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	<title>WK LEGAL Online Blog &#187; Persönlichkeitsrecht</title>
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	<description>Wirtschaft &#38; Recht. Synchron.</description>
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		<title>LG Köln: BILD verletzt Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 09:39:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Weste M.B.L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Bild-Zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Einstweilige Verfügung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht K&#246;ln hat es dem Axel Springer Verlag und der BILD Digital GmbH &#38; Co. KG am 16. April 2010 in einem einstweiligen Verf&#252;gungsverfahren untersagt Paparazzi-Fotos zu ver&#246;ffentlichen, die den TV-Moderator J&#246;rg Kachelmann bei seinem t&#228;glichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen. Nach Ansicht des Gerichts stellen die Bilder eine Verletzung des Rechts am [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/lg-koln-bild-verletzt-personlichkeitsrechte-von-jorg-kachelmann' addthis:title='LG Köln: BILD verletzt Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1552.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht K&ouml;ln hat es dem Axel Springer Verlag und der BILD Digital GmbH &amp; Co. KG am 16. April 2010 in einem einstweiligen Verf&uuml;gungsverfahren untersagt Paparazzi-Fotos zu ver&ouml;ffentlichen, die den TV-Moderator J&ouml;rg Kachelmann bei seinem t&auml;glichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Ansicht des Gerichts stellen die Bilder eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar. Auch g&auml;be es kein berechtigtes &ouml;ffentliches Interesse an der bildlichen Darstellung des priva-ten Haftalltags eines Untersuchungsh&auml;ftlings.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Entscheidung schr&auml;nkt das Landgericht K&ouml;ln zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage die Berichterstattung der BILD Zeitung ein. Bereits am 7. April 2010 hatte das Landge-richt in einem einstweiligen Verf&uuml;gungsverfahren entschieden, dass BILD (Print und Online) keine privaten SMS-Nachrichten des Moderators mehr ver&ouml;ffentlichen darf, die dieser ver-meintlich an Dritte Personen versendet haben soll. Die Ver&ouml;ffentlichung solcher privaten Nachrichten, die zudem in keinem Zusammenhang mit den strafrechtlichen Vorw&uuml;rfen ste-hen, stellt nach Ansicht des LG K&ouml;ln eine schwerwiegende Pers&ouml;nlichkeitsrechtsverletzung dar.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Moderator J&ouml;rg Kachelmann setzt sich zurzeit mit mehreren einstweiligen Verf&uuml;gungen gegen die vorverurteilende Berichterstattung unterschiedlicher Medien zur Wehr.</p>
<p style="text-align: justify;">Angesichts der zunehmend medialen Ausschlachtung solcher F&auml;lle, an der sich neben der Presse immer &ouml;fter auch die Staatsanwaltschaften beteiligen (man erinnere sich an den Fall der &bdquo;No Angels&ldquo; S&auml;ngerin) ist es beruhigend, dass Gerichte den Ausw&uuml;chsen des Sensations-journalismus Einhalt gebieten wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Medienrecht geh&ouml;rt zu den Spezialgebieten von WK LEGAL. Wenn Sie mehr &uuml;ber unsere Beratungsleistungen erfahren wollen, besuchen Sie uns un-ter&nbsp;<a href="http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/medienrecht">www.wklegal.de/rechtsgebiete/medienrecht</a> oder schreiben Sie uns eine E-Mail an&nbsp;<a href="mailto:info@wklegal.de">info@wklegal.de</a></p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/allgemeines/lg-koln-bild-verletzt-personlichkeitsrechte-von-jorg-kachelmann' addthis:title='LG Köln: BILD verletzt Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Der Wagen ist wieder da &#8211; Die SIXT Werbung auch</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 10:44:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[324 O 381/06]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[aktuelle politische Tagesereignisse]]></category>
		<category><![CDATA[allgemeines Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgesundheitsministerin]]></category>
		<category><![CDATA[I ZR 182/04]]></category>
		<category><![CDATA[Joschka Fischer]]></category>
		<category><![CDATA[Recht am eigenen Bild]]></category>
		<category><![CDATA[satirische Auseinandersetzung]]></category>
		<category><![CDATA[SIXT]]></category>
		<category><![CDATA[Ulla Schmidt]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der gestohlene Dienstwagen der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat in den vergangenen Tagen die Gem&#252;ter in Deutschland erhitzt. Nach aktuellen Meldungen ist der 100.000,- Euro teure Dienstwagen Dienstwagen der Gesundheitsministerin wieder aufgetaucht. Die Gelegenheit der intensiven Diskussion hat der Autoverleiher SIXT auch direkt f&#252;r eine neue Werbeaktion genutzt. So wirbt SIXT aktuell mit den Slogans: Mit [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/personlichkeitsrecht/der-wagen-ist-wieder-da-die-sixt-werbung-auch' addthis:title='Der Wagen ist wieder da &#8211; Die SIXT Werbung auch ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/194.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Der gestohlene Dienstwagen der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat in den vergangenen Tagen die Gem&uuml;ter in Deutschland erhitzt. Nach <a target="_blank" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,638906,00.html">aktuellen Meldungen</a> ist der 100.000,- Euro teure Dienstwagen Dienstwagen der Gesundheitsministerin wieder aufgetaucht.</p>
<p>Die Gelegenheit der intensiven Diskussion hat der Autoverleiher SIXT auch direkt f&uuml;r eine neue Werbeaktion genutzt. So wirbt SIXT aktuell mit den Slogans:</p>
<blockquote>
<p>Mit dem Dienstwagen in Urlaub? Es gibt SIXT doch auch in Alicante!</p>
</blockquote>
<blockquote>
<p>&quot;Versprochen. N&auml;chstes mal miete ich bei SIXT.&quot;</p>
</blockquote>
<p><span id="more-194"></span></p>

<a href='http://www.wkblog.de/medienrecht/personlichkeitsrecht/der-wagen-ist-wieder-da-die-sixt-werbung-auch/attachment/sixt-schmidt_sprachkurs' title='Sixt schmidt_Sprachkurs'><img width="150" height="150" src="http://www.wkblog.de/wp-content/uploads/Sixt-schmidt_Sprachkurs-150x150.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Sixt schmidt_Sprachkurs" title="Sixt schmidt_Sprachkurs" /></a>
<a href='http://www.wkblog.de/medienrecht/personlichkeitsrecht/der-wagen-ist-wieder-da-die-sixt-werbung-auch/attachment/sixt-schmidt-01' title='Sixt schmidt 01'><img width="150" height="150" src="http://www.wkblog.de/wp-content/uploads/Sixt-schmidt-01-150x150.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Sixt schmidt 01" title="Sixt schmidt 01" /></a>
<a href='http://www.wkblog.de/medienrecht/personlichkeitsrecht/der-wagen-ist-wieder-da-die-sixt-werbung-auch/attachment/sixt-schmidt-karte' title='Sixt Schmidt Karte'><img width="150" height="150" src="http://www.wkblog.de/wp-content/uploads/Sixt-Schmidt-Karte-150x150.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="Sixt Schmidt Karte" title="Sixt Schmidt Karte" /></a>
<a href='http://www.wkblog.de/medienrecht/personlichkeitsrecht/der-wagen-ist-wieder-da-die-sixt-werbung-auch/attachment/8_feigheit_sixt' title='8_Feigheit_Sixt'><img width="150" height="150" src="http://www.wkblog.de/wp-content/uploads/8_Feigheit_Sixt-150x150.jpg" class="attachment-thumbnail" alt="8_Feigheit_Sixt" title="8_Feigheit_Sixt" /></a>

<p>Es stellt sich jedoch die Frage, ob hierauf juristisch geantwortet werden wird. SIXT war in der Vergangenheit mehrfach wegen Verletzung des Pers&ouml;nlichkeitsrechts abgemahnt worden, weil sie Bilder von Politikern f&uuml;r ihre Werbung verwendet hatten.</p>
<p>Und f&uuml;r den Fall, dass juristische Schritte gegen diese Werbung eingeleitet werden, d&uuml;rfte mit Spannung zu erwarten sein, wie die Gerichte diesen Fall bewerten.</p>
<p>So hatte sich vor einiger Zeit der Politiker Oskar Lafontaine versucht gegen eine Werbeanzeige von SIXT zu wehren, die kurz nach seinem R&uuml;cktritt als damaliger SPD-Finanzminister erschien und ihn neben den &uuml;brigen Kabinettsmitgliedern zeigte. Das Bild von Oskar Lafontaine war dabei durchgestrichen worden. Die gesamte Werbung wurde dann mit dem Spruch kommentiert: &bdquo;Sixt verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit&ldquo;.</p>
<p><a href="../wp-content/uploads/2009/07/8_Feigheit_Sixt.jpg"><img title="8_Feigheit_Sixt" alt="8_Feigheit_Sixt" width="500" height="352" src="../wp-content/uploads/2009/07/8_Feigheit_Sixt.jpg" /></a></p>
<p>Die Instanzgerichte sahen darin aufgrund dieser nicht gewollten Kommerzialisierung der Person des Kl&auml;gers zu Werbezwecken eine Verletzung der verm&ouml;gensrechtlichen Bestandteile seines allgemeinen Pers&ouml;nlichkeitsrechts und sprachen ihm 100.000 EUR zu. Der Bundesgerichtshof wies auf die Revision der Beklagten die Klage mit Datum 26. Oktober 2006 (AZ. I ZR 182/04) ab.</p>
<p>Die Mitglieder des I. Zivilsenats waren der Ansicht, dass entscheidend sei, dass der Kl&auml;ger &uuml;ber die Verwendung seines Bildnisses zu Werbezwecken zu entscheiden allein befugt sei. Jedoch trete das Pers&ouml;nlichkeitsrecht des Kl&auml;gers im Rahmen einer Abw&auml;gung mit dem auch im Bereich der Wirtschaftswerbung bestehenden Rechts auf freie Meinungs&auml;u&szlig;erung des Beklagten zur&uuml;ck: &bdquo;Die Verwendung des Bildnisses erweckt nicht den Eindruck, der Abgebildete empfehle das beworbene Produkt&ldquo;, der Werbewert des Kl&auml;gers werde nicht auf die beworbene unternehmerische Leistung &uuml;bertragen. Vielmehr sei die Werbung &bdquo;Teil einer satirischen Auseinandersetzung der Beklagten mit dem R&uuml;cktritt des Kl&auml;gers als einem aktuellen politischen Tagesereignis&ldquo;. Zudem sei nur eine kontextneutrale Portraitaufnahme verwendet worden, in Gr&ouml;&szlig;e und Anordnung gleich denen der anderen Kabinettsmitglieder.</p>
<p>Dies setzt jedoch voraus, dass die aktuelle Werbung von SIXT als satirische Auseinandersetzung mit aktuellen politischen Tagesereignissen angesehen werden m&uuml;sste.</p>
<p>W&uuml;rde diese Werbung nicht als solche angesehen werden, d&uuml;rfte eine Entscheidung wie im Fall des fr&uuml;heren Au&szlig;enministers Joschka Fischer gegen den Axel Springer Verlag zu erwarten sein. Fischer wandte sich gegen eine Einf&uuml;hrungskampagne f&uuml;r eine Kompaktausgabe einer Zeitung, die Anzeigen mit Abbildungen bekannter Pers&ouml;nlichkeiten zeigte, denen sie die Gesichtsz&uuml;ge j&uuml;ngerer Kinder gab.</p>
<p>Das Landgericht Hamburg (AZ: 324 O 381/06) entschied am 27.10.2006 hierzu, dass der Verlag durch diese Kampagne rechtswidrig in das Recht des Kl&auml;gers am eigenen Bild und zugleich in sein allgemeines Pers&ouml;nlichkeitsrecht eingegriffen habe. Angesichts der damit einhergehenden werblichen Vereinnahmung des Kl&auml;gers sei sie ihm zum Bereicherungsausgleich bzw. zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kl&auml;ger k&ouml;nne diesen Ersatz in H&ouml;he des Betrages verlangen, den die Beklagte als Entgelt h&auml;tte entrichten m&uuml;ssen, wenn der Kl&auml;ger ihr die Benutzung seines Bildnisses gestattet h&auml;tte. Hierbei handele es sich um die so genannte fiktive Lizenz. Ma&szlig;geblich f&uuml;r deren Bemessung sei das, was vern&uuml;nftige Vertragspartner in der Lage der Parteien unter Ber&uuml;cksichtigung aller Umst&auml;nde des Einzelfalls als angemessenes Honorar vereinbart h&auml;tten. Bei der hier zu treffenden Entscheidung seien insbesondere die Bekanntheit des Kl&auml;gers, sein Sympathie- bzw. sein Imagewert entscheidend gewesen sowie der besonders hohe Aufmerksamkeitswert und der Verbreitungsgrad der Werbung. Dies zugrunde gelegt halte die Kammer eine fiktive Lizenz von EUR 200.000,- in diesem Fall f&uuml;r angemessen.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/personlichkeitsrecht/der-wagen-ist-wieder-da-die-sixt-werbung-auch' addthis:title='Der Wagen ist wieder da &#8211; Die SIXT Werbung auch ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>BGH hält spickmich.de für zulässig</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Jun 2009 09:28:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der u. a. f&#252;r den Schutz des Pers&#246;nlichkeitsrechts und Anspr&#252;che aus dem Bundesdatenschutzgesetz zust&#228;ndige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 23. Juni 2009 &#8211; AZ: VI ZR 196/08 &#8211; entschieden, dass die Bewertung der Leistungen einer Lehrerin mit Namensnennung durch Sch&#252;ler auf der Website www.spickmich.de zul&#228;ssig ist. In der zu dieser Entscheidung [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/bgh-halt-spickmich-de-fur-zulassig' addthis:title='BGH hält spickmich.de für zulässig ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/47.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Der u. a. f&uuml;r den Schutz des Pers&ouml;nlichkeitsrechts und Anspr&uuml;che aus dem Bundesdatenschutzgesetz zust&auml;ndige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2009&amp;Sort=3&amp;nr=48374&amp;linked=urt&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf">Urteil vom 23. Juni 2009 &ndash; AZ: VI ZR 196/08</a> &ndash; entschieden, dass die Bewertung der Leistungen einer Lehrerin mit Namensnennung durch Sch&uuml;ler auf der Website <a href="http://www.spickmich.de/">www.spickmich.de</a> zul&auml;ssig ist.</p>
<p><span id="more-47"></span></p>
<p>In der zu dieser Entscheidung geh&ouml;renden <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=967224ece3ca9c5f04c823b878c9ae91&amp;client=12&amp;nr=48373&amp;linked=pm&amp;Blank=1">Pressemitteilung</a> teilt der Bundesgerichtshof mit:</p>
<blockquote>
<p align="justify">Die Parteien streiten &uuml;ber die Zul&auml;ssigkeit der Bewertung der Leistungen der Kl&auml;gerin als Lehrerin mit Namensnennung durch Sch&uuml;ler auf der Website www.spickmich.de, die von den Beklagten gestaltet und verwaltet wird. Zugang zu dem Portal haben nur registrierte Nutzer. Die Registrierung erfolgt nach Eingabe des Namens der Schule, des Schulortes, eines Benutzernamens und einer E-mail-Adresse. An die E-mail-Adresse wird ein Passwort versandt, das den Zugang zu dem Portal er&ouml;ffnet. Die mit den Schulnoten 1 bis 6 abzugebenden Bewertungen sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa &quot;cool und witzig&quot;, &quot;beliebt&quot;, &quot;motiviert&quot;, &quot;menschlich&quot;, &quot;gelassen&quot; und &quot;guter Unterricht&quot;. Ein eigener Textbeitrag des Bewertenden ist nicht m&ouml;glich. Aus dem Durchschnitt der anonym abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtnote errechnet. Die Nutzer k&ouml;nnen au&szlig;erdem auf einer Zitatseite angebliche Zitate der bewerteten Lehrer einstellen. Die Kl&auml;gerin, deren Name und Funktion auch der Homepage der Schule, an der sie unterrichtet, entnommen werden kann, erhielt f&uuml;r das Unterrichtsfach Deutsch eine Gesamtbewertung von 4,3. Ihr zugeschriebene Zitate wurden bisher nicht eingestellt. Mit der Klage verfolgt die Kl&auml;gerin einen Anspruch auf L&ouml;schung bzw. Unterlassung der Ver&ouml;ffentlichung ihres Namens, des Namens der Schule, der unterrichteten F&auml;cher im Zusammenhang mit einer Gesamt- und Einzelbewertung und der Zitat- und Zeugnisseite auf der Homepage www.spickmich.de. Sie blieb in den Vorinstanzen erfolglos.</p>
<p align="justify">Der u. a. f&uuml;r den Schutz des Pers&ouml;nlichkeitsrechts und Anspr&uuml;che aus dem Bundesdatenschutzgesetz zust&auml;ndige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die dagegen von der Kl&auml;gerin eingelegte Revision zur&uuml;ckgewiesen.</p>
<p align="justify">Unter den Umst&auml;nden des Streitfalls hat der BGH die Erhebung, Speicherung und &Uuml;bermittlung der Daten trotz der fehlenden Einwilligung der Kl&auml;gerin f&uuml;r zul&auml;ssig gehalten. Zwar umfasst der Begriff der personenbezogenen Daten nicht nur klassische Daten wie etwa den Namen oder den Geburtsort, sondern auch Meinungs&auml;u&szlig;erungen und Beurteilungen, die sich auf einen bestimmten oder bestimmbaren Betroffenen beziehen. F&uuml;r die Erhebung, Speicherung und &Uuml;bermittlung solcher Daten in automatisierten Verfahren gelten grunds&auml;tzlich die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Erhebung und Speicherung von Daten zur &Uuml;bermittlung an Dritte ist auch ohne Einwilligung des Betroffenen nach &sect; 29 BDSG u.a. dann zul&auml;ssig, wenn ein Grund zu der Annahme eines schutzw&uuml;rdigen Interesses an dem Ausschluss der Datenerhebung und &ndash;speicherung nicht gegeben ist. Ein entgegenstehendes Interesse der Kl&auml;gerin hat der BGH nach Abw&auml;gung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und des Rechts auf freien Meinungsaustausch andererseits f&uuml;r nicht gegeben erachtet. Die Bewertungen stellen Meinungs&auml;u&szlig;erungen dar, die die berufliche T&auml;tigkeit der Kl&auml;gerin betreffen, bei der der Einzelne grunds&auml;tzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsph&auml;re genie&szlig;t. Konkrete Beeintr&auml;chtigungen hat die Kl&auml;gerin nicht geltend gemacht. Die &Auml;u&szlig;erungen sind weder schm&auml;hend noch der Form nach beleidigend. Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie nicht unzul&auml;ssig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung der &Auml;u&szlig;erung an ein bestimmtes Individuum gebunden ist. Die Meinungsfreiheit umfasst grunds&auml;tzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.</p>
<p align="justify">Auch die Zul&auml;ssigkeit der &Uuml;bermittlung der Daten an den Nutzer kann nur aufgrund einer Gesamtabw&auml;gung zwischen dem Pers&ouml;nlichkeitsschutz des Betroffenen und dem Recht auf Kommunikationsfreiheit im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Im Streitfall ist im Hinblick auf die geringe Aussagekraft und Eingriffsqualit&auml;t der Daten und die Zugangsbeschr&auml;nkungen zum Portal die Daten&uuml;bermittlung nicht von vornherein unzul&auml;ssig. Besondere Umst&auml;nde, die der &Uuml;bermittlung im konkreten Fall entgegenstehen k&ouml;nnten, hat die Kl&auml;gerin nicht vorgetragen.</p>
<p align="justify">&nbsp;</p>
</blockquote>
<p align="justify">Urteil vom 23. Juni 2009 &ndash; VI ZR 196/08</p>
<p align="justify">LG K&ouml;ln &ndash; 28 O 319/07 &ndash; Urteil vom 30. Januar 2008</p>
<p align="justify">OLG K&ouml;ln &ndash; 15 U 43/08 &ndash; Urteil vom 3. Juli 2008</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/bgh-halt-spickmich-de-fur-zulassig' addthis:title='BGH hält spickmich.de für zulässig ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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