bereits ein Online-Händler und ein Händler auf der Internetplattform ebay, welcher sein Profil erst am 7. November 2011 und damit 3 Tage nach Ablauf der Frist, angelegt haben soll, zu Nutze gemacht, um die Abmahnungen über ihre Anwälte gegen ihre Mitbewerber aussprechen zu können.</p>
<p>Online-Händler sollten aus diesem Grunde unbedingt die von ihnen vorgehaltene Fassung ihrer Widerrufsbelehrung auf Aktualität und Übereinklang mit den gesetzlichen Vorschriften überprüfen, um die Gefahr einer Abmahnung zu beseitigen.</p>
<p>Soweit Online-Händler bereits eine Abmahnung erhalten haben, ist ihnen zu raten, dass die geforderte und regelmäßig beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unbedingt fachmännisch überprüft werden sollte. Vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in Wettbewerbssachen greifen oftmals zu weit in die Rechte der jeweiligen Händler ein und beschränken diese in ihrem alltäglichen Business. Die anwaltliche Überprüfung durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann daher helfen, dass die Rechte der Betroffenen nicht über Gebühr beschränkt werden.</p>
<p>Darüber hinaus sind die in Ansatz gebrachten Kosten der Rechtsverfolgung durch die abmahnenden Anwälte oftmals überhöht und können durch eine anwaltliche Vertretung erheblich begrenzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und berät Online-Händler bei der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Beratungspakete</a> an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.</p>
<p>&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
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		<title>Vermeintliche Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen? Verjährung? Eile sei geboten!</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 10:55:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simona B. Ignatova</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rückerstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Schönheitsreparatur]]></category>
		<category><![CDATA[Unwirksamkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[VIII ZR 195/10]]></category>

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		<description><![CDATA[… und weiter zu der Übertragung von Dekorationspflichten auf den Mieter. Mieter lassen häufig die Wohnung auf eigene Kosten renovieren. Nicht selten müssen sie dann feststellen, hierzu nicht verpflichtet gewesen zu sein. Zu spät? Wie neulich der Bundesgerichtshof (Urteil vom 04.05.2011 &#8211; VIII ZR 195/10) entschieden hat, gilt für Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/mietrecht/vermeintliche-verpflichtung-zu-schonheitsreparaturen-verjahrung-eile-sei-geboten' addthis:title='Vermeintliche Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen? Verjährung? Eile sei geboten! ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">… und weiter zu der Übertragung von Dekorationspflichten auf den Mieter.</p>
<p style="text-align: justify;">Mieter lassen häufig die Wohnung auf eigene Kosten renovieren. Nicht selten müssen sie dann feststellen, hierzu nicht verpflichtet gewesen zu sein. Zu spät?</p>
<p style="text-align: justify;">Wie neulich der Bundesgerichtshof (Urteil vom 04.05.2011 &#8211; VIII ZR 195/10) entschieden hat, gilt für Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Mieter ließen in dem vorliegenden Fall die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses renovieren, da sie davon ausgingen, hierzu verpflichtet zu sein. Später erfuhren sie, dass die im Mietvertrag enthaltene formularmäßige Klausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen wegen der starren Fristenregelung unwirksam war. Die auf Erstattung der Renovierungskosten gerichtete Klage reichten sie innerhalb der dreijährigen Regelverjährungsfrist ein.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Vermieter berief sich dennoch auf Verjährung und begründete dies mit der Regelung des § 548 Abs. 2 BGB. Demnach verjähren Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen in sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Auffassung und führte aus, dass darunter alle Aufwendungen zu verstehen sind, die das Grundstück in seinem Bestand verbessern. Hierzu gehören auch Schönheitsreparaturen. Ohne Relevanz ist die rechtliche Einordnung des von dem Mieter geltend gemachten Anspruchs. Auch bereicherungsrechtliche Ansprüche wegen einer Endrenovierung, die der Mieter aufgrund vermeintlicher Verpflichtung durchführt, verjähren somit innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Zweck der Vorschrift besteht darin, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses alsbald Klarheit über die im Zusammenhang mit dem Zustand der Mietsache stehenden Ansprüche erreicht werden soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Praxistipp für den Vermieter: Macht der Mieter eine derartige Forderung nach Ablauf von sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses geltend, ist stets die Erhebung der Verjährungseinrede zu empfehlen.</p>
<p style="text-align: justify;">Praxistipp für den Mieter: Lassen Sie Ihren Mietvertrag auf unwirksame Klauseln überprüfen, so dass ein etwaiger Anspruch auf Rückerstattung von zu Unrecht aufgewandten Kosten rechtzeitig geltend gemacht werden kann.</p>
<p>WK Legal berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter in sämtlichen mietrechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, schreiben Sie uns eine E-Mail an <a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a></p>
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		<title>Pflicht zum „Weißen“ – Einschränkung der persönlichen Lebensgestaltung</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Nov 2011 09:05:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simona B. Ignatova</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[VIII ZR 47/11]]></category>
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		<description><![CDATA[Bei Schönheitsreparaturen ist allgemein üblich und zur Verkehrssitte geworden, diese Renovierungspflicht mietvertraglich auf den Mieter zu übertragen. Ausweislich höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die formularmäßige Überbürdung von Schönheitsreparaturen dennoch dann unwirksam, wenn etwa Fristenpläne mit zu kurzen bzw. starren Fristen und unabhängig von dem konkreten Renovierungsbedarf vereinbart werden. Wegen des grundsätzlichen Verbots der geltungserhaltenden Reduktion ist bei [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/mietrecht/pflicht-zum-%e2%80%9eweisen%e2%80%9c-%e2%80%93-einschrankung-der-personlichen-lebensgestaltung' addthis:title='Pflicht zum „Weißen“ – Einschränkung der persönlichen Lebensgestaltung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei Schönheitsreparaturen ist allgemein üblich und zur Verkehrssitte geworden, diese Renovierungspflicht mietvertraglich auf den Mieter zu übertragen. Ausweislich höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die formularmäßige Überbürdung von Schönheitsreparaturen dennoch dann unwirksam, wenn etwa Fristenpläne mit zu kurzen bzw. starren Fristen und unabhängig von dem konkreten Renovierungsbedarf vereinbart werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Wegen des grundsätzlichen Verbots der geltungserhaltenden Reduktion ist bei der Fassung von formularmäßigen Dekorationsklauseln stets Vorsicht geboten. Eine Reduzierung der unzulässigen Klausel auf das gerade noch zulässige Maß wird grundsätzlich abgelehnt.</p>
<p style="text-align: justify;">Neulich hatte der Bundesgerichtshof über einen Fall zu entscheiden, in dem die Ausführung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt wurde. Wie die Vorinstanz feststellte, handelte sich bei der Klausel um keine unzulässige Bedarfsklausel, die dem Mieter auch keine unbedingte Endrenovierungspflicht auferlegte. Ebenso wenig war eine unzulässige Kombination von Anfangs- und Endrenovierungspflicht darin zu sehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Teil der Klausel lautete jedoch:</p>
<p style="text-align: justify;">„… Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:</p>
<p style="text-align: justify;">Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, <strong>das Weißen</strong> der Decken und Oberwänden sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände…“</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Zusammenhang führte der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung fort, nach der eine formularmäßige Klausel, die die Pflicht des Mieters zum &#8220;Weißen&#8221; von Decken und Wänden – also zur Vornahme eines Anstrichs mit weißer Farbe &#8211; begründet, eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt. Die Klausel sei dahin auszulegen, dass der Mieter <em>auch während des laufenden Mietverhältnisses</em> in der vorgegebenen Farbwahl dekorieren muss. Dies <em>schränke ihn</em> jedoch <em>in seiner persönlichen Lebensgestaltung ein</em>, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters bestehe (BGH, 29.09.2011 &#8211; VIII ZR 47/11).</p>
<p style="text-align: justify;">Eine formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen wäre demnach – <strong>insgesamt</strong> – <strong>unwirksam</strong>, weil sie eine den Mieter unangemessen benachteiligende Farbvorgabe für die Ausführung der Dekoration enthält, so der BGH.</p>
<p>WK Legal berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter in sämtlichen mietrechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, schreiben Sie uns eine E-Mail an <a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a></p>
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<p style="text-align: justify;"> </p>
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		<title>Winterdienst – wirksame Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Mieter?</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Oct 2011 15:45:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simona B. Ignatova</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrede]]></category>
		<category><![CDATA[AG Köln 221 C 170/11]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Benachteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsrisiko]]></category>
		<category><![CDATA[Hausordnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Celle 8 U 239/08]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Übernahme]]></category>
		<category><![CDATA[überrachend]]></category>
		<category><![CDATA[Übertragung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Winterdienst]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Räum- und Streupflicht trifft grundsätzlich den Vermieter als Grundeigentümer. Der Mieter ist nur dann zum Winterdienst verpflichtet, wenn ihm diese Aufgabe wirksam übertragen wird. Wie wird die Verkehrssicherungspflicht an den Mieter wirksam delegiert?   -     Schriftliche Festlegung im Mietvertrag, z.B. durch die Bezugnahme auf die Hausordnung, die eine entsprechende Klausel enthält? Die Übertragung dieser [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/mietrecht/winterdienst-%e2%80%93-wirksame-ubertragung-von-verkehrssicherungspflichten-auf-mieter' addthis:title='Winterdienst – wirksame Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Mieter? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Räum- und Streupflicht trifft grundsätzlich den Vermieter als Grundeigentümer. Der Mieter ist nur dann zum Winterdienst verpflichtet, wenn ihm diese Aufgabe wirksam übertragen wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie wird die Verkehrssicherungspflicht an den Mieter wirksam delegiert?</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">-     Schriftliche Festlegung im Mietvertrag, z.B. durch die Bezugnahme auf die Hausordnung, die eine entsprechende Klausel enthält?</p>
<p style="text-align: justify;">Die Übertragung dieser Pflichten durch eine schriftliche Klausel im Mietvertrag ist grundsätzlich möglich und auch gängig. Sollte sich jedoch hierbei um AGB handeln, ist Vorsicht geboten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie das AG Köln in einem aktuellen Urteil (AG Köln, 14.09.2011, 221 C 170/11) entschied, hält dann die Haftungsdelegation gerichtlicher Überprüfung nicht stand, wenn die Pflichtübertragung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt. Die Unwirksamkeit kann sich ebenfalls aus Gesichtspunkten des Überraschungseffektes ergeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Vorliegend nahm der Mietvertrag Bezug auf die Hausordnung, die unter der Überschrift &#8220;Reinigung und Pflege&#8221; eine Ziffer mit der Bezeichnung &#8220;Schnee und Eis&#8221; enthielt. Die Klausel lautete:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Freihalten der Bürgersteige und der Hauszugänge von Schnee und Eis und das Bestreuen bei Glätte ist Pflicht der Erdgeschossmieter; sind mehrere Wohnungen im Erdgeschoss vorhanden, so führen diese ihre Arbeiten jeweils von ihrer Grundstückshälfte aus. Die Polizei hält sich bei Vernachlässigung dieser Pflichten an die Erdgeschossmieter&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;">Die prozessführende Partei war also Mieterin einer von drei im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen eines Hauses mit insgesamt 24 Mieteinheiten auf acht Stockwerken. Neben den Mietern zweier weiteren Wohnungen war sie demnach zum Winterdienst verpflichtet.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu Unrecht:</p>
<p style="text-align: justify;">Die wirksame Übertragung der Verkehrssicherungspflicht setzt neben einer klaren und eindeutigen Abrede voraus, dass der einzelne Mieter nicht dadurch unangemessen benachteiligt wird, dass eine solche Überbürdung nur einzelne Mieter und nicht alle Mieter eines größeren Mietobjektes betrifft, so das Gericht in seiner Entscheidung.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwar handelte sich bei der Klausel um AGB. Da jedoch das AGB-Recht zum Zeitpunkt der Begründung des Mietverhältnisses noch nicht gesetzlich verankert war, begründete das Gericht seine Entscheidung mit dem Grundgedanken von Treu und Glauben. Die Überbürdung des Winterdienstes stelle eine Auferlegung erheblicher zusätzlicher Pflichten und <em>nicht unerheblicher Haftungsrisiken</em> dar. Die Haftungsdelegation an einzelne Mieter bedeutet eine <em>nicht mehr zulässige Ungleichbehandlung der Mieter</em>.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine entsprechende Bestimmung in der Hausordnung kann zudem als überraschend anzusehen sein, wenn zwar in dem Mietvertrag auf die Hausordnung verwiesen wird, die konkrete Bestimmung zum Winterdienst sich aber wie vorliegend lediglich – optisch nicht besonders gekennzeichnet – unter einer allgemeinen Überschrift &#8220;Reinigung und Pflege&#8221; in der Hausordnung findet.</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Eine schriftliche Festlegung im Mietvertrag ist zwar zulässig, hierbei muss aber darauf geachtet werden, dass die Klausel einer etwaigen rechtlichen Überprüfung standhält.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">-     Mündliche Abrede?</p>
<p style="text-align: justify;">Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht aufgrund einer mündlichen Abrede, die klar und eindeutig erfolgt, wäre ebenfalls möglich und wirksam.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">-     Faktische Übernahme?</p>
<p style="text-align: justify;">Die faktische Übernahme der Räum- und Streupflicht ist jedoch nicht geeignet, die Übertragung zu ersetzen. Der Übergang der Verkehrssicherungspflicht setzt nämlich voraus, dass die Übertragung klar und eindeutig vereinbart wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Maßstab ist, dass die Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sichergestellt sein müsse, so das OLG Celle in seinem Urteil vom 09.04.2009 – 8 U 239/08.</p>
<p style="text-align: justify;">In dem vom Gericht entschiedenen Fall erledigte der Mieter selbst den Winterdienst. Nach Ansicht des Gerichts war dies jedoch &#8211; mangels einer klaren und eindeutigen Absprache zwischen Mieter und Vermieter &#8211; für die Annahme einer Übertragung des Haftungsrisikos auf den Mieter nicht ausreichend. Der vor dem Anwesen gestürzte und zu Schaden gekommene Kläger erhielt demnach keinen Schadensersatz gegen den Mieter zugesprochen.</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Die Übertragung von Räum- und Streupflichten muss immer klar und eindeutig vereinbart werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Übergang der Verkehrssicherungspflicht entlastet jedoch den Vermieter nicht vollständig. Ihn trifft weiterhin eine Aufsichtspflicht. Er muss also überwachen und kontrollieren, ob der Winterdienst ordnungsgemäß erledigt wird, und gegebenenfalls den Mieter abmahnen.</p>
<p style="text-align: justify;">WK Legal berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter in sämtlichen mietrechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, schreiben Sie uns eine E-Mail an <a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a></p>
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		<title>Rechtssichere AGB schaffen Kundenvertrauen</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 14:42:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
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		<category><![CDATA[TÜV Süd]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrauen]]></category>
		<category><![CDATA[widerruf]]></category>
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		<description><![CDATA[Nach einem aktuellen Bericht der Süddeutschen über eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Ears and Eyes achten 59 Prozent der 1180 volljährigen Befragten beim Besuch eines Online-Shops auf die Angabe der Kontaktdaten des Händlers und auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie auf die Regelungen zu Rückgabe und Widerruf. 64 Prozent der Befragten halten einen Online-Shop für seriös, wenn [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/rechtssichere-agb-schaffen-kundenvertrauen' addthis:title='Rechtssichere AGB schaffen Kundenvertrauen ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem aktuellen Bericht der <a href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1190202" target="_blank">Süddeutschen</a> über eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Ears and Eyes achten 59 Prozent der 1180 volljährigen Befragten beim Besuch eines Online-Shops auf die Angabe der Kontaktdaten des Händlers und auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie auf die Regelungen zu Rückgabe und Widerruf. 64 Prozent der Befragten halten einen Online-Shop für seriös, wenn dieser neben Vorkasse weitere Zahlungsmöglichkeiten anbietet.</p>
<p>Eine untergeordnete Rolle spielen ausweislich dieser Befragung eine seriöse Gestaltung und Gütesiegel. Selbst die bekanntesten Zeichen &#8220;Trusted Shops&#8221; und &#8220;TÜV Süd Safer Shopping&#8221; wurden nur von 65% der Befragten überhaupt erkannt.</p>
<p>Aus dieser Umfrage geht sehr schön hervor, dass Kunden im Online-Handel insbesondere die Rechtssicherheit und eindeutige Regelungen besonders wichtig sind.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen bei der Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stellt insbesondere Online-Händlern besondere Schutzpakete zur Verfügung, die bereits die Erstellung von AGB beinhalten. <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Hierzu erfahren Sie hier mehr</a>. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail unter <a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a>zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
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<form action="/tag/agb/feed" class="iwacontact" method="post"><ol class="iwacontactform"><input type="hidden" name="artikel" id="artikel" value="Diese Frage wurde zu dem Artikel Rechtssichere AGB schaffen Kundenvertrauen unter der ID 2477 gestellt" /><li><label for="ihr_name">Ihr Name</label><input type="text" name="ihr_name" id="ihr_name" value="" class="input required-field" /></li><li><label for="e-mail_adresse">E-Mail Adresse</label><input type="text" name="e-mail_adresse" id="e-mail_adresse" value="" class="input required-field validate-email" /></li><li><label for="telefon">Telefon</label><input type="text" name="telefon" id="telefon" value="" class="input" /></li><li><label for="ihre_frage">Ihre Frage</label><textarea name="ihre_frage" id="ihre_frage" rows="10" cols="50" class="required-field validate-none"></textarea></li><li class="inline"><input type="checkbox" name="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" id="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" value="true" class=""  /><label for="bitte_nehmen_sie_telefonisch_mit_mir_kontakt_auf" class="checkbox">&nbsp;Bitte nehmen Sie telefonisch mit mir Kontakt auf</label></li><li class="buttons"><input type="hidden" name="iwac_submitted" value="true" /><button class="ajax-submit" type="submit" name="iwac_submit" ><span>Frage senden</span></button><span class='ajax-result' ></span><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval" /><input type="text" class="iwac_abval" name="iwac_abval_two" /><input type="hidden" name="iwac_adminajax" value="http://www.wkblog.de/wp-admin/admin-ajax.php"><input type='hidden' name='iwac_form_id' value='2443' /><input type='hidden' name='iwac_no_js' value='1' /><input type='hidden' name='action' value='iwajax_submit' /><img class="ajax-loading" src="http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/ajax-contact/images/ajax-loading.gif" alt="Loading ..." height="20" width="20" /></li></ol><!-- .form --></form><!-- #contactform -->
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		<title>Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Verträgen der Gewerbeauskunft-Zentrale</title>
		<link>http://www.wkblog.de/wirtschaftsrecht/nichtigkeit-bzw-anfechtbarkeit-von-vertragen-der-gewerbeauskunft-zentrale</link>
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		<pubDate>Fri, 20 May 2011 06:26:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[30 O 148/10]]></category>
		<category><![CDATA[309 S 66/10]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
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		<category><![CDATA[Gewerbeauskunft-Zentrale]]></category>
		<category><![CDATA[GWE]]></category>
		<category><![CDATA[GWE Wirtschaftsinformations GmbH]]></category>
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		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter der Internetadresse www.gewerbeauskunft-zentrale.de  sowie auf der Internetseite www.gwe-wirtschaftsinformation.de wird durch die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ein Branchenverzeichnis betrieben. Unternehmen erhalten von dem Betreiber dieser Seite – teilweise – unaufgefordert Eintragsformulare per Post übersandt. In dem übersandten Formular sind teilweise Unternehmensdaten bereits eingetragen und der Empfänger wird aufgefordert, die noch fehlenden Daten zu ergänzen und per Telefax [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/wirtschaftsrecht/nichtigkeit-bzw-anfechtbarkeit-von-vertragen-der-gewerbeauskunft-zentrale' addthis:title='Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Verträgen der Gewerbeauskunft-Zentrale ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter der Internetadresse www.gewerbeauskunft-zentrale.de  sowie auf der Internetseite www.gwe-wirtschaftsinformation.de wird durch die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ein Branchenverzeichnis betrieben.</p>
<p>Unternehmen erhalten von dem Betreiber dieser Seite – teilweise – unaufgefordert Eintragsformulare per Post übersandt. In dem übersandten Formular sind teilweise Unternehmensdaten bereits eingetragen und der Empfänger wird aufgefordert, die noch fehlenden Daten zu ergänzen und per Telefax an die GWE Wirtschaftsinformations GmbH zu senden.</p>
<p>In deutlich kleinerer Schriftgröße wird der Hinweis vorgehalten, dass es sich bei dem – wie ein offizielles Schreiben eines Registers aufgemachtem Schreiben – um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages zur Eintragung in ein Branchenverzeichnis zum Preis von monatlich EUR 39,95 netto handele. Im Weiteren und in den auf der Rückseite abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält man dann den Hinweis, dass mit der Annahme des Angebotes ein Vertrag über zwei Jahre zustande kommen soll.</p>
<p>Die sich Unternehmern oftmals anschließend stellende Frage ist, ob im Falle der unachtsamen Annahme dieses Angebotes eine Lösung des Vertrages möglich ist.Das Landgericht Hamburg hat bereits mit Urteil vom 14. Januar 2011 (AZ: 309 S 66/10) in II. Instanz (nicht gegen die GWE) entschieden, dass das Versenden von irreführenden Formularen für Internet-Branchenbuchverzeichnisse als Betrug gewertet werden könne und derartige Verträge aus diesem Grunde nichtig seien. Darüber hinaus stellte das Landgericht Hamburg fest, dass der Verwender zum Schadensersatz verpflichtet sei.</p>
<p>Eine entsprechende Entscheidung hat nun das Landgericht Düsseldorf mit Datum 27. April 2011 (AZ: 30 O 148/10) getroffen. In dieser Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf die Verwendung des bisher verwendeten Formulars untersagt und in der Werbung mit einem Monatspreis eine Irreführung gemäß § 5 Abs.1 Nr. 1 UWG gesehen, wenn die Mindestvertragslaufzeit bei mehr als einem Monat liegt. Darüber hinaus stellte das Landgericht Düsseldorf erstmalig einen Verstoß gegen die <a href="http://www.wklegal.de/die-kanzlei/ratgeber-dl-infov" target="_blank">DL-InfoV</a> fest, weil es sich bei der Verordnung um eine Marktverhaltensreglung gemäß § 4 Nr. 11 UWG handele.Im Weiteren führte das Landgericht Düsseldorf aus, dass bereits der verwendete Titel des Formulars (Gewerbeauskunft-Zentrale – Erfassung gewerblicher Einträge) eine Irreführung darstelle. Dieser Eindruck würde darüber hinaus durch die formularmäßige Gestaltung des Angebotes verstärkt. Die auf der Rückseite abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden dem nicht entgegenstehen, da bei einer derartigen Aufmachung des Formulars nicht mit einem Angebot auf Abschluss eines Vertrages gerechnet werde. Auch sei diese Einschätzung auf Unternehmer anwendbar, weil diese regelmäßig mit einem Blick im Alltag unter Zeitdruck Geschäftspost und Reklame sichten würden und der amtliche Charakter des Angebotes hier zu  einer Irreführung auch des Unternehmers führe.</p>
<p>Insgesamt ist damit festzustellen, dass betroffenen Unternehmern zu empfehlen ist, den geltend gemachten Zahlungsanspruch der GWE Wirtschaftsinformations GmbH nicht zu erfüllen, da der Vertrag insgesamt nichtig oder anfechtbar ist. Darüber hinaus sind die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten für Unternehmer im Wege der Schadensersatzpflicht erstattungsfähig.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie auch unter www.wklegal.de. Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail oder telefonisch unter 030-692051750 zur Verfügung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/wirtschaftsrecht/nichtigkeit-bzw-anfechtbarkeit-von-vertragen-der-gewerbeauskunft-zentrale' addthis:title='Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Verträgen der Gewerbeauskunft-Zentrale ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Müssen AGB vorgehalten werden?</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Mar 2011 08:31:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[6 U 193/08]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[BatterieVO]]></category>
		<category><![CDATA[Garantie]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Informationspflichten]]></category>
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		<category><![CDATA[Klausel]]></category>
		<category><![CDATA[Offline]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechte des Kunden]]></category>
		<category><![CDATA[rechtliche Rahmenbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Schutpaket]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht von AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Regelmäßig stellt sich für Händler im Online und im Offline Bereich die Frage, ob überhaupt allgemeine Geschäftsbedingungen vorgehalten werden müssen. Regelmäßig wird, insbesondere von Existenzgründern oder kleineren Händlern, darauf verwiesen, dass das Gesetz bereits „alles regele“. Alternativ werden von vielen Online Händlern Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mitbewerbern oder „großen“ Unternehmen abgeschrieben, da man davon ausgeht, dass [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/mussen-agb-vorgehalten-werden' addthis:title='Müssen AGB vorgehalten werden? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Regelmäßig stellt sich für Händler im Online und im Offline Bereich die Frage, ob überhaupt allgemeine Geschäftsbedingungen vorgehalten werden müssen. Regelmäßig wird, insbesondere von Existenzgründern oder kleineren Händlern, darauf verwiesen, dass das Gesetz bereits „alles regele“. Alternativ werden von vielen Online Händlern Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mitbewerbern oder „großen“ Unternehmen abgeschrieben, da man davon ausgeht, dass diese anwaltlich erstellt worden sein müssen und dann keine Fehler enthalten sein dürften.</p>
<p>Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in der Regel verschiedene Ziele verfolgt.</p>
<p>Zunächst werden hierdurch die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Hier sei beispielsweise das Widerrufsrecht des Kunden oder der Hinweis auf die BatterieVO erwähnt. Über diese und verschiedene weitere gesetzlichen Bestimmungen sind die Kunden zu informieren, so dass es sich bereits aus Praktikabilitätsgründen anbietet, diese in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, um den Pflichten, die einem Online Händler obliegen, nachkommen zu können. Anderenfalls bedürfte es verschiedener Hinweise und Informationen für den Kunden, mit welchen der Händler seinen Informationspflichten nachkommt.</p>
<p>Darüber hinaus bieten Allgemeine Geschäftsbedingungen die Möglichkeit, in einem gewissen und mit dem Gesetz im Einklang stehenden Maße, rechtliche Rahmenbedingungen im Konkreten für sich selbst günstig zu gestalten, ohne dabei die verbraucherschutzrechtlichen Normen zu brechen. Auch besteht die Möglichkeit ein überobligatorisches Entgegenkommen zum Kunden im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln. Hierzu sei beispielsweise nur der Fall erwähnt, dass ein Händler dem Kunden eine Garantie einräumt, die durch das Gesetz nicht vorgesehen ist, da die gesetzliche Regelung ausschließlich die Gewährleistung zu Grunde legt und die Garantie über die Gewährleistung hinaus geht.</p>
<p>Ebenso bieten Allgemeine Geschäftsbedingungen die Möglichkeit, den Kunden über seine Rechte zu informieren. Sehr viele Kunden schauen im Streitfall oder aber im Gewährleistungsfall eher in Allgemeine Geschäftsbedingungen als in das Gesetz. Auch sind Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oftmals überzeugender, als ein Verweis auf eine gesetzliche Regelung.</p>
<p>Auch für kostenlose Dienste empfiehlt sich oftmals der Einsatz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da auch durch den Betrieb von kostenfreien Angeboten Haftungsrisiken eingegangen werden. Durch den Einsatz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen können beispielsweise die Haftungsrisiken minimiert werden. Gegenüber von Nutzungsbedingungen bzw. Disclaimern bieten AGBs erhebliche Vorteile, da diese z.B. durch eine Registrierung wirksam einbezogen werden können, während das bloße Vorhalten von Nutzungsbedingungen oftmals vollkommen wirkungslos ist.</p>
<p>Das Vorhalten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet also verschiedene Vorteile für Händler. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass möglichst individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet werden, die ausschließlich für die eigene Verwendung durch einen Fachmann erstellt wurden.</p>
<p>Erstens unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Urheberrechtsschutz (OLG Köln vom 27.02.2009, AZ: 6 U 193/08), so dass das Übernehmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verletzung von Urheberrechten sein kann, die eine kostenpflichtige Abmahnung auslösen kann. Darüber hinaus enthalten eine Vielzahl von Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrige und unwirksame Klauseln. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen von einem „kleinen“ oder einem „großen“ Unternehmen handelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auch vermeintlich große Unternehmen oft unwirksame Klauseln enthalten. Ein Laie würde diese Fehler bzw. unwirksamen Klauseln ebenfalls übernehmen und der Gefahr ausgesetzt sein, dass ein Mitbewerber wegen dieser unwirksamen Klauseln abmahnt.</p>
<p>Und zweitens besteht bei nicht fachlicher Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gefahr von unwirksamen Klauseln, die neben der Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung auch das weitaus größere Risiko beinhalten, dass im Streitfall ein Unterliegen gegenüber dem Kunden droht, obwohl bei einer wirksamen Klauseln ein Durchsetzen der eigenen Rechtsposition gegenüber dem Kunden möglich gewesen wäre. Beispielsweise sei hier die Unwirksamkeit einer haftungsbeschränkenden Klausel erwähnt. Die Unwirksamkeit dieser Klausel würde zur Aufhebung der Haftungsbegrenzung führen und könnte einen erheblichen Schaden für den Unternehmer bedeuten, dem er sich mit einer wirksamen Klausel nicht gegenüber gesehen hätte.</p>
<p>Insgesamt ist damit jedem, der regelmäßig mit Kunden Verträge über Produkte oder Dienstleistungen oder ein kostenloses Angebot schließt aus diesem Grunde zu empfehlen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgehalten werden.</p>
<p>WK LEGAL berät Unternehmen bei der Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stellt insbesondere Online-Händler besondere Schutzpakete zur Verfügung, die bereits die Erstellung von AGB beinhalten. <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">Hierzu erfahren Sie hier mehr</a>. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail unter <a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a> zur Verfügung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/mussen-agb-vorgehalten-werden' addthis:title='Müssen AGB vorgehalten werden? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Wertersatz</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bundesregierung-beschliest-gesetzentwurf-zum-wertersatz</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 16:52:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf zum Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen]]></category>
		<category><![CDATA[Musterwiderrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[neue Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Laut Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, nach welchem Verbraucher zukünftig im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts nur noch dann Wertersatz für gezogene Nutzungen oder die Verschlechterung der Ware leisten müssen, wenn sie die Ware innerhalb der Widerrufsfrist in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bundesregierung-beschliest-gesetzentwurf-zum-wertersatz' addthis:title='Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Wertersatz ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/13ae430a59ff0f1b9691112d4f8e9ea7,420308636f6e5f6964092d0937343137093a095f7472636964092d0937343136/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank">Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz</a> (BMJ) hat das Bundeskabinett heute einen <a href="http://www.bmj.bund.de/files/13ae430a59ff0f1b9691112d4f8e9ea7/4752/RegE_Wertersatz_bei_Fernabsatzvertr%C3%A4gen.pdf" target="_blank">Gesetzentwurf</a> beschlossen, nach welchem Verbraucher zukünftig im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts nur noch dann Wertersatz für gezogene Nutzungen oder die Verschlechterung der Ware leisten müssen, wenn sie die Ware innerhalb der Widerrufsfrist in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht.</p>
<p>Erforderlich war diese Verschärfung des Widerrufsrechts, nachdem der Europäische Gerichtshof am 3. September 2009 entschieden hatte, dass die nationale Regelung nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Fernabsatzrichtlinie stehe, da der bisherige Wertersatzanspruch des Händlers zu generell sei. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof besteht ein Anspruch auf Wertersatz nur in den Fällen, in denen Verbraucher die Ware auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts – wie denen von Treu und Glauben und der ungerechtfertigten Bereicherung – unvereinbare Weise benutzt haben.</p>
<p>Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht in der Neuregelung eine Verbesserung des Verbraucherschutzes. Im Ladengeschäft sei es einem Kunden möglich, sich die Ware in Ruhe anzusehen, bevor er sich zu einem endgültigen Kauf entscheide. Bei einem fernabsatzrechtlichen Kauf dürfe daher nichts anderes gelten.</p>
<p>Nach dem <a href="http://www.bmj.bund.de/files/13ae430a59ff0f1b9691112d4f8e9ea7/4752/RegE_Wertersatz_bei_Fernabsatzvertr%C3%A4gen.pdf" target="_blank">Gesetzentwurf</a> ist in Bezug auf den Wertersatz folgende Formulierung für die Musterwiderrufsbelehrung angedacht:</p>
<p><em>„Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. <strong>8</strong> [Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. <strong>9</strong> Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. <strong>10</strong></em></p>
<p><em>Gestaltungshinweise:</em></p>
<p><strong><em>8</em></strong><em> Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:</em></p>
<p><em>„Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.“</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><strong><em>9</em></strong><em> Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren ist anstelle des vorgehenden Satzes folgender Satz einzufügen: „Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.“</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><strong><em>10</em></strong><em> Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle der beiden vorhergehenden Sätze einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><em>Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren, ist anzufügen:</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><em>„Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“ (Quelle: <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/13ae430a59ff0f1b9691112d4f8e9ea7,420308636f6e5f6964092d0937343137093a095f7472636964092d0937343136/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank">Bundesministerium der Justiz</a>)<br />
</em></p>
<p>Bei den vorgenannten Formulierungen handelt es sich ausdrücklich um die des <a href="http://www.bmj.bund.de/files/13ae430a59ff0f1b9691112d4f8e9ea7/4752/RegE_Wertersatz_bei_Fernabsatzvertr%C3%A4gen.pdf" target="_blank">Gesetzesentwurfs</a> und nicht bereits um gültiges Recht. Rein vorsorglich raten wir Onlinehändler davon ab, bereits jetzt ihre Widerrufsbelehrungen abzuändern.</p>
<p>Onlinehändler sollten zukünftig unbedingt wachsam sein, um rechtzeitig nach Inkrafttreten der Neuregelung ihre Internetauftritte den dann geltenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Es ist mit sehr großer Sicherheit davon auszugehen, dass die einschlägigen Abmahnanwälte bereits an den entsprechenden Textbausteinen für ihre Massenabmahnungen arbeiten.</p>
<p>WK LEGAL berät Online-Händler und stellt diesen Vertragstexte in einer der aktuellen Gesetzeslage entsprechenden Form zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops</a>.</p>
<p>Gerne stehen wir Ihnen für Ihre weiteren Fragen für Ihren rechtssicheren Online-Shop zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/bundesregierung-beschliest-gesetzentwurf-zum-wertersatz' addthis:title='Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Wertersatz ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Mehrsprachige Online-Shops und die rechtlichen Pflichten</title>
		<link>http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/mehrsprachige-online-shops-und-deren-rechtlichen-pflichten</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/mehrsprachige-online-shops-und-deren-rechtlichen-pflichten#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 14 Sep 2010 10:06:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[deutsch]]></category>
		<category><![CDATA[englisch]]></category>
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		<category><![CDATA[mehrsprachig]]></category>
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		<category><![CDATA[Pflichtangaben]]></category>
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		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[zweisprachig]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer mehr Online-Shops bieten den Versand auch in das europäische Ausland oder das internationale Ausland an, um auf diese Weise neue Märkte für ihre Produkte zu erschließen. Um den Absatz in diesen Märkten tatsächlich beleben zu können, werden die technischen Möglichkeiten vieler Online-Shops ausgeweitet und die Shops werden mehrsprachig betrieben. Fraglich ist allerdings, wie in [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/mehrsprachige-online-shops-und-deren-rechtlichen-pflichten' addthis:title='Mehrsprachige Online-Shops und die rechtlichen Pflichten ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer mehr Online-Shops bieten den Versand auch in das europäische Ausland oder das internationale Ausland an, um auf diese Weise neue Märkte für ihre Produkte zu erschließen. Um den Absatz in diesen Märkten tatsächlich beleben zu können, werden die technischen Möglichkeiten vieler Online-Shops ausgeweitet und die Shops werden mehrsprachig betrieben.</p>
<p>Fraglich ist allerdings, wie in solchen Fällen die rechtlichen Anforderungen an Online-Shop-Betreiber sind, die es zu beachten gilt.</p>
<p>Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Online-Shop-Betreiber den Käufer gemäß §312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB  „in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich&#8221; über die erforderlichen Angaben informieren muss.</p>
<p>Wird der Online-Shop also in deutscher Sprache betrieben, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in deutscher Sprache vorzuhalten. Unbeachtlich ist, wenn trotzdem ein ausländischer Käufer dann in diesem Online-Shop einkauft. Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Käufer in diesem Fall nicht verständlich, so trifft dieses Risiko nicht den Online-Händler, sondern geht zu Lasten des Käufers.</p>
<p>Kann eine Bestellung auch in einer anderen Sprache abgegeben werden, so trifft den Online-Händler darüber hinaus die Pflicht, die notwendigen Pflichtinformationen auch in der jeweiligen Landessprache vorzuhalten. Nur in diesem Fall erfüllt der Online-Händler seine Pflicht, den Käufer &#8220;klar und verständlich&#8221; zu belehren.</p>
<p>Online-Shop-Betreibern sind darüber hinaus darauf aufmerksam zu machen, dass im Falle des Verkaufs an Endverbraucher mit der reinen Übersetzung der deutschen AGB ihre Pflichten noch nicht erfüllt sind. Die deutschen Regelungen, beispielsweise  der Widerrufsbelehrung, sind nicht in allen EU-Ländern identisch und damit nicht übertragbar durch eine einfache Übersetzung des Vertragstextes.</p>
<p>Anders verhält es sich beim Handel im B2B Bereich. Online-Shop-Betreiber sind im B2B-Handel weniger Pflichtangaben unterworfen und können in diesem Fall ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch in anderen europäischen Ländern, günstiger gestalten.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschafs- und Onlinerecht spezialisierte Kanzlei und berät regelmäßig Online-Shop-Betreiber in sämtlichen Fragen zum Online-Handel und bietet für Online-Shop-Betreiber <a href="http://www.wklegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops" target="_blank">besondere Schutzpakete </a>an.</p>
<p>Haben auch Sie Fragen rund um Ihren Online-Shop? Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/mehrsprachige-online-shops-und-deren-rechtlichen-pflichten' addthis:title='Mehrsprachige Online-Shops und die rechtlichen Pflichten ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Abmahnung aktuell: Mario Eylers wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:10:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen aktuell]]></category>
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		<description><![CDATA[Angebliche auf § 4 Nr. 11 UWG basierende Wettbewerbsverstöße wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Werbung mit Garantien über die Internethandelsplattform ebay werden aktuell durch Herrn Mario Eylers abgemahnt. Von Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der zu Grunde gelegte Streitwert beläuft sich auf EUR 10.000,00 wodurch sich angeblich zu erstattende [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos' addthis:title='Abmahnung aktuell: Mario Eylers wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Angebliche auf § 4 Nr. 11 UWG basierende Wettbewerbsverstöße wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Werbung mit Garantien über die Internethandelsplattform ebay werden aktuell durch Herrn Mario Eylers abgemahnt.</p>
<p>Von Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der zu Grunde gelegte Streitwert beläuft sich auf EUR 10.000,00 wodurch sich angeblich zu erstattende Kosten der Abmahnung in Höhe von brutto EUR 775,64 ergeben.</p>
<p>Einerseits ist Betroffenen zu raten, die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung genau zu prüfen, um etwaige Vertragsstrafen soweit möglich zu vermeiden. Andererseits stellt sich die Frage, ob die in Ansatz gebrachte Gebühr für einen derartigen Verstoß durch ein Gericht bestätigt werden würde.</p>
<p>Auch dürfen wir darauf hinweisen, dass die vorgegebenen Fristen unbedingt eingehalten werden sollten, da man nur bei Einhaltung der vorgegebenen Fristen die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung beseitigt, die erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursachen würde.</p>
<p> </p>
<p>WK LEGAL steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abmahnung-aktuell-mario-eylers-wegen-angeblichem-wettbewerbsverstos' addthis:title='Abmahnung aktuell: Mario Eylers wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Keine Hinsendekosten für Verbraucher beim Widerruf</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/keine-hinsendekosten-beim-widerruf</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 06:37:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
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		<description><![CDATA[In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 07.07.2010 Az. VIII ZR 268/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verkäufer von Waren bei Fernabsatzgeschäften und einem wirksam erklärten Widerruf des Verbrauchers die Kosten der Hinsendung der Ware zu tragen hat. Die Auferlegung dieser Kosten auf den Verbraucher ist im Fall der wirksamen Ausübung des Widerrufs- oder [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/keine-hinsendekosten-beim-widerruf' addthis:title='Keine Hinsendekosten für Verbraucher beim Widerruf ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 07.07.2010 Az. VIII ZR 268/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verkäufer von Waren bei Fernabsatzgeschäften und einem wirksam erklärten Widerruf des Verbrauchers die Kosten der Hinsendung der Ware zu tragen hat. Die Auferlegung dieser Kosten auf den Verbraucher ist im Fall der wirksamen Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts unwirksam.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hatte das Revisionsverfahren (AZ: VIII ZR 268/07) mit Datum 1. Oktober 2008 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Vorlage des BGH war mit der Frage verbunden, ob die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen sei, dass die Kosten der Zusendung von Waren dem Verbraucher auch dann auferlegt werden könnten, wenn dieser den Vertrag widerrufen habe oder ob eine derartige Auslegung einer nationalen Regelung entgegenstehen würde.</p>
<p>Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Artikel 6 der Fernabsatz-Richtlinie eindeutig das Ziel verfolge, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Deshalb liefe eine Auslegung, die dem Verbraucher im Fall eines Widerrufs die Kosten der Zusendung auferlege, diesem Ziel zuwider (EuGH, Urteil vom 15. April 2010 &#8211; Rs. C-511/08).</p>
<p>Aus diesem Grunde sei §346 Abs.1 BGB i.V.m. §§ 312d, 357 BGB richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass dem Verbraucher nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zustehe. Verkäufern von Waren im Fernabsatzgeschäft ist es daher verwehrt, Verbrauchern die Kosten der Zusendung von Waren aufzuerlegen, wenn der Verbraucher ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht ausgeübt hätte.</p>
<p>Weder die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes noch des Bundesgerichtshofes in dieser Sache waren tatsächlich überraschend. Vielmehr wird die bereits bekannte verbraucherfreundliche Auslegung der Richtlinien beibehalten, um Verbrauchern die Möglichkeit zu eröffnen ohne Hinderungsgrund das Widerrufsrecht ausüben zu können.</p>
<p>Händlern ist spätestens nach dieser Entscheidung zu raten, dass die Kosten der Zusendung von Waren bei erfolgtem Widerruf erstattet werden. Neben möglichem Ärger mit den eigenen Kunden, deren Anspruch man im Streitfall aufgrund dieser Entscheidung entsprechen müsste, würden entgegenstehende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen abmahnfähig sein, wodurch Shop-Betreibern erhebliche Kosten aufgrund der Abmahnung entstehen könnten.</p>
<p>Zu beachten ist, dass hinsichtlich der Kosten der Rücksendung etwas anderes gelten kann. Im Falle einer entsprechenden Belehrung nach §357 Abs.2 S.3 BGB können dem Käufer die Kosten der Rücksendung der Ware auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher Gegenleistungen oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.</p>
<p><strong>Die relevanten Gesetzesnormen dieser Entscheidung im Überblick:</strong></p>
<blockquote><p>Art. 6 Fernabsatzrichtlinie</p>
<p>Widerrufsrecht</p>
<p>(1) Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschluß im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.</p>
<p>(2) Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie möglich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.</p>
<p>§ 312d BGB: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen</p>
<p>Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.</p>
<p>§ 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe</p>
<p>(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung.</p>
<p>§ 346 BGB: Wirkungen des Rücktritts</p>
<p>Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.</p></blockquote>
<p>WK LEGAL berät verschiedene Online Shops in täglichen Fragen zum Fernabsatzrecht und zum abmahnsicheren Betrieb des Online Shops. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre Fragen rund um Ihren Online Shop zur Verfügung.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/keine-hinsendekosten-beim-widerruf' addthis:title='Keine Hinsendekosten für Verbraucher beim Widerruf ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 12:50:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
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		<category><![CDATA[AGB]]></category>
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		<category><![CDATA[Unterlassung]]></category>
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		<category><![CDATA[Widerrufsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ sollen die Rechte der Online-Händler gestärkt werden. Die Konsequenz dieses Gesetzes ist die morgen, am 11. Juni 2010, in Kraft tretende neue Muster-Widerrufsbelehrung. Bereits am 24. April 2010 hatten wir über die verschiedenen [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung' addthis:title='Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ sollen die Rechte der Online-Händler gestärkt werden. Die Konsequenz dieses Gesetzes ist die morgen, am 11. Juni 2010, in Kraft tretende neue Muster-Widerrufsbelehrung.</p>
<p>Bereits am 24. April 2010 hatten wir über die verschiedenen Neuerungen und die Anforderungen, die durch dieses Gesetz eintreten, berichtet</p>
<p>Online Shop Betreibern und eBay Händlern ist dringend anzuraten die aktuell vorgehaltene Widerrufsbelehrung auf Abmahnsicherheit zu kontrollieren.</p>
<p>Besonders die Veränderung hinsichtlich der Widerrufsfrist wird wieder die Möglichkeit für eine Vielzahl an Abmahnungen ermöglichen. Die Widerrufsfrist beträgt zukünftig nicht mehr zwei Wochen, sondern 14 Tage.</p>
<p>Werden Verträge, wie bei ebay und manchen wenigen Online Shops, über den Bildschirm und ohne Einsatz einer E-Mail Korrespondenz geschlossen, gilt zukünftig auch die 14tägige Widerrufsfrist, sofern die Widerrufsbelehrung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nachgereicht wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn mit der ersten E-Mail nach Vertragsabschluss die Widerrufsbelehrung übermittelt wird.</p>
<p>Besonders eBay Händlern ist aktuell zu raten nicht ungeprüft die Muster-Widerrufsbelehrung zu verwenden. Der Grund liegt hierfür in der noch fehlenden technischen Umsetzung durch ebay, welche die im Verkaufsformular im Feld „Rücknahmebedingungen“ angegebene Widerrufs- oder Rückgabebelehrung des Verkäufers voraussichtlich erst im Juli 2010 in die am Angebotsende versendete E-Mail einpflegen wird.</p>
<p>Nachfolgend erhalten Sie die Musterwiderrufsbelehrung. Soweit Sie eine Rückgabebelehrung vorhalten, dürfen wir darauf aufmerksam machen, dass auch hierfür ein neues Muster ab morgen in Kraft tritt.</p>
<p><strong>Wir weisen vor der Verwendung des nachfolgenden Musters ausdrücklich darauf hin, dass dieses einer Anpassung an die sonstigen vorgehaltenen Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf, um „abmahnsicher“ und rechtswirksam zu sein.</strong></p>
<p> </p>
<blockquote><p><strong>Widerrufsbelehrung</strong></p>
<p><strong>Widerrufsrecht</strong></p>
<p>Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.</p>
<p>Der Widerruf ist zu richten an:</p>
<p>[Name/Firma] <br /> [Angaben zum gesetzlichen Vertreter] <br /> [ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)] <br /> [E-Mail-Adresse] <br /> [ggf. Faxnummer] <br /> [keine Telefonnummer]</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Widerrufsfolgen</strong></p>
<p>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.</p>
<p>Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Ende der Widerrufsbelehrung</strong></p>
</blockquote>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-06-2010-die-neue-musterwiderrufsbelehrung' addthis:title='Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Ab 11. Juni 2010 gibt es eine neue Widerrufsbelehrung</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Apr 2010 06:38:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[21.06.2010]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Muster]]></category>
		<category><![CDATA[Muster-Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Musterwiderruf]]></category>
		<category><![CDATA[online shop]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Für viele Online-Händler ist die Widerrufsbelehrung seit Jahren eine Belastung, die bei fehlerhafter Umsetzung Gegenstand einer Abmahnung werden kann. Selbst amtliche Mustervorlagen konnten letztlich keine Rechtssicherheit für den Verwender herstellen. Das vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Muster hat jedoch aktuell noch keinen Gesetzesrang, so dass sich aufgrund dieser Einordnung in die BGBInfoV durch den Gesetzgeber [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-juni-2010-gibt-es-eine-neue-widerrufsbelehrung' addthis:title='Ab 11. Juni 2010 gibt es eine neue Widerrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1571.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Für viele Online-Händler ist die Widerrufsbelehrung seit Jahren eine Belastung, die bei fehlerhafter Umsetzung Gegenstand einer Abmahnung werden kann. Selbst amtliche Mustervorlagen konnten letztlich keine Rechtssicherheit für den Verwender herstellen.</p>
<p>Das vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Muster hat jedoch aktuell noch keinen Gesetzesrang, so dass sich aufgrund dieser Einordnung in die BGBInfoV durch den Gesetzgeber Widersprüche zu aktuellen Gesetzen ergeben konnten. Dies führte zu dem Ergebnis, dass trotz Verwendung des Musters des Gesetzgebers ein Verstoß gegen ein Gesetz möglich war, der grundsätzlich gemäß §4 Nr.11 UWG wettbewerbswidrig wäre.</p>
<p>Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber mit dem Trick beholfen, in der sog. BGB-Informationsverordnung (BGB-InfoV) zu bestimmen, dass nicht wettbewerbswidrig handelt, und daher nicht abgemahnt werden kann, wer das unveränderte Musterexemplar verwendet.</p>
<p>Dieses Tricks bedarf es ab dem 11. Juni 2010 nun nicht mehr. Denn nun wird die Muster-Widerrufsbelehrung in das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) aufgenommen und erhält somit Gesetzesrang. In das BGB wird darüber hinaus der §360 eingefügt, in welchem die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nochmals klar gestellt werden, so dass hierdurch Rechtssicherheit erzielt werden wird.</p>
<blockquote><p style="margin-left: 40px;"><strong>§ 360 Widerrufs- und Rückgabebelehrung</strong></p>
<p style="margin-left: 40px;">(1) Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen. Sie muss Folgendes enthalten:<br /> 1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,<br /> 2. einen Hinweis darauf, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann,<br /> 3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und<br /> 4. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt.</p>
<p style="margin-left: 40px;">(2) Auf die Rückgabebelehrung ist Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Sie muss Folgendes enthalten:<br /> 1. einen Hinweis auf das Recht zur Rückgabe,<br /> 2. einen Hinweis darauf, dass die Ausübung des Rückgaberechts keiner Begründung bedarf,<br /> 3. einen Hinweis darauf, dass das Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform innerhalb der Rückgabefrist ausgeübt werden kann,<br /> 4. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, an den die Rückgabe zu erfolgen hat oder gegenüber dem das Rücknahmeverlangen zu erklären ist, und<br /> 5. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Rückgabefrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Sache oder des Rücknahmeverlangens genügt.</p>
<p style="margin-left: 40px;">(3) Die dem Verbraucher gemäß § 355 Abs. 3 Satz 1 mitzuteilende Widerrufsbelehrung genügt den Anforderungen des Absatzes 1 und den diesen ergänzenden Vorschriften dieses Gesetzes, wenn das Muster der Anlage 1 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform verwendet wird. Die dem Verbraucher gemäß § 356 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 355 Abs. 3 Satz 1 mitzuteilende Rückgabebelehrung genügt den Anforderungen des Absatzes 2 und den diesen ergänzenden Vorschriften dieses Gesetzes, wenn das Muster der Anlage 2 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform verwendet wird. Der Unternehmer darf unter Beachtung von Absatz 1 Satz 1 in Format und Schriftgröße von den Mustern abweichen und Zusätze wie die Firma oder ein Kennzeichen des Unternehmers anbringen.</p>
</blockquote>
<p>Mit der Umsetzung dieses Vorhabens sollte nunmehr das seit langer Zeit geforderte Maß an Rechtssicherheit für den Online-Handel gewährleistet sein. Insbesondere heißt es dazu in § 360 Abs. 3 BGB ausdrücklich, dass den gesetzlichen Anforderungen durch Verwendung der Mustervorlagen des EGBGB genüge getan wird.</p>
<p>Aber der Gesetzgeber hat weitere Änderungen vorgesehen. Denn mit der neuen Widerrufsbelehrung werden die Widerrufsfristen sowohl bei Online-Shops als auch bei ebay angeglichen. Nach der neuen Widerrufsbelehrung soll es ausreichend sein, wenn der Kunde &#8220;unverzüglich nach Vertragsschluss&#8221; über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Ebay-Händler können somit durch eine Belehrung in der ersten Mail nach Auktionsende in den Genuss der Zwei-Wochen-Widerrufsfrist kommen.</p>
<p>Durch die kommenden gesetzlichen Änderungen wird es ab Juni zwingend notwendig sein, bisher verwandte Widerrufsbelehrungen neu zu fassen. Zum einen wird in vielen Fällen nunmehr auf eine nur noch 14-tägige Widerrufsfrist hinzuweisen sein. In jedem Fall aber ändern sich die Gesetzesstellen und rechtlichen Grundlagen, auf die in der alten wie neuen Belehrung Bezug genommen wird. Um einer gerade in der Übergangszeit zu befürchtenden neuerlichen Abmahnwelle aus dem Weg zu gehen, sollten die aktuell verwendeten Widerrufsbelehrung rechtzeitig angepasst werden.</p>
<p>WK LEGAL bietet bereits im Vorfeld die Anpassung der Widerrufsbelehrung auf die neuen gesetzlichen Regelung an, so dass diese mit Inkrafttreten eingesetzt werden können, ohne dass Online-Händler eine Abmahnung befürchten müssten. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere Beratungspakete an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.</p>
<p>Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne unser Angebot. Fragen Sie uns unverbindlich nach einem Angebot für Ihren rechtssicheren Online-Shop.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/ab-11-juni-2010-gibt-es-eine-neue-widerrufsbelehrung' addthis:title='Ab 11. Juni 2010 gibt es eine neue Widerrufsbelehrung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Online-Händler tragen immer die Hinsendekosten</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Apr 2010 09:07:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[C‑511/08]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Fernabsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten der Hinsendung]]></category>
		<category><![CDATA[online handel]]></category>
		<category><![CDATA[online-händler]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie 97/7/EG]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Versandkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag im Fernabsatz]]></category>
		<category><![CDATA[VIII ZR 268/07]]></category>
		<category><![CDATA[widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofes vom 15. April 2010 (AZ: C‑511/08) stehen nationale Regelungen, die dem Verbraucher im Falle des Widerrufs die Kosten des Versandes auferlegen, im Widerspruch zu der Richtlinie 97/7/EG des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997. Der EuGH verneinte die Frage, die ihm im Jahr 208 der Bundesgerichtshof [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/online-handler-tragen-immer-die-hinsendekosten' addthis:title='Online-Händler tragen immer die Hinsendekosten ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1497.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Nach einer Entscheidung des Europ&auml;ischen Gerichtshofes vom 15. April 2010 (AZ: C‑511/08) stehen nationale Regelungen, die dem Verbraucher im Falle des Widerrufs die Kosten des Versandes auferlegen, im Widerspruch zu der Richtlinie 97/7/EG des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997.</p>
<p>Der EuGH verneinte die Frage, die ihm im Jahr 208 der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 1. Oktober 2008 &ndash; VIII ZR 268/07 &ndash; vorgelegt hatte. Der BGH beabsichtigte entgegen dem EuGH Verbraucher mit den Hinsendekosten zu belasten, weil die Kosten der R&uuml;cksendung nicht zu den &quot;infolge des Widerrufsrechtes&quot; unmittelbar entstanden Kosten geh&ouml;re, der Unternehmer einen Anspruch auf Wertersatz in H&ouml;he der Hinsendekosten habe und bei einem herk&ouml;mmlichen Kauf im realem Leben der Verbraucher auch die Kosten trage, die entstehen, wenn er in ein Gesch&auml;ft f&auml;hrt.</p>
<p>Das Urteil erging im Wege eines durch den BGH initiierten Vorabentscheidungsverfahrens.</p>
<p>Nach der nun ergangenen Entscheidung sind derartige Klauseln nicht mit der Euop&auml;ischen Richtlinie in Einklang zu bringen. Denn nach Ansicht des EuGH h&auml;tten die Bestimmungen der Richtlinie eindeutig zum Ziel, den Verbraucher nicht von der Aus&uuml;bung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Eine Auslegung, nach der es den Mitgliedsstaaten erlaubt w&auml;re, zuzulassen, dass im Widerrufsfall die Kosten der Zusendung zu Lasten des Verbrauchers gingen, liefe diesem Ziel zuwider.</p>
<p>In der betroffenen Richtlinie hei&szlig;t es:</p>
<p><em>&quot;Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 &uuml;ber den Verbraucherschutz bei Vertragsabschl&uuml;ssen im Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der bei einem Fernabsatzvertrag der Verbraucher die Kosten f&uuml;r die Zusendung der Ware zu tragen hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.&quot;</em></p>
<p>Nach Ansicht des EuGH st&uuml;nden vielmehr die dem Verbraucher entstehenden Kosten der unmittelbaren R&uuml;cksendung der Ware in einer ausgewogenen Risikoverteilung zu dem von dem Unternehmer oder Online-H&auml;ndler zu tragenden Versandkosten f&uuml;r den Versandweg zu Kunden.</p>
<p>Online-H&auml;ndler tragen also regelm&auml;&szlig;ig die Kosten des Versandes zum Kunden und diese sind auch im Falle des Widerrufs nicht von dem an den Kunden zur&uuml;ckzuerstattenden bezahlten Betrag abzuziehen. Dies wurde bereits in dem aktuellen Muster der Widerrufsbelehrung ber&uuml;cksichtigt, in welchem dem Kunden lediglich die Kosten der R&uuml;cksendung auferlegt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Online-H&auml;ndlern, die dem Kunden im Falle des Widerrufs auch die Kosten des Hinversandes &uuml;bertragen wollen, sollten ihre Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen aus diesem Grunde dringend ab&auml;ndern. Denn auch in diesem Falle sind Online-H&auml;ndler darauf hinzuweisen, dass ein diesbez&uuml;glicher Versto&szlig; einen Wettbewerbsversto&szlig; bedeuten w&uuml;rde, der durch einen Mitbewerber abgemahnt werden k&ouml;nnte.</p>
<p>Sie haben weitere Fragen? WK LEGAL ber&auml;t Sie gerne bei Fragen zum Thema &quot;Rechtssicherer Online Shop&quot; oder Gestaltung von &quot;Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen&quot;. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Website unter <a target="_blank" href="http://www.wklegal.de/">www.wklegal.de</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/zivilrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen/online-handler-tragen-immer-die-hinsendekosten' addthis:title='Online-Händler tragen immer die Hinsendekosten ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>BGH: Zur Zulässigkeit eines pauschalierten Schadensersatzes in AGB</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Apr 2010 09:11:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[pauschalierter Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Verhandlungsterim 14.04.2010]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Verhandlungstermin am 14. April 2010 wird sich der BGH mit der Frage der Zul&#228;ssigkeit eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs in Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen besch&#228;ftigen. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: &#8222;Am 10. Januar 2008 kaufte die Beklagte von der Kl&#228;gerin, einer Fahrzeugh&#228;ndlerin, ein gebrauchtes Kraftfahrzeug zum Preis von 29.000 &#8364;. Dabei sollte ein Gebrauchtfahrzeug der Beklagten in [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/bgh-zur-zulassigkeit-eines-pauschalierten-schadensersatzes-in-agb' addthis:title='BGH: Zur Zulässigkeit eines pauschalierten Schadensersatzes in AGB ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1431.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p style="text-align: justify;">Im Verhandlungstermin am 14. April 2010 wird sich der BGH mit der Frage der Zul&auml;ssigkeit eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs in Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen besch&auml;ftigen. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:</p>
<p><span id="more-1431"></span></p>
<p style="text-align: justify;">&bdquo;Am 10. Januar 2008 kaufte die Beklagte von der Kl&auml;gerin, einer Fahrzeugh&auml;ndlerin, ein gebrauchtes Kraftfahrzeug zum Preis von 29.000 &euro;. Dabei sollte ein Gebrauchtfahrzeug der Beklagten in Zahlung gegeben und mit 6.200 &euro; auf den Kaufpreis angerechnet werden. Die von der Kl&auml;gerin verwendeten Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen enthalten unter anderem folgende Klauseln:</p>
<p style="text-align: justify;">&quot;1. Der K&auml;ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk&auml;ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.</p>
<p style="text-align: justify;">2. Verlangt der Verk&auml;ufer Schadensersatz, so betr&auml;gt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist h&ouml;her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk&auml;ufer einen h&ouml;heren oder der K&auml;ufer einen geringeren Schaden nachweist.&quot;</p>
<p style="text-align: justify;">Am 15. Januar 2008 trat die Beklagte vom Kaufvertrag zur&uuml;ck. Mit Schreiben vom gleichen Tage best&auml;tigte die Kl&auml;gerin den Vertragsr&uuml;cktritt und erkl&auml;rte, die Beklagte aus den Verpflichtungen des geschlossenen Kaufvertrages zu entlassen. Gleichzeitig bat sie um Zahlung der im Kaufvertrag vorgesehenen Abstandssumme in H&ouml;he von 10 % des Kaufpreises und wies darauf hin, dass mit Zahlung dieses Betrages die vertraglichen Pflichten der Beklagten abgegolten seien. Die Beklagte lehnte eine Zahlung ab.&ldquo; (Quelle: Pressestelle d. Bundesgerichtshof)</p>
<p style="text-align: justify;">Entgegen der Ansicht der Beklagten, wonach die oben genannte Klausel gegen &sect; 309 Nr. 5 Buchst. b BGB versto&szlig;e, weil der Hinweis fehle, dass der Kunde nachweisen k&ouml;nne, dass gar kein Schaden entstanden sei, hatte die Zahlungsklage in H&ouml;he von 2.900,00 &euro; in beiden Vorinstanzen (AG Main, Az. 87 C 53/98 und LG Mainz, Az. 301 S 170/08) vollumf&auml;nglich Erfolg. Nach Ansicht des Berufungsgerichts verlange &sect; 309 Nr. 5 Buchst. b BGB lediglich den ausdr&uuml;cklichen Hinweis auf die M&ouml;glichkeit des Gegenbeweises, dass kein oder nur ein geringerer Schaden eingetreten sei. Hierbei sei es jedoch nicht erforderlich, dass der Verwender den Wortlaut des Gesetzes &uuml;bernehme. Die durch die Kl&auml;gerin verwendete Klausel werde den Anforderungen der Vorschrift ausreichend gerecht, da sie dem K&auml;ufer unmissverst&auml;ndlich die M&ouml;glichkeit er&ouml;ffne nachzuweisen, dass der Beklagten ein geringerer schaden entstanden sei. Dies schlie&szlig;e erkennbar auch den Nachweis ein, dass der Beklagten &uuml;berhaupt kein Schaden entstanden sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter. Wir werden unsere Leser an dieser Stelle wie gewohnt aktuell &uuml;ber den Ausgang dieses Verfahrens informieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu den Spezialgebieten von WK LEGAL geh&ouml;rt u. a. das Vertragsrecht sowie die Gestaltung und Pr&uuml;fung von Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter <a href="http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/vertragsrecht">www.wklegal.de/rechtsgebiete/vertragsrecht</a>  oder schreiben Sie uns eine E-Mail an  <a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a><br />
&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/bgh-zur-zulassigkeit-eines-pauschalierten-schadensersatzes-in-agb' addthis:title='BGH: Zur Zulässigkeit eines pauschalierten Schadensersatzes in AGB ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aktuell: OLG Koblenz zur 40 Euro Klausel</title>
		<link>http://www.wkblog.de/allgemeines/aktuell-olg-koblenz-zur-40-euro-klausel</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/allgemeines/aktuell-olg-koblenz-zur-40-euro-klausel#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 17:06:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[40 Euro Klausel]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Koblenz]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bezug nehmend auf unseren Beitrag vom 10. M&#228;rz 2010 zum Thema &#34;Widerspr&#252;chliche Rechtsprechung zur 40 Euro Klausel im Widerrufsrecht schafft neuen Abmahngrund&#34; scheint sich eine Tendenz in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte durchzusetzen. Das OLG Koblenz hat sich in seinem Beschluss vom 8. M&#228;rz 2010 (A.: 9 U 1283/09) der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgericht angeschlossen, wonach [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/aktuell-olg-koblenz-zur-40-euro-klausel' addthis:title='Aktuell: OLG Koblenz zur 40 Euro Klausel ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1343.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p style="text-align: justify;">Bezug nehmend auf unseren Beitrag vom 10. M&auml;rz 2010 zum Thema &quot;Widerspr&uuml;chliche Rechtsprechung zur 40 Euro Klausel im Widerrufsrecht schafft neuen Abmahngrund&quot; scheint sich eine Tendenz in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte durchzusetzen.</p>
<p><span id="more-1343"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das OLG Koblenz hat sich in seinem Beschluss vom 8. M&auml;rz 2010 (A.: 9 U 1283/09) der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgericht angeschlossen, wonach es f&uuml;r die Wirksamkeit der 40 Euro Klausel einer gesonderten Regelung bedarf, da eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung selbst keine vertragliche Vereinbarung darstelle.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir empfehlen allen Onlineh&auml;ndler, die ein Widerrufsrecht einr&auml;umen und die 40 Euro Klausel anwenden wollen, dringend, ihre Internetauftritte entsprechend &uuml;berarbeiten zu lassen. Hinter jedem Kauf und Widerruf von Waren im Wert unter 40 Euro k&ouml;nnte ein Testkauf eines Mitbewerbers stecken, der anschlie&szlig;end zu einer kostenpflichtigen Abmahnung f&uuml;hren kann.</p>
<p style="text-align: justify;">WK LEGAL ber&auml;t und betreut bundesweit Onlineh&auml;ndler zu Fragen des eCommerce und Internetrechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Wettbewerbrechts.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/aktuell-olg-koblenz-zur-40-euro-klausel' addthis:title='Aktuell: OLG Koblenz zur 40 Euro Klausel ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Maßstäbe durch die UWG Reform 2009</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/neue-masstabe-durch-die-uwg-reform-2009</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/neue-masstabe-durch-die-uwg-reform-2009#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2009 08:23:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[EU Richtlinie 2005/29/EG]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtssicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[reform]]></category>
		<category><![CDATA[uwg]]></category>
		<category><![CDATA[uwg reform 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erf&#228;hrt eine Neufassung durch die UWG Reform 2009. In dieser setzt der Gesetzgeber die EU Richtlinie 2005/29/EG um und erh&#246;ht das Niveau des Verbraucherschutzes im Wettbewerbsrecht. Durch diese Umsetzung wird h&#246;here Rechtssicherheit auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene f&#252;r Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen. Durch die &#252;berarbeiteten und verbesserten [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/neue-masstabe-durch-die-uwg-reform-2009' addthis:title='Neue Maßstäbe durch die UWG Reform 2009 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/419.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erf&auml;hrt eine Neufassung durch die UWG Reform 2009. In dieser setzt der Gesetzgeber die EU Richtlinie 2005/29/EG um und erh&ouml;ht das Niveau des Verbraucherschutzes im Wettbewerbsrecht. Durch diese Umsetzung wird h&ouml;here Rechtssicherheit auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene f&uuml;r Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen.</p>
<p><span id="more-419"></span></p>
<p>Durch die &uuml;berarbeiteten und verbesserten Richtlinien des Gesetzes kommen neue Anforderungen auf Unternehmen zu. Die Gesetzes&auml;nderung forciert gegen&uuml;ber den fr&uuml;heren Richtlinien die Ber&uuml;cksichtigung der Verbraucherrechte im B2C Bereich. Weiterhin wird in der Novellierung des Gesetzes weitestgehend auf die Unterscheidung der Verh&auml;ltnisse zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und zwischen Unternehmern (B2B) verzichtet. Hieraus ergibt sich, dass das Wettbewerbsrecht sowohl f&uuml;r Kunden- als auch f&uuml;r Gesch&auml;ftsbeziehungen einheitliche Geltung erlangt und in gleichem Ma&szlig;e Verbraucher und Marktteilnehmer betrifft. Es ist anzuraten die Novellierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zu beachten, denn es drohen bei gesetzeswidrigen Handlungen Bu&szlig;gelder in H&ouml;he von bis zu EUR 50.000,00.</p>
<p>F&uuml;r Unternehmen d&uuml;rften die folgenden neuen Regelungen von besonderem Interesse sein:</p>
<ul>
<li>Das Gesetz erfasst durch den neuen Begriff der &bdquo;gesch&auml;ftlichen Handlung&ldquo; k&uuml;nftig nicht mehr allein die vorvertragliche Werbung. Betroffen sind alle Handlungen, Unterlassungen, Verhaltensweisen, die unmittelbar mit der Absatzf&ouml;rderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts oder einer Dienstleistung zusammenh&auml;ngen. Hierzu geh&ouml;ren insbesondere auch Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen, die sich auch noch nach Vertragsschluss auswirken und die es besonders zu beachten gilt, um Mitbewerbern die M&ouml;glichkeit einer Abmahnung zu geben.</li>
<li>Den Informationspflichten kommen im neuen UWG eine besondere Bedeutung zu. Durch den neuen &sect; 5a UWG (Irref&uuml;hrung durch Unterlassen) werden alle Informationen als wesentlich eingestuft, &bdquo;die auf Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftlicher Richtlinien oder auf gemeinschaftsrechtlichen Verordnungen beruhen&ldquo;. Mangels Bagatellgrenze f&uuml;hrt daher die fehlende Angabe solcher Informationen im Verh&auml;ltnis zum Verbraucher zur Unzul&auml;ssigkeit der Handlung.</li>
<li>Sofern Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis angeboten werden, ist in der Werbung k&uuml;nftig stets die Identit&auml;t und Anschrift des Unternehmers zu nennen. Dieser neuen Pflicht wird im Alltag eine sehr gro&szlig;e Bedeutung zukommen. Ob zur Identit&auml;t des Unternehmens auch Handelsregisterdetails anzugeben sind ist bisher noch nicht gekl&auml;rt.</li>
<li>Eine unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst eine beworbene Ware zu erwerben bzw. eine beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern dazu zu veranlassen, ist k&uuml;nftig verboten.</li>
<li>Besteht bei einer Ware die Notwendigkeit nach einem Ersatzteil, eines Austauschs oder einer Reparatur, d&uuml;rfen hierzu keine unwahren Angaben gemacht werden.</li>
<li>Die Herausstellung, dass ein gesetzliches Recht eine Besonderheit des Angebots darstelle, gilt k&uuml;nftig ausdr&uuml;cklich als unlauter. Dies bedeutet beispielsweise, dass der H&auml;ndler zwar noch auf die gesetzliche Gew&auml;hrleistung hinweisen, jedoch nicht mit ihr besonders werben darf. Insoweit normiert die schwarze Liste nochmals eine Handlung, welche bereits in der Vergangenheit unter dem Stichwort &bdquo;Werbung mit Selbstverst&auml;ndlichkeiten&ldquo; unzul&auml;ssig war.</li>
<li>F&uuml;r eine Werbung mittels Telefax, Email oder automatischer Anrufmaschine ist k&uuml;nftig regelm&auml;&szlig;ig eine ausdr&uuml;ckliche Einwilligung des Adressaten erforderlich, w&auml;hrend bislang auch eine konkludente Einwilligung ausreichend war. Urspr&uuml;nglich sollten im Rahmen der vorliegenden Novelle auch die Anforderungen an Telefonwerbung drastisch versch&auml;rft werden. Dies bleibt nun jedoch einem eigenen Gesetz vorbehalten, das noch im Laufe des Jahres in Kraft treten soll.</li>
</ul>
<p>Transparenz soll dar&uuml;ber hinaus die sog. &bdquo;Schwarze Liste&ldquo; des UWG bringen. In dieser sind 30 gesetzeswidrige gesch&auml;ftliche Handlungen aufgelistet. Ein Versto&szlig; gegen einen der dort aufgelisteten Punkte bedeutet immer die Unzul&auml;ssigkeit der Handlung. Diese schwarze Liste des UWG wird zuk&uuml;nftig in Abschnitte unterteilt, so dass hierdurch eine noch h&ouml;here Transparenz erzielt werden soll. Die Abschnitte werden beispielsweise wie &bdquo;Versprechen, die man nicht halten kann oder will&ldquo;, &bdquo;Verbraucher t&auml;uschen&ldquo; oder &bdquo;Getarnte Werbung&ldquo; bezeichnet sein.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/neue-masstabe-durch-die-uwg-reform-2009' addthis:title='Neue Maßstäbe durch die UWG Reform 2009 ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Qualifizierte Schriftformklausel in AGB ist unwirksam (OLG Rostock)</title>
		<link>http://www.wkblog.de/allgemeines/qualifizierte-schriftformklausel-in-agb-ist-unwirksam-olg-rostock</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 10:29:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[doppelte Schriftformklausel]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Rostock]]></category>
		<category><![CDATA[Qualifizierte Schriftformklausel]]></category>
		<category><![CDATA[Transparenzgebot]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=350</guid>
		<description><![CDATA[In einer aktuell bekannt gewordenen Entscheidung vom 19. Mai 2009 hat das OLG Rostock geurteilt, dass eine in Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen enthaltene qualifizierte Schriftformklausel gegen &#167; 307 BGB verst&#246;&#223;t und damit unwirksam ist. In dem durch das OLG Rostock zu entscheidenden Verfahren stritten die Parteien &#252;ber die Wirksamkeit einer m&#252;ndlich abgeschlossenen Aufhebungsvereinbarung zu einem gewerblichen Mietvertrag. [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/qualifizierte-schriftformklausel-in-agb-ist-unwirksam-olg-rostock' addthis:title='Qualifizierte Schriftformklausel in AGB ist unwirksam (OLG Rostock) ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/350.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>In einer aktuell bekannt gewordenen Entscheidung vom 19. Mai 2009 hat das OLG Rostock geurteilt, dass eine in Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen enthaltene qualifizierte Schriftformklausel gegen &sect; 307 BGB verst&ouml;&szlig;t und damit unwirksam ist.</p>
<p><span id="more-350"></span></p>
<p>
In dem durch das OLG Rostock zu entscheidenden Verfahren stritten die Parteien &uuml;ber die Wirksamkeit einer m&uuml;ndlich abgeschlossenen Aufhebungsvereinbarung zu einem gewerblichen Mietvertrag. Laut Vertragsurkunde bedurften &Auml;nderungen und Erg&auml;nzungen ebenso der Schriftform, wie auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.</p>
<p>Sofern ein Mietvertrag als Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingung einzuordnen ist, verst&ouml;&szlig;t eine solche Klausel nach Ansicht des OLG Rostock gegen das Transparenzgebot und ist damit unwirksam:</p>
<p>&bdquo;Eine Schriftformklausel, die nicht nur f&uuml;r Vertrags&auml;nderungen die Schriftform vorschreibt, sondern auch &Auml;nderungen der Schriftformklausel ihrerseits der Schriftform unterstellt (sog. doppelte Schriftformklausel) erweckt den Eindruck, als k&ouml;nne sie nicht durch eine die Schriftform nicht wahrende Vereinbarung abbedungen werden. [...] Dies widerspr&auml;che dem in &sect; 305b BGB niedergelegten Grundsatz des Vorrangs der Individualvereinbarung. Unwirksam ist deshalb eine Schriftformklausel, wenn sie dazu dient, nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie bei dem anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, eine m&uuml;ndliche Abrede sei entgegen &sect; 305b BGB unwirksam.&quot;</p>
<p>Hiervon zu unterscheiden sind jedoch individuell zwischen den Parteien ausgehandelte (qualifizierte-) Schriftformklauseln, die nicht den AGB-Regelungen unterliegen und damit wirksam sind.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Fazit:</span></strong> Vor dem Hintergrund, dass nahezu jeder vorgefertigte und mehrfach verwendete Vertragstext als Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingung einzuordnen ist, sollten die Parteien solche Klauseln individuell aushandeln, die ihnen besonders wesentlich erscheinen und die sp&auml;ter nicht der AGB Kontrolle unterliegen sollen. Dies kann im Einzelfall durch handschriftliche Erg&auml;nzungen oder durch gesonderte Vereinbarungen erfolgen.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/qualifizierte-schriftformklausel-in-agb-ist-unwirksam-olg-rostock' addthis:title='Qualifizierte Schriftformklausel in AGB ist unwirksam (OLG Rostock) ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abgemahnt wird &#8230;</title>
		<link>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abgemahnt-wird</link>
		<comments>http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abgemahnt-wird#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 15:44:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[impressum. widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[preisangabenverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[textilkennzeichnungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[uwg]]></category>
		<category><![CDATA[verpackungsverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

		<guid isPermaLink="false"></guid>
		<description><![CDATA[Das Thema Abmahnung ist nach wie vor besonders bei kleinen und mittelst&#228;ndischen Unternehmen tagesaktuell. So zeigen aktuelle Statistiken, dass nahezu jeder zweite Onlineh&#228;ndler in Deutschland innerhalb der letzten zw&#246;lf Monate abgemahnt worden ist. Teilweise erhielten Online-Shop-Betreiber sogar mehrere Abmahnungen innerhalb der letzten Monate. Grund und Ursache ist die Vielzahl an potentiellen Fehlerquellen in allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen, [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/abgemahnt-wird' addthis:title='Abgemahnt wird &#8230; ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/274.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Das Thema Abmahnung ist nach wie vor besonders bei kleinen und mittelst&auml;ndischen Unternehmen tagesaktuell. So zeigen aktuelle Statistiken, dass nahezu jeder zweite Onlineh&auml;ndler in Deutschland innerhalb der letzten zw&ouml;lf Monate abgemahnt worden ist. Teilweise erhielten Online-Shop-Betreiber sogar mehrere Abmahnungen innerhalb der letzten Monate.</p>
<p>Grund und Ursache ist die Vielzahl an potentiellen Fehlerquellen in allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Impressum. Mangels Bagatellschwelle f&uuml;hrt nahezu jeder Versto&szlig; zu einer Abmahnung, weil jeder Versto&szlig; gegen eine gesetzliche Norm verst&ouml;&szlig;t und damit zumindest &uuml;ber &sect; 4 Nr. 11 UWG oder &ndash; als neuestem Trend &#8211; &sect; 5a UWG abmahnbar ist.</p>
<p>Aus diesem Grunde stellen wir Ihnen nachfolgende die h&auml;ufigsten Gr&uuml;nde f&uuml;r eine Abmahnung vor.</p>
<p><span id="more-274"></span></p>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 1375px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>AGB werden lediglich in      einem zu kleinen Scrollkasten zur Verf&uuml;gung gestellt</li>
<li>Es wird der falsche      Erf&uuml;llungsort angegeben</li>
<li>Es wird der falsche      Gerichtsstand angegeben</li>
<li>Es gibt keine Regelung zum      Vertragsschluss</li>
<li>Verwendung der Klausel,      dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen</li>
<li>&quot;Alle Angebote sind &#8211;      auch bzgl. der Preisangaben &#8211; freibleibend und unverbindlich&quot;</li>
<li>Fehlen einer      Widerrufsbelehrung</li>
<li>Gleichzeitige Widerrufs-      und R&uuml;ckgabebelehrung</li>
<li>Verwendung der nicht mehr      g&uuml;ltigen Musterwiderrufsbelehrung</li>
<li>Bezugnahme auf eine      Verbrauchergemeinschaft</li>
<li>Keine Angabe &uuml;ber den      Widerrufsfristbeginn</li>
<li>Angabe eines falschen      Widerrufsfristbeginns</li>
<li>Widerrufsfrist von 4 Wochen      anstatt 1 Monat</li>
<li>Die Information, die Voraussetzung f&uuml;r den Fristbeginn sei die Erf&uuml;llung der Anforderungen des &sect; 312c Abs. 2 BGB i.V.m. &sect; 3 BGB-Info.</li>
<li>Keine Angabe des      Widerrufsadressaten</li>
<li>Verweis auf das Impressum      bzgl. des Widerrufsadressaten</li>
<li>Angabe der Telefonnummer in      der Widerrufsbelehrung</li>
<li>Irref&uuml;hrende Angaben zur      Faxnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung</li>
<li>Abh&auml;ngigkeit des Widerrufs      von Frankierung</li>
<li>Unfreie Warenr&uuml;cksendung      wird nicht angenommen</li>
<li>R&uuml;cksendekosten werden      pauschal dem K&auml;ufer auferlegt</li>
<li>Falscher Warenwert bei      R&uuml;cksendekostentragung angegeben (50 Euro statt 40, &hellip;)</li>
<li>Hinweis, dass auch bei einem h&ouml;heren Warenwert als 40 Euro die R&uuml;cksendekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet worden sei</li>
<li>Dem Kunden werden im Falle      des Widerrufs nicht die verauslagten Versandkosten erstattet</li>
<li>Nur in den AGB, nicht aber in der Widerrufsbelehrung wird geregelt, dass der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der R&uuml;cksendung der Widerrufsware zu tragen habe.</li>
<li>Widerrufsbelehrung befindet      sich in zu kleinem Scrollkasten</li>
<li>Widerrufsbelehrung enth&auml;lt      keine oder fehlerhafte Angaben zu Rechtsfolgen</li>
<li>Fehlender Hinweis, dass      auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen und gezogene Nutzungen      herauszugeben hat</li>
<li>Fehlender Hinweis auf die      Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Verschlechterung der Sache</li>
<li>Fehlender Hinweis, dass der Verbraucher im Falle der R&uuml;ckabwicklung des Kaufvertrages ein Recht auf Erstattung aller von ihm erbrachten Zahlungen einschlie&szlig;lich etwaiger Zinsen hat</li>
<li>Hinweis, dass Widerruf auch      durch R&uuml;cksendung der Ware erfolgen kann, fehlt</li>
<li>Hinweis, dass Widerruf nur      durch R&uuml;cksendung der Ware erfolgen kann</li>
<li>Hinweis, dass      Kontaktaufnahme zur Geltendmachung des Widerrufsrechts notwendig sei</li>
<li>Hinweis, dass Ware mit      entfernten oder ge&ouml;ffneten Garantiesiegeln vom Umtausch ausgeschlossen sei</li>
<li>Hinweis, dass Ware mit      Gebrauchsspuren vom Umtausch ausgeschlossen sei</li>
<li>Hinweis, dass eingeschwei&szlig;te Ware durch &Ouml;ffnen der Verpackung entsiegelt und damit vom Umtausch ausgeschlossen sei Aus&uuml;bung des Widerrufsrechts wird auf R&uuml;ckgabe in Originalverpackung beschr&auml;nkt</li>
<li>Aus&uuml;bung des      Widerrufsrechts nur bei Artikel in unbenutztem Zustand m&ouml;glich</li>
<li>Der Hinweis in einer Widerrufsbelehrung auf das Erl&ouml;schen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen gem. &sect; 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB, wenn der H&auml;ndler keine Dienstleistungen anbietet.</li>
<li>Der Verbraucher tr&auml;gt die      Gefahr des zuf&auml;lligen Untergangs nach &Uuml;bergabe an die Transportperson</li>
<li>Pflicht zur unverz&uuml;glichen      Anzeige bei Transportsch&auml;den</li>
<li>Angaben hinsichtlich nicht      hinreichend bestimmter Lieferfristen</li>
<li>Hinweis, dass der      Verbraucher die Ware versichern soll</li>
<li>Vorbehalt der      Selbstbelieferung</li>
<li>Versandkosten m&uuml;ssen      erfragt werden</li>
<li>Keine Angabe von      Versandkosten bei Auslandsversand</li>
<li>K&auml;ufer muss Kosten der      R&uuml;cksendung aus dem Ausland bei mangelhafter Sache tragen</li>
<li>Ausschluss des      Widerrufsrechts des Verbrauchers bei Selbstabholung</li>
<li>R&uuml;cktritt des Verk&auml;ufers      f&uuml;r den Fall, dass die Zustellung der Ware trotz einmaligem      Auslieferungsversuch scheitert.</li>
<li>Bei Nichtantritt der Reise wird dem Kunden pauschal der vollst&auml;ndige Reisepreis auferlegt ohne den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass er die M&ouml;glichkeit der Darlegung eines geringeren Schadens hat</li>
<li>Ausschluss der      Gew&auml;hrleistung</li>
<li>Gew&auml;hrleistung wird in      Abh&auml;ngigkeit zur Rechnung oder Kaufbeleg gestellt</li>
<li>Vorbehalt der Art der      Gew&auml;hrleistung</li>
<li>Begrenzung der      Gew&auml;hrleistung auf ein Jahr</li>
<li>Ausschluss des      Schadensersatzes</li>
<li>Haftungsausschluss bei      subjektiver Unm&ouml;glichkeit</li>
<li>Haftungsbeschr&auml;nkungen in      unzul&auml;ssiger Form</li>
<li>Haftungsbeschr&auml;nkung bis      zur H&ouml;he des Kaufpreises</li>
<li>Pflicht zur R&uuml;ge des      Verbraucher gegen&uuml;ber dem Hersteller</li>
<li>Erweiterung des      Eigentumsvorbehaltes</li>
<li>&shy;Verwendung der      Salvatorischen Klausel</li>
<li>Zulassung der Aufrechnung      nur mit anerkannten oder rechtskr&auml;ftig festgestellten Gegenforderungen</li>
<li>&shy; Klausel &bdquo;Wenn Kunde nicht      zahlt, verf&uuml;gt H&auml;ndler bzgl. Ware anderweitig&ldquo;</li>
<li>Festsetzung eines pauschalen Wertersatzes      in H&ouml;he von 100% im Falle des Widerrufs</li>
<li>Vorbehalt bei &Auml;nderungen</li>
<li>Vorbehalt zu      Teillieferungen</li>
<li>&Auml;nderungen in Form, Farbe,      Gewicht und technischen Details bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.</li>
<li>Zusicherung einer      lebenslangen Garantie</li>
<li>Werbung von Herstellern f&uuml;r      40-j&auml;hrige Haltbarkeitsgarantie</li>
<li>Werbung mit Garantie ohne      Hinweis auf daneben bestehendes Gew&auml;hrleistungsrecht</li>
<li>Verwendung ungenauer      Angaben bzgl. der Lieferzeit wie &bdquo;in der Regel&ldquo; oder &bdquo;ca.&ldquo;</li>
<li>Verwendung nicht      identischer Produktbilder ohne entsprechenden Hinweis</li>
</ol>
</td>
</tr>
<tr>
<td>&nbsp;</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Impressum</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 181px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr valign="top">
<td>
<ol>
<li>Kein      Vorhalt eines Impressums</li>
<li>Keine      Angabe der E-Mail Adresse</li>
<li>Statt      einer E-Mail Adresse wird auf ein Kontaktformular verwiesen</li>
<li>Telefonnummer      wird nicht angegeben</li>
<li>Postanschrift      wird falsch angegeben</li>
<li>Hinweis      auf die Rechtsform fehlt</li>
<li>Vertretungsberechtigte      Person wird nicht angegeben</li>
<li>Vertretungsberechtigte      Gesellschafter werden nicht vollst&auml;ndig aufgef&uuml;hrt</li>
<li>Bei      einer GmbH wird der Name des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers nicht angegeben</li>
<li>Vorname      wird abgek&uuml;rzt</li>
<li>Registernummern      werden nicht angegeben</li>
<li>Widerspr&uuml;chliche      Angaben innerhalb der Impressumsangaben</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Besonders wichtige Regelungen, die regelm&auml;&szlig;ig Gegenstand von Abmahnungen sind.</p>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Preisangabenverordnung</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 97px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>Die      Angabe zur Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer wird unterlassen</li>
<li>F&uuml;r      einen Tag g&uuml;ltige Werbung mit &bdquo;ohne 19% Mehrwertsteuer&ldquo;</li>
<li>Angaben      von Kleinunternehmern zur Umsatzsteuer, obwohl diese nicht erhoben wird</li>
<li>Angaben      zur Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer an falscher Stelle</li>
<li>Artikelbeschreibung      enth&auml;lt unterschiedliche Angaben zur Mehrwertsteuer</li>
<li>Grundpreisangaben      sind nicht genannt</li>
<li>Grundpreisangaben      werden an falscher Stelle genannt</li>
<li>Keine      Angabe der f&uuml;r das Ausland bestimmten Versandkosten</li>
<li>Keine      Auflistung der Versandkosten in die EU, wenn ein Versand in die EU grunds&auml;tzlich      angeboten wird</li>
<li>Versandkosten      werden nur in den AGB oder im Warenkorb angezeigt</li>
<li>Nicht      ver&ouml;ffentlichte gewichtsabh&auml;ngige Versandkosten</li>
<li>Preisangaben      in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zus&auml;tzlich anfallende Versandkosten</li>
<li>Angabe      einer Preisspanne bei Hotels</li>
<li>Kein      Hinweis vor Bestellprozess auf einen Paypalzuschlag</li>
<li>Nicht      klar erkennbare Ausweisung der Rahmenbedingungen bzw. wesentlichen      Umst&auml;nde (insbesondere Dauer oder zeitliche Befristung) einer Preissenkung      oder Rabattaktion</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Textilkennzeichnungsgesetz</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 83px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>&shy;Nichtkennzeichnung von      kennzeichnungspflichtigen Textilien nach dem TextKennzG</li>
<li>Keine Angaben zum      Rohstoffgehalt&nbsp; (z.B. 100 % Baumwolle)</li>
<li>Bambus wird als textiler      Rohstoff angegeben</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong><span style="font-size: medium;">Urheberrecht</span></strong></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 90px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>Unberechtigte Verwendung      von Stadtplanausschnitten von Karthographieverlage</li>
<li>Unberechtigte Verwendung fremder      Produktbilder oder Artikelbeschreibungen</li>
<li>Unberechtigte Verwendung fremder      Werbeslogans</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Verpackungsverodnung</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 113px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>&shy;Abw&auml;lzung der      Verpackungsentsorgungskosten auf den K&auml;ufer</li>
<li>&shy;Fehlender Hinweis auf      M&ouml;glichkeit der kostenlosen R&uuml;ckgabe von Verpackungs- und Versandmaterial</li>
<li>Es wird nicht &uuml;ber Regeln      der Verpackungsverordnung belehrt</li>
<li>Online-H&auml;ndler hat sich      keinem Entsorgungsdienstleister f&uuml;r Verpackungen angeschlossen</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong><span style="font-size: medium;">Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)</span></strong></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 534px; height: 77px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>Irref&uuml;hrende      Qualit&auml;tsber&uuml;hmung in Werbung &shy;</li>
<li>Irref&uuml;hrung &uuml;ber die stoffliche      Zusammensetzung von Waren in Werbung</li>
<li>&shy;Werbung mit irref&uuml;hrenden      Wirkungsaussagen (z.B. bei Antikalkger&auml;ten)</li>
<li>&shy;Irref&uuml;hrende Werbung bei      Multikernprozessoren (etwa 4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz)</li>
<li>&shy;Irref&uuml;hrende Werbung f&uuml;r      g&uuml;nstige &bdquo;No-Name-Produkte&ldquo;, wenn es sich nicht um Originalware handelt</li>
<li>&shy;Verwendung des Begriffs &bdquo;Werbeware&ldquo;      in Werbeanzeigen</li>
<li>&shy;Bei      Medikamenten/Kosmetika: Werbung mit unterschiedlichsten Heilwirkungen,      obwohl diese tats&auml;chlich nicht bestehen oder wissenschaftlich nicht      hinreichend gesichert sind</li>
<li>Werbung mit Begriff      &quot;Blitzversand&quot; (obwohl kein besonders schneller Versand erfolgt)</li>
<li>Werbung mit nicht      transparente Versandrabatten bei Mehrfachbestellungen</li>
<li>Werbung enth&auml;lt      intransparente (irref&uuml;hrende) Preisgegen&uuml;berstellungen</li>
<li>Werbung mit Garantien</li>
<li>Werbung mit Preiswerbungsschlagw&ouml;rtern</li>
<li>Unlautere Werbung mit      Begriff &quot;Made in Germany&quot;</li>
<li>Werbeslogan &quot;20% auf      Alles &ndash; au&szlig;er Tiernahrung&quot;</li>
<li>Anwalt wirbt auf Briefkopf,      dass eine Auftretungsberechtigung an allen Amts-, Land- und      Oberlandesgerichten gegeben sei.</li>
<li>Verschwiegen wird, dass es      sich bei Ware um Auslaufmodell handelt</li>
<li>Unzul&auml;ssige Werbung mit      Preisvorteilen</li>
<li>Begriff &quot;Ladenpreis&quot;</li>
<li>Falsches Gr&uuml;ndungsjahr      eines Unternehmens angegeben</li>
<li>Werbung mit der Aussage &bdquo;Solange      der Vorrat reicht&ldquo;</li>
<li>Der Hinweis      &quot;CE-gepr&uuml;ft&quot;</li>
<li>Werbung mit sog.      Heilsteinen</li>
<li>Werbung mit Massagebrillen      mit Wirkungsaussagen wie &quot;verbesserte Sehkraft&quot;</li>
<li>Werbung mit: Verbraucher      erh&auml;lt Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer</li>
<li>Werbung mit: Verbraucher      wird ein Widerrufs- oder R&uuml;ckgaberecht einger&auml;umt</li>
<li>Werbung mit: 24 Monate      Gew&auml;hrleistung bei Neuware</li>
<li>Werbung mit: &bdquo;Absolute      Neuware in Originalverpackung&ldquo;</li>
<li>Werbung mit      Konkurrenzpreisen</li>
<li>Werbung mit nicht      durchgef&uuml;hrten Tests</li>
<li>Werbung mit Testergebnissen      ohne Angabe der Fundstelle</li>
<li>Verunglimpfung des      Mitbewerbers</li>
<li>Werbung mit falschen      Herkunftsangaben</li>
<li>Unverlangt zugesandte      E-Mail Newsletter</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Abmahnf&auml;hige Verst&ouml;&szlig;e bei ebay</strong></span></p>
<table style="background-color: #d4dce8; width: 536px; height: 295px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ol>
<li>Eigene AGB regeln, dass der      Vertrag erst mit Annahme durch den Versteigernden zustande kommt</li>
<li>&quot;Alle Angebote      freibleibend&quot;</li>
<li>Vorbehalt von      Preis&auml;nderungen</li>
<li>Pauschalierter      Schadensersatz in verdeckter Form</li>
<li>&bdquo;&Auml;nderungen der      Abbildungen, Beschreibungen etc. sind unverbindlich&ldquo;</li>
<li>Keine Angabe der      Versandkosten in unmittelbarer N&auml;he des &bdquo;Sofort Kaufen&ldquo; Buttons</li>
<li>Weiterreichung von      Paypal-Geb&uuml;hren ohne entsprechenden Hinweis</li>
<li>Angebot einer Ware, die      nicht geliefert werden kann</li>
<li>Vertragsschluss erfolgt      nicht mit Zugangsbest&auml;tigung, sondern erst mit Auftragsbest&auml;tigung</li>
<li>Artikelbeschreibung      verweist auf den Online-Shop</li>
<li>Banner: &bdquo;Verk&auml;ufer tr&auml;gt      ebay-Geb&uuml;hren&ldquo;</li>
<li>Verwendung von R&uuml;ckgabe-      statt Widerrufsbelehrung</li>
<li>Ausschluss des      Widerrufsrechts</li>
<li>Zweiw&ouml;chige Widerrufsfrist</li>
<li>Widerrufsbelehrung wird nur      in Form einer Grafikdatei vorgehalten, indem sie von einem externen Server      in das Angebot geladen wird</li>
<li>Widerrufsbelehrung befindet      sich auf der &bdquo;mich-Seite&ldquo;</li>
<li>Die Formulierung: &quot;Im      &Uuml;brigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die      Sache nicht wie ein Eigent&uuml;mer in Gebrauch nimmt und alles unterl&auml;sst, was      deren Wert beeintr&auml;chtigt.&quot;</li>
<li>Ausweisung als      Verbraucher/Privater, obwohl Unternehmereigenschaft vorliegt</li>
</ol>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Wir m&ouml;chten darauf hinweisen, dass diese Liste nicht abschlie&szlig;end ist, sondern lediglich die regelm&auml;&szlig;igen Steitgegenst&auml;nde von Abmahnungen darstellen soll.</p>
<p>Sollten Sie festgestellt haben, dass Ihre Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen, Werbung oder Ihr Impressum Inhalte aufweist, welche mit den hier aufgef&uuml;hrten Tatbest&auml;nden &uuml;bereinstimmt, besteht dringender Beratungsbedarf. Denn in diesem Fall liegt mindestens ein Abmahngrund vor.</p>
<p>Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verf&uuml;gung.</p>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
    </tbody>
</table>
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