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Abmahnung durch Waldorf Rechtsanwälte

März 7, 2010 Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt aktuell über die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Rechtsanwälte für das Musikalbum „I Dreamed a dream“ von „Susan Boyle“ ab, wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen – sog. Filesharing – ab.

Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassung und Kostenerstattung.

Die mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedeutet für die Betroffenen erhebliche Nachteile. Aus diesem Grunde ist betroffenen anzuraten vor der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlichen Rat einzuholen, da auch teilweise im Internet frei verfügbare modifizierte Unterlassungserklärungen keinen ausreichenden Schutz bieten. 



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Erstellt von am 7. März 2010; um 3:14 Uhr.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. (Informationsrecht) ist Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Social Media Recht.


Weitere Informationen zur Person erhalten Sie unter http://www.wklegal.de/kluck/



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