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	<title>WK LEGAL Online Blog &#187; Datenschutz</title>
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	<description>Wirtschaft &#38; Recht. Synchron.</description>
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		<title>Macht Google den größten Fehler seiner Firmengeschichte?</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 08:00:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[datenschutzeinstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
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		<category><![CDATA[soziales Netzwerk]]></category>
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		<description><![CDATA[Vor wenigen Tagen gab Google die Einführung des neuen Dienstes „Google Search Plus World“ bekannt. Bei diesem Dienst handelt es sich um eine neue personalisierte Suche, die Ergebnisse aus dem hauseigenen sozialen Netzwerk Google+ priorisiert darstellt. Bei der Option „persönliche Ergebnisse“ werden beispielsweise Bilder, die aus dem Dienst Picasa oder Google+ hochgeladen wurden, indiziert. Darüber [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/datenschutz-medienrecht/macht-google-den-grosten-fehler-seiner-firmengeschichte' addthis:title='Macht Google den größten Fehler seiner Firmengeschichte? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor wenigen Tagen gab Google die Einführung des neuen Dienstes „Google Search Plus World“ bekannt. Bei diesem Dienst handelt es sich um eine neue personalisierte Suche, die Ergebnisse aus dem hauseigenen sozialen Netzwerk Google+ priorisiert darstellt.</p>
<p>Bei der Option „persönliche Ergebnisse“ werden beispielsweise Bilder, die aus dem Dienst Picasa oder Google+ hochgeladen wurden, indiziert. Darüber hinaus soll das Suchergebnis auf Personen aus dem Bekanntenkreis  beschränkt werden können, indem Google vor allem die Beziehungen aus dem eigenen sozialen Netzwerk Google+ auswertet. Abschließend sollen in den Suchergebnissen am Bildschirmrand auch Seiten von Prominenten und Organisationen vorgestellt werden, die den Anwender interessieren könnten.</p>
<p>Das offizielle Präsentationsvideo von Google, Plus your world finden Sie nachfolgend </p>
<p><a href="
<p><a href="http://www.youtube.com/watch?v=8Z9TTBxarbs">www.youtube.com/watch?v=8Z9TTBxarbs</a></p>
<p></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="font-size: medium;">Hat sich Google mit diesem neuen Dienst einen Gefallen getan und wie ist er rechtlich einzuschätzen?</span></h2>
<p>In den USA, wo der Dienst zunächst aktiviert wurde, hat das neue Angebot erhebliche Kritik hervorgerufen. Businessinsider.com titelte sogar „<a href="http://www.businessinsider.com/google-may-have-made-the-worst-mistake-in-its-history-this-week-2012-1" target="_blank">Google May Have Made The Worst Mistake In Its History This Week</a>“. Darüber hinaus hat die Verbraucherschutzorganisation EPIC (Electronic Privacy Information Center) gegenüber der <a href="http://latimesblogs.latimes.com/technology/2012/01/google-likely-to-face-ftc-complaint-over-search-plus-your-world.html" target="_blank">Los Angeles Times bestätigt</a>, dass EPIC eine Beschwerde wegen Verletzung des Datenchutzes ernsthaft in Betracht zieht. In einem Statement heißt es, obwohl die Daten aus dem Google+ Account nicht öffentlich angezeigt werden, machen die Neuerungen die persönlichen Daten der Nutzer leichter zugänglich. Weiter heißt es, dass die Nutzer zwar die personalisierte Suche abschalten können soll, ihre Daten seien jedoch für die Suchmaschine zu finden.</p>
<p>Legt man die Berichterstattung für den US-Dienst zu Grunde, dürfte der Dienst auch in Deutschland zu erheblichen Bedenken aus datenschutzrechtlicher Sicht hervorrufen. Wenn die persönlichen Daten der Nutzer für die Suchmaschine abrufbar sind und der Nutzer lediglich entscheiden kann, ob seine persönlichen Ergebnisse angezeigt werden, dürfte hierdurch zumindest das Recht der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung tangiert sein, da der Nutzer dann nicht darüber entscheiden kann, ob seine Daten von der Suchmaschine Google indiziert und abgefragt werden können oder nicht. Er kann lediglich auf die Anzeigemöglichkeit für Suchende Einfluss nehmen.</p>
<p>Hieran ändert sich auch dadurch nichts, dass der Dienst nur für Inhaber von google+ Accounts zugänglich sein soll. Zwar könnte aufgrund der Nutzungsbedingungen von google+ eine konkludente Einwilligung der Nutzer vorliegen, dass die Daten aus dem google+ Account den anderen Nutzern aus seinen Kreisen zugänglich sind. Allerdings dürfte Google nicht davon ausgehen, dass sich diese Einwilligung auch auf die Anzeige von Daten innerhalb der Suchergebnisse ausweitet. In keinem Fall dürfte jedoch eine Einwilligung des Nutzers vorliegen, dass die persönlichen Daten des Nutzers durch den Suchdienst abgefragt und indiziert werden können.</p>
<p>Darüber hinaus dürfte das neue Vorgehen auch aus kartellrechtlicher Sicht Probleme für Google mit sich bringen.</p>
<p>Wie der Suchmaschinenexperte Danny Sullivan in seinem Blog darstellt, werden durch Google Ergebnisse aus google+ nahezu willkürlich in den Vordergrund gerückt und die Mitbewerber, wobei dies insbesondere Facebook betreffen soll, nicht oder nur nachrangig angezeigt werden. Ein identisches Ergebnis würde auch dann erzeugt, wenn man nicht beim sozialen Dienst von Google eingeloggt sei.</p>
<p>Google begründete dies aktuell damit, dass man keinen Zugriff auf die Dienste von Dritten hätte und das Suchmaschinenergebnis für Google im Vordergrund stehe. Bedenklich ist jedoch, dass viele Seiten bei Facebook und insbesondere Unternehmensprofile öffentlich und damit auch für den Suchdienst von Google zugänglich sind.</p>
<p>Das Vorgehen von Google könnte damit geeignet sein Mitbewerber unter Ausnutzung seiner Position als Marktführer im Bereich der Suchmaschinen aus dem Bereich des Social Media Networks zu verdrängen bzw. zu behindern. Hierdurch könnte ein Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen vorliegen. Auch die EPIC fordert bereits aus diesem Grunde eine Untersuchung durch die amerikanische Handelsaufsicht FTC.</p>
<p>Im Ergebnis dürfte der neue Dienst für Google erhebliche Probleme begründen und auch die Nutzer sollten nach der Einführung in Deutschland genau die Datenschutzeinstellungsmöglichkeiten einsehen, um die mögliche Verwendung personenbezogener Daten überprüfen zu können bzw. die Nutzung ausschalten zu können.</p>
<p>Aufgrund der erheblichen Kritik und Aktivitäten in den USA bleibt jedoch abzuwarten, ob Google den Dienst in der aktuellen Form tatsächlich fortsetzen und auch in Deutschland einführen wird.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Wirtschaftsrecht und insbesondere das Recht der Neuen Medien spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Unternehmen und Privaten im Bereich der Neuen Medien. Weitere Informationen zum Angebot von WK LEGAL erhalten Sie auch unter <a href="http://www.wklegal.de" target="_blank">www.wklegal.de </a></p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. <a href="http://www.wkblog.de/kontakt-2">Sprechen Sie uns einfach per E-Mail</a> an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Kontaktmöglichkeit unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.</p>
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<p>&nbsp;</p>
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		<title>Datenherausgabe bei Facebook – So geht´s</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Oct 2011 07:00:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Formular]]></category>
		<category><![CDATA[Max Schremm]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Section 4 DPA + Art. 12 Directive 95/46/EG]]></category>
		<category><![CDATA[Strafanzeige]]></category>

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		<description><![CDATA[Facebook-Nutzern dürfte mittlerweile bekannt sein, dass das soziale Netzwerk eine Vielzahl an Daten über seine Benutzer speichert. Mediales Aufsehen hat nun der Student Max Schremm aus Wien erzielt, indem er konsequent die Herausgabe seiner Daten von Facebook verlangt hat und die Daten anschließend – trotz verschiedener Versuche von Facebook ihn abzuwimmeln &#8211; auch erhielt, nachdem [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/datenschutz-medienrecht/datenherausgabe-bei-facebook-%e2%80%93-so-geht%c2%b4s' addthis:title='Datenherausgabe bei Facebook – So geht´s ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Facebook-Nutzern dürfte mittlerweile bekannt sein, dass das soziale Netzwerk eine Vielzahl an Daten über seine Benutzer speichert. Mediales Aufsehen hat nun der Student Max Schremm aus Wien erzielt, indem er konsequent die Herausgabe seiner Daten von Facebook verlangt hat und die Daten anschließend – trotz verschiedener Versuche von Facebook ihn abzuwimmeln &#8211; auch erhielt, nachdem er die irische Datenschutzbehörde eingeschaltet und <a href="http://www.europe-v-facebook.org/DE/Anzeigen/anzeigen.html" target="_blank">Strafanzeige in 22 Fällen</a> gegen Facebook erstattet hatte.</p>
<p>Das publik gemachte Ergebnis hat die Facebook-Gemeinde wieder in Aufruhr gebracht, denn das soziale Netzwerk speichert die einmal erhaltenen Daten dauerhaft. Und das im wahrsten Sinne des Wortes. Der Wiener Jurastudent erhielt auf einer CD-ROM eine <a href="http://www.europe-v-facebook.org/msb2.pdf" target="_blank">PDF Datei</a> mit einem Umfang von mehr als 1.200 Seiten.</p>
<p>Der Jurastudent stellte dann fest, dass auch Nachrichtenverläufe und sonstige Einträge, die er aus seinem Facebook-Profil gelöscht hatte noch gespeichert und in der Liste der Einträge enthalten waren. Aus diesem Erkenntnis wurde dann die Initiative „<a href="http://www.europe-v-facebook.org/" target="_blank">Europe versus Facebook</a>“ gegründet, welche das Ziel verfolgt, Facebook zu mehr Transparenz und der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen zu bewegen, da Facebook weiterhin der Meinung ist, dass seine Leistungen ohne diese Daten nicht zur Verfügung gestellt werden könnten.</p>
<p><strong>Doch wo besteht eigentlich das Problem der Speicherung der Daten durch Facebook?</strong></p>
<p>Der Blogger <a href="http://nikcub-static.appspot.com/logging-out-of-facebook-is-not-enough" target="_blank">Nik Culbrilociv</a> berichtet in seinem Blog, wie Facebook Daten aus den Browser-Cookies liest. Hierzu legte er verschiedene Accounts bei Facebook an, die namentlich und auch sonst in keiner Beziehung zueinander standen. Trotzdem wurden den jeweiligen Accounts die anderen Phantasieaccounts als Freunde vorgeschlagen. Der Blick in die Cookies von Facebook brachte dann die Auflösung. Selbst wenn man sich bei Facebook ausloggt, wird über das auf dem Computer gespeicherte Cookie an Facebook mitgeteilt, welche Websites man besucht. Eine entsprechende Erkenntnis wurde auch von Max Schremm nach der Auswertung seiner Daten gemacht. Er ergänzte dies sogar noch dahingehend, dass auch GPS Daten gespeichert würden, obwohl man die „Orte-Funktion“ von Facebook überhaupt nicht benutzt habe. Insgesamt wäre Facebook damit in der Lage, bereits aus den gelöschten und sonst erlangten Daten, sehr umfangreiche Profile seiner Benutzer zu erstellen, die dann wiederum für die Werbeindustrie von besonderem Interesse ist.</p>
<p><strong>Aber auch aus rein rechtlicher Sicht ist das Verhalten von Facebook bedenklich.</strong></p>
<p>Gemäß <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/eu-datenschutzrichlinie.htm#art12" target="_blank">Artikel 12</a> der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Europäischen Datenschutzrichtlinie) wird betroffenen Personen das Recht in Mitgliedsstaaten eingeräumt, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen folgendes zu erhalten:</p>
<blockquote><p>a) frei und ungehindert in angemessenen Abständen ohne unzumutbare Verzögerung oder übermäßige Kosten</p>
<p>- die Bestätigung, daß es Verarbeitungen sie betreffender Daten gibt oder nicht gibt, sowie zumindest Informationen über die Zweckbestimmungen dieser Verarbeitungen, die Kategorien der Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, und die Empfänger oder Kategorien der Empfänger, an die die Daten übermittelt werden;</p>
<p>- eine Mitteilung in verständlicher Form über die Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, sowie die verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;</p>
<p>- Auskunft über den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der sie betreffenden Daten, zumindest im Fall automatisierter Entscheidungen im Sinne von Artikel 15 Absatz 1;</p>
<p>b) je nach Fall die Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten, deren Verarbeitung nicht den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht, insbesondere wenn diese Daten unvollständig oder unrichtig sind;</p>
<p>c) die Gewähr, daß jede Berichtigung, Löschung oder Sperrung, die entsprechend Buchstabe b durchgeführt wurde, den Dritten, denen die Daten übermittelt wurden, mitgeteilt wird, sofern sich dies nicht als unmöglich erweist oder kein unverhältnismäßiger Aufwand damit verbunden ist.</p>
</blockquote>
<p>Insbesondere durch die nicht erfolgte endgültige Löschung verstößt Facebook damit gegen diese Richtlinie, die auch für Facebook in Europa Anwendung findet, da Facebook auch einen Sitz in Irland hat.</p>
<p><strong>Was kann man nun tun?</strong></p>
<p>Facebook hat eine, wenn auch schwer auffindbare, Seite eingerichtet, über welche man seine Daten anfordern können soll. <a href="https://www.facebook.com/help/contact.php?show_form=data_requests" target="_blank">Das Formular kann hier aufgerufen werden.</a></p>
<p><a href="http://www.wkblog.de/wp-content/uploads/2011/10/fb_datenherausgabe.jpg"><img class="size-medium wp-image-2647 aligncenter" title="fb_datenherausgabe" src="http://www.wkblog.de/wp-content/uploads/2011/10/fb_datenherausgabe-226x300.jpg" alt="" width="226" height="300" /></a></p>
<p>Anschließend muss man das dort vorgehaltene Formular ausfüllen. Auch fragt Facebook ab, aufgrund welcher gesetzlichen Regelung die Herausgabe verlangt wird.</p>
<p>Hier wird in verschiedenen Blogbeiträgen empfohlen, an dieser Stelle „Section 4 DPA + Art. 12 Directive 95/46/EG“ einzutragen. Die beiden Regelungen beziehen sich auf Artikel 12 der europäischen Datenschutzrichtlinie, sowie auf Section 4 des britischen Gesetzes „Data Protection Act“ von 1988.</p>
<p>Abschließend muss man sich legitimieren, indem man eine Datei mit seinem Personalausweis hochladen muss. Nach dem Absenden des Formulars erhält man dann eine Mitteilung, dass die Daten innerhalb von 40 Tagen herausgegeben werden sollen.</p>
<p>In verschiedenen Blogbeiträgen wird online darüber berichtet, dass Facebook seine Pflicht zur Herausgabe von Daten mit verschiedenen E-Mails umgehen möchte. Entsprechende E-Mails sollen aussagen, dass man sämtliche Daten nach dem Einloggen bei Facebook einsehen können soll. Es wird empfohlen, dass man hier hartnäckig bleiben soll und seine Daten weiter heraus verlangen soll. Spätestens die Ankündigung der Einschaltung der irischen Datenschutzbehörde soll Facebook bisher zur Herausgabe der Daten bewegt haben.</p>
<p>Nun hat Facebook jedoch mitgeteilt, dass man sich aufgrund von Überlastung nicht mehr an die 40-Tages-Frist zur Herausgabe von persönlichen Daten gebunden fühle.</p>
<p>Ob Facebook seiner Verpflichtung zur Auskunftserteilung fristgerecht nachkommen wird, bleibt derzeit abzuwarten.</p>
<p>WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei. WK LEGAL berät Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Fragen zu Facebook und vertritt diese gegenüber Facebook zur Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte.</p>
<p>Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.</p>
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		</item>
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		<title>Datenschutzverstöße als Grundlage der nächsten Abmahnwelle?</title>
		<link>http://www.wkblog.de/medienrecht/datenschutz-medienrecht/datenschutzverstose-als-grundlage-der-nachsten-abmahnwelle</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 06:46:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Prividor]]></category>
		<category><![CDATA[SIT]]></category>
		<category><![CDATA[Tracking]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 25. März 2011 hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das Tool Prividor ("Privacy Violation Detector) vorgestellt. Dieses Tool wurde durch das Frauenhofer-Institut für Sichere Informationstechnoligue (SIT) entwickelt.<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/datenschutz-medienrecht/datenschutzverstose-als-grundlage-der-nachsten-abmahnwelle' addthis:title='Datenschutzverstöße als Grundlage der nächsten Abmahnwelle? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 25. März 2011 hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das Tool Prividor (&#8220;Privacy Violation Detector) vorgestellt. Dieses Tool wurde durch das Frauenhofer-Institut für Sichere Informationstechnoligue (SIT) entwickelt.</p>
<p>Mit diesem Tool sollen automatisiert Verstöße festgestellt werden können, die das heimliche Ausspähen des Surfverhaltens (Tracking) betreffen. Weiterhin kann festgestellt werden, ob die Browserhistory (Liste der besuchten Websites) ausgelesen (History Stealing) ausgelesen wird und ob problematische Online-Dienste verwendet werden. Die problematischen Online-Dienste werden hierbei über eine Blacklist zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus soll durch dieses Tool die Verwendung unverschlüsselter Formular aufgezeichnet und die Ergebnisse in Übersichten aufbereitet werden, um zunächst den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit zu geben, auf dieser Basis gegen den festgestellten Verstoß einzuschreiten.</p>
<p>Nach den vorliegenden <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-Tool-prueft-Rechtsverstoesse-im-Web-1215777.html" target="_blank">Pressemitteilungen</a> soll Prividor zunächst nur der Überprüfung von Angeboten der Bundesbehörden, sowie der Post- und Telekommunikationsunternehmen, die unter der Aufsicht der Bundesdatenschutzbeauftragten stehen, dienen. In einem zweiten Schritt soll das Tool den Landesdatenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt werden. In einer dritten Phase könne man das Werkzeug auch der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.</p>
<p>Hierdurch wird nun befürchtet, dass durch die automatisierte Überprüfung von Datenschutzbestimmungen auf Internetseiten eine neue Abmahnwelle bei Datenschutzverstößen in Gang gesetzt wird. Betroffen wäre nahezu jeder Internetseitenbetreiber. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte wurde mit dieser Vermutung konfrontiert, die er wie folgt kommentierte:</p>
<blockquote><p>“Jeder hat das Recht zu prüfen, ob bestimmte Vorgaben eingehalten werden.” Unternehmen und öffentliche Stellen müssten dafür sorgen, “dass sie gesetzeskonform handeln”</p>
</blockquote>
<p>Auch wenn an einigen Stellen nun die nächste Abmahnwelle &#8220;beschworen&#8221; wird, so dürfte doch fraglich sein, ob es dazu kommt. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dient der Einhaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Einhaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Abmahnungen, soweit sie nicht durch Verbände ausgesprochen werden, verlangen jedoch ein Wettbewerbsverhältnis, so dass aus diesem Grunde die Abmahnung durch einen Mitbewerber aufgrund der fehlenden Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur selten möglich sein sollte.</p>
<p>Gleichwohl ist jedem Betreiber einer Internetseite oder eines Online-Shops zu raten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und seinen Informations- und Auskunftspflichten, die das Bundesdatenschutzgesetzt und weitere korrespondierende Gesetze vorsehen, nachzukommen. Denn nur weil ein Mitbewerber nicht mit seiner Unternehmung oder juristischen Person eine Abmahnung aussprechen kann, ist er nicht gehindert, eine solche Abmahnung als Privatperson auszusprechen.</p>
<p>WK LEGAL berät und vertritt Internetseitenbetreiber, Online-Shop-Betreiber und Werbeagenturen in sämtlichen Fragestellungen aus dem Bereich der Neuen Medien und auch zu datenschutzrechtlichen Fragen. Wenn sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter <a href="http://www.wklegal.de" target="_blank">www.wklegal.de</a> oder schreiben Sie uns eine E-Mail an <a href="mailto: info@wklegal.de">info@wklegal.de</a></p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/datenschutz-medienrecht/datenschutzverstose-als-grundlage-der-nachsten-abmahnwelle' addthis:title='Datenschutzverstöße als Grundlage der nächsten Abmahnwelle? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Der Facebook Like-Button und die Abmahnung</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 15:22:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bereits seit mehreren Monaten wird intensiv über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Facebook Like-Button diskutiert. Seit April 2010 kann dieser Button nicht nur auf Facebook genutzt werden, sondern in jede beliebige Website zu jedem beliebigen Artikel, Foto oder Video eingebaut werden. Durch das Einfügen eines Programmcodes kann dieser Button auf der eigenen Seite eingebunden werden. Durch [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/der-facebook-like-button-und-die-abmahnung' addthis:title='Der Facebook Like-Button und die Abmahnung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits seit mehreren Monaten wird intensiv über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Facebook Like-Button <a href="http://www.jurablogs.com/de/erste-abmahnungen-facebook-like-button-ausgesprochen-1" target="_blank">diskutiert</a>. Seit April 2010 kann dieser Button nicht nur auf Facebook genutzt werden, sondern in jede beliebige Website zu jedem beliebigen Artikel, Foto oder Video eingebaut werden. Durch das Einfügen eines Programmcodes kann dieser Button auf der eigenen Seite eingebunden werden.</p>
<p>Durch das Klicken auf diesen Button können die &#8220;Freunde&#8221; des klickenden Benutzers auf der Internetplattform Facebook sehen, dass der Benutzer sich für diese Inhalte interessiert und ggf. besuchen diese die Seite dann auch. Schon hieran zeigt sich das große Interesse von Blog- und Online-Shop-Betreibern an der Einbindung dieses Buttons. Denn wenn ein Kunde oder Besucher der Website diesen Button klickt, teilt er die Produktinformation oder zumindest den Link der jeweiligen Internetseite den mit ihm über Facebook vernetzten Personen mit. Entsprechend verhält es sich dann mit den weiteren Besuchern. Es handelt sich mithin um eine Marketingaktivität mit sog. Viral-Effekten.</p>
<p>Durch das Klicken auf den Button, werden Daten direkt an den Facebook-Server übermittelt. Dort werden diese Daten zum Profil des Nutzers gespeichert, was durch die Übernahme der angeklickten URL erfolgt. Hierbei wird jedoch nicht nur die Information über die Internetadresse übermittelt, sondern eine Vielzahl weiterer personenbezogener Daten. Die Daten sind deshalb personenbezogen, weil der Nutzer durch die Verknüpfung mit seinem Facebook-Account eindeutig identifizierbar wird.</p>
<p>Dies ist deshalb problematisch, weil aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 11 BDSG für die Übermittlung personenbezogener Daten nur mit Einwilligung des Nutzers erfolgen darf, die regelmäßig nicht vorliegen dürfte. Nach dem System des BDSG dürfen personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn der Nutzer gemäß § 4 BDSG eingewilligt hat, eine Rechtsgrundlage oder eine rechtliche Verpflichtung für die Übermittlung vorliegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Übermittlung ohne Einwilligung oder Rechtsgrundlage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG mit einem Bußgeld bis zu 300.000,- Euro belegt werden kann.</p>
<p>Eine Rechtsgrundlage für die Einbindung des Facebook Like-Buttons könnte hier § 15 Abs.1 TMG liefern. Nach dieser Vorschrift dürfen Internetseitenbetreiber Daten verarbeiten, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen, soweit dies erforderlich ist. Bedenklich sollte jedoch die Vorschrift des § 3a BDSG in diesem Zusammenhang gesehen werden, da nach dem Prinzip der Datensparsamkeit an der Zulässigkeit der Einbindung des Like-Buttons ggf. zu weit geht. Denn es werden nicht nur durch das Klicken auf den Button Daten an den Facebook Server übermittelt, sondern bereits durch das Aufrufen der Seite durch ein komplexes Cookie- und Tracking-System, so dass eine über das Prinzip der Datensparsamkeit hinausgehende umfangreiche Datenerhebung vorliegt.</p>
<p>Dies hat sich nunmehr ein erstes Unternehmen nach im Internet veröffentlichten Berichten zu Nutze gemacht, um diverse Online-Händler wegen der Verwendung des Facebook Like-Buttons in Kombination mit einer angeblich unzureichenden Datenschutzerklärung abzumahnen. Hierbei schien die fehlende Unterrichtung des Besuchers in der Datenschutzerklärung abgemahnt zu werden.</p>
<p>Online-Händler stehen damit vor dem &#8220;Problem&#8221;, dass dieses Werkzeug aus wirtschaftlicher Sicht durchaus eine Existenzberechtigung hat, aber juristisch für das eigene Unternehmen Gefahren birgt. Denn insgesamt ist bisher noch nicht abschließend zu der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung des Facebook Like-Buttons Stellung bezogen worden. Die Datenschutzbehörden haben sich bisher zur  Einbindung des Facebook Like-Buttons insgesamt noch nicht geäußert, so dass diesbezüglich zunächst eine Stellungnahme abzuwarten bleibt.</p>
<p>Die vorgenannten Gefahren für Online-Händler bestehen insbesondere, weil diese erste Abmahnung aktuell sehr umfangreiche Presseberichte genießt und somit Mitbewerber eine Möglichkeit sehen könnten, das eigene Unternehmen abzumahnen, wodurch Kosten entstehen würden. Aus diesem Grunde ist Internetseiten- und Online-Shop-Betreibern dringend zu raten, eine auf ihr Internetangebot abgestimmte Datenschutzerklärung vorzuhalten, die insbesondere auch die Verwendung des Facebook Like-Buttons berücksichtigt. Anderenfalls könnte hier eine Abmahnung drohen.</p>
<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/der-facebook-like-button-und-die-abmahnung' addthis:title='Der Facebook Like-Button und die Abmahnung ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Teilnahme an Gewinnspielen ohne Vertrag?</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 14:27:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Guido Kluck, LL.M.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Aktuell erhalten eine Vielzahl von Verbrauchern Post des Unternehmens Media Consult. In dem freundlich formulierten Schreiben begr&#252;&#223;t dieses Unternehmen den Verbraucher als ehemaliges Mitglied eines anderen Gewinnspielunternehmens. Weiter wird ausgef&#252;hrt, dass der Verbraucher wunschgem&#228;&#223; mit den gleichen hohen Gewinnchancen an der fortune deluxe Spielergemeinschaft teilnimmt. Verwunderlich wird dieses Schreiben dann, wenn man ber&#252;cksichtigt, dass der [...]<div class="addthis_toolbox addthis_default_style addthis_" addthis:url='http://www.wkblog.de/medienrecht/teilnahme-an-gewinnspielen-ohne-vertrag' addthis:title='Teilnahme an Gewinnspielen ohne Vertrag? ' ><a class="addthis_button_preferred_1"></a><a class="addthis_button_preferred_2"></a><a class="addthis_button_preferred_3"></a><a class="addthis_button_preferred_4"></a><a class="addthis_button_compact"></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://www.wkblog.de/wp-content/plugins/simple-post-thumbnails/timthumb.php?src=blog.de/wp-content/thumbnails/1407.jpg&amp;w=250&amp;h=100&amp;zc=1&amp;ft=jpg' alt='post thumbnail' /></p>
<p>Aktuell erhalten eine Vielzahl von Verbrauchern Post des Unternehmens Media Consult. In dem freundlich formulierten Schreiben begr&uuml;&szlig;t dieses Unternehmen den Verbraucher als ehemaliges Mitglied eines anderen Gewinnspielunternehmens. Weiter wird ausgef&uuml;hrt, dass der Verbraucher <strong>wunschgem&auml;&szlig; mit den gleichen hohen Gewinnchancen an der fortune deluxe Spielergemeinschaft teilnimmt.<br />
</strong></p>
<p>Verwunderlich wird dieses Schreiben dann, wenn man ber&uuml;cksichtigt, dass der Verbraucher bei dem zitierten anderen Anbieter keinen Vertrag mehr laufen hat oder aber dort nie gelistet war und auch keinen Vertrag mit Media Consult oder fortune deluxe Spielergemeinschaft abgeschlossen hat. Oder sogar noch nie zuvor etwas von diesem Unternehmen geh&ouml;rt hat.</p>
<p>Tats&auml;chlich erschreckend ist die Tatsache, dass anschlie&szlig;end die Kontoverbindungsdaten des Verbrauchers benannt werden und mitgeteilt wird, dass zuk&uuml;nftig ein monatlicher Betrag von EUR 56,00 von diesem Konto abgebucht werden wird.</p>
<p>Regelm&auml;&szlig;ig werden wir mit diesbez&uuml;glichen Anfragen konfrontiert, an die sich die Fragen anschlie&szlig;en, welche Rechte dem Verbraucher in diesem Fall zustehen.</p>
<p>Grunds&auml;tzlich ist zun&auml;chst anzumerken, dass in derartigen Konstellationen kein Vertrag zustande gekommen ist. Denn ein Vertragsschluss kommt nur durch zwei &uuml;bereinstimmende Willenserkl&auml;rungen zustande. Wenn der Verbraucher auf eine telefonische Kontaktaufnahme durch ein Unternehmen nicht reagiert oder aber noch nie in Kontakt getreten ist mit einem Unternehmen, kann mit diesem Unternehmen folglich auch kein Vertrag zustande gekommen sein.</p>
<p>Bedenklich ist, dass dem Unternehmen die Kontoverbindungsdaten vorliegen und tats&auml;chlich auch Abbuchungen durchgef&uuml;hrt werden. Zwar steht dem Verbraucher die M&ouml;glichkeit offen, den abgebuchten Betrag zur&uuml;ckbuchen zu lassen. Hierdurch erlischt jedoch nicht gleichzeitig die M&ouml;glichkeit der erneuten Abbuchung vom Konto des Verbrauchers.</p>
<p>Auch sieht sich der Verbraucher in diesem F&auml;llen regelm&auml;&szlig;ig mit den Forderungen dieser Unternehmen konfrontiert, so dass es im Sinne des Verbrauchers ist das Rechtsverh&auml;ltnis abschlie&szlig;end zu kl&auml;ren und hierdurch die notwendige Rechtssicherheit zu erlangen.</p>
<p>Diesbez&uuml;glich stehen dem Verbraucher neben der Tatsache, dass oftmals kein Vertrag geschlossen wurde, weitere Rechte zur Seite. Denn regelm&auml;&szlig;ig wird der Verbraucher nicht &uuml;ber sein Widerrufsrecht belehrt, so dass ein Fristablauf tats&auml;chlich nicht eintreten kann. Aber auch weitere Einwendungen, wie beispielsweise die Anfechtung des Vertrages, sind erfolgsversprechende Ans&auml;tze gegen&uuml;ber derartigen Vertr&auml;gen.</p>
<p>Doch dem Verbraucher stehen abseits der vertragsbezogenen Einwendungen weitere Anspr&uuml;che zu. Denn insbesondere ist die Frage interessant, wie das in Rede stehende Unternehmen an die Daten des Verbrauchers gelangt ist. Glaubt man den Ausf&uuml;hrungen des Unternehmens, wurden die Daten von einem anderen Anbieter zur Verf&uuml;gung gestellt.</p>
<p>Dies w&uuml;rde die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bedeuten und dem Verbraucher w&uuml;rden Auskunftsanspr&uuml;che dergestalt zustehen, dass mitgeteilt wird, von welchem Unternehmen welche Daten mitgeteilt wurden und wie mit diesen Daten weiter verfahren wurde. Selbstverst&auml;ndlich stehen dem Verbraucher Anspr&uuml;che auf Sperrung bzw. L&ouml;schung der Daten und einige weitere Rechte zu.</p>
<p>Auf diese Weise erh&auml;lt der Verbraucher damit Sicherheit, dass seine Daten nicht nochmals an Dritte weitergegeben und verwendet werden, denn diese Anspr&uuml;che sind gerichtlich durchsetzbar und k&ouml;nnen ggf. sogar im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.</p>
<p>Abschlie&szlig;end ist zu erw&auml;hnen, dass die Kosten f&uuml;r die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts auch als Schadensersatzposition gegen&uuml;ber den Unternehmen geltend gemacht werden kann, so dass der Verbraucher auch diese Kosten ersetzt erh&auml;lt.</p>
<p>WK LEGAL hat bereits mehrere F&auml;lle gegen&uuml;ber Lotto- und Spielergemeinschaften erfolgreich f&uuml;r Verbraucher begleitet und damit f&uuml;r den Verbraucher Rechtssicherheit schaffen k&ouml;nnen.</p>
<p>Gerne stehen wir auch Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.</p>
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