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Arbeitsgericht Stuttgart: Ostdeutsch ist keine ethnische Herkunft!

April 15, 2010 Allgemeines, Arbeitsrecht

Jetzt ist es amtlich: Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage der Berliner Buchhalterin abgewiesen.

Ostdeutsche seien kein eigener Volksstamm und könnten sich in solchen Fällen nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen. "Unter ethnischer Herkunft sei mehr zu verstehen als nur die regionale Herkunft", so der vorsitzende Richter.

WK LEGAL berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Mehr Informationen finden Sie unter www.wklegal.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht oder Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wklegal.de
 

 



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Erstellt von am 15. April 2010; um 2:32 Uhr.

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) ist Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für wirtschaftsrechtliche Fragen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Bereiche Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Marken- und Urheberrecht sowie Vertragsrecht.


Weitere Informationen zur Person erhalten Sie unter http://www.wklegal.de/weste/



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