WK Legal Online Blog RSS Feed

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt Kindermörder Recht

Juni 1, 2010 Allgemeines

Die große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seiner heutigen Entscheidung klargestellt, dass bereits die Androhung von Gewalt gegen den Kindesmörder Magnus Gäfgen während des Verhörs Folter und damit einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonventionen darstellt. Damit weicht sie von der ursprünglichen Entscheidung der kleinen Kammer ab, die in der Androhung von Gewalt zwar eine ebenfalls verbotene unmenschliche Behandlung aber noch keine Folter gesehen hatten.

Die Richter des EGMR stellten jedoch zugleich auch klar, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen sei. Nach Ansicht der Richter sei das Verfahren gegen Magnus Gäfgen ein fairer Prozess gewesen.



Schlagwörter: , , , ,




Erstellt von am 1. Juni 2010; um 11:52 Uhr.

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) ist Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für wirtschaftsrechtliche Fragen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Bereiche Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Marken- und Urheberrecht sowie Vertragsrecht.


Weitere Informationen zur Person erhalten Sie unter http://www.wklegal.de/weste/



Kommentare (1)

 

  1. tom schaefer sagt:

    unglaublich, weiß nicht was ich dazu sagen kann….

Ihr Kommentar

Facebook iAnwalt WK LEGAL Seminare