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Aktuelles: Keine Einigung im „Ossi-Prozess“ vor Arbeitsgericht Stuttgart

April 15, 2010 Allgemeines, Arbeitsrecht

Nach Mitteilung der Deutschen Presseagentur ist eine gütliche Einigung von beiden Seiten abgelehnt worden.

Das Gericht hatte vorgeschlagen, dass der Arbeitgeber, der auf den Bewerbungsunterlagen „(-) Ossi“ vermerkt hatte, an die Klägerin 1.650 Euro zahlen solle.

Nunmehr muss das Gericht darüber entscheiden, ob dieser Vermerk eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellt. Die Entscheidung wurde durch das Arbeitsgericht Stuttgart für 13.45 Uhr angekündigt.

Wie gewohnt werden wir Sie aktuell über den Ausgang dieses Verfahrens informieren.

WK LEGAL vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wen sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter www.wklegal.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht oder schreiben Sie uns eine Email an info@wklegal.de



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Erstellt von am 15. April 2010; um 2:13 Uhr.

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) ist Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für wirtschaftsrechtliche Fragen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Bereiche Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Marken- und Urheberrecht sowie Vertragsrecht.


Weitere Informationen zur Person erhalten Sie unter http://www.wklegal.de/weste/



Kommentare (1)

 

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