Aktuelles: Keine Einigung im „Ossi-Prozess“ vor Arbeitsgericht Stuttgart
April 15, 2010 Allgemeines, Arbeitsrecht
Nach Mitteilung der Deutschen Presseagentur ist eine gütliche Einigung von beiden Seiten abgelehnt worden.
Das Gericht hatte vorgeschlagen, dass der Arbeitgeber, der auf den Bewerbungsunterlagen „(-) Ossi“ vermerkt hatte, an die Klägerin 1.650 Euro zahlen solle.
Nunmehr muss das Gericht darüber entscheiden, ob dieser Vermerk eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellt. Die Entscheidung wurde durch das Arbeitsgericht Stuttgart für 13.45 Uhr angekündigt.
Wie gewohnt werden wir Sie aktuell über den Ausgang dieses Verfahrens informieren.
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